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IGNORED

Befugnisse von privaten Sicherheitsunternehmen ???


Sentenced7

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Geschrieben

Hätte da mal ne Frage....

Welche Befugnisse gegenüber Privatpersonen haben eigentlich private Sicherheitsunternehmen wie z.B. Erl ? Führen diese Leute scharfe Schußwaffen ?

Unsere Firma wir von Erl bewacht, deshalb stell ich hier mit nem Kollegen gerade diveres Überlegungen auf.

Angenommen, das Sicherheitsmännchen wir zu einem Alarm gerufen, ich steig zufällig grad am Parkplatz in mein Auto ein und der Sicherheitsmann meint, daß ich der Einbrecher bin. Was kann er mir tun ?

Würd mich über ne kurze Antwort freuen.

MfG

Sentenced7

Geschrieben

Wenn sich nichts wesentliches geändert hat, haben die auch nicht mehr Rechte als jede Privatperson. Bei einer "Alarmfahrt" gilt die StVO, also innerorts Tempo 50 (oder mittlerweile immer mehr Tempo 30), sie können eine Person bis zum Eintreffen der Polizei festhalten (wie jede Privatperson auch), aber nicht durchsuchen. Auf Eurem Gelände nehmen sie für den Firmeninhaber / Geschäftsleitung / Eigentümer das Hausrecht wahr. Sie dürfen aber nicht mehr, als jeder Eigentümer selbst dürfte. Einige haben die Berechtigung, im Dienst eine Waffe zu führen (nach entsprechender Ausbildung und Prüfung). Aber auch hier dürfen sie nur unter sehr restriktiven Bedingungen davon Gebrauch machen (Notwehr). Die Uniform ist eigentlich nur der der "Ausweis"/Kenntlichmachung, daß hier offensichtlich ein "Berechtigter" die Aufsicht wahr nimmt. Im Gegensatz zu den Zuständen in den 80ern gibt es für die Hauptberuflichen in dieser Branche eine Prüfung durch die IHK. Da hat sich einiges gebessert. Ich erinnere mich noch deutlich an Zeiten, als u.a. Schüler und Studenten das als Aushilfsjob wahrnehmen konnten.

Geschrieben

Stimmt!

"(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1."

MP

Geschrieben

In Antwort auf:

Schon, aber der Jedermannsparagraph berechtigt nur zum Festhalten, nicht zum Festnehmen. Das dürfen weiterhin nur unsere Ordnungsorgane.


Sorry, aber andersrum wird ein Schuh draus: Im §127 StPO steht ausdrücklich drin "vorläufig festzunehmen". Wenn der Gesetzgeber festhalten gemeint hätte, hätte er festhalten und nicht festnehmen geschrieben. Das Festhalten kommt da erst nachgeordnet. Zur vorläufigen Festnahme reicht übrigens schon ein energisches "Sie bleiben jetzt mal hier"; lag man nämlich daneben kanns hier schon juristische Sanktionen hageln. Festhalten kann man den auf frischer Tat ertappten dann, wenn er sich offensichtlich der Festnahme entziehen will. Gewaltanwendung ist auch hier nur erlaubt, wenn dies im Rahmen der Notwehr erforderlich sein sollte, wei im richtigen Leben halt auch.

Merksatz: Clever prügeln hält die Weste rein. wink.gif

Übrigens, was das Durchsuchen betrifft, sollte man nicht vergessen, daß üblicherweise entsprechende Regelungen getroffen werden, die man so gut wie nie beachtet, wenn man nicht grad in die Situation gerät. Es gibt meist sogenannte "freiwillige Unterwerfungserklärungen" in Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträgen und dergl. die auch stillschweigend getroffen werden können. Das heisst z.B. wenn man bei einer Torkontrolle beim Verlassen des Werksgeländes von privaten Sicherheitsleuten aufgefordert wird, beispielsweise die Tasche durchsuchen zu lassen, kann man sich selbstverständlich weigern, kann dann allerdings auch ohne größere Umstände seines Arbeitsplatzes verlustig gehen. Wer sich für solche Regelungen interessiert, sollte mal seinen Betriebsrat fragen, die sind da üblicherweise involviert, und wissen, ob und was so an solchen Vereinbarungen getroffen wurde.

