Guest Posted October 7, 2003 Share Posted October 7, 2003 Hallo zusammen, ich glaube mich daran zu erinnern, dass bei den Vorwehen zum real existierenden neuen Waffengesetzes u.a. die Rede von der Erschaffung einer Vereins WBK, ausgestellt auf den Verein, war. Dazu jetzt meine Frage: Wird die Vereins WBK jetzt tatsächlich auf den Verein ausgestellt, oder muss nach wie vor ein Vereinsmitglied ausgedeutet werden der auf dieser WBK in Vertretung des Vereins steht? Schon mal besten Dank für die Antwort. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted October 7, 2003 Share Posted October 7, 2003 Siehe § 10 Abs. 2 WaffG: die WBK wird auf den Verein ausgestellt, es ist allerdings eine Person zu benennen, die aber nicht unbedingt der Vorstandschaft angehören muss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted October 7, 2003 Share Posted October 7, 2003 § 10 Abs. 2 WaffG: ....Eine Waffenbesitzkarte kann auch einem schießsportlichen Verein als juristischer Person erteilt werden. Sie ist mit der Auflage zu verbinden, dass der Verein der Behörde vor Inbesitznahme von Vereinswaffen unbeschadet des Vorliegens der Voraussetzung des § 4 Abs. 1 Nr. 5 eine verantwortliche Person zu benennen hat, für die die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nachgewiesen sind; diese benannte Person muss nicht vertretungsberechtigtes Organ des Vereins sein..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 7, 2003 Share Posted October 7, 2003 ...das ist eine der positiven Punkte .... gabs noch welche? Link to comment Share on other sites More sharing options...
9x19 Posted October 7, 2003 Share Posted October 7, 2003 Ja, größerer Waffenschrank für das übernehmende Mitglied. Kann dann der Verein noch aus der Portokasse spendieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mafe Posted October 7, 2003 Share Posted October 7, 2003 Hallo Zusammen, gibt es die Vereins WBK überhaupt schon ? Hat Sie schon jemand ? Danke Gruß Mafe Link to comment Share on other sites More sharing options...
La Longe Carabine Posted October 7, 2003 Share Posted October 7, 2003 Wir haben scheinbar eine beantragt. Das heisst eine Übertragung von einer persönlich ausgestellten, schon existierenden grünen WBK, auf den Verein. Mein letzter Kenntnisstand: Dazu braucht man eine Befürwortung des Landesverbandes, da es sich ja um einen "Erwerb" handelt. Der Verein erwirbt die Schießeisen von dem ausgeguckten Mitglied, das bisher den Namen dafür hergab. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mafe Posted October 8, 2003 Share Posted October 8, 2003 Also hat sie noch keiner ? oder doch ? Gruß Mafe Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted October 8, 2003 Share Posted October 8, 2003 Bei mir/uns ist dass auf den vorhandenen (alten) so geregelt, dass zwar mein Name vorne steht, aber bei den Bemerkungen hinten eben steht dass die Waffen Eigentum des Vereins sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mafe Posted October 8, 2003 Share Posted October 8, 2003 In Antwort auf: Bei mir/uns ist dass auf den vorhandenen (alten) so geregelt, dass zwar mein Name vorne steht, aber bei den Bemerkungen hinten eben steht dass die Waffen Eigentum des Vereins sind. So ist es in der Vergangenheit gewesen. Diesen Zusatz habe ich auf meiner gelben WBK, auf der die Vereinswaffen eingetragen sind, auch. Die Neue WBK wird auf den Verein ausgestellt. Dieser muss eine geeignete Person bei der Kreispolizeibehörde melden. (wenn ich alles richtig verstanden habe) Diese muss noch nichtmals Mitglied im Verein sein. Sollte diese Person dann nicht mehr existieren oder keine Lust mehr haben, kann der Verein einfach eine neue Person (schriflich) benennen, ohne eine neue WBK zu beantragen. So wurde mir es zumindestens vor 3 Monaten von der Kreispolizeibehörde mündlich mitgeteilt. Allerdings war die Vereins-WBK zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfügbar. Ich lasse mich aber gerne berichtigen, denn erzählt wird momentan ja viel. Gruß Mafe Link to comment Share on other sites More sharing options...
