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IGNORED

anerkennung der verbände ?


dirkman

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DSB,BDMP,BDS und DSU haben bereits einen Antrag auf Anerkennung ihrer Verbände gestellt, bis auf die DSU, die einen Kriterienpunkt nicht erfüllt größer als 10000 Mitglieder, wird es hier wohl weniger Probleme geben.

Ein wenig mehr Zeit wird die Anerkennung der Sportordnungen in Anspruch nehmen.Voraussichtlich Sep.-Okt. 2003!

Und zu den WBK`s kann ich nur sagen in Nds. gibts bis auf ganz wenige Ausnahmen einiger Behörden wieder alles. Bis auf die neue Gelbe, die soll es zwar in Berlin geben aber woher weiß keiner; die Bundesdruckerei hat ja noch nicht einmal einen Druckauftrag erhalten!? Den Rest gibt es halt mit Voreintrag auf Grün.

PS. Armes NRW crying.gifcrying.gifcrying.gif

MfG

BigBoreMike

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Don`t worry, be happy

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@Sunny:

Du beantragst das Bedürfnis nach §8 Abs 1 - und schwuppdiwupp brauchst du keinen Verband, ja eigentlich noch nicht mal einen Verein mehr.

Und meiner Meinung nach sollte das auch noch möglichen sein, wenn die Verbände mal anerkannt werden.

bye knight

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@Slasher

Die einfachste Antwort wäre, eine andere Landesregierung!

Aber dabei möchte ich es nicht belassen.Wie hier schon richtig erwähnt gilt §8 des WaffG, woraus ersichtlich sein muß das der Antragsteller einem anerkannten Schießsportverband angehört.

Genau an dieser Stelle scheiden sich die Geister;von Land zu Land von Bzreg. zum Landkreis überall ist dieses, aufgrund der fehlenden VO`s z.Z. Auslegungssache !?

Zum totalem Charos kam es als der 2. Entwurf der VO aus Berlin an die Länder heraus geschickt wurde!

Teilweise gleich an die Waffenbehörden durchgereicht, ging somit Vorort nichts mehr.

NRW & THÜ sind wohl meiner Erkenntnis nach die negativsten Beispiele.Über den Rest schicke ich dir eine Mail.

MfG

BigBoreMike

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Don`t worry, be happy

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zu deiner Frage wenn jetzt die Verbände anerkannt werden habe ich folgende Mitteilung gehört.

Das zuständige Amt ist zur zeit beim Umziehen und hat auch noch keine (Erfahrung und Richtlinien??) mit dieser Sache.

Deshalb benötugt dieses Amt etwas mehr Zeit.

Wenn ich etwas falsch ausgedrückt habe, der Sinn bleibt eigentlich der gleiche.

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In Antwort auf:

Was genau steht in §8 Abs 1, und wieso "armes NRW"? Was haben die anderen, was wir nicht haben?


§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

(1) Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck

glaubhaft gemacht sind.

(2) Ein Bedürfnis im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller

1. Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört, oder

2. Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist.

Also: Du bist Mitglied in einem nach §15 anerkannten Verband -> §8 Abs 2 ermöglicht dir einen relativ einfachen Beürfnisnachweis.

Du bist nicht Mitglied in einem nach §15 anerkannten Verband (also zur Zeit alle) -> Das Bedürfnis kostet dich mehr Schreibarbeit und stützt sich auf §8 Abs 1

bye knight

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@ Dirk

Ja die Zäpfle aus St. Blasien sind wirklich lecker.Konnte mich im Okt. letzen Jahres bei einer Vorbeugungskur in Höchenschwand davon überzeugen, einfach lecker! tongue.giftongue.giftongue.gif

MfG

BigBoreMike

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Don`t worry, be happy

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Kann nur zu NRW und Reservistenverband was sagen. Lt. Schreiben 28. April vom IM NRW, Az. 44.3-2586, gibt es einen Runderlass an die Kreispolizeibehörden das Bescheinigungen des VrRBW im Zusammenhang mit Eintragungen von Waffen in Waffenbesitzkarten bis auf Weiteres anerkannt werden dürfen. Die Eintragung in die WBK erfolgt unter Vorbehalt des Wiederrufs für den Fall das der Verband in dem nach §15 WaffG vorgeschriebenen Verfahren nicht anerkannt wird, oder die Sportordnung nicht genehmigt wird.

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Ja ja § 46, "und die Enteignung kann folgen". Immerhin läuft ja weingstens etwas in NRW.

In Antwort auf:

@ Dirk aber Rothaus wurde in St. Blasien gegründet !
AZZANGEL.gifAZZANGEL.gifAZZANGEL.gif


MfG

BigBoreMike

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Trink`s abends ein Zäpfle, has`t morgens kein Köpfle !

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In Antwort auf:

In Antwort auf:

@ Dirk aber Rothaus wurde in St. Blasien gegründet !
AZZANGEL.gifAZZANGEL.gifAZZANGEL.gif


echt?
eek2.gif
das war mir neu. wieder was gelernt
wink.gif


so, hat mir keine ruhe gelassen.... chrisgrinst.gif

ich weiss, mega-off-topic, aber ich muss einfach...

In Antwort auf:

Die Brauerei Rothaus wurde im Jahr 1791 durch das Benediktinerkloster St. Blasien gegründet. Zu jener Zeit war Fürstabt Martin II. Gerbert Abt des Klosters St. Blasien und damit Landesherr über die Herrschaft St. Blasien und die Grafschaft Bonndorf.

-snip-

Die Brauerei wurde -bezogen auf die Herrschaftsgebiete St. Blasien und Bonndorf- an relativ verkehrsgünstiger Stelle inmitten großer Wälder und in der Nähe ausreichender Wasservorkommen errichtet. (also am jetzigen sitz, direkt bei grafenhausen )


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In Antwort auf:

In Antwort auf:

Die Brauerei Rothaus wurde im Jahr 1791 durch das Benediktinerkloster St. Blasien gegründet. Zu jener Zeit war Fürstabt Martin II. Gerbert Abt des Klosters St. Blasien und damit Landesherr über die Herrschaft St. Blasien und die Grafschaft Bonndorf.


das liesse sich am besten bei einer motorradtour "erfahren" - loss wo'ler wie wärs......

aber ich denke den motorradtreff-thread machen wir lieber woanderst auf ---> schaut mal hier

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  • 2 Wochen später...

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