Gruß

BigBlock

Geschrieben

Also, zur Verdeutlichung eine Situation aus jüngster Vergangenheit:

Ich war mit einem Freund im Auto unterwegs, als ich im Wagen hinter mir einen Mann sah, der seine Augen statt auf der Straße auf seine Kinder auf der Rückbank gerichtet hatte und diese mit der Faus (!) schlug.

Nach einem Beinaheunfall mit einem Fußgänger und dem Herren entschieden wir uns für die Festnahme nach 127 StPO und wollten den Wagen stoppen.

Allerdings flüchtete der Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit.

Wir also hinterher mit Tempo 80 (innerorts), Wagen quergestellt. Festnahme und Polizei gerufen.

Anzeige wegen Nötigung und gef. Eingriffs in den Straßenverkehr nach 2 Wochen eingestellt, da gerechtfertigt.

Der Vater hat inzwischen das Sorgerecht verloren und wurde verurteilt.

Geschrieben

In Antwort auf:

...Es gibt meist sogenannte "freiwillige Unterwerfungserklärungen" in ausgehängten AGBs von Läden,


Die sind regelmäßig unwirksam also nicht ins Bockshorn jagen lassen. Durchsuchen darf nur die Polizei. Wer aber die Tasche aufmacht, weil ihn der Hausdetektiv dazu auffordert, der tut dies freiwillig. Festnehmen, Festhalten ohne Rechtsgrund bringt den Festnehmenden in Schwulitäten also genau aufpassen. Stellt sich das Wachpersonal oder der Hausdetektiv in den Weg und man umgeht ihn kann er nichts machen. Greift man ihn aber an um ihn aus dem Weg zu räumen, darf er sich wehren und hat jetzt endlich einen Grund zur Festnahme.

Private Wachdienste arbeiten meist mit Psychologie man könnte auch Einschüchterung sagen. Rechte haben sie genau wie jeder Andere auch also Hausrecht, Jedermannparagraf und Notwehr.

Geschrieben

Wobei die Flucht bei einer Festnahme verhältnismäßige Gewalt rechtfertigt, also das Festhalten am Ärmel oder solche Hurra-Aktionen.

Mal die Kommentare zum StGB und der StPO lesen...

Hoffe, daß ich damit weiterhelfen konnte.

Geschrieben

In Antwort auf:

Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist ...


Was genau bedeutet: "der Flucht verdächtig"? Konstruiertes Beispiel: Bei einem Auffahrunfall steigt der Verursacher kurz aus, sagt sich, da sei nix passiert, steigt wieder ein und will offensichtlich weiterfahren. Noch ist er ja nicht losgefahren, also noch flüchtet er nicht. Wenn man aber warten müsste, bis er tatsächlich seinen Wagen bewegt, so wäre er eh weg, da braucht man ihm die vorläufige Festnahme nicht hinterher zu rufen....

bye knight

Geschrieben

Kleiner Auszug aus der schon genannten Unterrichtung im Bewachungsgewerbe:

§ 10 (Dienstanweisung)

(1) Der Gewerbebetreibende hat den Wachdienst durch eine Dienstanweisung nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 zu regeln. die Dienstanweisung muß den Hinweis enthalten, daß die Wachperson nicht die Eigenschaft und die Befugnisse eines Polizeibeamten, eines Hilfspolizeibeamten oder eines sonstigen Bediensteten einer Behörde besitzt. Die Dienstanweisung muß ferner bestimmen, daß die Wachperson während des Dienstes nur mit Zustimmung des Gewerbebetreibenden eine Schußwaffe führen darf und jeden Gebrauch der Schußwaffe unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und dem Gewerbebetreibenden anzuzeigen hat.

Mehrere Dinge-es gelten das Gewerberecht, das BGB, StGB, OWiG und ein paar andere schöne Dinge smirk.gif

Noch was: "Jedermannsrechte" und Besitzdienerrechte" (z. B. §§ 227, 299, 859, 860 BGB, §§ 32, 34 StGB) begründen die Berechtigung zur Kontrolle von Betriebsangehörigen und Betriebsfremden bei beweisbarem Tatverdacht, Straftat und drohender Gefahr.

