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Sharps

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  1. Je nach Bremse wird es ab ~.338 LM echt unangenehm. Bei .50 BMG taugt es bestenfalls noch als Lachnummer, wenn man daneben steht und die Hose flattert. Liegen möchte ich da nicht mehr wirklich. Vernünftige Leute wissen das aber und nutzen das Zaubermittel der Kommunikation.
  2. Alles nur ein großes Missverständnis. Zitat A. Baldwin aus dem Teaser zum morgigen ABC Interview: "I didn't pull the trigger." Die Waffe hat sich also selbständig gemacht und willentlich geschossen, während Herr B. zufällig anwesend war. Nachdem CNN schon berichtet, dass ein SUV (und nicht etwa der dummerweise zur falschen Gruppe gehörende Fahrer) die Amokfahrt letzte Woche durchgeführt hat, ergibt Baldwins Aussage sogar Sinn. Die Propagandapresse ist davon überzeugt, dass die Massenverblödung inzwischen weit genug vorangeschritten ist, dass man jetzt Gegenstände zu Tätern macht, wenn die Realität so überhaupt nicht zum Narrativ passt. Schwarze laufen nicht gegen Weiße Amok und Hollywood Celebrities, die sich der Woke Agenda verschrieben haben, erschießen keine Mitarbeiter.
  3. Wie sieht es denn aus, wenn man so ein Messer loswerden will? Einfach selbst zerstören und das dem BKA mitteilen? Muss man die Zerstörung dokumentieren und dem BKA nachweisen? Bei Schusswaffen braucht es dafür ja einen BüMa, aber wie sieht die Sache bei Messern oder sonstigen verbotenen Gegenständen aus, für die man eine Ausnahmegenehmigung hat?
  4. Neue Energie erhält der Vorstoß der Grünen durch brandneues Exklusivmaterial aus den USA. Ein bisher von der NRA geheim gehaltenes Video des echten 2. Verfassungszusatzes (bevor er wegen Papiermangels gekürzt werden musste), erschüttert Waffenbesitzer in aller Welt:
  5. Und das Thema mal hoch geholt ... ich suche immer noch vor allem die beiden Modelle mit dem großen Gestell (SJ35 + LK70).
  6. Danke für den Link. Der Laden ist allerdings mit äußerster Vorsicht zu genießen. Viele bunte Logos mit "Qualitätssiegeln" auf der Startseite, aber nicht mal SSL verschlüsselt (trotz fettem Banner dafür). Beim Bestellvorgang wird dann keine der auf der Startseite beworbenen Zahlungsmöglichkeiten angeboten, usw... Eine kurze Recherche per Google zum Besitzer und seinen diversen Onlineshops war dann sehr aufschlussreich. In Verbraucherportalen finden sich zahllose Beschwerden über den Shop, aber keine einzige positive Rückmeldung. Für "seriöse" Links oder Angebote bin ich also weiter offen. Suche immer noch beide Varianten des Rucksacks mit dem großen Gestell, also den 70L,K [LK70] und den "kurzen" Sanitätsrucksack (SJ35).
  7. Kleines Update: Ich habe inzwischen zwei "nagelneue" (in den 80ern produziert, aber niemals benutzt worden) LK35 schießen können. Gegen ein gutes Angebot für einen weiteren (auch gebrauchten) hätte ich trotzdem nichts einzuwenden. Ich suche aber vor allem immer noch die beiden Modelle mit dem großen Tragegestell, also den LK70 (oder korrekterweise Ryggsäck 70 L, K [70 Liter, Komplett]) und die kurze Variante SJ35 (auch z.T. Sanitätsrucksack genannt).
