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Nobody

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  1. Wer lesen und auch noch verstehen kann was er liest ist eindeutig im Vorteil. Wenn du meine Beitraege nochmal durchliest wirst du feststellen dass ich da bereits geschrieben habe dass man mit jedem Haendler auch einen Schiesstandtermin vereinbaren kann, was ich ganz und gar nicht abwegig finde. Gruss Nobody
  2. Sicher lieber Sachbearbeiter, aber dann hat nur der Verlierer den Schaden und den Behoerdenaerger, und nicht auch noch der Haendler bzw Verleiher. An verschiedene andere Schreiber hier: Ihr habt eine ziemlich komische Vorstellung von Kunden- und Serviceorientiert. Kunden- und Serviceorientiert bedeutet NICHT dass man auf JEDEN Wunsch des Kunden eingeht, sei er auch noch so unverschaemt und abwegig, wie ihr euch das anscheinend wuenscht. Klar, ein Haendler der das tut ist natuerlich everybody's darling, aber, um mit Franz Josef Strauss' Worten zu sprechen, everybody's darling ist schnell everybody's Depp und dann evtl. bald seine Handelslizenz los. Gruss Nobody
  3. Hallo Sachbearbeiter, mir fallen da spontan einige Sachen ein die mit den "Leihwaffen" passieren koennten, wobei Verlorengehen noch das harmloseste ist. In dem Fall hat dann nicht nur der Verlierer den Schaden und die Scherereien, sondern auch noch der Verleiher. Und wenn der Verleiher auch noch Haendler ist....... nein danke. Ich verleihe keine Waffen, und ich denke kein Haendler der noch halbwegs bei Verstand ist wird Waffen an Kunden, schlimmer noch an potentielle Kunden, ausleihen. Wenn ein Haendler es noetig hat, sich auf sowas einzulassen sollte er vielleicht gleich Konkurs anmelden. Dann hat er sich wenigstens die Scherereien mit der Ordnungsbehoerde erspart wenn Waffen Verloren gehen oder Unfaelle passieren, oder ....., oder....., usw. Gruss Nobody PS: Auch Erlaubnisinhaber sind Menschen, und bis etwas anderes bewiesen ist nicht Vertrauenswuerdiger als andere Personen.
  4. Hallo Sachbearbeiter, ich kann deine Meinung in dieser Sache nicht teilen. Waffen sollen nur in Ausnahmefaellen im Leihverfahren ueberlassen werden und zur sicheren Aufbewahrung bei laengerer Abwesenheit des Besitzers. Es ist absolut unueblich dass einem WBK-Inhaber, ohne Voreintrag, von einem Waffenhaendler eine Waffe ueberlassen wird. Ich bin der Meinung dass dies auch nicht vom Gesetzgeber so gewollt ist, selbst wenn es das Gesetz bei grosszuegiger Interpretation hergibt. Als Waffenhaendler, dem faktisch durch das Waffengesetz eine besondere Vertrauensstellung eingeraeumt wird, wuerde ich mich keinesfalls auf ein Ueberlassen im Leihverfahren einlassen. Die ueberlassene Waffe ist danach meiner Kontrolle und Einwirkung entzogen. Dies ist bei einem Freund oder Bekannten schon ein immenses Risiko, bei einem Kunden dessen Personaldaten und Wohnanschrift lediglich bekannt sind, und selbst diese stimmen moeglicherweise nicht, ist das zumindest pure grobe Fahrlaessigkeit. Uebrigens kann man mit dem Waffenhaendler einen Termin auf dem Schiesstand vereinbaren zwecks Probeschiessen. Im Uebrigen, wenn ich deine Argumentation weiterdenke, waere das eine gute Geschaeftsidee "Rent a Gun", die WBK fungiert dann als Fuehrerschein. Prost Mahlzeit. Gruss Nobody
  5. Hallo Gemeinde, ich finde diese Diskussion hier richtig drollig. Auf der einen Seite ereifern sich hier eine ganze Menge Leute ueber die staatliche Gaengelung, vor allem der Waffenbesitzer, und auf der anderen Seite, wie hier in dieser Diskussion, reden die selben Leute einer Gaengelung der Schuetzen auf dem Scheisstand das Wort, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt. Der hier angefuehrte schwachsinnige Vergleich mit der verhinderung einer Trunkenheitsfahrt entbehrt jeder Grundlage. Auch ist kein Zivilist in irgendeiner Form berechtigt, ausser durch gut Zureden, einen Besoffenen am Autofahren zu hindern oder ihm gar die Autoschluessel gegen