Halt da bringt ihr was durcheinander!!!
RK und RAG ist was völlig unterschiedliches
RK = Reservistenkameradschaft
RAG= Reservisten Arbeitsgemeinschaft ( mit bezeichnung Tennis hat auch nichts mit Schießsport zu tun
NUR RAG Schießsport
Diese sind im VdRBw als Schießsporttreibend anerkannt.
Voraussetzungen für RAG Mitgliedschaft:
Man muss aktives Mitglied im VdRBw sein ( Vorteilhaft in einer RK Mitglied)
Wichtig ist aktiv.
Dann nach einem Jahr kann man in eine RAG Schießsport.
Nach einem Jahr oder nach Satzung auch länger, hat man nach regelmäßiger Teilnahme die Möglichkeit einen Antrag auf WBK zu stellen.
Wer aber meint dies ist in einer RAG ein leichtes, ist falsch gewickelt.
Darüber hinaus wird in dem Antrag nur solche Waffen genehmigt die den Bundesrichtlinien entsprechen und man muss an Wettkämpfen teilgenommen haben.
Eine Sachkunde benötigt der Antragsteller auch, sowie den Nachweiß über den Bezahlten Jahresbeitrag beim VdRBw und einer positiven Bescheinigung des Schießsportleiters der RAG.
Wenns einfach ging könnt´s ja jeder