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Schwarzwälder

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  1. Gerade ein paar kritische Sachen nachgeschaut - habe keine relevante Änderung zum Kabinettsentwurf mehr entdeckt. Im Kommentar zum Bedürfnisnachweis bezüglich Besitz (S. 79/80) steht: "regelmäßige Schießtrainings mit der Waffe" = Singular. Man könnte daraus entnehmen, dass sich der Bedürfniserhalt immer auf eine konkrete Waffe bezieht und daher der VGH Hessen mit seinen 12/18 für jede einzelne Waffe bestätigt wird. Schade, dass dies nicht mehr konkretisiert werden konnte ("mit Erwerb der ersten Waffe" o.ä.).
  2. Spannend wird dann auch, wie die EU-Regelungen auf div. Systeme wie Roni oder Triarii anzuwenden sein werden. Gewollt ist ja offenbar nicht, dass "Schulterwaffen" (so ist die Bezeichnung im EU-Dokument) einfach <60 cm gekürzt als Kurzwaffe mitgeführt und (!) benutzt werden können. Das ist die Grundintention der EU-Richtlinie. Diese "Vielseitigkeit" macht die Waffen zu verbotenen der Kat. A8 bzw. 1.8. Bei den Systemen a la Triarii oder Roni habe ich diese Vielseitigkeit aber auch. Ich kann "werkzeuglos" jederzeit aus einer Schulterwaffe beim Triarii den Schaft einklappen oder sogar werkzeuglos ganz entfernen und habe eine immer noch voll nutzbare Kurzwaffe in Händen. Gelten diese Systeme a la Roni oder Triarii künftig als "Gehäuse" (neu wesentliches Teil wie die Lower, nach EU-Recht? Mutieren Waffen, die mit solchen Gehäusen/Systemen versehen werden dann zur Kategorie A8?
  3. Hallo erstezw, die Regeln zur Blockierung sind noch offen. Ein mehr oder weniger permanent blockierter 20 Schusskörper, der durch Schweißpunkte, Epoxy etc. eben nur noch 10 Schuss aufnehmen kann, wäre m.E. auch weiter ein 10 er. Hier kommt es auf Detailregelungen an, die sind eigentlich (jedenfalls für Sportschützen) wichtiger, als die Frage, ob ich noch ein unblockiertes Mag zum Schießstand spazieren fahren darf... Unblockierte Mags in Zentralfeuerkaliber im Altbesitz nehmen künftig nur Platz im 0er/1er Schrank weg und resultieren in häufigeren Nachschauen, die man dann womöglich auch bezahlen muss. Wenn solche Magazine aber legal und funktionssicher zu blockieren wären, brauche ich weiter keinen 0er Schrankplatz, habe keine "verbotenen" Waffen mit allen Folgen/Aufwand zuhause und kann die Dinger auch noch nutzen! Insofern verstehe ich nicht, dass es hierzu keine Bewegung (im Kabinettsentwurf/in den Lobbybemühungen) gibt.
  4. Bisher konnte man mit großen Magazinen sportlich schießen - die mussten nur auf 10 bzw. 20 Schuss blockiert sein. Hierfür gab es teilweise sogar ausdrücklich BKA-Genehmigungen (Schmeisser/Sabre 9mm Karabiner der ersten Serie: BKA-Bescheid mit 20er UZI auf 10 Schuss blockiert).
  5. Das sind sie gem. EU-Verordnung nicht. Ruger 10/22 mit eingeführtem 25er Mag in .22 lr dürfen auch ausdrücklich nicht als Kat. A-Waffe eingestuft werden lt. EU-Feuerwaffen-RL. Das einzige Problem in D seit 2003: Sie müssen für Sportschützen auf 10 Schuss blockiert sein und erwecken dennoch u.U. den Anschein.
  6. Nein, denn es müssen 2 Bedingungen zugleich zutreffen: a) halbautomatische (oder Repetier-) Zentralfeuerwaffen UND b) > 20 Schuss ODER bei Langwaffen > 10 Schuss. Eine KK-Langwaffe erfüllt nur ggf. b) aber eben nicht a) und daher bleiben Mags bei KK > 10/20 Schuss nach EU-Recht erlaubt und werden voraussichtlich auch blockiert gem. Sportordnung weiter einsetzbar bleiben (wobei allerdings der Anschein gem. §6AWaffV hier und da zum Problem werden könnte).
