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Schwarzwälder

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  1. Weiß eigentlich schon jemand, ob die Erweiterung wesentlicher Teile (Lower, Gehäuse, Verschlussträger...) dazu führt, dass auch die Prüfmethoden beim BKA erweitert werden (Austausch wesentlicher Teile mit Kriegswaffenteilen?). Ggf. sollte man das auch vorverhandeln... sonst ist etliches mehr in Gefahr.
  2. Danke für die Auskunft. Ja, das würde auch in D Sinn machen. Zu befürchten ist aber, dass man in D dann unterstellt bekommt: wenn man ein Schaftsystem hat und eine "passende"(!) Waffe dazu, dann wird man es auch verbotenerweise benutzen: Also SEK-Besuch etc. Die Schaftsysteme genau wie die "kurzen Schulterwaffen" mit Klapp-/Schubschaft werden im Entwurf scheinbar (! - der EU-Passus steht aber natürlich drin und der VGH Hessen etc. werden das sicher korrekt auslegen) nicht thematisiert und viele freuen sich. Der Nachteil, dass die auch von der Lobby nicht thematisiert werden, wiegt aber schwer: - Es gibt so (auch) keine Altbesitzerregelung für diese Waffen. - Es gibt so auch keine Regelungen für Ausnahmegenehmigungen für Sportschützen zur Verwendung dieser Schaftsysteme (z.B. beim BDS mit 1321,1322,1323, 1421,1422, Steel Challenge etc.). - Es gibt auch keine Lösungen der Hersteller (z.B. die Schäfte fest anschraubbar machen mittels eines simplen Werkzeugs oder darauf achten, dass die Waffe auch ausgeklappt < 60 cm bleibt ie die SP5k in manchen Konfigurationen). - Geklärt werden müsste auch, ob diese "Schulterwaffen" 10- oder 20-schüssig sein dürfen. Die EU wertet sie ja als "Lang-Feuerwaffen", wenn ausgeklappt > 60 cm lang (was eine 10-Schuss-Begrenzung nach sich zieht) - damit man sich ggf. rechtzeitig um entsprechende Mags kümmern kann. ==> Nicht drüber reden + nicht verhandeln führt nur dazu, dass diese Waffen und Schaftsysteme am Ende ratzfatz über Nacht verboten werden, ohne "Lösungen" für die Besitzer.
  3. Ich denke eben, wenn das Wort "ursprünglich" nicht drinstände, dann wären viele typische Kurzwaffen urplötzlich verboten gewesen, für die es auf dem Markt Anschlagschäft oder Schaftsysteme gibt. Die letztliche Intention ist aber klar: Man will keine versatilen Kurzwaffen haben, deren Feuerkraft durch Anschlagschaft jederzeit auf ein Karabiner-Niveau gebracht werden kann, die aber andererseits durch ihre Klappbarkeit sehr leicht verdeckt zugeführt werden können und einhändig benutzt werden können. In der Schweiz werden die Schaftsysteme ab sofort "bis auf weiteres" nicht mehr verkauft, wegen der neuen EU -Regelung, siehe hier: http://www.gunworld.ch/pdw-convervion-kit.html ...und auf dieser Seite liest es sich so, als ob das Micro Roni etc. zwar noch erworben werden darf, aber für die darin ggf. einzulegende Waffe dann eine Ausnahmebewilligung (klein) notwendig wird: https://www.taczone.ch/produkt/caa-tactical-micro-roni-advanced-kit-fuer-glock-17-19/ Vielleicht kann ja Mühli was dazu sagen, was mit den Schaftsystemen in der Schweiz los ist?
  4. Klar. Eine MP5 oder deren zivile Klone sind aber ursprünglich als Schulterwaffen entwickelt worden. Uzis auch. Die SIG 553R auch usw., da hilft das Wort "ursprünglich" nicht weiter. M.E. betrifft Dein Einwand z.B. eine Glock mit Bubits/IGB-Schaft, da sollte es auch weiter keine Probleme geben, zumal sowas ohnehin < 60 cm bleibt. Bei den Schaftsystemen weiß ich nicht, inwiefern die als "Gehäuseteile" definiert werden können... bin mal gespannt, wie die in der Schweiz etc. künftig behandelt werden. In den USA wird ja auch nicht sehr großzügig geregelt- diesbezüglich.