Und durch Betriebsvereinbarung bzw. Arbeitsvertrag können sehr wohl Kontrollen von Betrriebsangehörigen vereinbart werden. Durch den sogenannten "freiwilligen Unterwerfungsakt" (z.B. im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages) oder durch Anerkennung der Geschäfts-/Besuchsbedingungen können auch Betriebsfremde kontrolliert werden. Und hier können sehr wohl auch Gepäck, Tachen, Fahrzeuge, Personen usw. kontrolliert werden.

Ich habe gelernt: Der freiwillige Unterwerfungsakt bzw. die Einwilligung dazu ist rechtswirksam, wenn sie ausdrücklich vom Verfügungsberechtigten vor dem Eingriff/Maßnahme erfolgte/gegeben wurde. Das die Forderung nicht sittwidrig sein darf und ihre Tragweite/Auswirkund muß vor der Einwilligung erkennbar sein.

usw. usw. etc. pp..... gaga.gif

uff... das Thema lässt sich noch ewig fortsetzen kotz.gif

Aber noch eins rolleyes.gif - mit vorläufigen Festnahmen wäre ich gaaanz ganz Vorsichtig. Lieber festhalten-ist im Grunde das gleiche mit weniger Auswirkung auf spätere Probleme tongue.gif

Gruß

dl

Geschrieben

@700NE:

In Antwort auf:

Stellt sich das Wachpersonal oder der Hausdetektiv in den Weg und man umgeht ihn kann er nichts machen. Greift man ihn aber an um ihn aus dem Weg zu räumen, darf er sich wehren und hat jetzt endlich einen Grund zur Festnahme.


Hat er tatsächlich einen Grund zur Festnahme? Wenn zunächst KEIN Grund für eine vorläufige Festnahme vorlag, der Wachfuzzi dann die betreffende Person (grundlos) festnehmen wollte und diese durch Nötigung festgehalten hat, hatte die betreffende Person ein objektives Notwehr-Recht gegen eben diese Nötigung. Also keine rechtswidrige Handlung und damit kein Grund für eine vorläufige Festnahme. Zumindest im Nachhinein dürfte sowas für den Wachmann mit einer Verurteilung wegen Nötigung (Freiheitsberaubung?) enden, wenn er seinen anfänglichen "Irrtum" über das Vorliegen eines Grundes für eine vorläufige Festnahme nicht seeeehr glaubhaft machen kann.

Geschrieben

In Antwort auf:

Wobei die Flucht bei einer Festnahme verhältnismäßige Gewalt rechtfertigt, also das Festhalten am Ärmel oder solche Hurra-Aktionen.

Mal die Kommentare zum StGB und der StPO lesen...

Hoffe, daß ich damit weiterhelfen konnte.


Und wo steht das im Widerspruch zu meinem Beitrag?

Geschrieben

@Clausi

so wie Du den Fall beschreibst hast Du Recht. Dies ist aber nicht der von mir gemeinte Fall.

Der Ladendetektiv stellt sich dem Verdächtigen in den Weg, fordert ihn höflich auf mitzukommen. Keine Gewaltanwendung durch den Detektiv bis hierher, keine Nötigung keine strafbare Handlung. Nun schubst der Verdächtige den Detektiv zur Seite. Die Gewaltanwendung geht also von Verdächtigen aus. Folge der Detektiv hat jetzt den Grund zur vorläufigen Festnahme, soweit deren weitere Bedingungen erfüllt sind.

Bleibt die Frage, ab wann das "in den Weg stellen" durch den Detektiv zur Nötigung wird und dem Verdächtigen das Recht zur Gegenwehr gibt. Ein klare Abgrenzung kann ich hier nicht vornehmen. Es kommt auf den Einzelfall und seine Umstände an. Man kann aber annehmen, dass ertappte Ladendiebe eher nicht Strafantrag gegen den Detektiv stellen obwohl sein Verhalten nicht einwandfrei war und angehaltene Unschuldige wenig Widerstand leisten.

Ich warte immernoch auf den Fall des Angehaltenen, der sofort Laut um Hilfe ruft, weil sich der Ladendetektiv ihm in den Weg stellt. Dürfte besonders amüsant sein, wenn der Angehaltene ein Sie, attraktiv und jung ist, während der Detektiv männlich ist.

