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IGNORED

2003-09-30 Berichtigung des WaffRNeuRegG/WaffG


SC

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

quelle (bundesgesetzblatt): pdf-file

In Antwort auf:

Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts

Vom 19. September 2003

Das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592) ist wie folgt zu berichtigen:

1. In Artikel 1 § 5 Abs. 1 ist aus der Nummer 1 Buchstabe b der Satzteil „wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,“ als neue Zeile auszurücken.

2. In Artikel 8 ist die Angabe „nach § 51 Abs. 1 Nr. 15 des Waffengesetzes“ durch die Angabe „nach § 53 Abs. 1 Nr. 15 des Waffengesetzes“ zu ersetzen.

Berlin, den 19. September 2003

Bu n d e smi n i s t e r i um d e s I n n e r n

Im Auftrag

Wu t t k e -Gö t z


Geschrieben

In Antwort auf:


2. In Artikel 8 ist die Angabe „nach § 51 Abs. 1 Nr. 15 des Waffengesetzes“ durch die Angabe „nach § 53 Abs. 1 Nr. 15 des Waffengesetzes“ zu ersetzen.


Komisch, meine Versionen (sowohl die bei CO2air.de veröffentlichte als auch die Beilage des aktuellen DWJ) enthalten keinen Artikel 8. Und im § 8 steht nix mit Bezug zum § 51.

Oder kann ich nur nicht richtig lesen?

Gruß

Michael

Geschrieben

In Antwort auf:

Artikel 8

Änderung der Verordnung

über die Zuständigkeit der Hauptzollämter

zur Verfolgung und Ahndung

bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach

dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz

In § 1 der Verordnung über die Zuständigkeit der Hauptzollämter

zur Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten

nach dem Waffengesetz und dem

Sprengstoffgesetz vom 1. Juni 1976 (BGBl. I S. 1616), die

durch die Verordnung vom 6. Juni 1977 (BGBl. I S. 808)

geändert worden ist, werden die Wörter „nach § 55 Abs. 1

Nr. 14 des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432)“ durch die

Wörter „nach § 51 Abs. 1 Nr. 15 des Waffengesetzes“ und

die Wörter „§ 27 Abs. 4 des Waffengesetzes“ durch die

Wörter „§ 33 Abs. 1 des Waffengesetzes“ ersetzt.


Geschrieben

Houston, wir haben ein Problem.

Während die Verschiebung des Nebensatzes in § 1 sicher epochale Auswirkung hat (kann ich echt nicht beurteilen, für mich bleibt ein Satz inhaltlich gleich, wenn die Worte und Satzzeichen in der gleichen Reihenfolge stehen bleiben), kann ich selbst mit der Suchfunktion meines PC die Stelle "§ 51 Abs. 1 Nr. 15 des Waffengesetzes" nirgends finden, auch nicht außerhalb des Artikels 8.

So eine online verlinkte und lesbare WaffG-Version (siehe http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html) hat schon Vorteile - hier allerdings nicht...

Geschrieben

Nun, UE,

dann spiel ich hier mal den Klugscheisser: Diese Ausrückung hat wirklich entscheidenden Charakter, da sie die Reichweite der Frist auf alle Aufzählungspunkte erweitert, siehe "Konkurrenzblatt" DWJ, letzte Ausgabe.

Genauer: Auch verurteilte Verbrecher sind nach 10 Jahren bzgl. Zuverlässigkeit rehabilitiert.

Gruß, Ronald

P.S. Und die andere Funstelle steht im Original-PDF-File schon drin, ist allerdings ziemlich weit hinten (Seite 4012 chrisgrinst.gif).

Geschrieben

In Antwort auf:


P.S. Und die andere Funstelle steht im Original-PDF-File schon drin, ist allerdings ziemlich weit hinten (Seite 4012 ).


Ronald,

Gott sei Dank - durch Deine Hilfe ich habe den Glauben an unsere Verfassungsorgane wiedergefunden.

Gaaaanz weit hinten steht es unter der Überschrift "Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Hauptzollämter zur Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz".

Damit ist die Rechtssicherheit wieder hergestellt und der deutsche Michel kann wieder ruhig schlafen.

Mag ja sein, ddas diese beiden Änderungen (bei der ersten sehe ich ja sogar ich es ein) wichtig sind, aber sie sind auch ein weiteres Zeichen für die eklatanten handwerklichen Fehler im neuen Waffengesetz.

Nur an die richtig kapitalen Böcke geht keiner ran.

Kopfschüttelnd

Michael

Geschrieben

Nöö, Bullpup, Du warst natürlich der erste, der drauf hingewiesen hat. Allerdings tippte ich da bereits an meinem Posting (16:40/16:44 Uhr) und hab Deins erst gesehen, als meins schon gezeigt wurde.

Außerdem: sind Bullpups jetzt nicht verboten? gaga.gif

Und eine eigene Filterfunktion ist mir hier bei WO nicht bekannt - wozu auch? Sind doch alles nette Leute...

Geschrieben

In Antwort auf:

Außerdem: sind Bullpups jetzt nicht verboten?
gaga.gif


Jetzt fang nicht damit an, dazu will ich sagen,

dass ich keine Schuld habe wink.gif

Und gut, dass hier das Wort bullpup noch nicht

hundepfui ist und der ****** unterliegt smile.gif

smile.gif Sternchen von mir

Geschrieben

In Antwort auf:

Kann es sein, dass Bullpup wie eine Kriegswaffe aussieht, ist es vielleicht Arnold?


nööööööö.........viiiiiiiiiel schlimmer : HULK !!! wink.gif021.gif021.gif021.gif

(endlich finde ich auch mal Verwendung für den 021.gif) wink.gif

Gruss

Christian

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