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IGNORED

Lauf aus Amerika-muss ich vorab etwas beantragen?


B25

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Möchte für meine Thompson Center Contender-Pistole einen Lauf aus Amerika von einem Privatmann kaufen - dieser wird da in einer Auktion angeboten. Wie ich dort erkennen kann, sind die Läufe zumindest in dem Staat, aus dem der Käufer kommt ohne irgendeinen Nachweis zu verkaufen.

Muss ich irgendeinen Antrag stellen, oder informiert mich der Zoll automatisch, wenn das Paket eingetroffen ist - ich bezahle Steuer etc. - zeige meine WBK vor und nehme den Lauf mit?

Ich habe die Contender in .222 Rem. und möchte einen Lauf in .22 Hornet kaufen.

Wisst Ihr was ich meine? Der Amerikaner interessiert meine EWB überhaupt nicht - er schickt nach Erhalt des Geldes den Lauf los - das Paket landet dann logischerweise beim Zoll.

Und von dort aus (Zoll) möchte ich gerne wissen, wie es weitergeht - erschrecken die gleich, wenn Sie das Paket aufmachen oder soll ich den Zoll vorher verständigen? Muss ich vorab irgendetwas mit meiner Waffenrechtsbehörde abklären (Einfuhrgenehmigung?) oder reicht die Vorlage der EWB beim Zoll zum Empfang des Laufes? Sind die Zoll-Mitarbeiter soweit geschult und wissen, dass Sie mir den Lauf aushändigen dürfen??

Fragen über Fragen...wäre halt ne günstige Möglichkeit an so einen Lauf zu kommen...

Geschrieben

Mein Lauf den ich Anfang des Jahres aus USA bestellt hatte, lag irgendwann vom Paketdienst abgeliefert vor meiner Wohnungstür.

Nach ein paar Wochen kam die Zollrechnung, ebenfalls vom Paketdienst. Zwischenzeitlich hatte ich den Lauf auf dem Amt eintragen lassen. Achso den Beschuss nicht vergessen !! (30 Euro)

gruß grizzly45

Geschrieben

Da es sich um ein wichtiges "Waffenteil" -Hauptteil einer Schusswaffe- handelt, brauchst Du eine Erlaubnis Deiner Heimatbehörde (haben wir schon öfter durchgekaut hier) und zwar unabhängig von deiner WBK, da Auslandseinfuhr ! Hier wird nur nochmals unterschieden in Einfuhr aus EU oder ausserhalb der EU..Vordrucke gibts noch keine, die muss Dein SB selber "basteln".

Unanhängig davon, ob Dein Privatami den Lauf jetzt schickt oder nicht (er verstösst ohne Ausfuhrgenehmigung gegen US-Recht), Du kannst dann alleine schon Ärger bekommen, wenn die Amis das offiziell herausfinden sollten. Das kann bis zu einem Einreiseverbot gehen..Sieh mal die Seiten des ATF und der US-Customs im Internet an.Man muss zwar tief "graben", aber man wird fündig...

Für US-Ausfuhrbestimmungen -und die gelten für Händler ebenso, wie für Privatpersonen- schaust Du am besten mal auf die seiten von Gun-Parts (USA), dort sind -auch in deutsch- die Bestimmungen zur Ausfuhr aufgeführt. Und demnach zählt ein Lauf, eine Trommel, ein Verschluss und ein Griffstueck bereits zu den ausfuhrgenehmigungspflichtigen Teilen. Dies hat wohlgemerkt nix damit zu tun, das manche dieser Teile in den USA selbst OHNE JEDE Genehmigung zu erhalten sind. Ausfuhrrecht ist nicht gleich Waffenrecht. Auch hier kannst Du Dir z.B. ohne alle Genehmigung eine schusssichere Weste kaufen, aber ausführen darfst Du sie nicht ohne AG (es sei den, sie ist am Mann und für den persönlichen Schutz bestimmt)..Nur als Beispiel

GF

Muni

Geschrieben

Hi Grizzly,

also nichts von wegen Zoll und/oder Waffenbehörde verständigen oder irgendetwas beantragen? Ich nehme aber stark na, dass der Zoll, wenn er den Lauf findet mich schon verständigt und nicht einfach weiter transportieren lässt - aber wenn ich nichts vorab beantragen muss, dann stellt das ja auch kein Problem dar - WBK vorzeigen und gut.

Der Beschuss interessiert aber das Amt nicht, oder?

Das habe ich dann nach dem Eintrag selbst vorzunehmen, d.h. Meine Waffe mit Lauf zum Beschussamt schicken, oder?

