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IGNORED

Schiessbuch ab 01.04?


Nowlin

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Wie mir ein Mitarbeiter der Firma Frankonia heute erzählte müssen Sportschützen ab dem 01.04. ein Schiessbuch führen. Dieses Buch müsse alle 14 Tage dem Verein vorgelegt werden damit dem Schützen regelmässige Teilnahme bescheinigt werden kann. Kommt der Schütze nicht alle 14 Tage zum Training, verliert er sein Bedürfniss. Mir ist so etwas nicht bekannt. Hat jemand von euch anderes gehört?

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Wer so einen Schwachsinn erzählt, der hat bestimmt noch alte Schießbücher Marke "Bund" und will die schnell an den Mann bringen.

Nicht einmal in dem Entwurf der "Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz" ist von so einem Schwachsinn die Rede und da steht schon viel Schwachsinn drin.

Jetzt wirds ernst:

Jeder ernsthafte Schütze weiß, dass er zur Dokumentation seiner Schießleistung entsprechende Leistungsnachweise führen muß, um sein Trainingsprogramm darauf abzustimmen.

Ich rate dringend davon ab, "Schießbücher" offizell durch den Verein in einem regelmäßigen Turnus abzeichnen zu lassen. Wehret den Anfängen! mad1.gifmad1.gifmad1.gif

Wir haben das Problem hier schon einmal diskutiert und sind wenn ich mich richtig entsinne zu der Auffassung gekommen, dass nur die allernötigsten Daten in derartige Kontroll-Aufzeichnungen einzutragen sind. Persönliche Leistungsaufzeichnungen sollen persönlich sein. Sie können Hilfsmittel sein, wenn das Bedürfnis oder die Ernsthaftigkeit angezweifelt werden , aber sie können nicht grundsätzlich und in vorauseilendem Gehorsam ohne Rechtsgrundlage gefordert werden. Auch nicht von einem Korinthenk...., einem Haarspalter oder einem zu hause nicht anerkannten Vereinsmeier. pissed.gif

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Hallo Leute!

Bei uns im Verein hat eigentlich jeder ein Schießbuch.

Da wird halt eingetragen wann man zum Taining oder Wettkampf da war und welche Disziplinen/Kaliber geschossen wurden. Stempel und Unterschrift gibts von Schießwart.

Im Verein tragen sich die Mitglieder und Gastschützen noch in jeweils unterschiedliche Bücher ein.

Das Schießbuch wollte bei mir nach Ausstellung des WBK noch nie jemand auf der Behörde sehen, ist aber trotzdem gut wenn man einen Nachweis über regelmäßiges Training und Wettkämpfe hat. Man weiss ja nie, ob nicht mal die Besetzung auf der Behörde wechselt.

Es tut doch niemanden weh so ein kleinenBuch zu führen, sicher ist sicher.

Nur das mit den 14 Tagen ist nicht so, jeder muß selber wissen wie oft er schießen kommt, gezwungen wird bei uns keiner!

MfG

AWO425

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Hallo

wie schon gesagt wurde, wir hatten das Thema schon. Geändert hat sich daran nichts. Es ist schon so, dass die Aufzeichnungen im Verein (Schiesskladde) genügen. Nur wenn jemand bei einem Verein schiesst der das nicht tut (z.B. der Reservistenverband meines Neffen) muss man SELBER eins führen. DER hatte dann aaber auch Probleme mit dem 14-tägigen Rhytmus weil die im Winter weniger schiessen.

SO gesehen ist es sicher gut, selbst ein Schiessbuch zu führen.

ICH habe bei meinem Antrag damals geschrieben "....siehe Schiesskladde des Vereins........" DAS reicht vielen Ämtern wirklich nicht mehr. Dazu gibt es aber keine Rechtsgrundlage, das ist nur zum ärgern.

In Antwort auf:

Wir haben das Problem hier schon einmal diskutiert und sind wenn ich mich richtig entsinne zu der Auffassung gekommen, dass nur die allernötigsten Daten in derartige Kontroll-Aufzeichnungen einzutragen sind. Persönliche Leistungsaufzeichnungen sollen persönlich sein. Sie können Hilfsmittel sein, wenn das Bedürfnis oder die Ernsthaftigkeit angezweifelt werden , aber sie können nicht grundsätzlich und in vorauseilendem Gehorsam ohne Rechtsgrundlage gefordert werden


Das stammt u.a. von mir. In meinem Schiessbuch stehen auch Sachen wie Befindlichkeit, welche Schuhe, welcher Griff, welche Muni usw. usw. Da bin ich der Meinung dass dieses Schiessbuch keinem was angeht.

