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Munitionsaufbewahrung


Plautzer

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Unsicherheit besteht ja noch über die vorschriftsmäßige Aufbewahrung von Munition! Wie verhält es sich mit folgender Variante? Habe für meine Langwaffen einen A-Schrank und für die Kurzwaffen einen kleinen B-Schrank. Die Munition für die Langwaffen bewahre ich mit den Kurzwaffen im B-Schrank, die für die Kurzwaffen mit im A-Schrank! So, nun ist keine Waffe mit der zugehörigen Munition zusammen untergebracht. Dies ist doch unter logischen Gesichtspunkten sicherer, als würde sie in irgendeinem Blechschrank verwahrt! Und wie ist das mit den abschließbaren Innenfächern???

Was ist Eure Meinung?

Plautzer

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Unsere Meinung dazu ist leider völlig egal.

Und die, die meinen zu wissen, was richtig ist, sind noch in der Meinungsfindung. Wir haben ja noch 2 Wochen Zeit.

Was man so hört, läuft darauf hinaus, dass ich meine Munition aus dem dicken schweren B-Schrank in einen Blechspind umlagere.

Her B meint, das diene der Sicherheit. gaga.gif

In dem Zusammenhang ist aber jede Information möglicherweise in 10 Minuten schon wieder überholt.

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In Antwort auf:

Unsicherheit besteht ja noch über die vorschriftsmäßige Aufbewahrung von Munition! Wie verhält es sich mit folgender Variante? Habe für meine Langwaffen einen A-Schrank und für die Kurzwaffen einen kleinen B-Schrank. Die Munition für die Langwaffen bewahre ich mit den Kurzwaffen im B-Schrank, die für die Kurzwaffen mit im A-Schrank! So, nun ist keine Waffe mit der zugehörigen Munition zusammen untergebracht. Dies ist doch unter logischen Gesichtspunkten sicherer, als würde sie in irgendeinem Blechschrank verwahrt! Und wie ist das mit den abschließbaren Innenfächern???


Klingt logisch, könnte aber in der Tat mit dem Wortlaut des Gesetzes kollidieren. Ich sehe zwei Möglichkeiten:

1. Mach's einfach so. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand das bei einer Kontrolle o.ä. beanstanden würde. Ein Verstoss gegen §36 ist ohnehin "nur" eine Ordnungswidrigkeit - und in Deinem Fall eine zweifelsohne sehr harmlose.

2. Sprich mit der Behörde und schildere Deine Aufbewahrungslösung. Wenn sie's ok finden (wovon ich schwer ausgehe), lass es Dir schriftlich geben - dann bist Du auf der sicheren Seite.

Ich persönlich würde allerdings zu Variante 1 neigen ... wink.gif

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Und wie das beanstandet würde!!!

Die Bürokraten können die Mun doch gar nicht unterscheiden. Und das kleine Wörtchen "dazugehörige" fehlt im Gesetz.

Also: Grundsätzlich keine Mun zusammen mit Waffen irgendeiner Art lagern (auch nicht Druckluftwaffen!), außer, es handelt sich um einen 0-Schrank oder höher.

Anmerkung: Luftgewehrdiabolos sind keine Mun, sondern Geschosse. Auch das hatten wir hier schon.

Aber: Luftgewehr und 9mm-Para-Patronen zusammen dürfte schon wieder den Paragraphen widersprechen. gaga.gif

So idiotisch es klingt: Keinen Quatsch machen und dabei die Zuverlässigkeit aufs Spiel setzen!!!

Gruß, Ronald

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Hat man zB einen Kurzwaffenschrank mit einer 9mm Pistole und einen Langwaffenschrank mit sagen wir mal einer Flinte, kann man dann die jeweils NICHT dazugehörige Munition - also die 9x19 in den Langw.-Schrank und die Slugs in den Kurzw.-Schrank - packen?

Gruß

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...wenn man es nicht überfliegt blush.gif ja!