Zur Grizzly: Habe im Wiederladeforum schon gefragt:

Weißt Du wieviel Pfund von Werk aus die 6,4" .45WinMag Grizzly verpasst bekommen hat? Möchte gerne eine neue Feder in meine Grizzly machen, da ich nicht weiß wieviel die alte schon hinter sich hat und/oder ob es noch die originale ist.

Ist die Länge identisch mit den Schließfedern der normalen 1911, d.h. ordere ich einfach eine 1911er Schließfeder mit eben dieser gefragten Pfundstärke?

Geschrieben

Entweder kannst Du nicht lesen, oder willst nicht verstehen. Eine Einfuhr OHNE das entsprechende zusätzliche Papier nach §29 Abs.1 WRNRG hat im extremen Falle den Widerruf Deiner bestehenden Erlaubnis(se) zur Folge...Das bei anderen der Lauf ohne Kontrolle der WBK beim Zoll "durchgelaufen" ist, hat ja nichts damit zu tun, das dieses Verfahren rechtmässig ist/war. Abgesehen davon, siehts ja wohl so aus, das dieser Lauf noch VOR dem 1.4. hier im Lande eintrudelte, und da galt noch als Erlaubnis (bzw. als Ersatz der Einfuhrbewilligung) die entsprechende WBK; jetzt aber nicht mehr. Im übrigen frage ich mich, warum ihr eigentlich nicht Eure Behörde fragt...oder reden die kein deutsch??? crying.gifcrying.gif

Muni

Der Zoll hat nach den neuen Vorschriften auf die Einhaltung der beschussrechtlichen Vorschriften zu dringen, d.h. er kann soweit gehen, nach "Freigabe" des Objektes, den Nachweis des Beschusses innerhalb einer von ihm zu setzenden Frist zu erbringen. Insofern erfolgt nur eine vorläufige Zollfreigabe.. Siehe auch § 33 WRNRG und den Artikel 8 des WRNRG,und die bereits ergangene(n) Dienstanweisung(en) an die HZA und das ZKA/ZFA

Geschrieben

@muni

Schaue Dir unsere beiden postings an: 21.49 Uhr+21.50 Uhr - die haben sich ÜBERSCHNITTEN!!

Danke für Deine Darstellung!

Habe den Lauf erst jetzt entdeckt und war natürlich brennend an Infos interessiert und mein Sachbearbeiter mag keine Anrufe am Freitag Abend...hole ich aber Montag nach... chrisgrinst.gif

Geschrieben

Es geht leider noch viel weiter mit den neuen Einfuhrbestimmungen. Ich hatte bei DILLON Teile bestellt. Dillon betitelte diese mit "Reloading parts". Daraufhin ein Anruf vom Zoll: "Hat doch was mit Waffen zu tun, oder?" Meine Antwort: "Nein, nur indirekt". Zoll: "Vielen Dank" und schickte die shellplates und toolheads schlichtweg wieder in die USA zurück. Beim zweiten Anlauf hats dann gefluppt.

hemo

In Toolheads sind Löcher drin, das macht stutzig confused.gif

Geschrieben

@hemo:

Du hast falsch geantwortet. Als ich einen ähnlichen Anruf bekam (war allerdings unser allseits geliebter Paketdienst German Parcel) kam als Antwort von mir, daß diese Dillon Teile garnichts mit Waffen zu tuen hätten und frei erwerbbar sind. Das Paket kam ohne weitere Probleme bei mir an.

Viele Grüße,

frogger

Geschrieben

Moin,

ich kann muni´s Ausführungen nur bestätigen. Bei einem Bekannten wollten die Zöllner das mit der vorläufigen Freigabe glatt durchziehen. Nur dadurch, daß er sich sehr sachkundig geäußert hatte und die Namen der zuständigen Beschußamtsmitarbeiter kannte, haben die Zöllner darauf verzichtet. Nur ein kleines Problem stellte die Tatsache dar, daß der Sachbearbeiter der Behörde die §29 Genehmigung nur mündlich ausgesprochen hatte, weil ihm die Ausstellung einer Urkunde zu aufwändig erschien. Der Zoll sollte halt anrufen, wenn er was wissen will...

Und was er dann alles so wissen wollte...

Muß ein längeres Gespräch gewesen sein.

Gruß,

frogger

Fazit:

UNBEDINGT vor jeder Einfuhr genehmigungspflichtiger Artikel eine §29 Genehmigung einholen! Sonnst wirds übel! Gebührentechnisch ist es egal ob ein oder mehrere Teile darauf stehen.

