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IGNORED

Verwaltungsvorschriften


Ordonanz

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kurze Frage:

Werde zum 01.04.2003 neue "Gelbe" beantragen um die Sache bei uns hier ein bißchen in Gang zu bringen !

In welcher Frist muss die Behörde zumindest einen Zwischenbescheid oder ähnliches von sich hören lassen ?

Bitte nur um Antworten von Leuten, die es wirklich wissen.

Gruss

Ordonanz

Geschrieben

Hallo erstmal,

auch ich werde am 1.4.2003 eine "neue gelbe WBK" beantragen.

Ich brauche noch eine zweite Freie Pistole.

Ich werde meinen Sachbearbeiter/in persönlich besuchen.

Alles weitere im April brüh warm.

Bis die Tage

Clint

Geschrieben

wenn die behörde auch nach drei monaten nicht tätig geworden ist, kannst du untätigkeitsklage erheben.

dann wartest du ein oder anderthalbjahre auf einen gerichtstermin vor dem verwaltungsgericht und verklagst die behörde zur erteilung der begehrten genehmigung.

Geschrieben

In Antwort auf:

wenn die behörde auch nach drei monaten nicht tätig geworden ist, kannst du untätigkeitsklage erheben.


Und was ist mit einer (zusätzlichen) Dienstaufsichtsbeschwerde?

Die dann nicht bei der zuständigen Behörde selbst abgeben, sondern am besten beim Landesinnenministerium. Sollte doch zusätzlich und deutlich schneller Begeisterung bei allen Beteiligten auslösen.

Gruß

Bounty

Geschrieben

Leute, bedenkt bitte, dass die Beamten vor Ort auch nichts für den Schlamassel können. Die müssen es genauso ausbaden wie wir - da muss man denen das Leben nicht noch unnötig schwer machen.

bye knight

Geschrieben

RICHTIG, Knight!!!

Es mag sicherlich das eine oder andere @%&$§"#+*} bei den Waffenrechtsbehörden geben, aber die Mehrheit der Beamten versucht nur, ihren Job so gut wie möglich zu machen.

Und gerade das wird ihnen mangels klarer Vorschriften UNMÖGLICH gemacht!!!

Ich würde es keinen Beamten ankreiden, wenn er bis zum Erlaß der DV und VV erst mal gar nichts tut!

Wenn Dienstaufsichtsbeschwerden, dann gegen Herrn B. aus B. !!! Und dann am Besten gleich an die Adresse vom Bundesinnenminister richten. pissed.gifpissed.gifpissed.gif

Nützt zwar nix, tut aber gut gegen WUT!!! pissed.gif

GRUß

Geschrieben

formlos,

fristlos,

fruchtlos

stimmt in der Praxis wohl eher nicht, aber Dienstvergehen, die mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde als eventuell vorliegend dem jeweiligen Dienstvorgesetzten des Beamten zur Prüfung und dann eventueller Ahndung angezeigt werden, müßten schuldhaft begangen worden sein, um geahndet werden zu können. Wenn aber dem Beamten die Entscheidungsgrundlagen, sprich die gesetzlichen Bestimmungen,verbindliche Richtlinien fehlen, dürfte zu ahndendes schuldhaftes Handeln wohl eher nicht annzunehmen sein, jedenfalls meiner Meinung nach.

Gruß carlo

Geschrieben

In Antwort auf:

für dienstafsichtsbeschwerden gilt noch immer die alte regel: formlos, fristlos, fruchtlos!

schaden tut sie nichts, aber bringen wird sie auch kaum was.


Ich fürchte sie bringt doch etwas und ich bin mir nicht sicher, ob das im Sinne des Antragstellers sein wird: Spätestens wenn der Sachbearbeiter den nächsten Antrag des betreffenden auf dem Tisch hat wird er sich daran erinnern (menschlich oder?). Wenn er dann in seinem Ermessensspielraum ablehnend handelt kann man ihm das kaum verübeln!

Ja ... ja ... ich weiß ... jeder hat einen Rechtsanspruch auf seine Waffen und wenn der ablehnt klagt man ... Aber das kostet Zeit und Nerven und im Zweifelsfall auch noch Geld. Ist es das Wert?

Geschrieben

Bei unserem Sachbearbeiter hat in seiner Anfangszeit eine Beschwerde wegen Untätigkeit Wunder bewirkt. Er ist aus seinem Dornröschenschlaf erwacht und heute ein richtig kompetenter und freundlicher Mensch. Darum wird er wohl auch bald versetzt werden. Und solange ich korrekte Anträge habe, brauche ich mir um Ermessensspielraum keine Sorgen zu machen. Notfalls wird geklagt, FWR Rechtschutz sei Dank. smile.gif Natürlich sollte das immer das letzte Mittel sein, aber manche Sachbearbeiter legen es darauf an und spekulieren mit der Dummheit der Antragssteller. In SLS funktioniert das scheinbar sehr gut, warum dort die Schützen häufig auf ihre Anträge verzichten, statt ihr Recht endlich mal einzufordern. Wäre ich in deren Zuständigkeitsbereich ...

Geschrieben

Habe am 17.03 einen Informations-Austausch mit Vereinsvorsitzenden und Mitarbeitern von 2 Ordnungsbehörden (Stadt/Land).Ich werde euch über die Stellungnahmen, der "Ordnungshüter" unverzüglich informieren. An Stoff mangelt es nicht !

MfG

BigBoreMike

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