  5. Ich denke, man kann an der Stelle verhandeln - aber das erfordert die Erkenntnis, dass hier ein Problem besteht. Lösungen gibt es - mir fallen einige ein (Stichwort;: ohne Werkzeug) und die Schweizer sind auch schon mit Lösungen auf dem Markt, z.B. der hier: Lösung für GHM9 nach neuem EU-Waffenrecht
  6. Also Speedmark, Gruger und German scheinen sich da einig: In D sollte man bloß nicht über Kategorie A8 sprechen - und schon bleiben sie erlaubt! Dolle Sache: Man schweigt sich bei WO über was aus und schon wird EU-Recht an der Stelle nicht umgesetzt! Leider aber hat mühli vollkommen Recht: Halbautomaten mit Klappschaft, die eingeklappt/eingeschoben < 60 cm kommen (also formal in D Kurzwaffen sind ) werden auch bei uns verbotene Waffen werden müssen. Die Definition einer Kurzwaffe unterscheidet sich im EU-Recht (z.B. EU fordert Lauflänge > 30 cm, D Lauf+ Verschluss > 30 cm), an der Stelle der Kategorie A8 wird aber von "Schulterwaffen" gesprochen, also gemeint sollen alle halbautomatischen Waffen sein, die aus der Schulter abgefeuert werden können und auf < 60 cm kürzbar sind und dabei funktionsfähig bleiben. Logischerweise sind das nach deutschem Recht dann definitionsmäßig IMMER Kurzwaffen, aber eben aus der Schulter abfeuerbare, weshalb das EU-Verbot hier logischerweise greifen wird. Kategorie A8 der neuen EU-Waffen-RL: Man könnte sich jetzt blöd stellen und meinen, der Begriff "Lang-Feuerwaffen" meint exakt die Definition nach deutschem Waffenrecht. Dem ist aber nicht so, zumal er an dieser Stelle im Gesetz mit "d.h." näher bestimmt wird als aus der Schulter abfeuerbare Waffe (vgl. andere Sprachversionen, in D arg verkürzt mit "Schulterwaffe" wiedergegeben). Dementsprechend haben auch die Schweiz und Österreich mit Verboten solcher Waffen in ihren neuen Gesetzen reagiert: Österreich verbietet diese Waffen künftig wie folgt: https://www.wko.at/site/zivile-sicherheit/ARGE-Zivile-Sicherheit-Folder-Waffengesetze-A4-LO4.pdf In der Schweiz werden die Verbote aktuell schon in die Praxis umgesetzt, solche "Kurzwaffen" in 7,62x39 gibt es künftig nur noch als zugelassener Sammler auf kantonale Ausnahmebewilligung "klein": SIG 553 R in der Schweiz verbotene Waffe In CH verbotene Waffe: 9mm Pistolenkarabiner mit Glockmagazin (unabhängig von der Magazingröße!) und Klappschaft Ich gehe daher davon aus, dass zahlreiche Kurzwaffen mit ansteckbarem Schaft oder Klapp-/Schubschaft, die ausgeklappt > 60 cm sind und aus der Schulter abgefeuert werden können, künftig verboten sein werden. Beliebte MP5k/SP5k-Klone, div. "Puzie"(Pistolen-Uzis), Kurzwaffen-Kaschis in 7.62x39 - auch die tschechische Variante, div. B&T-Waffen/APC-Klone in 9mm, natürlich auch Kurzwaffen-ARs in 9mm u. anderen Kalibern > 6,3mm werden verbotene Waffen werden. Spannend wird es bei Schaftsystemen für Kurzwaffen, insbesondere, wenn sie auch noch Klapp- oder Schubschaft-Elemente enthalten und ausgeklappt > 60 cm sind. Bei letzterem sehe ich noch eine Einflussmöglichkeit der Lobby, aber dann muss man auch das Problem erkennen wollen.