BigBoreMike Posted October 8, 2003 Share Posted October 8, 2003 ...ich habe sie ! Unsere Vereins WBK`s (gelbe und grüne) habe ich im Juni 03 beantragt und nach gut 2 Wochen erhalten. Positiv war die Übertragung aller bisherigen Vereinswaffen plus Voreinträge. Über die Beschränkung 2 in 6 Monaten sieht man bei einer Vereins WBK gerne hinweg.Weitere Auflagen gab es ebenfalls nicht. Eine natürliche Person, wie schon erwähnt, muß natürlich benannt werden. Allerdings war im Vorfeld meiner Antragstellung einiges zu klären! Mein Verein unterliegt einer anderen Ordnungsbehörde als die Person, die auf der Vereins WBK benannt werden sollte. Weder die PD meines Vereins, noch das LK des Benannten wusste nun wer ist eigentlich zusändig für die Vereins WBK. Zusätzlich wohnt der Benannte noch im Bereich einer anderen Bezirksregierung. Auf dieser Ebene wurde dann auch diskutiert.Ergebnis: keine Einigung und ich durfte mich entscheiden welche Behörde ich den Zuschlag erteile! Auch wenn das neue WaffG die Erteilung einer Vereins WBK ermöglicht, so muß eine natürliche Person als verantwortlich benannt werden, und die wird genau wie jeder andere in anbetracht einer waffenrechtlichen Erlaubnis überprüft (§5 WaffG).Die Zuständigkeit obliegt der Ordnungsbehörde des Antragstellers, da es sich aber um eine Vereins WBK handelt ist die Behörde zuständig, wo der Verein seinen Sitz hat. Mein Erlebnis in dieser Angelegenheit ist ein Beispiel dafür wie oberflächlich und unausgegoren das neue Waffenrecht ist. Nun werde ich von 2 Ordnungsbehörden regelmäßig überprüft, da ich nun von 2 Behörden waffenrechtliche Erlaubnisse besitze Zumindest hat mein Vorgehen schon einmal Regierungspräsident und Polizeipräsident beschäftigt. MfG BigBoreMike Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hermes Posted October 8, 2003 Share Posted October 8, 2003 Unser Verein hat auch eine WBK. Ebenfalls mußte eine zuständige und verantwortliche Person benannt werden. Was liegt näher, als es dem 1. Vorsitzenden aufs Auge zu drücken Es gab in 11 Jahren unseres Bestehens keinerlei Probleme. Allerdings hat der Verein auch einen Waffenschrank, für den Ersten "spendiert". Gruß K98 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 9, 2003 Share Posted October 9, 2003 Nun stellt Euch mal vor,das jeder Verein Vereinswaffen hat! Nun stellt Euch mal weiterhin vor, das die Probleme mit den Ämtern(Kreis des Vereins ungleich Kreis der Person) in verschiedenen Kreisen bestimmt für geschätzte 40-70% der Vereine stattfindet. Fag nun mal die/den Sachachbearbeiter, was er nun von der angeblichen "Vereinfachung" des Gesetzes hält. Wenn man dann noch bedenkt, das u.U. Personen aus anderen Bundesländern(gerade an den Grenzen) wie der Verein als Personen für die Vereinswaffen genannt werden, wird es in Zukunft bestimmt eine bessere Zusammenarbeit der Ämter geben...oder ein absolut heiloses Durcheinander. In Antwort auf: Was liegt näher, als es dem 1. Vorsitzenden aufs Auge zu drücken nun, also bei uns wird es der Schützenmeister übernehmen, mit "Aufdrücken" ist da glaub ich, keinem geholfen. Der,der die Verantwortung darüber hat, wird bei uns auch mit seinem Namen gerade stehen dürfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Beyer Posted October 9, 2003 Share Posted October 9, 2003 Wir haben im Mai letzten Jahres eine WBK auf dem Verein ausgestellt bekommen . Ich habe meinen Namen als Verantwortlicher angegeben ein Schriftstück aufgesetzt in dem ich geschrieben habe, dass der Verein neue Vereinswaffen benötigt, Kassier und Schriftführer haben noch unterschrieben. Danach gings aufs Amt. 3 Wochen später war die WBK da. Ohne Probleme . Beyer Link to comment Share on other sites More sharing options...
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