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IGNORED

Visier 7/03 Sonderteil WaffG


Volco

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Mit großem Interesse habe ich den Abschnitt über den Waffenerwerb für unter 25 jährige gelesen!

Aber wie verhält es sich denn mit mir (25 im Mai 2004):

jagdschein seit dem 16 Lebensjahr und Sportschütze

besitze langwaffen auf jagdschein und wbk gelb

besitze kurzwaffen für fangschuss und für sportliche zwecke

seit 7 jahren waffenbesitzer, lehramtskandidat und feldwebel d.R.

MUSS ICH NUN ZUM PSYCHOLOGEN???

Ich freue mich auf Antworten von Leuten, die Ahnung von Rechtsmaterie haben.

viele Grüße

Volco

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hmmm,

wo steht denn das im gesetz? habe den Einschränkungen des § 58 (durch den 13er und 14er) entnommen, daß ich da nicht hin muß. Aber vielleicht irre ich mich ja auch - kann mir das nicht mal jemand genau erklären? Mich verwirren die Aussagen im neuen Visier...

Viele Grüße

Volco

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Ob Sie zum Psychologen müssen kann ich nicht beurteilen.

Das Waffengesetz gibt Ihnen jedenfalls keine Veranlassung dazu. Als Inhaber eines deutschen Jagdscheins sind sie Jäger. Somit gilt §6 Abs. 3 Satz 1 nicht für Sie. Nachzulesen im § 13 Abs. 2 Satz 1. Es ist völlig unerheblich welche Waffen Sie besitzen und ob diese in einer grünen, gelben oder roten WBK stehen.

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wegen der Waffen mußt Du nicht, siehe §§ 14 und 14.

@ Forsaken,

warum sollen (ehemalige) Zeitsoldaten ausgenommen sein? In dem Schreiben, welches noch nicht diskutiert werden soll steht: "Nicht anwendbar ist diese Begünstigng auf Soldaten."

Das für den militärischen Bereich zuständige und verantwortliche Bundesministerium der Verteidigung hat ausdrücklich und dezidiert das öffentliche und insbesondere das Interesse der Bundeswehr an einer Hereinnahme der Soldaten in den "Amtsbonus" verneint.

Soldaten dürfen nicht nur, sie wollen garnicht dürfen. (frei nach Karl Valentin)

Dienstwaffenträger müssen auch den Umgang im privaten Bereich haben, den haben Soldaten i.d.R. nicht, wurde schon im Forum diskutiert.

Karl

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@ Volko,

Ein Blick in das Gesetz schafft Klarheit sagen die Juristen. Wie Du selbst schreibst brauchst du nach §§ 12, 13 Waffg kein Gutachten. Ob Du wegen deiner Vergangenheit bei der BW kein Gutachten brauchts, würde ich bezweifeln. (Bin aber auch kein Jurist).

Zudem müsste das Gutachten vom Amt angefordert werden, aber erst wenn die neue VO mit den entsprechenden Regelungen in Kraft getreten ist.

Karl

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Die 7. Meinung dazu wink.gif:

BW in dem Zusammenhang unerheblich!

Nur Sportschütze müßtest Du zum Test-

als Jäger mußt Du nicht!

Wie ich die deutsche Bürokratie kenne mußt Du dann hinsichtlich Deiner Sport KW zum Test - während für den Umgang mit den Fangschuß KW Deine Zuverlässigkeit als erwiesen gilt chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Da ich wirklich nicht ausschließen möchte, daß jemand auf die Idee kommt rolleyes.gif - würd ich in dem Fall vor Gericht ziehen und gleichzeitig-obwohl mir das Organ nicht so sehr liegt-die nächste Redaktion einer auflagenstarken,deutschen Tageszeitung die mit B... beginnt, darauf aufmerksam machen blush.gif - damit die Nation endlich mal wieder was zum Lachen hat tongue.gif

Mouche

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@ Sniper K-98 -

kommt darauf an, wo Deine Gehaltsliste geführt wird tongue.gif-

ist es privat, denk ich JA-

ist es öffentlich ist es NEIN

Mouche

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@ Sniper,

im Job führst Du die Waffe nach Weisung des Bewachungsunternehmers, bist nicht Jäger und nicht Dienstwaffenträger, dann mußt Du wohl ein Gutachten beibringen. Seit 2 Monaten WBK, somit war Dir auch bekannt, daß Du ein Gutachten brauchst.

@ Volco,

Du darfst als Jäger mit allen Waffen jagen. Wie 700 NE schreibt bist du als Jäger befreit. Warum ein Gutachten für die Sprotwaffen, wenn die handlicheren und damit gefährlicheren Verteidigungswaffen kein Gutachten erfordern.