  7. 50.000 Teilnehmer für eine Demo sind sicher realistisch - vor allem wenn alle Schützeninteressen Thema sind und der größte Verband mit 1,3 Mio Mitgliedern, aber auch alle GK-Verbände geeint dazu aufrufen. Das Problem, das ich sehe: Hierfür müsste die Basis über Wochen, wenn nicht Monate angeheizt werden. Und im Moment ist die Sachlage die, dass es zu Jahresanfang einen Referentenentwurf gegeben hat, auf den ebenfalls zu Jahresanfang geantwortet wurde - und seither hat man großteils nichts mehr thematisiert, die Basis im Unwissen gelassen, nicht oder allenfalls am Rande etwas aufgeklärt (auch die BSSB-Erläuterungen finden sich ja nur in den Tiefen des WWW und sind im DSB jedenfalls kein großes Dauerthema). Da werden sich viele Mitglieder fragen, warum die Verbände 7-8 Monate geschwiegen haben und sie nicht informiert haben und dann, wenn das Gesetz schon fast beschlossen ist, erst eine gr. Demo lostreten wollen. Die Basis wurde sehr lange im Unwissen gelassen - das ist m.E. der größte Fehler, den man der eigenen Lobby im Moment machen kann und muss.
  8. Wenn ich ein persönliches Anliegen habe, gehe ich auch zum Verband, auch zum BDS. Die helfen einem schon weiter, keine Frage, das ist meine Erfahrung auch beim BDS ☝️. Hier geht es aber nicht um was Persönliches, sondern um waffenrechtliche Regelungen, die ja am Ende alle betreffen. Damit muss ja nicht jeder einzeln das Präsidium nerven. Der BDS ist hier bei WO präsent. Zudem gibt es viele Möglichkeiten, sich seinen Mitgliedern mitzuteilen - per Rundschreiben/Email, auf der Homepage oder via Landesverbände usw. Eigentlich gilt: Tue Gutes und rede darüber! Wenn man aus taktischen Gründen nicht alle Details auspacken will, muss man das ja nicht. Aber im Moment bzw. seit der Abgabe der Stellungnahmen ist es still geworden um die Verbände. Du nennst den VDB - der für Händler hier und da noch was entschärfen konnte. Katechont hat auf den BSSB verlinkt, der offenbar (mit dem DSB) als einziger Verband so richtig offen aktiv ist und doch einiges erreicht hat - und uns als so ziemlich einziger Sportschützenverband an seinen Verhandlungserfolgen teilhaben lässt, indem er ein bisschen darstellt, wo und wie man aktiv ist und welche Gespräche mit welchem Ergebnis geführt wurden. Von den anderen hört man nix. Kann sein, man will nichts berichten, kann auch sein, man hat nichts zu berichten. Beunruhigend ist allerdings, dass es keine großen Änderungen am Referentenentwurf mehr gab, außer die vom BSSB/DSB verhandelten, und dass der BSSB nahelegt, dass andere "draussen sitzen", also bei Verhandlungen womöglich gar nicht zum Zuge kommen. Aber warten wir mal ab, wer auf welcher Ebene was verhandelt bekommt und was am Ende rauskommt. Bei Fritz Gepperth bin ich schon zuversichtlich, dass da irgendwann noch was Gutes kommt und ansonsten ziehe ich den Hut vor dem BSSB - jedenfalls derzeit sind die gut am Drücker und ich wünsche ihnen und uns allen, dass wenigstens die Prüfungen zum Bedürfniserhalt nach 10 Jahren auch wirklich wegfallen (mit Ausnahme der Überprüfung der Vereinsmitgliedschaft. Abschließend, weil das einige nicht verstanden haben: Soziale Kontrolle durch die Vereinsmitgliedschaft ist schon ein gewichtiges Argument. Wer im Schützenhaus, am Stand, beim Training oder Wettkämpfen oder in Vereinsversammlungen zugegen ist, tauscht sich auch aus, führt Gespräche und andere Schützenkameraden merken doch, wenn da was bei jemandem beginnt, schief zu laufen. Wieviele Amoktaten oder Terrortaten wurden denn durch langjährig aktive Sportschützen begangen? M.W. keiner. Diese soziale Kontrolle fehlt in den USA, weil es dort ein derart enges, traditionelles, deutsches Schützenwesen eben gar nicht gibt. Ich finde, diese soziale Kontrolle, die die Vereine auch leisten, um z.B. psychisch schwer Kranke am Waffenzugang zu hindern, sollte dann auch von der Politik mit Regelungen belohnt werden wie der, dass nach 10 Jahren WBK die Vereinsmitgliedschaft zum Bedürfniserhalt genügt und nicht eine weitere kleinliche "Bedürfnisprüfungsbürokratie" die Vereine erdrückt.