  7. Ja, den §40,4 WaffG großzügiger anzuwenden, wäre sicher ein schöner Weg. Wie weit man dabei gehen könnte - und trotzdem EU-konform bliebe! - zeigt das Behördendokument des Kantons Thurgau, das @mühli hier dankenswerter Weise eingestellt hat. Das Problem in D bei verbotenen Waffen ist ein seit jeher praktiziertes strenges "Besitzstandsvermehrungsverbot". Das bedeutet: Einmal verbotene Waffenarten dürfen in ihrem Bestand in D unter den "zivilen"/nicht-behördlichen Besitzern im Bestand nicht anwachsen. Wenn nun eben halbautomat. Kat.A-Waffen mit großen Magazinen verboten sind, kann es nach derzeitiger Anwendung des Besitzstandvermehrungsverbotes nicht sein, dass ggf. ständig neue Sportschützen Kat.A-Halbautomaten neu importieren oder erwerben dürfen und/oder bisherige Besitzer weitere Kat A-Halbautomaten hinzuerwerben für ggf. weitere IPSC-Disziplinen. Eine in der Schweiz geschaffene neue "kleine Ausnahmebewilligung" für halbautomat. Kat.A-Waffen wäre eine super Sache, aber in D ein kompletter Bruch mit der bisherigen Praxis hinsichtlich verbotener Waffen. Die 500.000 EUR finanzieller Aufwand für die Umsetzung des Magazinverbots sind natürlich ein Witz. Wer die langen Magazine nicht nur zum Besitz, sondern auch zur (legalen) Nutzung Sportschütze gekauft hat, dem ist mit einer Besitzerlaubnis nicht geholfen. Mich kostet die Umsetzung einen vierstelligen Betrag: A) Für IPSC Flinte besitze ich mehrere 10-Schussmagazine, die aber aus je 2x6-Schuss-Magazinkörpern zusammengesetzt sind. 6+6=12-Schuss Magazinkörper = verboten. Pro Stück fast 200 EUR weg. B) Die Schmeisser 9mm AR-15 wurde mit blockiertem 20er UZI-Mag auch durch das BKA zugelassen. Die Magazine habe ich speziell von Schmeisser anpassen lassen. Seither läuft die Waffe fehlerfrei mit den überarbeiteten 3x20er Mags und sorgte für mehrere DM-Titel und einen Bundeslandrekord. Jetzt stattdessen neue Magazine (10er Körper) neu anpassen zu lassen, wird ein (Versand, Muni+Büma-Kosten) hunderte Euros teurer Spaß! C) Die o.g. blockierten Hexamags habe ich z.B. gleich im 10er Pack vor dem Stichtag bezogen. Super Ware, günstig, sehr stabil und innovative, (damals) rechtssichere Blockierung. Wenn ich die trotz Blockierung nie mehr nutzen darf, kostet mich der Ersatz einiges und die Aufbewahrung im 0er/1er Schrank auch - da müsste ich nen neuen Schrank für 500 EUR anschaffen. Nur für die Mags. Es wäre schön, wenn für Magazin-Altbesitzer auch eine Weiternutzung, da wo sportlich erlaubt (blockierte Mags lt. SpO oder im Ausland), erlaubt bliebe und für neue Mags sinnvolle Blockiermöglichkeiten zugelassen bleiben (Stichworte Hexamags, Epoxy, Magazinboden verschweissen).