Geschrieben

Man kann das Thema aber auch ruhig mal positiv sehen: Ob es einem gefällt oder nicht, in immer mehr Bereichen (Privat und Gewerbe) füllen die privaten Sicherheitsunternehmen die Lücken aus, die von der Polizei nicht mehr abgedeckt werden können (ausdrücklich KEIN Vorwurf an den aktiven Streifenbeamten!). Auch in diesem Bereich gibt es wie in jedem Gewerbe hochkorrekt arbeitende Firmen und Hallodris, die schlimmer sein können als die "Kundschaft", gegen die sie eingesetzt werden.

Am Beispiel des Eingangspostings von Sentenced7: Er müßte sich Gedanken machen, wenn er auf dem Firmengelände an seinem Pkw rumfummelt und der Sicherheitsdienst ihn NICHT ansprechen würde. Die Sicherheit ist auch in seinem persönlichen Interesse. Und bei einer seriösen Sicherheitsfirma führen die Wachleute korrekt und höflich ihren Auftrag durch. Es ist kein menschlicher Müll in Uniform, den man mal eben von oben herab abkanzelt.

Geschrieben

"Man kann das Thema aber auch ruhig mal positiv sehen: Ob es einem gefällt oder nicht, in immer mehr Bereichen (Privat und Gewerbe) füllen die privaten Sicherheitsunternehmen die Lücken aus, die von der Polizei nicht mehr abgedeckt werden können (ausdrücklich KEIN Vorwurf an den aktiven Streifenbeamten!)."

Wo hast du den Quatsch her ?. Private Wachdienste haben eben keine polizeilichen Aufgaben, und schon gar keine Befugnisse. Ich denke das ist bereits klar gestellt worden

"Auch in diesem Bereich gibt es wie in jedem Gewerbe hochkorrekt arbeitende Firmen und Hallodris, die schlimmer sein können als die "Kundschaft", gegen die sie eingesetzt werden."

Von denen gibt es jede Menge. Ich behaupte sogar dass die Mehrheit zu der Sorte gehoert.

"Und bei einer seriösen Sicherheitsfirma führen die Wachleute korrekt und höflich ihren Auftrag durch. Es ist kein menschlicher Müll in Uniform, den man mal eben von oben herab abkanzelt. "

Also bei allem was recht ist. Weist du ueberhaupt was die Leute verdienen ?(fuer manche ist selbst das noch zu viel). Bei einem Stundenlohn von 6-8 Euro, maximal 10 Euro, pro Stunde kriegt du keine qualifizierten Fachkraefte. Da kriegst du in der Masse Penner und andere Looser, oder noch schlimmer Ersatzrambos mit dickem Minderwertigkeitskomplex die bei BW und Polizei nicht ankommen und sich beim Wachdienst in einer Autoritaetsstellung glauben.

Gute Leute kosten Geld, und das wollen die wenigsten bezahlen. Wachleute sind naehmlich unproduktiv, betriebswirtschaftlich gesehen. Um im Wettbewerb bestehen zu koennen muessen auch Sicherheitsfirmen Gebote abgeben um an Auftraege zu kommen. Da Die Unternehmer aber ihren Schnitt, sprich Gewinn, machen wollen wird eingespart wo es nur geht und das ist bei der Bezahlung der Leute. Und bei der miesen Bezahlung bewerben sich dann eben nur Leute die woanders keine Chance mehr haben. Ich behaupte dass die meisten privaten Wachfirmen nichts taugen. Wirklich gute Sicherheitsdienste sind selten. Am besten sind noch die betriebseigenen Sicherheitsabteilungen in der Industrie. Die werden aber nur in Firmen mit hochsensieblen Projekten unterhalten. Die meisten Firmen haben zu neudeutsch Outgesourcet und bekommen dann entsprechendes Personal der Vertragsfirmen.

Ach ja, der vorgeschriebene Lehrgang bei der IHK hat nicht viel verbessert. Wenn was schiefgeht kann der Bewachungsunternehmer nur noch leichter die Verantwortung auf den Wachmann und dessen Eigenmaechtigkeit abwaelzen. Der Mann wird dann entlassen und alles hat wieder seine Ordnung.