  8. Ich suche einen (oder mehrere) gut erhaltenen Rucksack der schwedischen Armee vom Typ LK35, LK50, SJ35 oder LK70. Auch am Gestell bzw. der Kraxe ohne Rucksack wäre ich interessiert, sollte aber ebenfalls aus Militärfertigung sein. edit: Hier nochmal die "offiziellen" und die in der Regel dafür verwendeten Bezeichnungen für die Rucksäcke mit Bildern: LK35 (Ryggsäck 35L, K) LK50 / SJ35 (Ryggsäck 35L SJV, K) LK70 (Ryggsäck 70L, K)
  9. Verkaufe mein ungebrauchtes, absolut neuwertiges Gerber Prodigy, den "kleinen Bruder" vom beliebten LMF II. Wie das LMF II ist das Prodigy im Bereich Outdoor und "Tacitical" beliebt und mit der 12,1cm Klinge ideal als robustes Companion / Camp Knife. Das Messer ist unbenutzt und lag nur in der Vitrine zum Anschauen. Technische Daten: Gewicht 374 g Grifflänge 12,8 cm Klingenlänge 12,2 cm Gesamtlänge 25,0 cm http://www.gerbergear.de/Tactical/Knives/Prodigy-Knife_22-411212 Preis: 65,- EUR (inklusive Versand innerhalb Deutschlands als versichertes Paket) Bei Interesse einfach kurze PM an mich. Bilder des Messers:
  10. Herr S. ist an die gesetzlichen Regelungen zum Widerruf bei Fernabsatz-Geschäften gebunden. Da kann er in seine AGB schreiben, was er will. Wenn das Glas über 40,- EUR kostet, hat er die Rücksendekosten zu erstatten - Punkt. Wenn der China-Schrott so oft zurück geschickt wird, dass die Kosten die Einnahmen übersteigen, sollte man als Geschäftsmann vielleicht einmal seine Kalkulation überdenken oder noch besser die Produktqualität.
  11. Sie ist mir keine Fahrt wert, die Spritkosten wären höher als der Kaufpreis der Waffe. Das mit dem Kauf vor Ort war hypothetisch, falls man im Ausland mal ein Schätzchen entdecken sollte. Spontankauf fällt also trotz EU flach. Falls der Händler sich bereit erklärt die Waffe zu exportieren, wird sie natürlich hier mal vorgestellt. Ist aber nichts exotisches/wertvolles, nur eben hierzulande eher selten zu finden.
  12. Es ging mehr darum, ob ich auch in diesem Fall beide Genehmigungen brauche. Der Händler wollte nämlich gestern nur vor Ort verkaufen. Ich dachte auch an den Fall, falls man mal im Ausland etwas interessantes entdeckt und spontan kaufen möchte. In meinem Fall hat der Händler inzwischen angeboten sich bei seiner lokalen Behörde zu informieren, da das Verfahren einfacher ist, als er erwartet hatte. Von daher nochmal danke an alle.
  13. Danke euch allen für die Antworten! Jetzt muss ich nur noch den Verkäufer überzeugen, dass er den Papierkram auf sich nehmen will. Wie würde es denn alternativ aussehen, wenn ich die Waffe vor Ort kaufen wollte? Gleiche Prozedur?
  14. Ich bin per Zufall auf ein interessantes Angebot für eine Langwaffe eines Händlers in der Slovakei gestoßen. Kennt sich jemand mit der Gesetzeslage der Slovakei aus? Welche Papiere wären nötig um die Waffe zu importieren? Gibt es in der Slovakei einen amtlichen Beschuss und wird der in Deutschland anerkannt (von wegen EU Mitgliedsstaat)? Welche Kosten fallen für den Papierkram an? Da es um eine niedrigpreisige Waffe geht, sind die Kosten nicht ganz unwichtig.
  15. Sollte ein Fachhändler aber eigentlich wissen, dass eine volle gelbe WBK ihn nicht betrifft, zumindest bei der alten gelben WBK ist die Sache unstrittig. Bei der neuen gelben wäre ich in NRW vorsichtiger, da verbiegt man geltendes Recht mit Vorliebe und trägt es auf dem Rücken der WBK Inhaber dann vor Gericht aus.
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