  8. Da sehe ich schon bessere Optionen: Um die 10/30 Hexmags wieder auf 30 Schuss zu bringen, brauchst Du eben eine lange Magfeder. Die muss man erstmal erewerben. Klar, ist ein freies Teil, so wie das Glock-Schalterchen (das die Glock zu full-auto bringt) auch. Aber es könnte sein, dass es für den, der bei Kontrollen dann solche langen Mag Federn liegen hat, auch unangenehm wird. Die einfache Variante dauerhafter Magazinblockaden wäre künftig, den Followerweg nach unten zu begrenzen. Vorne und hinten ggf eine Schraube rein, dass die Follower-Füßchen nicht weiter nach unten gleiten können, sodass das Mag nicht mehr als 10 Schuss fassen kann. Die Schraube wird verschweißt oder mit Epoxy überdeckt und ist so permanent. Mit dem BMI und BKA müsste man aushandeln, dass ein derart permanent begrenzter Magazinkörper dann auch als 10-Schuss Magazinkörper gilt. Eine zu 99% ausreichende Reinigungsfunktion ist trotzdem gegeben, da der Magazinboden weiter entfernt werden könnte und so von oben (Follower bis zum Anschlag runterdrücken wie von unten z.B. mit Druckluft ausgeblasen werden kann, auch die Feder ggf. geölt werden kann etc. Bei manchen Mags wird es Probleme geben, weil die Feder sich mit der in den Magazinschacht reinstehenden Schraube verhaken könnte. Genau hier kommt die 10/30 Hexmag-Blockierlöung ins Spiel: An der Stelle, wo die Schraube sitzen würde, ist gar keine Feder mehr, sondern nur noch der Begrenzer, der schmäler ist als der Magazinschacht und der durch die Schraube nicht in seiner Funktion beeinträchtigt wird. ==> optimale Lösung auch zum Erhalt der bisherigen Magazin-Nutzbarkeit, da so blockierte Mags dann weiterbenutzt werden könnten. Achtung: Mit diesen Lösungsvorschlägen arbeite ich NICHT dem BMI zu, es sind keine Verbotsvorschläge, sondern Vorschläge, wie beim knallhart kommenden Verbot (aufgrund Versagens unserer Lobby an der Stelle, das muss man auch mal bemerken dürfen) ggf. durch Detailnachverhandlungen noch ein kleines bisschen Erträglichkeit und Weiternutzbarkeit geschaffen werden könnte. Wenn es schon nicht gelingt, das Magazinkörperverbot aus dem neuen WaffG rauszukriegen (und der BSSB hat das ja klargestellt, dass es an der Stelle überhaupt keine Bewegung beim BMI gibt und "andere draussen stehen" (gemeint sind wohl andere Lobby-Organistaionen), während die BSSB-Leute engste Verhandlungspartner beim BMI sind), wäre es doch schön, wenn eine Blockiermöglichkeit a la Punkt 2+3 akzeptiert/geschaffen würde für die Weiternutzbarkeit vieler Mags.
  9. In Kalifornien sind übrigens auch die Hexmags 10/30 erlaubt - die darf man dann sogar zerlegen können, reinigen können etc. obwohl sie einen echten 30er Magazinkörper haben. Der Grund ist simpel: In den Mags steckt nicht einfach ein Magazinblock zum begrenzen, sondern es ist auch eine gekürzte Feder eingebaut. Wer den Magazinblock rausmacht, bekommt ein nicht-funktionsfähiges Magazin, weil der Follower gar nicht hoch kommt! Ich halte das für eine hervorragende Lösung, die allen Bedürfnissen gerecht wird! Vielleicht kann man sowas noch dem BMI schmackhaft machen: Youtube Hexmag 10/30 vs. PMAG 10/30 in California
  10. Da hast Du auch wieder Recht, aber dann kannst du das Magazin eben nicht wieder zurückbauen, d.h. die Laubsägenmanipulation ist permanent... und schon könnte man bei einer Hauskontrolle die Sache entdecken ähnlich wie mit dem Glockschalterchen, das auch eingebaut bestimmte Manipulationsspuren hinterlässt... und schon haben sie Dich! Das eigentlich staatsgefährdende wäre ja, wenn ein Sportschütze oder Jäger auf dem Schiessplatz, wenns grad niemand sieht, den Begrenzer rausmacht und mal eine gute Füllung auf die Zielscheibe abgibt - und dann den Begrenzer wieder einbaut - und keiner merkt's!! Mit Epoxy oder Schweißnaht kann man eben bei jeder Kontrolle nachweisen, dass man sauber geblieben ist.
  11. Tja Stand jetzt wird eben der Kabinettsentwurf bezüglich Magazin- und Magazinkörperverboten kommen - und dann stehen wir noch schlechter als Kalifornien da. Die haben nämlich ggf. noch die Möglichkeit zu blockieren, wir aber nicht mehr. Und die letzte "Wasserstandsmeldung" bezüglich Magazinverboten stammt von dieser Woche, 30.07.2019, vom BSSB, der als größter DSB Verband und bayrischer Verband ganz besonders enge Kontakte zum BMI hat. Und dort heißt es eben (vom BSSB, 30.07.2019): https://www.bssb.de/sport-blog/2079-umsetzung-der-eu-feuerwaffenrichtlinie-in-deutsches-recht-zwischenstand-der-verhandlungen.html Kurzum: Das Magazin- und Magazinkörperverbot wird wohl so kommen. Gewisse Spielräume sieht man noch bei Auslegungen - und eben da kommt die kalifornische Lösung mit Epoxy ins Spiel.
