Rene Vollet Posted July 16, 2003 Share Posted July 16, 2003 Hallo kurze Frage muß ich als Wiederlader ohne Beschränkung die von mir geladene und nicht auf WBKs vorhandene Munition melden ??? DANKE !!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted July 16, 2003 Share Posted July 16, 2003 Kurze Antwort: ja gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted July 17, 2003 Share Posted July 17, 2003 nö, müssen tut er nicht. wenn er halt keine kostenlose besitzerlaubnis will, um lieber illegal zu besitzen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 18, 2003 Share Posted July 18, 2003 Also, ich sehe die Sache ein wenig prakmatischer! Eine unbeschränkte Erlaubnis gemäß § 27 SprengG berechtigt zum - nichtgewerblichen - Laden und Wiederladen von Patronenhülsen!!! Dies hat nichts mit dem eigentlichen Sinn der Anzeigepflicht WaffG-neu zu tun. Mit dieser Anzeigepflicht will der Gesetzgeber doch nicht die Munition der Wiederlader erfassen, sondern die Munition, die einmal ohne Erwebsberechtigung erworben worden ist. Die gemäß § 27 SprengG geladene Munition ist dem widersprechend nicht erworben, sondern "für den privaten Verbrauch" hergestellt worden. Nach meinem Rechtsverständnis ist dies ein erheblicher Unterschied. Der Gesetzgeber hätte hier eine Abgrenzung vornehmen müssen, oder die - nichtgewerbsmäßig - hergestellte Muntition in die Anzeigepflicht mit aufnehmen müssen! Er hat es nicht getan. Weshalb ist unerheblich. Übrigens, ist mir nicht klar wofür ich - nichtgewerbsmäßig - Munition als Erlaubnisinhaber herstellen soll, wenn dafür keine waffenrechtliche Erlaubnis hilfsweise zur Verfügung steht. Ich kann, für den Fall, das ich mir von einem anderen Berechtigten eine Waffe für einen Wettkampf ausleihe und mir hierfür gemäß § 27 SprengG Munition herstelle keine Anzeigepflicht erkennen!!! Warum auch, wenn die sprengstoffrechtliche Behörde mir eine entsprechende Erlaubnis erteilt hat und die waffenrechtlichen Vorraussetzungen für die Nutzung der Leihwaffe vorliegen. Nochwas: Ich finde es schade, wenn hier immer nur theoretische Probleme erzeugt werden!!! Die Prxzis ist gefragt!!! Gruß Joe Link to comment Share on other sites More sharing options...
9x19 Posted July 18, 2003 Share Posted July 18, 2003 Interessante Auslegung, aber auch plausibel. Hatte den gleichen Gedanken. Es ist durchaus vorstellbar, dass hier sowohl WaffG als auch SprengG konkurrierend nebeneinander stehen. Der Erwerb und der Besitz von Patronen könnte dann nicht nur allein aufgrund des WaffG, sondern auch entsprechend der hier angesprochenen Problematik aufgrund des SprengG (in Form des Wiederladens oder des erstmaligen Ladens), dann auch ohne waffenrechtliche Erlaubnis allein schon wegen des Vorhandenseins einer Erlaubnis nach § 27 SprengG, möglich sein, selbst wenn die fertigen Patronen mit dem Geschosssetzen aus dem SprengG rausfallen. Ich glaube, dass hier noch Nachbesserungsbedarf beim Gesetz- bzw. Verordnungsgeber besteht. Immerhin ist beim Ausleihen einer Waffe u.U. auch kein Munitionserwerb für das betreffende kaliber vorhanden. Aber mit der Waffe muss ja auch die Mun den Besitzer wechseln, sonst macht das Ausleihen von KW, z.B. für die Jagd, keinen Sinn. Und da war ja bisher von einer Erlaubnis für den Erwerb und Besitz der erforderlichen Mun auch nicht die Rede. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 18, 2003 Share Posted July 18, 2003 @ 9x19 Danke, freut mich, nicht ganz alleine mit meiner Rechtsauffassung zu sein!!! Gruß Joe Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 18, 2003 Share Posted July 18, 2003 Ihr habt beide nicht ganz Unrecht. Beim alten Waffenrecht was es wohl so, daß nur der Erwerb, aber nicht der Besitz der Munition reglementiert war. Nach dieser Regelung hast Du nun Deine Munition für was auch immer selbst geladen und damit legal besessen. Nun wird aber auch der Besitz überwacht. Und mit dem Setzen des Geschosses wird aus dem Fall für das Sprengstoffgesetz ein Fall fürs Waffenrecht. Verstehst den Unterschied ? Heute ist auch der Besitz strafbar. Bin übrigens heute schweren Herzens zum Ordnungsamt gegangen, und habe alle Munition, für die ich heute keine Erwerbsberechtigung mehr habe, angemeldet. War überhaupt kein Problem und hat keinen Cent gekostet. Warum willst Du eigentlich Munition laden, für die Du keine Kanone hast ??? Gruß Harry Link to comment Share on other sites More sharing options...