  9. Der Plan war ja, dass hier bei WO Feintuning betrieben würde, Ich etliche Verbesserungen oder Vorschläge von WO hätte inkorporieren können und dann wäre das von mir ggf. mit Verweis auf das Forum an den Staatssekretär Mayer geschickt worden. Das haben wir anno 2008 schon mal hinbekommen mit der 12-Punkte Aktion. Optimiert von WO habe ich die damals jedem Abgeordneten geschickt, mein Vater hat sie seinem langjährigen Parteifreund Volker Kader präsentiert und am Ende ging alles an den Vorsitzenden des BT Innenausschusses als Petition. Dank WO kämen 7300 echte, nicht virtuelle Unterschriften zusammen. WO kann was, aber mit dem Wo von heute wird es wohl nix mehr, ? Schade, dass nun auch CM ausgestiegen ist als ehemaliger BDMP Frontkämpfer. Fast alle ergehen sich nur noch in Defätismus und jede noch so konstruktive Idee zum Beispiel bei meinen Vorschlägen, wie man trotz dem EU-weit ultraharten Magazinkörper Verbot noch bestimmte Blockiermöglichkeiten dennoch erlauben könnte, werden sofort niedergemacht. Ich kann nichts dafür, dass die Verbotswelle rollt! Aber helfen, sie hier und da aufzuhalten oder umzuleiten, das könnten eigentlich alle.
  10. Dann entschuldige ich mich. Aber irgendwer hat den Thread und meinen Anhang (Flowchart zur Überprüfung Bedürfniserhalt) gelöscht. @rwlturtleJa in dem gelöschten Thread habe ich den Hass der Forengemeinde abgekriegt. Offenbar herrscht ein unerschütterlicher Glaube bei WO vor, dass der Bedürfniserhalt mit nahe 0 Aufwand machbar sein wird... @Sachbearbeiter Ja bei manchen Sachen hast Du recht, die könnten auch in der AWaffV geregelt werden. Mir persönlich ist aber von der Systematik lieber, wenn nicht erst was im Gesetz pauschal verboten wird und in Verordnungen dann viele Ausnahmen kreiert werden, sondern wenn die Verbote selber möglichst eng gefasst sind. @Josef Maier: Zum Stockholm Syndrom - Schon gewusst, wer den §6 AWaffV formuliert hat und warum?
  11. Tja, ich hatte ja eine Regelung vorgeschlagen, wonach 12/18 insgesamt bleibt und nur als Zusatz jede WBK-pflichtige Waffe einmal im Jahr bewegt werden muss (eine Trainings-Einheit a 15 Schuss oder 1 Wettkampf) und nach 10 Jahren das Mayer-Versprechen greift und nur noch die Vereinsmitgliedschaft (über die ja auch eine soziale Kontrolle abläuft, das ist unser Riesenvorteil gegenüber den Amis) abgeprüft wird. Aber Du hast meine schützenfreundlichen Ausarbeitungen gelöscht und lamentierst jetzt, dass es viel schlimmer kommt...