  12. Dass auch die 10er verschweisst werden müssen, halte ich im jetzt kommenden deutschen Waffenrecht für absolut möglich. Denn ein zerlegbares 10er Magazin kann immer durch Manipulationen "mit allgemein gebräuchlichen Mitteln" oder freien Teilen (anderer Follower, andere Feder etc.) so manipuliert werden, dass 1,2,3... Patronen mehr reingehen. Erst wenn der Boden verschweisst ist, kein Follower und keine Feder mehr getauscht werden können, ist das Magazine "safe". Reinigen ist dann zwar nur bedingt möglich - aber mit Druckluft geht schon noch was. Zudem könnte man ggf konstruktiv eine Reinigungsmöglichkeit ohne Zerlegemöglichkeit *eingeschränkt* bewerkstelligen,
  13. @cartridgemasterDer DSB muss eben auch an vielen Baustellen arbeiten, die Du unerwähnt lässt: Vorderlader-Registrierpflicht: Erfolgreich abgewendet Schiessstandsachverständige: wird weiter verhandelt Bedürfniserhalt: da konnte der DSB und BSSB ja schon dem Führungsduo im BMI, dem Bundesinnenminister Horst Seehofer und dem Staatssekretär des BMI, Stephan Mayer, ein super Entgegenkommen entlocken. Gerade Letzteres ist für ALLE (ja, auch Deinen BdMP, den BDS, DSU etc.) extrem wichtig. Wenn (im Extremfall) 12/18 für jede Waffe unbegrenzt lange, Jahr für Jahr, käme, dann wären die Schützen in wenigen Jahren so dezimiert, dass Habeck und Co. leichtes Spiel beim Totalverbot hätten... Die Magazinproblematik ist halt keine DSB-Thematik. Da müssten BdMP, BDS, DSU etc. massiv auftreten und an der Flanke für uns kämpfen, wenn der DSB und v.a. der BSSB die anderen Flanken angehen. Nur leider, leider höre ich vom BDMP in der Magazinsache GAR nichts. Beim BDS gibt es da auch nicht viel (evtl springen am Ende Ausnahmen für eine kleine Schar internat. tätiger IPSC-Schützen raus).
  14. Hallo Wauwi: Die Referenten vom BMI sind der Meinung, dass die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie NUR durch ein zusätzliches Magazinkörperverbot erzielt werden kann. Die anderen 27 EUR-Länder, die das nicht so umsetzen, sind ihnen wurscht. Argumentiert wird u.a. mit "Einzelteilen", die man sonst frei beziehen (und sich jederzeit vor dem Terrorakt zusammenstecken) könne. Ich habe noch von keiner Lobby ein Feedback bekommen, dass das BMI hiervon abgerückt wäre. Also muss man doch auf die zugehen und Vorschläge machen. Wenn der Magazinkörperkrampf im Gesetz bleiben soll, kann man über die Definition arbeiten. Das BMI fürchtet einen "Einzelteilehandel". Ein Magazinkörper, dessen Floorplate/Bodenplatte angeschweisst ist, ist ein "Einzelteil", und zwar eines, das eigentlich nicht zerstörungsfrei wieder zu separieren ist. Dieses zusammengeschweißte/permanent verklebte Einzelteil fasst eben 10 Schuss - und damit sollte es ok sein. Dann wären die Investitionen vieler der Magazinkäufer seit 2017 gerettet. Und für die richtigen Altbesitzer bis 2017 muss es auch eine vollumfängliche Lösung einschl. Nutzung (auch wenn nicht permanent blockiert) geben. Mit diesem Kompromiss hätten die BMI-Referenten ihr gewünschtes Magazinkörperverbot und wir hätten wenigstens einen Teilnutzen gerettet.