Im neuen WaffG!Sinnlos und unlogisch aber eindeutig !

Und solange sich nichts ändert steht und gilt es so!

J e d e (!) Munition getrennt(!) von Waffen- es sei denn im Behältnis 0 oder höherwertig!

Mouche

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Ja, und um den Wahnsinn komplett zu machen: Bei Waffen sind "B"-Schränke den "0"-Schränken zwar gleichgestellt, aber... bei der gemeinsamen Aufbewahrung von Waffen und Munition nicht.

Ja, ja.... hätten Sie uns mal gefragt, als sie das Gesetz geschrieben haben wink.gifwink.gif

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In Antwort auf:

Und wie schau`s mit NC-Pulver aus? Das Pulver kann doch im B-Schrank mit den Faustfeuerwaffen aufbewahrt werden?


DAS würde ich auch lassen.

Bei einem Brand hast Du eine ideale Splitterbombe in Deiner Wohnung stehen. Als Splitter fungieren dann Deine Kurzwaffen. Dann wirst Du erst sehen wieviel "Bums" die haben wink.gifwink.gif

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@ Sharps

Das ist Richtig, aber mein Sachbearbeiter, der mir die Sprengstofferlaubnis ausgestellt hat.

Hat sich zum Verrecken nicht drauf eingelassen, dass ich mein SP im Abgeschlossenen Speis, welcher nur für mein Hobby dient und mit einem Sicherheitsschloss ausgestattet ist stehen lasse!

Nein, ich muss mein SP im kleinem Stahl-Tresor im Speis aufgewahren!

Auf den Einwand, mit der Bombe, erklärte er mir das ihm wichtiger ist, dass das Pulver nicht geklaut wird als die Gefahr die davon jetzt ausgeht! icon13.gif

Vorschriften, keine Logik hat hier gesiegt! gaga.gif

Gruß Romaneo

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...frag ihn doch mal, w o im Sprengstoffgesetz es eine Regelung über die Aufbewahrung von Pulver im Stahl-Tresor gibt icon13.gif - aber vielleicht hat er ja ein eigenes Gesetz gebastelt auf Grundlage einer mir noch nicht bekannten Notverordnung chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Mouche

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@Romaneo:

FWR Mitglied? Rechtschutzversicherung? Abklären, ob sie dafür aufkommt und dann die Sache notfalls einem Anwalt übergeben. NC-Pulver hat in einem Stahlschrank einfach nichts zu suchen. Dafür gibt es im Gesetz keine Grundlage. Außerdem gibt es in vielen Bundesländern Richtlinien für die Aufbewahrung, in denen eine Pulverkiste aus Holz als ausreichend angesehen wird.

Oder biete dem Beamten doch an, Deinen Tresor bei ihm zu deponieren, wenn er so um die Sicherheit der Bevölkerung besorgt ist, wird er dies sicher gerne für Dich machen.

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Hallo Sharps,

ich hab ja zwei Aufbewahrungsstellen das SP wie beschrieben und das NC in eine Holzkiste im Keller.

Hab zwar das volle Programm Mitglied im FWR und Rechtschutzversicherung, aber ist es das wert? Hab eh vor spätestens in einem Jahr in einen anderen Kreis zu ziehen und es tut mir ja nicht weh, es so aufzubewahren.

Mein Motto ist: "Leben und Leben lassen!" chrisgrinst.gif und außerdem Schwachsinn komme ich mit den Sachbearbeitern gut aus, also warum böses Blut schüren? smile.gif

Gruß Romaneo

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Also mit dem NC-Pulver... jeder sagt was anderes zur Lagerung. In der zweiten Verordnung zum Sprenstoffgesetz, §2 Allgemeine Anforderungen find ich unter anderem folgenden Satz:"Behältnisse können aus Stahl (handelsübliche Kasetten, Wandschränke oder Panzerschränke) sowie aus Holz oder anderem Material mit gleicher Festigkeit bestehen".