  12. Die Realität ist die Rede beim Deutschen Schützentag. Und man muss seine Abgeordneten auch mal in die Pflicht nehmen und ihnen nicht wie hier signalisieren, dass man eh davon ausgeht, dass sie nichts halten und das ok ist. Obendrein kann man auch mal Aufklärungsarbeit leisten, denn so wie es derzeit im Entwurf aussieht, ist das ne Bestätigung für den VGH Hessen und 12/18 für JEDE Waffe, denn wenn die 10-Jahres-Bedürfnisregel pro Waffe angewendet wird, dann wird auch die 12/18 - Bedürfnisregel pro Waffe angewendet werden. Dass hier ein brandgefährlicher Zusammenhang besteht, ist vielen nicht bewusst. Schade!
  13. Aber er hat es doch anders versprochen! Kann man ihn da nicht drauf festnageln? Ich meine jetzt das Thema Bedürfniserhalt nach 10 Jahren WBK Besitz? Oder hast Du ihn auf diesen für fast alle älteren Schützen so wichtigen Punkt gar nicht angesprochen? Es bräuchte nur ein Wort in den Kabinett Entwurf rein: "ersten" (10Jahre nach der ersten WBK). Problem gelöst, vielen Schützen geholfen. Den Gegnern würde das gar nicht groß auffallen.
  14. "Langwaffen" ist bei Dir zu deutsch gedacht. Die EU-Definitionen sind da nicht identisch. Dort ist bei Kat. A8 von "Schulterwaffen" die Rede, also allgemeiner aus der Schulter abfeuerbare Waffen. Nehmen wir z.B. die Schweizer Definition, die wegen der EU die Kat. A8 Waffen neu als verbotene Waffen (nur noch für Sammler mit kantonaler "Ausnahmebewilligung klein" erwerbbar), wie folgt definiert hat (ich zitiere aus einem Dokument der Kantonspolizei Thurgau): In der Schweiz erfordern die SIG 553 und SIG 553R dementsprechend jetzt jeweils eine Ausnahmebewilligung klein: https://www.waffenmarti.ch/shop/halbautomaten/produkt/251-swiss-arms-sig-modell-553-commando-gruen-oder-schwarz-kal-223-rem-5-56-x-45-nato-mit-ohne-diopter-visier-long-oder-short-barrel-klappschaft-20-schuss-magazin.html ...und hier die 553R NUR noch mit Ausnahmebewilligung Die SIG 553 ist bei uns als KW eh verboten, aber die SIG 553R wäre ja Deiner Logik nach nicht betroffen, weil als deutsche "Kurzwaffe" nicht betroffen. Ich denke aber, es handelt sich um eine "Schulterwaffe" gem. EU-Definition und die ist künftig verboten, weil von > 60 cm auf < 60 cm einklappbar ohne Funktionseinbusse. Ähnliches träfe dann für div. MP5-Klone mit Klappschaft zu. Zudem wären nach EU-Systematik für diese Waffen auch nur noch 10- und nicht 20-Schuss Magazine zulässig. D.h., selbst wenn das BKA zur Verbotsbeseitigung ein Fixieren des Schaftes im ausgeklappten/ausgezogenen Zustand erlauben würde und die Waffe nach dt. Recht dennoch KW bliebe (weil Lauf+Verschluss < 30 cm), wäre sie nur noch mit 10-Schuss Magazin EU-konform, um mal wieder auf das Thema Magazingröße zurückzukommen.
  15. Also ich bin höchst unzufrieden! Aber auch mit der Lobby. Keine Infos, keine Mobilisierung der Basis, einzig der BSSB scheint einige Erfolge verhandelt zu haben. Von all den anderen kam nach den Stellungnahmen.... Nix.