seinen Willen abzunehmen. Man darf auch in der Bundesrepublik keine Straftat begehen zur verhinderung einer Straftat. Aber zurueck zum Gehoerschutz auf dem Schiesstand. Von der rechtlichen Seite darf hier jeder fuer sich entscheiden wie er sich an Koerper und Geist schaedigt. Ob er sich die die Lunge mit Rauch zukrebst, sich die Leber kaputtsaeuft oder sich mit dem Vorschlaghammer das Knie zertruemmert, so ist es auch jedem ueberlassen ob er sich der Vernunft entzieht einen Gehoerschutz zu tragen und sich das Gehoer wegballert. Als Standaufsicht kann auch niemend in irgendeiner Weise rechtlich zur Verantwortung gezogen werden wenn ein Schuetze auf dem Schiesstand keinen Gehoerschutz aufsetzt. Das nicht-aufsetzen des Gehoerschutzes gefaehrdet niemand in seiner Existenz, das geht allein mit dem beratungsresistenten Nicht-Gehoerschutztraeger nach Hause. Also besteht fuer die Aufsicht kein Handlungsbedarf. Eine Aufsicht, die sich als Gesundheitswaechter aufspielt und die deswegen das Schiessen einstellt oder gar den betreffenden Schuetzen des Standes verweist tut das warscheinlich nur aus Profilierungssucht und weil man das als Aufsicht eben kann. Solchen Leute koenne einem Leid tun. Gruss Nobody
  6. Hallo Knight, auch wenn du dein Wunschdenken noch so oft wiederholst, dein Standpunkt wird dadurch nicht richtiger. Gruss Nobody
  7. Hallo Gemeinde, und vor allem Frosch und Knight. Ihr habt da eine ganz entscheidende Winzigkeit uebersehen. Die neue Schuetzen-WBK erlaubt nur den Erwerb von Waffen der entsprechenden Kategorien die vom Beduerfnis, d.h. bei Sportschuetzen zum Schiessen nach einer Sportordnung, umfasst sind. Mir ist nicht bekannt dass irgendein Verband das Schiessen mit LPs in seiner Sportordnung hat. Sollte ein Schlaumeier nun auf die Idee kommen die LP als "Freie Pistole" zu deklarieren, sollte er sich mal mit der betreffenden Sportordnung befassen, dann merkt er schon dass das auch nicht funktioniert. Aber ich bin fuer jede Kreation und Interpretation offen. Also fuer welche Disziplin wollt ihr die LP auf neue Schuetzen-WBK kaufen ? Gruss Nobody
  8. Hallo Frosch, LP Kal.4 ist ueberhaupt kein Problem auf neue Schuetzen-WBK, wenn der Verband in dem dein Kumpel organisiert ist eine Disziplin fuer die Waffe anbietet. Ansonsten sehe ich schwarz. Und die LP auf Schuetzen-WBK zu kaufen weil man ein Boot hat ist auch nicht, auch wenn der Botsbesitzer zufaellig Sportschuetze ist. Wie der Name schon sagt ist diese WBK eine Sportschuetzen-WBK und keine Bootsbesitzer-WBK. Bootsbesitzer muessen ihr Beduerfnis als solche nachweisen und bekommen eine gruene WBK. Ich finde die ganze Diskussion um Sportschuetzen-WBK und LP einfach laecherlich. Da eine LP zivil nur in bestimmten Notfaellen benutzt werden darf sehe ich ausser fuer den Personenkreis der in solche Notfaelle geraten kann, kein Beduerfnis fuer ein solches Geraet. Ich meine man kann sich im Zusammenhang mit LP ueber den Sinn eines Beduerfnisses streiten, aber das lassen wir mal aus, die gesetzlichen Bestimmungen sind in DE nun mal so wie sie sind. Gruss Nobody
  9. In Antwort auf: Hallo Gemeinde, wollte mal anmerken, daß Das Unternehmen www.sky-hawk.de 1Km von der Schiessanlage in Mainbullau www.d-s-u.de/vereine/bjvmiltenberg.htm , Tandemsprünge durchführt. Das bedeutet Fallschirmsprünge ohne Vorkenntnisse, aus 3500-4000m mit 200 km/h der Erde entgegen, ne Menge Adrenalin tanken und dann schiessen gehen. BLUE SKIES! Hallo Skyhawk, wenn ich auf sowas stehen wuerde waere ich zu den Fallschirmjaegern gegangen. Aber weil ich es absolut unsinnig finde mit einem Fallschirm aus einem funktionsfaehigen fliegenden Flugzeug zu huepfen, lasse ich sowas sein. Wem's alledings gefaellt soll das ruhig machen, ich schreib' dann auch im Bedarfsfall gern Genesungswuensche auf den Gips. Gruss Nobody PS: Kann es sein dass das Ursprungsposting so ne Art Schleichwerbung ist ?
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