  15. Die Firma MagazineBlocks macht ja derzeit guten Umsatz und liefert auch direkt nach D, aber Brownells Deutschland bietet ja auch gute Aktionsangebote an. Viele machen sich keine Gedanken, dass die Magazinblocker alleine nach dem neuen WaffG wohl nicht ausreichen werden. Die Firma MagazineBlocks schildert aber die kalifornische Lösung https://www.magazineblocks.com/magento/faq Auf Deutsch: bloß einen Magazinblockierer kaufen und reinschieben reicht nicht. Wenn aber dann der Magazinboden permanent an den Magazinkörper geklebt wird (mit Epoxydharzkleber) oder geschweißt wird (bei Stahlmagazinen) ist es ok. Leider ist es unserer Lobby bislang nicht gelungen, das Magazinkörperverbot aus dem WaffG Entwurf rauszubekommen. Dazu ist die Lobby zu schwach oder zu uninteressiert und beißt beim BMI auf Granit. Man könnte doch aber versuchen, das BMI zu bitten, dass die Definition "Magazinkörper" so gewertet wird, dass ein Magazinkörper mit seinem fest angeschweißten/angeklebten Magazinboden und Begrenzer eine untrennbare Gesamteinheit bilden, deren Kapazität dann eben für die gesetzliche Definition ausschlaggebend ist, d.h. wer brav sein 30er oder 20er Mag durch Begrenzer auf 10 Schuss gebracht hat UND diesen Zustand mit Epoxydharz oder Schweißen fixiert, darf ihn weiternutzen. So wäre doch allen geholfen!
  16. @KatechontVielen Dank für das Einstellen des BSSB Links. Ich finde es schön, dass der BSSB mit diesem Blog eine gute und transparente Information über seine Lobbyarbeit macht, mit guten, aber nicht zu kompromittierenden Detailinfos. Leider ist das Gros der übrigen Lobbyorganisationen entweder intransparent oder inaktiv. Ich hatte den BSSB gar nicht so als wichtige Lobbygruppe auf dem Schirm, aber wenn man den Blog so liest, muss man dem BSSB erstaunt Recht geben: Ein voller Erfolg der Lobbyarbeit gab es bei den Vorderladerwaffen. Bei Salutwaffen und dem Austausch führender wesentlicher Teile (=Neuherstellung) gibt es noch Verhandlungen. Die Magazinkapazitätsbegrenzung (v.a. auch Magazinkörperbegrenzungen) sind jetzt LEIDER nicht der Schwerpunkt der BSSB-Lobbyarbeit - LEIDER. Einig sind sich die BSSB Lobby und das BMI offenbar, dass man für Klarstellungen sorgen will - Definitionen, was genau regelmäßiges Training ist (wie oft, wie lang, mit welchen Waffen etc.). Das finde ich klasse, hier gehört ordentlich durchreguliert, damit Behörden und Gerichte die Latte nicht immer höher setzen - bis hin zu 12/18 für jede Waffe. Extrem wichtig finde ich auch, dass die 10-Jahres-Regel kommt, d.h. nach 10 Jahren WBK-Besitz gibt es als Bedürfniserhalt nur noch die Pflicht, Mitglied im Schützenverein zu bleiben, keine Mindestzahl an Trainings mehr. Hierfür will sich der BSSB einsetzen und wenn das klappt, bleiben wir Sportschützen im Mitgliederbestand auch einigermaßen erhalten. Gelingt dies nicht, werden wir in ein paar Jahren nur noch ein kleines Häufchen sein, das man dann einfach plattmacht. Das hat mich schon sehr enttäuscht: Auch Seehofer als unser Bundesinnenminister hat diese Regelung "nach 10 Jahren reicht die Mitgliedschaft" zugesagt und dann haben ihm die BMI-Referenten hinterrücks diese Zusage im Kabinettsentwurf gekillt. Das erinnert mich sehr an das von Dr. Th. Schiller anno 2002 oft beklagte eigenmächtige Handeln eines bestimmten, von ihm unablässig angeprangerten Beamten und ist kein Glanzstück einer Demokratie. Was man versprochen hat, muss man auch halten. Ich hoffe, der BSSB hat hier noch Erfolg, dass das Versprochene auch genauso umgesetzt wird. Viel Erfolg!!!
  17. Du kannst Dir ein anscheinsfreies AR15 besorgen oder konfigurieren lassen. Das ist auch für Sportschützen mit einer Lauflänge <42 cm möglich.