  16. Die Genehmigungsanforderungen für Kurzwaffen sind im deutschen Waffenrecht u. U. etwas höher als für Langwaffen. Teilweise. Allerdings muss man sehen, dass Schulterschaft Lösungen für Kurzwaffen oft die Treffgenauigkeit erhöhen und schnellere Schussfolgen erlauben, wie man z. B. bei Fallscheiben-Disziplinen des BDS sehen kann. Kurzwaffen mit ggf. klappbarem Anschlagschaft sind daher auch bei Polizeispezialkräften in Gebrauch. Deiner Logik nach werden Langwaffen, die auf unter 60cm eingeklappt und dann nicht mehr richtig funktionsfähig sind, künftig nach A8 verbotene Waffen. Gefährlichere "Kurzwaffen" , die eingeklappt und ausgeklappt voll funktionsfähig bleiben, sind aber weiterhin erlaubt? Und Gehäuse ähnliche Systeme wie Triarii, Roni etc auch?
  17. Gerade ein paar kritische Sachen nachgeschaut - habe keine relevante Änderung zum Kabinettsentwurf mehr entdeckt. Im Kommentar zum Bedürfnisnachweis bezüglich Besitz (S. 79/80) steht: "regelmäßige Schießtrainings mit der Waffe" = Singular. Man könnte daraus entnehmen, dass sich der Bedürfniserhalt immer auf eine konkrete Waffe bezieht und daher der VGH Hessen mit seinen 12/18 für jede einzelne Waffe bestätigt wird. Schade, dass dies nicht mehr konkretisiert werden konnte ("mit Erwerb der ersten Waffe" o.ä.).
  18. Spannend wird dann auch, wie die EU-Regelungen auf div. Systeme wie Roni oder Triarii anzuwenden sein werden. Gewollt ist ja offenbar nicht, dass "Schulterwaffen" (so ist die Bezeichnung im EU-Dokument) einfach <60 cm gekürzt als Kurzwaffe mitgeführt und (!) benutzt werden können. Das ist die Grundintention der EU-Richtlinie. Diese "Vielseitigkeit" macht die Waffen zu verbotenen der Kat. A8 bzw. 1.8. Bei den Systemen a la Triarii oder Roni habe ich diese Vielseitigkeit aber auch. Ich kann "werkzeuglos" jederzeit aus einer Schulterwaffe beim Triarii den Schaft einklappen oder sogar werkzeuglos ganz entfernen und habe eine immer noch voll nutzbare Kurzwaffe in Händen. Gelten diese Systeme a la Roni oder Triarii künftig als "Gehäuse" (neu wesentliches Teil wie die Lower, nach EU-Recht? Mutieren Waffen, die mit solchen Gehäusen/Systemen versehen werden dann zur Kategorie A8?
  19. Hallo erstezw, die Regeln zur Blockierung sind noch offen. Ein mehr oder weniger permanent blockierter 20 Schusskörper, der durch Schweißpunkte, Epoxy etc. eben nur noch 10 Schuss aufnehmen kann, wäre m.E. auch weiter ein 10 er. Hier kommt es auf Detailregelungen an, die sind eigentlich (jedenfalls für Sportschützen) wichtiger, als die Frage, ob ich noch ein unblockiertes Mag zum Schießstand spazieren fahren darf... Unblockierte Mags in Zentralfeuerkaliber im Altbesitz nehmen künftig nur Platz im 0er/1er Schrank weg und resultieren in häufigeren Nachschauen, die man dann womöglich auch bezahlen muss. Wenn solche Magazine aber legal und funktionssicher zu blockieren wären, brauche ich weiter keinen 0er Schrankplatz, habe keine "verbotenen" Waffen mit allen Folgen/Aufwand zuhause und kann die Dinger auch noch nutzen! Insofern verstehe ich nicht, dass es hierzu keine Bewegung (im Kabinettsentwurf/in den Lobbybemühungen) gibt.
  20. Bisher konnte man mit großen Magazinen sportlich schießen - die mussten nur auf 10 bzw. 20 Schuss blockiert sein. Hierfür gab es teilweise sogar ausdrücklich BKA-Genehmigungen (Schmeisser/Sabre 9mm Karabiner der ersten Serie: BKA-Bescheid mit 20er UZI auf 10 Schuss blockiert).
