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Alle Inhalte von Sal-Peter
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Was ist an dem Wörtchen "insgesamt" nicht verständlich? BTW: Dass die bisher erteilten Gelben weiter ohne Begrenzung funktionieren, kann man auch knicken: Und das, obwohl der betreffende "Artikel" erst 6 Monate später in Kraft tritt ...
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"Dummy-Launcher" - ist das englisch für "Bundestag"?
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Habe jetzt eine Erklärung gefunden, was ein "Pfeilabschussgerät" sein soll: Also das, was der Jörg Sprave vor einiger Zeit angepriesen hat ... Aber es gibt keine echte Legaldefintion in diesem kruden Machwerk minderbemittelter Juraschreiberlinge!
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Ursprünglich sollte 2/6 gar nicht für Gelb sein, sondern nur für Grün gelten, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.
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Ich stelle die Frage mal anders: Ändert sich durch das neue Gesetz irgendwas Wesentliches bezüglich Besitz / Erwerb / Nutzung von Armbrüsten?
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Was ist eigentlich genau zu Armbrüsten beim Bundesrat angenommen worden? Ich blicke da echt nicht mehr durch!
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... aber wesentlich lauter!
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Koalitionsfreiheit heißt, dass man dort nicht Mitglied werden muss.
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Pressemitteilung zum Speed Steel® -Jahresendmatch
Sal-Peter antwortete auf webnotar's Thema in Waffenlobby
https://www.burgstaedt.de/burgstaedt/_images/dokumente/oeffentlichkeitsarbeit/ba_0120_090120_la_d.pdf Seite 11 -
... in dem von gestern ... Verzeih, ich war ein wenig in Eile und habe mich darum kurzgefasst. Wahrscheinlich genau aus dem gleichen Grund, warum du ein "t" unterschlagen hat.
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Ja, würde ich. Wir können uns keine Zwischenfälle leisten, bei denen Menschen verletzt werden. Also müssen wir reagieren, möglichst bevor das geschieht.
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Volle Zustimmung. Im Fall auf unserem Stand - ich war nicht die Aufsicht, habe es aber brühwarm mitbekommen - hat ein älterer Schütze einen Nachbarn mit geladener Waffe deutlich überstrichen. Daraufhin wurde er verwarnt. 5 Minuten später vergleichbare Situation, jetzt schaute der andere Nachbar in die Röhre --> sofortiger Standverweis. Der Vorstand verhängte wg. Uneinsichtigkeit des Delinquenten dann ein Standverbot, Dieses sollte aufgehoben werden, nachdem der Schütze einen erneuten Sachkundelehrgang besucht hätte, der auch vom Schützenverein angeboten wurde. Delinquent kündigte daraufhin. War wahrscheinlich das Beste für alle, die "long & prosper" noch leben wollten.
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si tacuisses, philosophus mansisses
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Dann schreib nicht so einen Müll.
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"Besprechen" geht auch laut. Was soll Polizei? Ist nichts passiert. Hätte passieren können ... --> Verwarnung, Standverweis, Standverbot. Das reicht.
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DAS IST SCHWACHSINN HOCH 3!
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Genau so haben wir es in einem ähnlichen, wenn auch nicht ganz so krassen Fall, gehandhabt. IMHO nein, denn man kann nur für das zur Verantwortung gezogen werden, was man auch zu verantworten hat. Das kann jedoch ein hoplophober Richter (m/w/d) auch ganz anders sehen. Analog würde ich das mit der Aufsichtspflicht von Lehrern in der Schule vergleichen. Solange Lehrer ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen, sind sie für Schäden, die Schüler trotzdem verursachen, nicht haftbar. Kein Mensch ist bei der Aufsicht verpflichtet, jeden Handschlag des Beaufsichtigten auch verhindern zu können.
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Heute war jedenfalls nicht über Waffen drin.
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Altbesitz A-B / Jägerschrank; Umzug.
Sal-Peter antwortete auf Klobürste von Esstisch's Thema in Waffenrecht
Mach doch, was du denkst, ich mach, was ich denke. -
Altbesitz A-B / Jägerschrank; Umzug.
Sal-Peter antwortete auf Klobürste von Esstisch's Thema in Waffenrecht
Wie gesagt, niemand muss müssen ... Aber alle angemeldeten Behältnisse haben ohne Klimmzüge Bestandsschutz. Man kann sich natürlich auch einen Knopf an die Backe nageln. -
Altbesitz A-B / Jägerschrank; Umzug.
Sal-Peter antwortete auf Klobürste von Esstisch's Thema in Waffenrecht
§36 WaffG: (3) 1Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Ebenda: 1.vom bisherigen Besitzer weitergenutzt werden sowie 2.für die Dauer der gemeinschaftlichen Aufbewahrung auch von berechtigten Personen mitgenutzt werden, die mit dem bisherigen Besitzer nach Nummer 1 in häuslicher Gemeinschaft leben. 3 Die Berechtigung zur Nutzung nach Satz 2 Nummer 2 bleibt über den Tod des bisherigen Besitzers hinaus für eine berechtigte Person nach Satz 2 Nummer 2 bestehen, wenn sie infolge des Erbfalls Eigentümer des Sicherheitsbehältnisses wird; -
Altbesitz A-B / Jägerschrank; Umzug.
Sal-Peter antwortete auf Klobürste von Esstisch's Thema in Waffenrecht
Ja. -
Altbesitz A-B / Jägerschrank; Umzug.
Sal-Peter antwortete auf Klobürste von Esstisch's Thema in Waffenrecht
Müssen muss keiner. Nur wer muss, muss auch können dürfen ... Wie du den Altbesitz richterkonform nachweist, immer immer noch dir überlasen. Rechnung, Quittung ... Meine Behörde bestand damals auf Meldung und diese Meldung sichert mir aktuell meinen Bestandsschutz. Ist bei mir nicht nur ein Tresor. Da steckt einiges an Geld drin. -
Altbesitz A-B / Jägerschrank; Umzug.
Sal-Peter antwortete auf Klobürste von Esstisch's Thema in Waffenrecht
Der Bestandsschutz gilt für Dich und Deine direkten Erben. (Rechtzeitiges) Melden machte in diesem Falle frei. -
Btw: "bestimmungsgemäß kleinste Patrone" - Röhrenmagazin von Selbstladeflinten. Da gibt es doch angeblich diese ultrakurzen 12er - aber die würden ja in einer SLF überhaupt nicht funktionieren! Also nicht "bestimmungsgemäß"? Oder ich verschenke meine Dönerflinte (denn wenn das alles wahr wird, dann ist die dank unserer allseits geliebten Regierung wertlos geworden) und ich hole mir eine Russenflinte mit Einsteckmagazinen. Vielen Einsteckmagazinen. Ist eh viel cooler. Und ich kann viel schneller nachladen!