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IGNORED

Gelbe WBK in NRW


MAS36

Empfohlene Beiträge

In Antwort auf:

Hätte mich schon schwer gewundert, wenn etwas anderes als "keine Eintragungen" drin gestanden wäre. Es soll allerdings auch andere "Früchtchen" geben
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Der BdMP behält sich übrigens auch "Einblick in das Erziehungsregister" vor.


Früchtchen gibt es schon, nur steht bei denen auch nichts im Führungszeugnis, nennt man dann Jugendschutz.

Karl

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In Antwort auf:

3 Monate heisst m.E. entweder "deutlich verspätet angefordert" oder "einfach liegen gelassen".


Hallo Leute,

ich habe durchaus Verständnis, dass mal was dazwischen kommen kann (Krankheit, Urlaub, usw.). Nur leider häuft sich diese schleppende Bearbeitung dieser speziellen Behörde ganz enorm.

Komisch daran ist aber, dass es nur passiert, wenn es um "mehr" Rechte in irgendeiner Form für den Bürger bzw. Antragsteller geht.

Ich bin mit dieser Behörde in den letzten 15 Jahren zwar gut ausgekommen, aber seit fast einem Jahr fahren die so einen recht merkwürdigen Kurs - auch entgegen dem Gesetzeswortlaut - ausschließlich zum Nachteil der Antragsteller.

Sogar wirklich begründete Beschwerden werden äußerst schleppend bearbeitet.

Gleiches passiert auch in dem zuständigen Kreis und näherem Umfeld (siehe Beiträge von AutoMag).

Wenn meine Sache eine Runde weiter ist, werde ich Euch ausführlich berichten.

Seid nur froh, nicht in NRW zu wohnen!

VG

Christian 555.

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@:knight

Das mit der Petition habe ich nach etlichen Monaten auch gemacht. Da kam etwas Schwung in die Angelegenheit, aber nur kurzfristig.

Da es aber nicht so toll aussieht, wenn auch mal eine Behörde Fehler macht, wird urplötzlich nach über 10 Monaten einfach das Fehlen eines Antragserfordernisses in den Raum gestellt. Vorher war aber alles in Ordnung.

So nach dem Motto: "Eigentlich hätten wir ja schon längst tätig werden können, aber es liegt ja an dem Antragsteller".

Komisch ist nur, daß dieses Antragserfordernis nachweislich vorliegt und auch amtlich dokumentiert ist!!!

Das andere Problem ist, daß die waffenrechtliche Behörde dem Petitionsauschuss ja alles mögliche erzählen kann. Wer soll es kontrollieren? Glaub mal nicht, daß Du eine Kopie der Stellungnahme der Behörde an den Petitionsauschuß erhälst.

Unter anderem versuche ich schon seit 11/2003, eine Kopie des Protokolles der Ortsbesichtung meiner Räumlichkeiten von der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle (Kommissariat Vorbeugung) oder/bzw. und der waffenrechtlichen Stelle zu erhalten, um ggf. "Schwachstellen", usw. in meiner Gebäudeabsicherung zu beseitigen.

Ich habe mindestens 5 mal schriftlich angefragt. Mal gibt es den Bericht, dann geht es nicht, dann gibt es ihn nicht.

Eine schriftliche Antwort habe ich bis heute nicht erhalten.

Es wird immer nur herumgedruckst!

Ich habe festgestellt, daß die Staatsdiener auch nur Menschen sind und auch Fehler machen, leider wollen sie es aber hier vor Ort nicht zugeben und bekommen von oben Deckung, so nach dem Motto: Das wird sich schon verlaufen.

Hier geht es nicht um Recht haben und bekommen, sondern um den längeren Hebel!

In meinem letzten Anschreiben habe ich sogar darum gebeten, sämtliche Korrespondenz in Kopie dem Petitionausschuss, IM-NRW und BMI zu überreichen, um "für eine objektive Aktenlage zu sorgen". Ich bin mal gespannt, ob sie sich daran halten, aber wer schneidet sich schon ins eigene Fleisch?

VG

Christian

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Schade. Na gut, nächster Versuch: Hast du den Petitionsausschuss kontaktiert oder deinen Abgeordneten? Wenn du den Ausschuss angeschrieben hast, dann geh' doch mal in die Sprechstunde zu deinem Landtagsabgeordneten (Du solltest natürlich die Parteizugehörigkeit berücksichtigen!). Vielleicht kannst du den Sachbearbeiter ja mal zusammen mit dem Abgeordneten besuchen chrisgrinst.gif

bye knight

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In Antwort auf:

Hallo Knight,

ich habe zwar die Top-RS und bin auch im FWR, doch leider sind meine "Antragsprobleme" nicht vom Versicherungsumfang mit abgedeckt.

Also alles Pustekuchen!

VG

Christian 555


Sorry, dein Beitrag ist mir schleierhaft. Wenn du einen Antrag gestellt hast, dann hat die Behörde deinen Antrag zu bearbeiten. Also eine Entscheidung zu treffen. Trifft die Behörde nicht innerhalb von 3 Monaten eine Entscheidung, kannst du "ohne" Rechtsbeistand beim Verwaltungsgericht Klage mit dem Ziel erheben, dass die Behörde dazu verpflichet wird unverzüglich eine Entscheidung zu treffen. Die Gerichtskosten muss sogar die Behörde tragen. Es soll sogar Fälle geben in denen das angerufene Verwaltungsgericht wegen vorliegender und ausreichender Antragsgründe sogar die Entscheidung über den Genehmigungsantrag getroffen hat. Also trau dich!

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@ joe07:

die fachterminus ist "untätigkeitsklage" wink.gif, mein verwaltungsrecht ist schon ein wenig eingerostet, weil ich es, dem herrn sei dank, noch nie praktizieren mußte gr1.gif.

aber schlagwörter sind immer gut, und nichts ist gefährlicher für den sb als ein antragsteller der freundlich aber bestimmt auftritt und über ein gesundes halbwissen verfügt. grin.gif

es erübrigt sich zu sagen, dass hier nicht "unser" sb angesprochen ist, gelle.

gruß VA rainbow.gif

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In Antwort auf:

Abgesehen von meiner Katze kann ich mir auf Anhieb nichts viel gefährlicheres als einen Antragsteller mit gesundem Halbwissen vorstellen, ja
laugh.gif


Katze ? Hast du eine KK ? (=KampfKatze)... chrisgrinst.gif

Und was machst du bei jemanden mit *gesundem VOLLwissen* ? AZZANGEL.gif

Gruss

Christian

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