  21. Das sind sie gem. EU-Verordnung nicht. Ruger 10/22 mit eingeführtem 25er Mag in .22 lr dürfen auch ausdrücklich nicht als Kat. A-Waffe eingestuft werden lt. EU-Feuerwaffen-RL. Das einzige Problem in D seit 2003: Sie müssen für Sportschützen auf 10 Schuss blockiert sein und erwecken dennoch u.U. den Anschein.
  22. Nein, denn es müssen 2 Bedingungen zugleich zutreffen: a) halbautomatische (oder Repetier-) Zentralfeuerwaffen UND b) > 20 Schuss ODER bei Langwaffen > 10 Schuss. Eine KK-Langwaffe erfüllt nur ggf. b) aber eben nicht a) und daher bleiben Mags bei KK > 10/20 Schuss nach EU-Recht erlaubt und werden voraussichtlich auch blockiert gem. Sportordnung weiter einsetzbar bleiben (wobei allerdings der Anschein gem. §6AWaffV hier und da zum Problem werden könnte).
  23. Ja, den §40,4 WaffG großzügiger anzuwenden, wäre sicher ein schöner Weg. Wie weit man dabei gehen könnte - und trotzdem EU-konform bliebe! - zeigt das Behördendokument des Kantons Thurgau, das @mühli hier dankenswerter Weise eingestellt hat. Das Problem in D bei verbotenen Waffen ist ein seit jeher praktiziertes strenges "Besitzstandsvermehrungsverbot". Das bedeutet: Einmal verbotene Waffenarten dürfen in ihrem Bestand in D unter den "zivilen"/nicht-behördlichen Besitzern im Bestand nicht anwachsen. Wenn nun eben halbautomat. Kat.A-Waffen mit großen Magazinen verboten sind, kann es nach derzeitiger Anwendung des Besitzstandvermehrungsverbotes nicht sein, dass ggf. ständig neue Sportschützen Kat.A-Halbautomaten neu importieren oder erwerben dürfen und/oder bisherige Besitzer weitere Kat A-Halbautomaten hinzuerwerben für ggf. weitere IPSC-Disziplinen. Eine in der Schweiz geschaffene neue "kleine Ausnahmebewilligung" für halbautomat. Kat.A-Waffen wäre eine super Sache, aber in D ein kompletter Bruch mit der bisherigen Praxis hinsichtlich verbotener Waffen. Die 500.000 EUR finanzieller Aufwand für die Umsetzung des Magazinverbots sind natürlich ein Witz. Wer die langen Magazine nicht nur zum Besitz, sondern auch zur (legalen) Nutzung Sportschütze gekauft hat, dem ist mit einer Besitzerlaubnis nicht geholfen. Mich kostet die Umsetzung einen vierstelligen Betrag: A) Für IPSC Flinte besitze ich mehrere 10-Schussmagazine, die aber aus je 2x6-Schuss-Magazinkörpern zusammengesetzt sind. 6+6=12-Schuss Magazinkörper = verboten. Pro Stück fast 200 EUR weg. B) Die Schmeisser 9mm AR-15 wurde mit blockiertem 20er UZI-Mag auch durch das BKA zugelassen. Die Magazine habe ich speziell von Schmeisser anpassen lassen. Seither läuft die Waffe fehlerfrei mit den überarbeiteten 3x20er Mags und sorgte für mehrere DM-Titel und einen Bundeslandrekord. Jetzt stattdessen neue Magazine (10er Körper) neu anpassen zu lassen, wird ein (Versand, Muni+Büma-Kosten) hunderte Euros teurer Spaß! C) Die o.g. blockierten Hexamags habe ich z.B. gleich im 10er Pack vor dem Stichtag bezogen. Super Ware, günstig, sehr stabil und innovative, (damals) rechtssichere Blockierung. Wenn ich die trotz Blockierung nie mehr nutzen darf, kostet mich der Ersatz einiges und die Aufbewahrung im 0er/1er Schrank auch - da müsste ich nen neuen Schrank für 500 EUR anschaffen. Nur für die Mags. Es wäre schön, wenn für Magazin-Altbesitzer auch eine Weiternutzung, da wo sportlich erlaubt (blockierte Mags lt. SpO oder im Ausland), erlaubt bliebe und für neue Mags sinnvolle Blockiermöglichkeiten zugelassen bleiben (Stichworte Hexamags, Epoxy, Magazinboden verschweissen).