9x19 Posted July 18, 2003 Share Posted July 18, 2003 Sagte ich doch. Für ausgeliehene Waffen. Und Besitz von erlaubtermaßen hergestellten Patronen außerhalb des WaffG (SprengG hier möglicherweise wie lex specialis gegenüber lex generalis WaffG und damit lex specialis derogat lege generali) könnte u.U. nicht strafbar sein. Notfalls müsste man die Gerichtsbarkeit hinsichtlich der Klärung bemühen. Kann mir kaum vorstellen, dass es letztlich zu einer Verurteilung kommt wegen der verworrenen unklaren Rechtslage. Besitzerlaubnisse für Mun nach dem WaffG sind ja erst krachneu. Aber da muss man sehen. Notfalls kann man ja vorher via Feststellungsklage die Rechtslage klären lassen, bevor man sich in etwas riskantes Fahrwasser begibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted July 18, 2003 Share Posted July 18, 2003 Kinners, tut Euch einen Gefallen und meldet die Munitionsarten an, die ihr besitzt, sonst aber nix! Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted July 18, 2003 Share Posted July 18, 2003 gute idee: klagen vor dem verwaltungsgericht sind auch viel billiger und schneller zu realisieren, als den satz "ich melde, dass ich mich im besitz von patronenmunition befinde" auf eine postkarte zu schreiben und an das amt zu schicken. das ist jetzt definitiv meine letzte äusserung über die munanmeldung. wenn ich gehässig genug bin sag ich euch nach fristablauf was alle nicht-melder verpasst haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
9x19 Posted July 19, 2003 Share Posted July 19, 2003 Es ging hier in den letzten Überlegungen (Postings) um das künftige Herstellen (Laden, Wiederladen) von Mun ohne entsprechende Besitzerlaubnis nach dem WaffG, Du Oberklugsch...., und um entsprechende theoretische Überlegungen, ob das noch möglich sei. Jetzt kannst Du Dich abmelden...und uns später alles sagen, was Du zu wissen meinst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
carcano Posted July 19, 2003 Share Posted July 19, 2003 Lieber 9x19, jetzt echauffier Dich doch nicht. Falcon hat 100 % recht, und das weißt Du ja eigentlich auch; nur sein schnippischer Ton im letzten Posting hat Dir vielleicht nicht gefallen. Aber bei soviel Doofheit, die in einer Reihe von Postings aufscheint, ist Falcons Genervtsein in meinen Augen durchaus verständlich. Nix für ungut, Carcano Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 19, 2003 Share Posted July 19, 2003 Bei allen hochgekochten Emotionen bleibt aber wirklich eine Frage. Die ganze Anmelderei ist ja wohl anscheinend nur innerhalb einer Übergangsfrist überhaupt möglich. Was danach ??? Wenn Du nur eine überschaubare Anzahl an Kalibern und nur eine überschaubare Anzahl von Patronen laden willst, könnte man IMHO die theoretische Maximalmenge anmelden. Sollte diese Menge dann bei einer Überprüfung gefunden werden - fein. Sollten es weniger Patronen sein, kann man sie immer noch verschossen oder einem Berechtigten überlassen haben. Gruß Harry Link to comment Share on other sites More sharing options...
9x19 Posted July 19, 2003 Share Posted July 19, 2003 Hallo Carcano, so isses. Aber bei Doofen sollte man grundsätzlich immer gelassen und nicht genervt sein. Insbesondere, wenn die Doofen auch mal locker lässig brabbeln. Ich persönlich werde hauptsächlich nur aggressiv, wenn ich angegriffen werde. Und deshalb habe ich falcons "Stil" moniert. Es ist ja schon hundertmal beantwortet worden und unstrittig, alles anzumelden, das vor dem 01.04. erworben wurde und für das man keine Erlaubnis (mehr) hat. Aber es muß auch mal erlaubt sein, vom Thema abzuschweifen und die Gedanken ggf. auch mal in die falsche Richtung schweifen zu lassen. Mir ist nur schon öfter der teils sehr aggressive Umgang miteinander hier im Board aufgefallen. Und jetzt habe ich mir erlaubt, das einem der Beteiligten auch mal zur Kenntnis zu bringen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted July 19, 2003 Share Posted July 19, 2003 ich bin lieber ein oberklugscheissender wiederlader mit meldung, als ein unterklugscheissender ohne Link to comment Share on other sites More sharing options...
627 PC Posted July 19, 2003 Share Posted July 19, 2003 In Antwort auf: ich bin lieber ein oberklugscheissender wiederlader mit meldung, als ein unterklugscheissender ohne Genau - und zwar mit dem Mustertext des FWR (ohne Einschränkungen). Denen, die es immer noch nicht begriffen haben, ist vermutlich auch nicht mehr zu helfen und brauchen ggf. bei einer zukünftigen Kontrolle eine schrecklich gute Ausrede. Gruss Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rene Vollet Posted July 21, 2003 Author Share Posted July 21, 2003 Hallo Danke für die Infos !!, Das Problem was ich habe ist das ich Munition für Waffenbrüder zum Wettkampf geladen habe und Restbestände vorhanden sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rene Vollet Posted July 21, 2003 Author Share Posted July 21, 2003 Vielen Dank für deine Anwort ! Darum genau geht es was passiert in Zukunft mit wiedergeladener Munition. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rene Vollet Posted July 21, 2003 Author Share Posted July 21, 2003 In Antwort auf: Hallo kurze Frage muß ich als Wiederlader ohne Beschränkung die von mir geladene und nicht auf WBKs vorhandene Munition melden ??? DANKE !!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
627 PC Posted July 21, 2003 Share Posted July 21, 2003 Hallo Rene, ja - unbedingt. Gruss Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
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