Geschrieben

Hab vor kurzem eine Tommygun auf JJ aus den U.S.A. erhalten.

Bedürfnis: "Einschüchtern von Schwarzwild", im Ernst: Nachsuchenwaffe, da Kurzwaffe ausserhalb Revier nicht erlaubt"

Kosten: $ 970,-, + 16% Mehrwertsteuer, + 3% Einfuhrsteuer, + € 11,71 Beschuss (Angebot BWT 1790,-)

Laut Zeitschrift "Der Jäger in BaWü" 12/03 benötigt man ausser JJ oder WBK eine Erlaubnis nach § 29 des zuständigen Ordnungsamtes, sonst kann es als Straftat (Bannbruch ?) gelten. Beschuss in Ulm (€ 11,71)

Habe mir jetzt auch Lauf mit Orginal-Länge bestellt.

Lauf wird, wie andere wesentliche Teile, wie eine komplette

Waffe behandelt, also same procedure.

Hoffe dir weitergeholfen zu haben.

Geschrieben

In Antwort auf:

@muni

Schaue Dir unsere beiden postings an: 21.49 Uhr+21.50 Uhr - die haben sich ÜBERSCHNITTEN!!

Danke für Deine Darstellung!


Bitteschön, und nix für ungut....aber um die Zeit als ich postete, war ich schon etwas ungeduldig

chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Muni

Geschrieben

... um die Ausführungen von Muni noch etwas zu präzisieren. Einfuhr, Durchfuhr, Ausfuhr und solche Scherze gibts im neuen Waffenrecht nicht mehr. Es gibt die Mitnahme (ohne Besitzaufgabe) bzw. worum es hier geht, die Verbringung.

Da der Lauf nicht in Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7 von der Verbringungserlaubnis freigestellt ist, muss also diese nach § 29 Abs. 1 bei der Waffenbehörde beantragt werden. (Dass solche Erlaubnisse von - hoffentlich nur diesem einen ! - Kollegen offensichtlich aus Faulheit mündlich ausgesprochen werden, ist schlichtweg ein Skandal ! 016.gif)

Geschrieben

das ist kein skandal, sondern das ist bürgerfreundlichkeit!!!

wir schützen und viele andere bürger wären froh darüber, wenn in den ämtern mal ein bisschen flexibler reagiert wird und sich die sachbearbeiter nicht nur stur auf ihre vorgaben berufen.

schlechtes beispiel ist doch im jetzigen waffg genügend: theoretisch haben mehr als 20mio bürger, wennn sie vereinsmitglied werden, einen anspruch auf eine gelbe wbk. und wegen mangelnder formblätter kann dem nicht genüge getan werden = das ist doch der große skandal mad1.gif

da lob ich mir diejenigen, die mal schnell aus der alten eine neue gelbe machen, einen handschriftlichen vermerk mit siegel anbringen, dem schützen nach neuem recht zum waffenkauf schicken und ihm dann sagen, dass er in einem halben jahr nochmals kommen soll, dann wird´s ihm in sein neues dokument kostenlos umgetragen = so stell ich mir an diesem beispiel sachbearbeitung mit bürgerfreundlichkeit vor

Geschrieben

Also das kann ich so nicht stehen lassen ! mad.gif

Was glaubst Du, was der gute Mann für einen Ärger bekommen kann, wenn er sich auf irgendwelche mündliche Zusagen von doc holiday beruft ? Lass den SB kurz danach im Urlaub sein und kein Mensch weiß, was wirklich sein soll. Gerade Dir sollte eigentlich bekannt sein, dass eine derart wichtige und bedeutungsvolle Erlaubnis nur schriftlich gefasst werden kann. icon13.gificon13.gif Auch Du hast keinen Weihnachtsstern verdient, so !

Zur gelben WBK gebe ich Dir recht und ich selbst handhabe das z.B. ja auch so. Das spätere Umschreiben auf die neuen Dokumente werde ich gebührenfrei durchführen. Ist ja auch kein großer Akt. Kurz durch den Drucker jagen, ein paar Siegel drauf und gut is. Das hatten wir hier im Forum aber auch schon durchgekaut. 9 x 19 kann sicher noch heute ein Lied davon singen... wink.gif

Geschrieben

@Sachbearbeiter:

Sag mal Sachbearbeiter, wann arbeitest du eigentlich mal??

Du bist ja eine wahre "Steuerverschwendung" und ein Fall für den Bund d. Steuerzahler. Vorausgesetzt du wärest "echt". grlaugh.gif

Archiviert

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