  18. @black_friday Die Protokolle müssten eigentlich jetzt schon wesentlich ausführlicher sein, da die Verbände selbst ja teilweise rigide Vorgaben bis hin zu Mindestschusszahlen machen. DSB BB oder BDMP...
  19. @karlymanEs freut mich, dass wenigstens Du mich verstehst. Die Gefahr, dass das BVerwG beim VG Darmstadt und VGH Hessen mitgeht, ist groß. Zumal Prozesse auch weiterhin nicht professionell von Verbandsseite mitbegleitet werden. Das liest man immer wieder. Wenn Sportschützen vor Gericht stehen, werden sie in aller Regel alleine gelassen. Das FWR bzw. dessen Anwälte reagieren ja oft nicht mal. Daneben bleibt auch die Frage, wie Trainings außerhalb der vereinseigenen Schiessstätte anerkannt werden können, wenn die Anforderungen derart unterschiedlich sind wie derzeit. Mal gibt es einen Stempel für einen Schuss, mal werden 15 Schuss gefordert wie beim DSB Berlin Brandenburg und beim BDMP, mal genügt ne halbe Stunde, mal werden in Rechtskommentaren satte 4 Stunden gefordert. Wenn einer 12 Stempel hat, aber 4-5 von einem anderen Schiessplatz, wie kann der Verband, z. B. der DSB Brandenburg dann ein regelmäßiges Training bestätigen, wenn er nicht weiß, ob die restlichen 4 Termine nur "5 Schuss Probe" waren? Hier sollte der Gesetzgeber für eine rechtssichere Vereinheitlichung sorgen, die derzeit angesichts eines CSU-geführten BMI eben noch glimpflich ausfallen würde. Wartet man auch hier auf Regulierungen durch die Gerichte, könnten selbige sich am gängigsten Rechtskommentar orientieren und die 4 Stunden Trainingsdauer reinschreiben. Will man das wirklich riskieren?
  20. "überzogen??" Wer eine Waffe als Sportschütze erwirbt und jahrelang im Schrank verstauben lässt, sie also nicht nutzt und damit ihrer nicht bedarf/kein nachhaltiges Bedürfnis für sie hat, wird vor Gericht regelmäßig Probleme bekommen. Denn: "So wenig Waffen wie möglich im Volk... Diebstahlgefahr... für die Allgemeinheit nicht hinnehmbar, dass Sportschützen bloße Schrankwaffen haben / Waffenhorten..." So ungefähr wird die Argumentationslinie sein, wenn man mal ein paar Urteile gelesen hat. Mit Hinblick auf diese "Schrankwaffen", für die der VGH Hessen ein absolut regelmäßiges Training für JEDE dieser Waffen erfüllt sehen möchte, habe ich in meinem ach so überzogenen Vorschlag je 1 Termin/Jahr vorgesehen. Noch dazu innerhalb dieser 12/18 Regelung und nicht extra. Und entsprechend dem Angebot des Staatsministers nur auf die ersten 10 Jahre beschränkt. Wenn man sowas Minimalistisches nicht anbietet, kommt eben irgendwann knallhart 12/18 für alles einzeln, was im Schrank rumsteht! JETZT wäre der richtige Zeitpunkt, mit sehr auskömmlichen Regelungsangeboten an das CSU-geführte Ministerium heranzutreten und diesen Komplex Bedürfnis/Trainingshäufigkeit solide, rechtssicher und dauerhaft gut regeln zu lassen. Aber offenbar sind fast alle hier scharf drauf, das lieber durch "engagierte" Behörden und Gerichte regeln zu lassen - oder auf ein rotrotgrünes BMI zu warten, das dann "besser" regelt (oder auch "abregelt")
  21. Geniale Antwort! Ungemein überzeugend! Diese Antwort entspricht offenbar dem Niveau vom German, Waffen Tony etc. sonst würden die Dir dazu nicht applaudieren... In ein paar Jahren wärst Du wahrscheinlich froh, nur meine Vorschläge wären umgesetzt worden - denn dann werden ganz andere Daumenschrauben angesetzt. Meine Güte, wo lebst Du? Lies doch einmal bei openjur und Co. ein paar einschlägige Urteile durch! Eine vage Verwaltungsvorschrift beeindruckt die Gerichte überhaupt nicht, ich zitiere nur mal aus einem Urteil des VG Köln vom 12.01.2017, 20 K 2819/15 (das ein Sportschütze und Besitzer von 27 Waffen ebenfalls verlor): https://openjur.de/u/2145485.html
  22. Welchen Weg siehst Du denn? Mein Lösungsansatz wäre eben, den Behörden und Gerichten durch glasklare Regelungen Interpretationsspielräume gegen uns zu nehmen. Dazu hatte ich einen Vorschlag gemacht. Leider konnte ich beruflich dann 4-5h nicht bei WO reingucken und schon ist der Thread gelöscht. Warum? Falls er nur verschoben wurde: wohin? Ich finde ihn nicht mehr. Was war denn an dem Vorschlag so abartig?
