SC Posted September 30, 2003 Posted September 30, 2003 quelle (bundesgesetzblatt): pdf-file In Antwort auf: Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts Vom 19. September 2003 Das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592) ist wie folgt zu berichtigen: 1. In Artikel 1 § 5 Abs. 1 ist aus der Nummer 1 Buchstabe b der Satzteil „wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,“ als neue Zeile auszurücken. 2. In Artikel 8 ist die Angabe „nach § 51 Abs. 1 Nr. 15 des Waffengesetzes“ durch die Angabe „nach § 53 Abs. 1 Nr. 15 des Waffengesetzes“ zu ersetzen. Berlin, den 19. September 2003 Bu n d e smi n i s t e r i um d e s I n n e r n Im Auftrag Wu t t k e -Gö t z
Michael Grote Posted September 30, 2003 Posted September 30, 2003 In Antwort auf: 2. In Artikel 8 ist die Angabe „nach § 51 Abs. 1 Nr. 15 des Waffengesetzes“ durch die Angabe „nach § 53 Abs. 1 Nr. 15 des Waffengesetzes“ zu ersetzen. Komisch, meine Versionen (sowohl die bei CO2air.de veröffentlichte als auch die Beilage des aktuellen DWJ) enthalten keinen Artikel 8. Und im § 8 steht nix mit Bezug zum § 51. Oder kann ich nur nicht richtig lesen? Gruß Michael
bullpup Posted September 30, 2003 Posted September 30, 2003 In Antwort auf: Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Hauptzollämter zur Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz In § 1 der Verordnung über die Zuständigkeit der Hauptzollämter zur Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz vom 1. Juni 1976 (BGBl. I S. 1616), die durch die Verordnung vom 6. Juni 1977 (BGBl. I S. 808) geändert worden ist, werden die Wörter „nach § 55 Abs. 1 Nr. 14 des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432)“ durch die Wörter „nach § 51 Abs. 1 Nr. 15 des Waffengesetzes“ und die Wörter „§ 27 Abs. 4 des Waffengesetzes“ durch die Wörter „§ 33 Abs. 1 des Waffengesetzes“ ersetzt.
Ulrich Eichstädt Posted September 30, 2003 Posted September 30, 2003 Houston, wir haben ein Problem. Während die Verschiebung des Nebensatzes in § 1 sicher epochale Auswirkung hat (kann ich echt nicht beurteilen, für mich bleibt ein Satz inhaltlich gleich, wenn die Worte und Satzzeichen in der gleichen Reihenfolge stehen bleiben), kann ich selbst mit der Suchfunktion meines PC die Stelle "§ 51 Abs. 1 Nr. 15 des Waffengesetzes" nirgends finden, auch nicht außerhalb des Artikels 8. So eine online verlinkte und lesbare WaffG-Version (siehe http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html) hat schon Vorteile - hier allerdings nicht...
RonaldR Posted September 30, 2003 Posted September 30, 2003 Nun, UE, dann spiel ich hier mal den Klugscheisser: Diese Ausrückung hat wirklich entscheidenden Charakter, da sie die Reichweite der Frist auf alle Aufzählungspunkte erweitert, siehe "Konkurrenzblatt" DWJ, letzte Ausgabe. Genauer: Auch verurteilte Verbrecher sind nach 10 Jahren bzgl. Zuverlässigkeit rehabilitiert. Gruß, Ronald P.S. Und die andere Funstelle steht im Original-PDF-File schon drin, ist allerdings ziemlich weit hinten (Seite 4012 ).
Ulrich Eichstädt Posted September 30, 2003 Posted September 30, 2003 Danke, danke. Auch ich hab's jetzt kapiert - ich hab inzwischen auch schon / wieder einmal das "WaffenrechtsNeuregelungsGesetz komplett" entdeckt: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s3970.pdf da hat man den gesamten M... mal auf einen Schlag beisammen.
Michael Grote Posted September 30, 2003 Posted September 30, 2003 In Antwort auf: P.S. Und die andere Funstelle steht im Original-PDF-File schon drin, ist allerdings ziemlich weit hinten (Seite 4012 ). Ronald, Gott sei Dank - durch Deine Hilfe ich habe den Glauben an unsere Verfassungsorgane wiedergefunden. Gaaaanz weit hinten steht es unter der Überschrift "Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Hauptzollämter zur Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz". Damit ist die Rechtssicherheit wieder hergestellt und der deutsche Michel kann wieder ruhig schlafen. Mag ja sein, ddas diese beiden Änderungen (bei der ersten sehe ich ja sogar ich es ein) wichtig sind, aber sie sind auch ein weiteres Zeichen für die eklatanten handwerklichen Fehler im neuen Waffengesetz. Nur an die richtig kapitalen Böcke geht keiner ran. Kopfschüttelnd Michael
Ulrich Eichstädt Posted September 30, 2003 Posted September 30, 2003 Nöö, Bullpup, Du warst natürlich der erste, der drauf hingewiesen hat. Allerdings tippte ich da bereits an meinem Posting (16:40/16:44 Uhr) und hab Deins erst gesehen, als meins schon gezeigt wurde. Außerdem: sind Bullpups jetzt nicht verboten? Und eine eigene Filterfunktion ist mir hier bei WO nicht bekannt - wozu auch? Sind doch alles nette Leute...
bullpup Posted September 30, 2003 Posted September 30, 2003 In Antwort auf: Außerdem: sind Bullpups jetzt nicht verboten? Jetzt fang nicht damit an, dazu will ich sagen, dass ich keine Schuld habe Und gut, dass hier das Wort bullpup noch nicht hundepfui ist und der ****** unterliegt Sternchen von mir
Makalu Posted September 30, 2003 Posted September 30, 2003 Kann es sein, dass Bullpup wie eine Kriegswaffe aussieht, ist es vielleicht Arnold?
CB Posted September 30, 2003 Posted September 30, 2003 In Antwort auf: Kann es sein, dass Bullpup wie eine Kriegswaffe aussieht, ist es vielleicht Arnold? nööööööö.........viiiiiiiiiel schlimmer : HULK !!! (endlich finde ich auch mal Verwendung für den ) Gruss Christian
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