Ich mag ueber die Sache gar nicht mehr reden, mir kommt dabei nur das K****n.

Gruss Nobody

Geschrieben

Hallo Nobody,

deinen Ausführungen über das Bewachungsgewerbe kann ich voll und ganz zustimmen. In der Zeit von 1986-89 war ich bei einem Wach und Sicherheitsdienst tätig, Schwerpunktmäßig wurden von dieser Firma Bundeswehrliegenschaften bewacht. Was da an Personal eingestellt wurde, teilweise zum Fürchten, wie du schon schriebst, Ersatzrambos, Looser und Profilneurotiker, oft mit massiven Alkoholproblemen, gute Leute waren nicht allzu oft dabei, und die blieben meist nicht lange. Die Bezahlung war damals auch miserabel, Anfangsgehalt 8,60 DM je Stunde. IHK Lehrgang gabs damals auch noch nicht, Firmeninterne Ausbildung so gut wie keine,nicht nötig wie unser Chef immer sagte, ihr wart ja fast alle bei der Bundeswehr, dann wisst ihr ja was ihr auf Wache zu tun habt, im übrigen sind im Wachlokal die einschlägigen Dienstvorschriften, die lest euch durch, dann paßt das schon. Das änderte sich erst als der für die BW-Liegenschaften zuständige Standortälteste vom Unternehmen, unter Androhung der Vertragsauflösung, einen Ausbildungsnachweis für das Personal einforderte. Die Ausbildung bestand dann aus einem Chraschkurs von acht Stunden Dauer, in dem dem Wachmann alles beigebracht wurde was er für seinen Dienst brauchte. Von Anfang an besser Ausgebildet wurden nur die eingesetzten Hundeführer, aber auch nur deshalb weil ein Diensthund teures Geld kostet und der möglichst lange im Dienst sein soll. Genauso schlecht wie die Bezahlung war die Ausrüstung die von der Firma gestellt wurde,z.B. unzweckmäßige Kleidung und Pistolen (P38/P1) die oft älter waren als die Wachmänner die sie führten, aber Hauptsache billig, technischer Zustand und Schußleistung der Waffen oft schauerlich. Die Schießausbildung bestand darin, das einmal je Quartal 25 Schuß auf eine 25m entfernte Mannscheibe abgegeben wurden, das auch nur weil die Firma laut Bewachungsvertrag dazu verpflichtet war. Unter diesen Bedingungen gute Leute zu bekommen und diese dann auch noch zu halten,nahezu unmöglich. So wie es aussieht hat sich seither nicht allzuviel geändert. Was die Befugnisse von Bewachungsdiensten angeht, haben diese zur Festnahme von Personen nur die Möglichkeiten gem § 127 STPO und soweit es Bundeswehrliegenschaften sind, die Befugnis zum Anhalten und Überprüfen von Personen innerhalb der Liegenschaft gem. ZDv 10/6.

Geschrieben

Meine Güte, Ihr beiden kennt Euch richtig gut aus oder? crying.gif

Eure schlechte Meinung und vielleicht mal gemachten Erfahrungen sind längst Vergangenheit. Und wenn ich Euch so reden höre.. dann ehrlich gesagt... dann kommt mir das K****n. Ihr beleidigt mit Euren Äusserungen tausende von zuverlässigen und seriösen Sicherheitsdienstmitarbeitern und Wachleuten. Im Bereich Sicherheitsdienste wurde in den letzten Jahren viel geändert - und zwar zum positiven hin. Schwarze Schafe gibt es tatsächlich wirklich überall. Auch bei der Polizei-also was soll der Unsinn? Nur weil er vielleicht nicht soviel Geld wie ein Banker verdient, muss er ausserdem nicht schlecht, kriminell oder Müll sein, oder? confused.gif

Und auch wenn Ihr es leugnet (oder nicht wahrhaben wollt) Sicherheitsdienste in jeder Ihrer Ausprägungen sind heute in Deutschland nicht mehr wegzudenken. Und wie Hagen richtig schreibt füllen diese Lücken die die Polizei nicht abdecken kann (oder will). Das ist Fakt.