Andererseits gilt, wenn der Raum ausreichen gesichert ist (Tür mit außen bündig abschließenden Sicherheitsschloß, welches schon nach einer Schließung greift, Fenstergitter, abschließbare Olive, Isolierglas oder Drahtglas), das man das Pulver einfach ins Regal stellen kann.

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...genau so ist es laut Gesetz Dentist icon14.gif

Und das gilt auch für SP !

Und man selbst hat die Wahl - nur das Ergebnis muß irgend einer der Anforderungen entsprechen-

wobei diese grundsätzlich Ermächtigung zur Erteilung von Auflagen durch die genehmigende Behörde auch wieder so ein Ding ist.

Nach meiner Erfahrung gibt es solche sinnlosen Auflagen meist dann, wenn man in seinen Anträgen nicht ausreichend Infos angibt.

Deshalb: Bei der Frage im Antrag"Wie soll das Pulver gelagert werden" -die Liste vornehmen und die Formulierungen aus den gesetzlichen Bestimmungen verwenden-und die tatsächlichen Verhältnisse dann darauf abstimmen grin.gif - so hat das jedenfalls bei mir immer geklappt rolleyes.gif

Mouche

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Zuständig für die Aufbewahrung von NC und Sp ist das Gewerbeaufsichtsamt. Die Ordnungsämter oder Kreispolizeibehörden haben damit nichts zu tun. Wem das Ordnungsamt ungerechtfertigte Auflagen macht, dem empfehle ich ein Telefonat mit dem Gewerbeaufsichtsamt. Das hat schon Wunder gewirkt.

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@700NE

Ich hab das Spiel gerade durch. Zuständig ist das Ordnungsamt! Wenn die keine Ahnung haben, kannst Du beim Gewerbeaufsichtsamt nachfragen ( heißt auch Landesamt für Verbraucherschutz oder Amt für Arbeitsschutz). Meine Anfrage hat das Landesamt für Verbraucherschutz aber an das Regierungspräsidium Halle weitergeleitet. Begründung:"... da die Gewerbeaufsicht für die Genehmigung und Kontrollen von Lagern mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen Bereich zuständig ist." Natürlich ist eine Stellungnahme des RP dann ein gewichtiges Argument auf dem Ordnungsamt - man wird sich danach richten.

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Also so wie Romaneo im letzten Beitrag auf der ersten Seite schreibt wirds von uns auch verlangt. KEINE Holzkiste, in den STAHLSCHRANK.

Dieses Verlangen stammt von dem Mann vom Gewerbeaufsichtsamt der bei uns in Bayern auch kontrolliert und der mir ganz nebenbei auch die Prüfung abgenommen hat.

ICH hab das Pulver deshalb im Tresor.

Aber ich hab sowieso ne Gasheizung mit Tank im Garten. Ist ja egal VON WAS im Falle eines Falles das ganze Dorf in die Luft fliegt -oder?

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Das muß doch langsam Weh tun, dieser Blödsinn den sich diese Gehirnakkrobaten da ausdenken! Also mal im Ernst man muß doch diese Spasiker langsam aber sicher in Ihre Schranken weisen. Es kann doch nicht angehen, das ein solcher Blödsinn wie er im Waffengesetz verabschiedet wird auch noch durchkommt! Und diese Sachbearbeiter, wenn ich sowas lese, das dem Sachbearbeiter egal ist das daß Pulver im Tresor ne Bombe ist, hauptsache es wird nicht geklaut!! Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen, Der Typ hat sie doch nicht alle!! gaga.gif Und vor allem, welcher Idiot klaut schon NC oder SP?? gaga.gif Da gibt es weiß Gott Sinnvollere Chemikalien mit mehr Dampf unter der Haube! Ich kann diese Dummheit die von unseren Geetzesvätern ausgeht nicht ertragen!

Ein dampfender Dante..... pissed.gif

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