  23. @ASEErstmal vielen Dank, dass Du einige Hintergründe zum Darmstädter Fall beleuchtet hast, das kann ich ja nicht wissen. Ich verstehe dann auch, dass man von Verbandsseite da wenig Hilfe leisten konnte und wollte, wenn einer sich so bockig gibt. Gleichwohl hat der VGH halt einige allgemeine Rechtsgrundsätze in seinen Beschluss geschrieben, die schon problematisch sind. Wichtig finde ich Deinen Verweis auf: Fälschen der Schießbücher = Urkundenälschung, das scheint bei einigen nicht angekommen zu sein. Problematisch ist im Prinzip jede Regelungslücke, da sie halt dann vom Gericht interpretiert werden muss und dabei stets vom Grundsatz "...so wenig waffen wie möglich ins Volk..." durchströmt wird. Aus Deinem Beitrag entnehme ich aber auch, dass die Verbände doch selbstbewußt einen Machtfaktor darstellen. Daher meine Bitte: Nutzt doch den Einfluss/die Macht für klare Regelungen! Ich habe mir mal erlaubt, hier einen Vorschlag zu machen: https://forum.waffen-online.de/topic/458344-trainingsumfang-regelüberprüfung-im-neuen-waffengesetz/
  24. Ja, freiwillig legt doch wohl keiner sein Schießbuch vor! Meine Frau wurde z.B. einfach dazu aufgefordert von der Behörde. Und die meisten legen sich mit der Behörde eben nicht an. Zumal sie von den Verbänden dann auch KEINE Unterstützung bekommen. Lies Dir mal den Thread durch: https://forum.waffen-online.de/topic/454920-vg-giessen-oa-wetzlar-nachträgliche-bedürfnisprüfung/ Dr. Kohlheim in Ehren, aber ansonsten wurde der Sportschütze doch vollkommen alleine gelassen. Obwohl es im Grunde schon die Verbandsmacht unterminiert.
  25. Auf der einen Seite werden turmhohe Erwartungen bzw. Anforderungen an die schießsportlichen Aktivitäten von Sportschützen gestellt - eben bis hin zu 12/18 für jede Waffe und dabei muss JEDES Training noch "intensiv" (BDMP akzeptiert keine "5 Schuß Probe als Training, DSB Berlin Brandenburg will 15 Schuss Minimum - manche Waffenrechtskommentatoren gar 4 Stunden) sein. Man wird zugeben müssen, dass diese Anforderungsdetails nicht "auswendig" dokumentiert werden können. Es braucht schriftliche Aufzeichnungen zur Dokumentation, alles andere ist bei einer derart hohen Messlatte für rechtstreues regelmäßiges Training gar nicht machbar. Und diese schriftlichen Aufzeichnungen kann man eben als "Schießbuch" bezeichnen. Wie sonst wollte man glaubhaft machen, dass das eigene Training der Vielzahl von Regeln, die durch Gerichte, Verordnungen/Verwaltungsvorschriften und verbandsinterne Festlegungen bestimmt sind, entspricht? Wer keine Aufzeichnungen führt, hat doch gar keinen Überblick mehr!! Und was das "Vertrauen" der Behörde in das Schießbuch an sich anbelangt: Natürlich vertrauen die den Einträgen nicht blind! Meine Behörde hat laut einem Schiessstandleiter eines gewerblichen Standes daher schon einen Abgleich mit den Standbüchern vorgenommen. Wer bescheißt, fliegt auf, mit allen Konsequenzen. Der gewerbliche Schiessleiter hatte mich extra gewarnt.
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