  24. Da sehe ich schon bessere Optionen: Um die 10/30 Hexmags wieder auf 30 Schuss zu bringen, brauchst Du eben eine lange Magfeder. Die muss man erstmal erewerben. Klar, ist ein freies Teil, so wie das Glock-Schalterchen (das die Glock zu full-auto bringt) auch. Aber es könnte sein, dass es für den, der bei Kontrollen dann solche langen Mag Federn liegen hat, auch unangenehm wird. Die einfache Variante dauerhafter Magazinblockaden wäre künftig, den Followerweg nach unten zu begrenzen. Vorne und hinten ggf eine Schraube rein, dass die Follower-Füßchen nicht weiter nach unten gleiten können, sodass das Mag nicht mehr als 10 Schuss fassen kann. Die Schraube wird verschweißt oder mit Epoxy überdeckt und ist so permanent. Mit dem BMI und BKA müsste man aushandeln, dass ein derart permanent begrenzter Magazinkörper dann auch als 10-Schuss Magazinkörper gilt. Eine zu 99% ausreichende Reinigungsfunktion ist trotzdem gegeben, da der Magazinboden weiter entfernt werden könnte und so von oben (Follower bis zum Anschlag runterdrücken wie von unten z.B. mit Druckluft ausgeblasen werden kann, auch die Feder ggf. geölt werden kann etc. Bei manchen Mags wird es Probleme geben, weil die Feder sich mit der in den Magazinschacht reinstehenden Schraube verhaken könnte. Genau hier kommt die 10/30 Hexmag-Blockierlöung ins Spiel: An der Stelle, wo die Schraube sitzen würde, ist gar keine Feder mehr, sondern nur noch der Begrenzer, der schmäler ist als der Magazinschacht und der durch die Schraube nicht in seiner Funktion beeinträchtigt wird. ==> optimale Lösung auch zum Erhalt der bisherigen Magazin-Nutzbarkeit, da so blockierte Mags dann weiterbenutzt werden könnten. Achtung: Mit diesen Lösungsvorschlägen arbeite ich NICHT dem BMI zu, es sind keine Verbotsvorschläge, sondern Vorschläge, wie beim knallhart kommenden Verbot (aufgrund Versagens unserer Lobby an der Stelle, das muss man auch mal bemerken dürfen) ggf. durch Detailnachverhandlungen noch ein kleines bisschen Erträglichkeit und Weiternutzbarkeit geschaffen werden könnte. Wenn es schon nicht gelingt, das Magazinkörperverbot aus dem neuen WaffG rauszukriegen (und der BSSB hat das ja klargestellt, dass es an der Stelle überhaupt keine Bewegung beim BMI gibt und "andere draussen stehen" (gemeint sind wohl andere Lobby-Organistaionen), während die BSSB-Leute engste Verhandlungspartner beim BMI sind), wäre es doch schön, wenn eine Blockiermöglichkeit a la Punkt 2+3 akzeptiert/geschaffen würde für die Weiternutzbarkeit vieler Mags.
  25. In Kalifornien sind übrigens auch die Hexmags 10/30 erlaubt - die darf man dann sogar zerlegen können, reinigen können etc. obwohl sie einen echten 30er Magazinkörper haben. Der Grund ist simpel: In den Mags steckt nicht einfach ein Magazinblock zum begrenzen, sondern es ist auch eine gekürzte Feder eingebaut. Wer den Magazinblock rausmacht, bekommt ein nicht-funktionsfähiges Magazin, weil der Follower gar nicht hoch kommt! Ich halte das für eine hervorragende Lösung, die allen Bedürfnissen gerecht wird! Vielleicht kann man sowas noch dem BMI schmackhaft machen: Youtube Hexmag 10/30 vs. PMAG 10/30 in California
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