Wie Ihr versch. mails entnehmen konntet (oder selber wisst), haben SD's keine polizeilichen Befugnisse, hättet Ihr aber vernünftig gelesen, wüsstet Ihr das diese aber sehr wohl Rechte bzw. Aufgaben haben. Und auch auf die eine oder andere Art in der Lage sind diese auszüben bzw. durchzuführen. Und zwar IMMER auf Basis der vorhandenen Gesetze. Und wie ich geschrieben habe, kann Euch sojemand sehr wohl durchsuchen-nur wird er dabei sehr höflich vorgehen und vorher Euer Einverständnis einholen. Wenn nicht-Drohung mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen oder es wird bei Verdacht die Polizei geholt-So einfach ist das. Soviel kurz zu den Befugnissen.

Tatsächlich ist der Preiskampf in diesem Gewerbe extrem hart. Was nicht heißt, daß deshalb 90 % der Unternehmen unseriös arbeiten. Schwachfug. Und richtig: Gute Leute sind Teuer-Wie in jedem Beruf. Und Ihr werdet es nicht glauben, die meisten (ob billig oder teuer) sind auch noch seriös.

Denkt mal darüber nach.

Gruß-ein verärgerter

dl 016.gif

P.S.: Ich arbeite nicht in einem Sicherheitsdienst, war aber viele Jahre bei einem tätig und bin auch noch mit vielen befreundet die bei einem Arbeiten-also erzählt mir nix smirk.gif

Geschrieben

Nochmal zur Klarstellung: Die Lücken, die die SD ausfüllen, sind vor allem in der PRÄSENZ durch Revierfahrten in Wohn- und Gewerbegebieten, die schon lange keinen Streifenwagen mehr gesehen haben oder durch Permanentpräsenz in Objekten durch Pförtner/Wachleute zu sehen. Außerdem geht es nicht nur um Einbrecher, sondern auch um die Prophylaxe gegen Schäden durch Wasser, Feuer, etc. Auch wären viele öffentliche Veranstaltungen nicht möglich, wenn kein SD vorhanden ist. Die Polizei kann oder will das nicht mehr abdecken. Das meine ich mit Lücken.

Und wenn heute bei einem Einfamilienhaus oder Ladengeschäft die Alarmanlage losgeht, kommt hier schon lange nicht mehr die Polizei. Das wird i.d.R. zuerst durch einen "Revierfahrer" abgeklärt.

Ich spreche die Erfahrungen von Nobody oder SWM nicht ab. Ich vermute ebenfalls, daß da viel unseriöses dabei ist. Aber bezüglich der Aufteilung in schwarze und weiße Schafe habe ich nur eine rein subjektive Vermutung, die empirisch nicht belegt ist. Wenn also im Eingangsposting eine konkrete Firma genannt wird, die ich nicht kenne, und schon gar nicht die einzelnen Wachmänner, und Sentenced bezüglich der Verhaltensweisen fragt, werde ich ihm NICHT als Antwort sagen: "He, das sind wahrscheinlich alles Assis und Alkis. Laß ihn abblitzen, Du mußt ihm keinen Ausweis zeigen und nichts. Laß Deinen Frust an ihm ab, zitier die §§, was er darf und was nicht und zeig, das er nur ein niederes Subjekt in Uniform und Du der Macker bist. Laß die Situation eskalieren und ihn die Polizei rufen, das macht Laune. Beschwer Dich anschließend über ihn, damit seine Firme ihm für diese Nacht den Lohn abzieht (der Kunde hat nämlich immer recht)."

Nein, ich gehe vom Normalfall aus, der Wachmann wird ihn ansprechen und Sentenced wird sich keinen Zacken aus der Krone brechen, wenn er sich mit Firmen- oder sonstigem Ausweis legitimiert. Dann ist für alle Beteiligten in weniger als 1 Minute der Sachverhalt klargestellt. Und wenn man sich künftig am Auto begegnet, kennt man sich dann schon. Und warum soll er ihn dann nicht freundlich grüßen? Und obendrein kann er dann sicher sein, daß dem Wachmann sofort eine fremde Person an seinem Wagen auffallen wird. Wie gesagt, so sollte es sein.