Für den Fall dass es für ein Bedürfnis gebraucht wird schreibe ich aber daraus die REINEN Schiessdaten (Tag, Disziplin, Ergebnis) in eine Excel-Datei und lass es dem Sportleiter abzeichnen. Das kann man aber als aktiver Schütze auch noch nach Ja´hren machen. Wenn man 3mal/Woche am Stand auftaucht hat man damit keine Probleme.

Wenn ich für eine manche Disziplinen auf einen Fremd-Stand gehe lass ich mir das in DIESEM Buch bestätigen (als reinen Anwesenheits-Nachweis).

AUF DIESE ART UND WEISE HATTE ICH NOCH NIE PROBLEME!

PS: PS: Frankonia-Mitarbeiter sind halt auch nur Menschen. Wer wie ich letzte Woche erlebt hat dass 5 Telekom-Mitarbeiter 5 verschiedene Aussagen getätigt haben und erst der 6. meine durch die Telekom kaputtgemachte T-NetBox wieder reparieren konnte weiss wie solche Aussagen zu8 werten sind.

Vielleicht war das ja auch der Mitarbeiter der auf meine Nachfrage ob die neue Frankonia-Exclusiv Waage denn was tauge folgendes geantwortet hat: "Alle Digitalwaagen sind nach 2 Jahren kaputt weil die Folientastatur dann bricht. Kaufen Sie sich lieber eine anständige Balkenwaage......."

Also nochmal. Die Aussagen eines Einzelnen nicht so ernst nehmen. Ihr glaubt doch dem Pfarrer auch nicht der behauptet Sex vor der Ehe sei was Böses wink.gif

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Schießbuch??? Ist das nicht ein verbotener Gegenstand, weil er zum Schießen geeignet ist aber einen Gegenstand des täglichen Bedarfs (Buch) vortäuscht??? gaga.gif

Nein, ich hab so ein Gerücht auch noch nicht gehört. Vielmehr kursiert bei uns die Parole, daß nur noch Neumitglieder in den ersten 3 Jahren überhaupt einen Trainigsnachweis erbringen müssen und ab dann geht man davon aus, dass der Sportfreund sein Bedürfnis nachgewiesen hat und also keine Kladde mehr führen muß.

Ist aber auch so ein Ding, dem ich eher nicht trauen würde. Außerdem führe ich mein Schießbuch für mich, um zu sehen, welche Steigerung ich erreicht habe, wo ich immer wieder die gleichen Fehler mache und, und, und...

cu Leute

Loran

www.loran.de

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In Antwort auf:

Hallo

Es ist schon so, dass die Aufzeichnungen im Verein (Schiesskladde) genügen. Nur wenn jemand bei einem Verein schiesst der das nicht tut (z.B. der Reservistenverband meines Neffen) muss man SELBER eins führen. DER hatte dann aaber auch Probleme mit dem 14-tägigen Rhytmus weil die im Winter weniger schiessen.


servus smithy,

ich denk, das schaut von lra zu lra unterschiedlich aus. mein derzeit zuständiger sachbearbeiter interessiert sich nicht im geringsten für schießnachweise. das ist sache des bedürfnisausstellers, meint er. ich wollt ihm nach meinem umzug voller stolz meine schießbücher und ordner mit urkunden und siegerlisten vorlegen. brauchts nicht, hat er gemeint.

absoluten wert auf schießnachweise legt aber unser landes-kurzwaffenreferent. (der ab der 2. kurzen die bedürfnisse ausstellt und ab 1.4. bereits ab der ersten)

bei meinem alten lra wars grad umgekehrt...verrückte welt.

aber wie dem auch sei, die trainingseinheiten in irgendeiner form schriftlich festzuhalten (schießbuch, schießkladde oder wie auch immer) schadet sicher nicht und dient auch der eigenen leistungskontrolle. und wer weiß für was es mal gut ist.... rolleyes.gif (wieso heißt dieser smily eigentlich hajo???)

sanfte grüße,

goasbeda

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"wieso heißt dieser Smily eigentlich hajo" ?

