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IGNORED

Munitionsaufbewahrung


Plautzer

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In Antwort auf:

....KEINE Holzkiste, in den STAHLSCHRANK.

Dieses Verlangen stammt von dem Mann vom Gewerbeaufsichtsamt der bei uns in Bayern auch kontrolliert und der mir ganz nebenbei auch die Prüfung abgenommen hat.

....


Diese Aussage möchte ich so nicht stehen lassen.

Ob die "Speiss" wie von Romaneo beschrieben die Anforderungen an ein Pulverlager erfüllt, ist aus seiner Beschreibung nicht hinreichend ersichtlich.

Die Forderung nach einem Tresor ist aber nicht gerechtfertigt. Zu fordern sind im Innenbereich ein Behältnis aus 2cm starken Brettern oder Spanplatten, deren Eckverbindungen genutet oder gedübelt und verleimt sind. ALternativ ein Behältnis aus Stahl oder anderem Material mit gleicher Festigkeit mit mindestens 2mm Wandstärke.

Zulässig sind auch handelsübliche Kassetten, Wandschränke oder Panzerschränke. Solche Behältnisse sind aber nicht zu fordern.

Federführend für die Aufbewahrung von NC und SP in Bayern ist Herr Fuierer, vom Gewerbeaufsichtsamt München Stadt. Die o.a. Mindestanforderungen finden sich auch im "Handbuch für Böllerschützen", das vom (Bay.) Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz herausgegeben wird (der den Gewerbeaufsichtsämtern vorgesetzten Behörde). Herr Fuierer ist AFAIK Mitautor dieses Buches.

Von daher würde es mich sehr interessieren, welches bayerische Gewerbeaufsichtsamt die Meinung vertritt, NC oder SP dürfe nicht in die oben beschriebene Holzkiste sondern müsse in den "Stahlschrank".

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In Antwort auf:

Zu fordern sind im Innenbereich ein Behältnis aus 2cm starken Brettern oder Spanplatten, deren Eckverbindungen genutet oder gedübelt und verleimt sind. ALternativ ein Behältnis aus Stahl oder anderem Material mit gleicher Festigkeit mit mindestens 2mm Wandstärke.


Hallo 700 NE

genauso stehts in dem Buch von der DEVA welches ich auch zum Lehrgang dabei hatte. Der Mann vom Gewerbeaufsichtsamt, Lehrgangsleiter und Prüfer hat dazu wörtlich gesagt für IHN sei das KEINE GEEIGNETE AUFBEWAHRUNG.

Es handelt sich dabei um das GA Landshut in Niederbayern. Wenn es dich wirklich interessiert, schreib mir ne Private Nachricht dann bekommst du auch den Namen des Herrn Technischen Oberinspektors.

Geeim dürfte das ja nicht sein da mindestens 30 Lehrgangsteilnehmer dabei waren.

Übrigens müsste das auch einer unserer Moderatoren hier bestätigen können. Der war nämlich auch dabei.

Grüsse

Ganz nebenbei hab ich genau deshalb gefragt weil ich mir eine Holzkiste nach den beschriebenen Kriterien habe anfertigen lassen. Schönes Mahagoni-Holz, gezapft, nicht geschraubt usw. Vielleicht erinnerst du dich ja noch an meinen "Pulver-in-Schaumstoff-Thread". Aber jetzt trau ich mich das Pulver nicht in die Kiste zu tun.

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Ich würde auf jeden Fall gegen die Sache vorgehen. Wenn ein Widerspruch gegen diese Auflage noch möglich ist, einlegen. Ansonsten mal einen Fachanwalt fragen, was zu unternehmen ist. Ich lasse mir doch nicht von einem ausgerasteten Beamten vorschreiben, eine Splitterbombe in meinem Haus zu deponieren.

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@Smithy

Vielleicht hilft ein Blick in das Gesetz. In diesem Fall in die "Richtlinie Aufbewahrung kleiner Mengen - SprengLR 410" aus "Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 10.12.1982, IIIb4-3896 (Bundesarbeitsblatt 2/1982, S. 72)"

Ich habe den Text nicht und konnte ihn auch im Internet nicht (gebührenfrei lesbar) finden. Meine Unterlagen zur Aufbewahrung beziehen sich darauf. In jedem Fall ist diese Vorschrift auch für den Technischen Oberinspektor des GAA Landshut verbindlich.