Bei der Überlastung der Behörden ware dann noch die Möglichkeit, daß Du 26 bis 27 Jahre alt bist bevor die Rückstände (kleine Waffenscheine, gelbe WBK usw) aufgearbeitet sind.

Von den Verbänden wird nichts kommen, die werden sich nicht für die Interessen der Mitglieder anderer einsetzen.

Karl

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Da die Verwirrung offensichtlich groß und nicht nur gespielt ist, nochmals ohne humoristische Einlage.

Wer einen deutschen Jagdschein (unerheblichen welchen) besitzt ist auch als unter 25-jähriger vom Psychologischen Test befreit.

Ein gegenwärtiges oder vergangenes Dienstverhältnis bei der Bundeswehr hat darauf keinerlei Einfluß. Ebensowenig ein Studium oder eine sonstige Ausbildung. Die Priviligierung von Dienstwaffenträgern - namentlich Polizisten - erfolgt erst in der Verordnung und ist daher noch nicht gegeben.

Die Befreiung bezieht sich auf die Person, nicht auf einzelne Waffen. Es macht also keinen Unterschied ob eine Waffe als Sportschütze oder als Jäger oder aus einem sonstigen Grund erworben wurde.

Für Volco bedeutet dies er muß kein Gutachten beibringen, denn er ist ja Jäger.

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@karl22

naja werde mal abwarten, sebst der sachbearbeiter meinte das ist doch schwachsinn....

Naja die werden sich schon melden.....

Ansonsten werde ich meine Waffe wieder auf Papa überschreiben, die WBK wieder abgeben. Nen Jahr warten und ne neue WBK beantragen.

Ist immernoch billiger als ne dämliche Untersuchung.

Und in der Zeit fällt das Bedürfniss ja auch nicht weg, oder man holt sich nen Neues...

Also ich seh da gar keine Probleme.....und ne Waffe transportieren darf man immer.....

Oder ich mache jetzt nen Jagdschein, dann habe ich das Probleme auch nicht mehr....ist ja auch nicht so schwer.....

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Habe den Sonderteil auch gelesen und fest gestellt, dass auch den Visiers mal ein Fehler unterläuft.

Da steht, der Jäger darf nur im Revier führen.

Richtig ist, dass er auch auf dem Weg zum und vom Revier führen darf.

Im Gegensatz zu früher muß das Gerät nur entladen sein.

Dann noch mal eine nette Frage an die Juristen.

Laut Visier Sonderteil ist ein Messer dann eine Waffe, wenn es -wie Brenni sagen würde - vom Wesen her dazu bestimmt ist, als Waffe benutzt zu werden.

Brotmesser ist also Werkzeug und Bajonett Waffe.

Ich habe ein Jagdmesser, welches ich normaler Weise zum Aufbrechen, Abschwarten und aus der Decke schlagen benutze. Dann ist es seinem Wesen nach ein Werkzeug.

Dieses Messer kann aber auch zum Abfangen/Abnicken benutzt werden. Dann ist es eine tötliche Waffe. Habe ich nun ein Werkzeug oder eine Waffe im Wagen liegen?

Da ich es ja deshalb im Auto habe, um ggf. ein angefahrenes Stück zu erlösen, hat es, während es mit mir spazieren fährt die Zweckbestimmung einer Waffe. Müßte als demnach im Tresor liegen?

Viele Jäger haben zum o.g. Zweck ein altes Bajonett im Wagen.

Also führen sie illegal eine Waffe, oder habe diese zumindest nicht ordnungsgemäß gegen unberechtigten Zugriff geschützt?

Oh Kinners....

Es begab sich eines Tages in Schilda .....

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In Antwort auf:

Viele Jäger haben zum o.g. Zweck ein altes Bajonett im Wagen.

Also führen sie illegal eine Waffe, oder habe diese zumindest nicht ordnungsgemäß gegen unberechtigten Zugriff geschützt?


Nicht alles, was Waffe ist, ist auch verboten zu führen!

Du darfst mit dem Bajonett nur nicht zur Demo, zum Volksfest usw., was Du theoretisch mit dem Taschenmesser dürftest.

Bezüglich Aufbewahrung: Du muß nur sicherstellen, daß die Kaltwaffe (frei ab 18) keinem Jugendlichen oder Kind in die Hände fallen kann. Also im Normalfall wegschließen, aber Tresor ist "overdressed".

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In Antwort auf:

Du darfst mit dem Bajonett nur nicht zur Demo, zum Volksfest usw.,


Wobei ich anmerken muß, dass eine Unfallstelle in Deutschland meist einem Volksfest gleicht. Und wenn Waidmann Hubertus nun auch noch auf der Landstraße ein armes Rehlein abnicken muß, eine Demo auf dem Fuß folgt.

Watt denn nu? laugh.gif

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