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IGNORED

Vollzugshinweise: Bedürfniswiederholungsprüfung..


cb01

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...bei Altfällen:

Es findet sich in diesem Machwerk der Passus: "Es wird rechtzeitig bekannt gegeben, bis zu welchem Zeitraum Altfälle für die Bedürfniswiederholungsprüfung rückerfasst werden."

Was meinen die denn für einen Zeitraum ?

Wenn es um die 3 Jahre geht, warum steht dieser dann nicht fest (Inkrafttreten minus 3 Jahre)? Bekanntgabe "rechtzeitig" vor was... ??? Fragen über Fragen...

Posted

...womit der Wert einer Rechtsschutzversicherung erheblich steigen dürfte...

(nur nochmals darauf hingewiesen dass das Forum Waffenrecht immer noch VIEL zu wenige Mitglieder hat)

MfG

Michael

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Hallo zusammen !

Habt Ihr denn die Hinweise zum Vollzug bisher einigermaßen genau gelesen ?

Ich habe da einen Passus gefunden, der doch eher erschreckend und befremdlich wirkt: Seite 11, Abschnitt 6 zu § 15 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 WaffG-neu (Ausschluß bestimmter Schusswaffen vom Schießsport)

Hier wird meiner Auffassung nach eindeutig das Verbot von Repetierflinten, Halbautomaten und fast allen Pistolen betrieben. Hat denn von den Verbänden hier schon jemand versucht, dem entgegen zu wirken ? Oder verstehe ich hier einige Begriffe falsch ? Was ist denn ein "feuerkräftiges halbautomatisches Dienstgewehr", oder eine "leicht verdeckt tragbare Verteidigungswaffe"? Damit müßten doch OA15, HK SL 8, SIG, u.a. sowie Pistolen von HK, Glock, Beretta, SIG u.a. sämtlich verboten werden !!!!!!!

Mit verständnislosen Grüßen

Matthias

Posted

@neuss:

ist ja in dem text näher spezifiziert worden:

1. Sind alle Halbautomaten-Langwaffen eher ungenau und damit für den Schießsport ungeeignet.

2. Sind Kurzwaffen mit einer Lauflänge unter 3 Zoll sportlich nicht verwendungsfähig. Das zielt wohl auf einschlägige Disziplinen des BDMP

Gruß,

frosch

PS

Der ganze Text riecht nach Mister B., der dort wieder einiges an Halbwahrheiten und sogar unrichtigen Behauptungen eingearbeitet hat. Wird Zeit, daß er sich aufs Altenteil verlegt. Ist für alle besser.

Posted

Hallo Matthias,

anscheinend haben viele noch nicht realisiert was dieses Geschreibsel - sollte es so rechtskräftig werden - zu bedeuten hat. Es wären praktisch alle gebräuchlichen Großkaliberwaffen (incl. 1911-er) betroffen. Und wenn Herr B. dann noch einen Dritte-Welt-Staat ausgräbt bei denen das Militär GSP's führt.......

Manfred

Posted

Hallo neuss,

manchmal vermute ich, daß es "diese" entweder nicht verste-

hen wollen oder können, oder dahinter steckt Methode: Es

sieht doch so aus, daß von "oben" 300% gefordert werden -die

etwas unrealistisch sind- dann "reden wir darüber", und als

Ergebnis bekommt "oben" immer noch mehr als man in den wil-

desten Träumen erwartet hat!

Du weißt, daß seit Jahren die Zahlen und Fakten f ü r ein

liberales Waffenrecht sprechen, interessiert aber die Macher

weniger, als ob in Brasilien ein Sack Kaffee platzt.

Was haben wir "Vierbeiner" uns letztes Jahr den A.... aufge-

rissen, und was ist das Ergebnis? Ein Gesetz wie es beinahe

auch einem totalitären System gut zu Gesicht stünde.

Und unsere Verbände und Vertreter -natürlich bin ich im FWR-

haben solange "Sportschützen u. Jäger" favorisiert, bis Nor-

malbürger diesbezüglich überhaupt keine Chance mehr haben!

Immer nach dem Motto: Hauptsache w i r können unserem Hobby

frönen. (Hoffentlich).

Wir vergraben künftig unsere Waffen -vor u. nach der "Aus-

übung" so tief, daß nicht einmal mehr Notwehr möglich ist.

Nein, ich möchte n i c h t auf irgendwen schießen wollen

oder gar müssen; ich meine nur die Möglichkeit bzgl. der

Wahrnehmung grundsätzlicher Rechte. Aber was rede ich noch

über Rechte in unserem freiheitlich demokratischen "Rechts-

staat"?

Es gibt überhaupt nicht so viele Tabletten wie ich brauchte.

Bitterlich fluchend

Gruß Pit

Der Herr soll sie strafen mit.....

Posted

Zu diesen Vollzugshinweisen muß m.E. von geeigneter Stelle einmal die grundsätzliche Rechtmäßigkeit geprüft werden. Woher nimmt das BMI hier eigentlich diese Rechtmäßigkeit? Es kommt mir so vor, wie wenn man einem ertrinkenden Sachbearbeiter einen Stohhalm hinwirft, nach dem Motto sauf oder stirb! wenn er dann lange genug gesoffen hat, dann ist das was er angeordnet hat geltendes Recht ohne dass es einen richtigen Entwurf gegeben hat, dem der Bundesrat zugestimmt hat und auf einmal ist durch die Hintertür aus einem Vollzugshinweis eine Allgemeine Waffenverordnung geworden.

Wer diese Vollzugshinweise aufmerksam gelesen hat, (und nach den Beiträgen sind es hier einige) der wird mir zustimmen wenn ich sage: wir verfallen wieder in alte Zeiten wo Schwerter zu Pflugscharen wurden. Dann Gnade uns Gott wenn Herr B. und die Preussen aus dem Spreebogen kommen. pissed.gif

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Wo kann ich mir den gesammten Text downloaden ?

Laut DWJ auf der FRW Seite, allerdings finde ich es nicht !

Währe nett, wenn mir jemand den Link zum Download gibt.

Danke

Berettaman

Posted

Hmpf, hätte ich mir den Scheiß doch nicht runtergeladen !

Das ist ja zum K****n !

Wenn ich sehe was ich für Streukreise mit der AO10 auf 300m errreiche, da kann so mancher Repetierer noch von Träumen *hmpf*

Abgesehn davon treffe ich wesentlich besser mit eminer Beretta als mit einem Revolver und mit einer gewissen Modifikation und der richtigen Muni erreicht man eingespannt auch Streukreise von gut 27mm !

Und das soll nicht präzise genug sein ?

Was soll man denn noch mehr erreichen, außer die 10 rauszuschießen ? pissed.gifpissed.gifpissed.gifpissed.gif

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