Viel Erfolg beim Suchen. Über eine Kopie des Textes oder einen Link dazu würde ich mich sehr freuen.

MfG

700NE

P.S. Fuierer ist Techn. Oberamtsrat und Ober sticht Unter wink.gif

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Hallo erstmal smile.gif Ich würde gerne mal auf die Ausgangsfrage zurückkommen, wie man Munition und Waffen aufbewahrt. Wie ist es denn wenn ich in meinem B-Schrank die Munition in eine große Geldkassette, die extra abschließbar ist, lagere. Klar, passt nicht super viel rein, aber da ich Anfänger bin, brauch ich auch nicht so viel...hmm, wobei sich das bestimmt schnell ändern kann. grin.gif

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Also:

Für die Munition ist doch noch gar kein Waffenschrank vorgeschrieben -oder?

Du kannst es also so machen dass du die Munition EXTRA lagerst (Abschliessbarer Büroschrank, Werkzeugschrank ect.)

Die zweite Möglichkeit ist die, die du in deiner Eingangsfrage darstellst. KW-Muni mit den Langwaffen in den A-Schrank und die Langwaffenmuni zusammen mit den KW in den B-Schrank .

Dass die zweite Möglichkeit anscheinend nicht 1000%ig Niet u. Nagelfest ist siehst du ja an den Antworten.

ICH habe da keine Skrupel.

Und wenn jemand kommt hab ich ÜBERHAUPT KEINE Muni zuhause. Die lagert bei mir im Schützenheim wink.gif

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Danke für die Antwort Smithy, aber ich habe die Eingangsfrage gar nicht gestellt wink.gif , das war ein anderer User. Ich habe das Thema nur verfolgt und wollte mal hören, ob meine Methode (Geldkassette im B-Schrank) auch vorschriftskonform ist. Aber Du hast recht, ich kann die Munition ja auch in einem anderen abschließbaren Schrank lagern, sollte es mal mehr werden.

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Beim Lesen dieses Threads ist mir etwas aufgegangen, was wohl mit einiger Sicherheit Bestand haben sollte:

Munition im abschließbaren Innenfach eine B-Schranks, in dem die KWs und auch LWs lagern, aufzubewahren, sollte klar gehen.

Ein Innenfach eines B-Schrankes entspricht mit einiger Sicherheit den Anforderungen für die Aufbewahrung von Munition, da normalerweise in Stahl ausgeführt und mit einem ordentlichen Schloß versehen.

Die Tatsache, dass es sich nicht neben, sondern im Tresor befindet (und damit kaum einfach samt Inhalt abtransportiert werden kann), sollte sich verbessernd auf die Qualität der Aufbewahrung ausüben.

Diese Argumentation wird sicherlich in naher Zukunft ein Gericht bestätigen müssen. Aber bis dahin sehe ich das als brauchbare Lösung für das Problem an.

Gruß, Ronald

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  • 4 Monate später...

Hallo zusammen,

auch wenn dieser Thread schon längere Zeit nicht aktiv ist möchte ich doch mal eine kurze Frage los werden.

Soweit ich weiß, sind doch B-Schränke und 0-Schränke gleichgestellt? In einem Schrank 0 darf ich doch Waffe UND Munition zusammen lagern? Dann sollte es doch auch in einem B-Schrank möglich sein?

Gruß an alle,

Dante

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In Antwort auf:

Soweit ich weiß, sind doch B-Schränke und 0-Schränke gleichgestellt? In einem Schrank 0 darf ich doch Waffe UND Munition zusammen lagern? Dann sollte es doch auch in einem B-Schrank möglich sein?


Nein, in genau diesem Punkt gilt die Gleichstellung leider nicht.

Schau mal hier unter "Waffenaufbewahrung", auch wenn der Artikel primär für Jäger gedacht ist:

http://www.fwr.de/waffg_jaeger.htm

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Yep, das wurde schon ausführlich durchgekaut. In einem B-Schrank muß die Muni in einem Innenfach aufbewahrt werden.

Auszug:

(3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloß oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.,

(4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, un der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden. Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt, nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufgewahrt werden.

Da ist eigentlich wirklich alles erklärt smirk.gif

Gruß

dl

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