Kein Widerspruch, daß z.B. hier am RheinMain-Flughafen an vielen Check in's unterbezahlte, demotivierte und schlecht ausgebildete Leute sind, bei denen ein "investigativer" Reporter mit Leichtigkeit was vorbeischmuggeln kann. Kein Widerspruch, daß dann immer die unterste Hierarchiestufe Schuld ist und einen Tritt in den A... bekommt. Und kein Widerspruch, daß es auch absolute Ausbeuterfirmen mit menschlichem Schrott gibt. Und kein Widerspruch, daß Du absolut seriöse Firmen beauftragen kannst, die dann allerdings auch was kosten.....

By the way, je nach Gebäudeinhalt oder Gewerbe ist es oft eine Auflage der Versicherungen, das eine Beaufsichtigung durch einen SD erfolgen muß bzw. nur dadurch bleiben die Versicherungsprämien noch bezahlbar (Bsp. Sägewerk; Oder Villa mit "wertvollem Inhalt", Urlabsbewachung etc.)

Geschrieben

Noch zum Schießtraining: 25 Schuß im Quartal? He, wir sind uns absolut einig, was das bedeutet. Aber weißt Du, wieviel Schuß bei der Hessischen Polizei IM JAHR fürs Training zur Verfügung stehen? Die Zahl glaubt kein Mensch.....(36! Stand 1999).

Geschrieben

@ Hagen: dem kann ich mich voll und ganz anschliessen.

Zum Schiesstraining: Es gibt SD's die wöchentliches Schiesstraining oder mind. 14 tägig für Ihre Waffenträger vorschreiben (O.k. gebs zu-sind wenige).

Gruß

dl

Geschrieben

Servus Donlotti,

du schreibst u.a. es hat sich in letzter Zeit im Bereich der Bewachungsdienste vieles zu Guten geändert hat, kann ich nur Sagen: Hoffe ich doch, es gibt meiner Meinung nach für einen Auftraggeber eine ungute Sache, wenn der engaierte Wachdienst schlecht arbeitet, weil die Mitarbeiter schlecht Bezahlt und deshalb unmotiviert sind. Nebenbei wirkt sich eine ordentliche Bezahlung, Ausbildung und Ausrüstung ebenso wie eine sorgfältige Personalauswahl positiv aufs Betriebsklima aus. Mir ist auch klar, das man im Bewachungsgewerbe nicht den großen Reibach macht, will wahrscheinlich auch keiner, nur sollte die Bezahlung so sein, das man bei humanen Arbeitszeiten das notwendige zum Leben verdient. Nicht so wie es in der Zeit war in der ich in diesem Gewerbe tätig war, das man PRO MONAT zwischen 280 u. 320 Stunden Dienst schieben mußte um ausreichend Geld nach Hause zu bringen. Das bei solchen Arbeitszeiten das Privatleben/Familienleben leidet braucht man nicht extra zu erwähnen. Gut bezahlt waren damals, wird wahrscheinlich heute auch noch so sein, Werttransportfahrer/begleiter und Personenschützer.

Was meine schlechten Erfahrungen angeht, ich hab sie nunmal so gemacht, für meinen damaligen Chef war es das wichtigste aus jedem Auftrag der er an Land ziehen konnte, für sich das maximale an Profit heraus zu holen, hatte er auch unverblümt gesagt. Eingestellt wurde an Personal was gerade kam, Hauptsache die Sollstärke gemäß Bewachungsvertag stimmte, egal ob der Mann für den Job als Wachmann taugte oder nicht. Das es bei solchen Verhältnissen in der Firma nicht alle länger ausgehalten haben kein Wunder.

Es spricht ja wohl Bände, das von den 12 Mann die bei Aufstellung der Wache im April 1986 eingestellt wurden, bei meinem Ausscheiden im August 1989 noch ganze 3 Mann übrig waren, der Rest hatte vorher gekündigt oder wurde entlassen, in der rund drei Jahren hatte ich 32 Mann kommen und gehen sehen.

Aber wie schon gesagt hoffe ich das sich im Bewachungsgewerbe etliches zum Guten geändert hat.

Entgegen deiner Ausführung wollte ich mit meinem "Erfahrungsbericht" niemanden beleidigen, nur schlechte Erfahrungen bleiben bekanntermaßen besser im Gedächtnis haften als gute, ich lasse mich ja gerne vom Gegenteil überzeugen.

Gruß

s+wm29

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