Ordonanz Posted March 10, 2003 Share Posted March 10, 2003 Kurze Frage: Werde zum 01.04.2003 neue "Gelbe" beantragen um die Sache bei uns hier ein bißchen in Gang zu bringen ! In welcher Frist muss die Behörde zumindest einen Zwischenbescheid oder ähnliches von sich hören lassen ? Bitte nur um Antworten von Leuten, die es wirklich wissen. Gruss Ordonanz Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 10, 2003 Share Posted March 10, 2003 Hallo erstmal, auch ich werde am 1.4.2003 eine "neue gelbe WBK" beantragen. Ich brauche noch eine zweite Freie Pistole. Ich werde meinen Sachbearbeiter/in persönlich besuchen. Alles weitere im April brüh warm. Bis die Tage Clint Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ordonanz Posted March 10, 2003 Author Share Posted March 10, 2003 bin gespannt ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted March 10, 2003 Share Posted March 10, 2003 wenn die behörde auch nach drei monaten nicht tätig geworden ist, kannst du untätigkeitsklage erheben. dann wartest du ein oder anderthalbjahre auf einen gerichtstermin vor dem verwaltungsgericht und verklagst die behörde zur erteilung der begehrten genehmigung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bounty Posted March 10, 2003 Share Posted March 10, 2003 In Antwort auf: wenn die behörde auch nach drei monaten nicht tätig geworden ist, kannst du untätigkeitsklage erheben. Und was ist mit einer (zusätzlichen) Dienstaufsichtsbeschwerde? Die dann nicht bei der zuständigen Behörde selbst abgeben, sondern am besten beim Landesinnenministerium. Sollte doch zusätzlich und deutlich schneller Begeisterung bei allen Beteiligten auslösen. Gruß Bounty Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted March 10, 2003 Share Posted March 10, 2003 für dienstafsichtsbeschwerden gilt noch immer die alte regel: formlos, fristlos, fruchtlos! schaden tut sie nichts, aber bringen wird sie auch kaum was. Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted March 10, 2003 Share Posted March 10, 2003 Leute, bedenkt bitte, dass die Beamten vor Ort auch nichts für den Schlamassel können. Die müssen es genauso ausbaden wie wir - da muss man denen das Leben nicht noch unnötig schwer machen. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted March 10, 2003 Share Posted March 10, 2003 RICHTIG, Knight!!! Es mag sicherlich das eine oder andere @%&$§"#+*} bei den Waffenrechtsbehörden geben, aber die Mehrheit der Beamten versucht nur, ihren Job so gut wie möglich zu machen. Und gerade das wird ihnen mangels klarer Vorschriften UNMÖGLICH gemacht!!! Ich würde es keinen Beamten ankreiden, wenn er bis zum Erlaß der DV und VV erst mal gar nichts tut! Wenn Dienstaufsichtsbeschwerden, dann gegen Herrn B. aus B. !!! Und dann am Besten gleich an die Adresse vom Bundesinnenminister richten. Nützt zwar nix, tut aber gut gegen WUT!!! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
carlo Posted March 10, 2003 Share Posted March 10, 2003 formlos, fristlos, fruchtlos stimmt in der Praxis wohl eher nicht, aber Dienstvergehen, die mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde als eventuell vorliegend dem jeweiligen Dienstvorgesetzten des Beamten zur Prüfung und dann eventueller Ahndung angezeigt werden, müßten schuldhaft begangen worden sein, um geahndet werden zu können. Wenn aber dem Beamten die Entscheidungsgrundlagen, sprich die gesetzlichen Bestimmungen,verbindliche Richtlinien fehlen, dürfte zu ahndendes schuldhaftes Handeln wohl eher nicht annzunehmen sein, jedenfalls meiner Meinung nach. Gruß carlo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted March 11, 2003 Share Posted March 11, 2003 In Antwort auf: für dienstafsichtsbeschwerden gilt noch immer die alte regel: formlos, fristlos, fruchtlos! schaden tut sie nichts, aber bringen wird sie auch kaum was. Ich fürchte sie bringt doch etwas und ich bin mir nicht sicher, ob das im Sinne des Antragstellers sein wird: Spätestens wenn der Sachbearbeiter den nächsten Antrag des betreffenden auf dem Tisch hat wird er sich daran erinnern (menschlich oder?). Wenn er dann in seinem Ermessensspielraum ablehnend handelt kann man ihm das kaum verübeln! Ja ... ja ... ich weiß ... jeder hat einen Rechtsanspruch auf seine Waffen und wenn der ablehnt klagt man ... Aber das kostet Zeit und Nerven und im Zweifelsfall auch noch Geld. Ist es das Wert? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sharps Posted March 11, 2003 Share Posted March 11, 2003 Bei unserem Sachbearbeiter hat in seiner Anfangszeit eine Beschwerde wegen Untätigkeit Wunder bewirkt. Er ist aus seinem Dornröschenschlaf erwacht und heute ein richtig kompetenter und freundlicher Mensch. Darum wird er wohl auch bald versetzt werden. Und solange ich korrekte Anträge habe, brauche ich mir um Ermessensspielraum keine Sorgen zu machen. Notfalls wird geklagt, FWR Rechtschutz sei Dank. Natürlich sollte das immer das letzte Mittel sein, aber manche Sachbearbeiter legen es darauf an und spekulieren mit der Dummheit der Antragssteller. In SLS funktioniert das scheinbar sehr gut, warum dort die Schützen häufig auf ihre Anträge verzichten, statt ihr Recht endlich mal einzufordern. Wäre ich in deren Zuständigkeitsbereich ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
BigBoreMike Posted March 12, 2003 Share Posted March 12, 2003 Habe am 17.03 einen Informations-Austausch mit Vereinsvorsitzenden und Mitarbeitern von 2 Ordnungsbehörden (Stadt/Land).Ich werde euch über die Stellungnahmen, der "Ordnungshüter" unverzüglich informieren. An Stoff mangelt es nicht ! MfG BigBoreMike ---------------------------------------------------------- Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.