... ich vermute mal zu Ehren der schwäbischen WO User als Abkürzung für : "hajo, so ischs no au widder" grin.gifgrin.gif

Mouche

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Bei uns ist es genauso, wie in dem Beitrag von AWO.

Datum, Disziplin, Stempel und Autogramm von der Standaufsicht. Platzierung bzw. Ringzahlen schreibt hier niemand auf, es sei den er hat ein Extrabüchlein wie meinereiner.

@awo

In welcher Ecke Sachsens bist Du eigentlich zu Hause ?

Nicht zufällig in der Torgauer Gegend smile.gif?

Gruß

Scheibenschütze

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  • 3 Wochen später...

Hallo Gemeinde!

Bin , was diesen Thread betrifft, in der neuesten Visier fündig geworden.

In Antwort auf:

Sodann muss für ein Mitglied, dem erstmalig eine WBK erteilt wurde, der Nachweis über dessen schiessportliche Tätigkeit geführt werden. Dies kann zum Beispiel durch eine Schiesskladde geschehen, die der Schütze führt und die wohl vom Verein kontrolliert werden muss, oder durch ein auf dem Schiesstand ausliegendes

Schiessbuch geschehen, in das der Schütze sich einträgt.


Zu finden Seite 124. Muss wohl doch was dran sein.

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Das ,womit i c h ein Problöem habe ist, daß jeder Ordnungsamtschef offenbar nach Gutdünken entscheidet, was e r für notwendig hält.

Warum dann nicht gleich ein eigenes WaffG für jedes Landratsamt gaga.gifgaga.gif

Mouche

PS : Wie wird sich wohl das "erstmalig erteilt" definieren? Bezogen auf die Person oder bezogen auf die WBK confused.gif-denn die "Neue Gelbe" erhält ja jeder erstmalig tongue.gif

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@ Mouche

Stimmt, der Passus mit der "Erstmalig erteilten WBK" macht mir auch Magenschmerzen. Denn jede WBK wird doch erstmalig erteilt. Also ein Leben lang?

@ Mike 303

Du hast kein Problem damit? Ich schon, denn mitlerweile werden wir LEGALEN Waffenbesitzer wie Schwerverbrecher behandelt. Man darf uns bis ins Schlafzimmer verfolgen wenn der Waffenschrank dort steht. Die wollen die totale Kontrolle über uns. Und wenn jemand aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen ein paar Monate nicht schiessen kann? Dann verliert er sein Bedürfnis!!!

Das und nichts anderes ist die Bedeutung jenes Schiessbuchs.

@ s+w 686

Bald haben wir den 01.04. Vielleicht wirst Du Dich dann wieder freuen wenn es jemand sehen möchte.

Ein reichlich verärgerter Nowlin...

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Immer mit der Ruhe.

Ich teile Euren Mißmut, was die Eigenmächtigkeit der O-Ämter betrifft. Aber ab der 3.KW gab es auch bisher schon schärfere Vorschriften, sodass jedes O-Amt, vermutlich in Ermangelung eindeutiger VwVs, eigene Richtlinien zu deren Überprüfung festgelegt haben. Das heißt noch lange nicht, dass in Ermangelung eines Schießbuches auch keine Berechtigung erteilt wird. Notfalls geht es eben hart auf hart.

Was die Überprüfung des Fortbestehen des Bedürfnisses betrifft, sollten die Zweifler mal wieder in das neue Machwerk schauen: Dort steht sehr eindeutig in §4 Abs.4, dass dies nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis der Fall ist. Keine Rede von jeweils oder so. Abgesehen davon sind die Erlaubnisse zwischen Grün und Gelb nicht unterschiedlich im Sinne des Gesetzes. Lediglich das Prozedere beim Erwerb unterscheidet sich.

Da gibt es IMHO keinen Diskussionsbedarf.

Mehr schon zu dem Thema, ob dies auch für vor dem 01.04.2003 erstmalig erteilte Erlaubisse gilt. Dies wäre z.B. bei mir der Fall, da meine erste WBK von Ende 2000 stammt, also noch keine 3 Jahre alt ist.

Gruß, Ronald

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