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Ist halt Definitionssache. Das tschechische Innenministerium (s.o.) sieht sie (inkl. C96) in einer großen Analyse/Rechtsgutachten als möglicherweise doch vom A8 Verbot umfasst. Ist zumindest strittig. "Schulterwaffe" ist eben ein neuer, sehr vager Begriff im EU-Waffenrecht. Da hätte man als Lobby stark dagegen intervenieren sollen.
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Für 1323 müsste man den auf jeden Fall nehmen können. Die Uhl-KK-Glock hat zwar ein 15-Schuss-Magazin, aber für Randfeuer greifen die evtl. 10er Begrenzungen nicht. Für die "große" Glock wird es spannend. In der Schweiz wird für alle Schulterwaffen eine 10-Schuss-Begrenzung gefordert. Unklar bleibt halt, was die EU mit "Schulterwaffe" im Endeffekt alles umfasst und was in D daraus interpretiert wird. Daneben wäre dann auch spannend, ob die Regelung, wer Kurzwaffen und Langwaffen mit selbem Magazin besitzt, darf keine Magazinkapazität > 10 Schuss haben, auch für diese "Schulterwaffen"-Besitzer/Schaftbesitzer gilt.
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also in 1323 werden wir mit diesem Schaftsystem zur DM anrücken: https://ouluntyostokeskus.com/en/products/sak-ruger-shoulder-stock Es ist absolut EU Kategorie A8-kompatibel: 1. Es lässt sich nichts werkzeuglos abklappen oder einschieben. 2. Für Montage und Demontage braucht es zudem immer einen Inbus-Schlüssel. 3. Die Gesamtlänge bleibt immer < 60 cm. 4. Original 10-Schuss-Magazine, um dem EU-Verbot von Schulterwaffen mit > 10 Schuss zu begegnen (wobei das m.E. nur für GK/Zentralfeuer gilt). 5. In Verbindung mit einer Ruger Competition Pistole (Chrom statt böseschwarz ;-) , v.a. aber keine Luftschlitze, MFDs, lange Mags, usw. ) dürfte auch der Anschein kein Problem sein. Alternativ haben wir für 1323 die Glock + Uhl-KK-Wechselsystem + IGB-Schaft getestet. Geht auch. Die finnische Schulterstütze ist aber schneller und übrigens sehr passgenau gearbeitet. Made in Finnland kostet 100 EUR + 20 EUR Versand sind fair. In 3 Längen verstellbar (nur mit Inbus-Schlüsseln). Made in Austria kostet ähnlich, also beides sehr günstige Schaftlösungen! Für 1321/1421 kann man auch die "große" Glock mit IGB nehmen: http://www.igbaustria.com/index_files/Page2865.htm Auch hier dürfte die EU-Kompatibilität A8 kein großes Problem sein: 1. Nix einklappen/einschieben. 2. Für die Montage braucht es ein Werkzeug (einen Stöpsel) 3. Die Gesamtlänge bleibt mit der Tactical m.W. < 60 cm (muss ich aber nochmals messen) 4. Man muss/darf evtl. in Zukunft dann nur noch 10er Magazine verwenden (EU-Schulterwaffen analog zu Langwaffen mit max. 10 Schuss Magazinbegrenzung). 5. Der Anschein ist gewahrt: Daumenlochgriff (kein freistehender Pistolengriff mehr), keine Luftschlitze, kein MFD/Comp, keine herausstehenden Mags, kein Klapp-/Schubschaft, nix nach §6 AWaffV Kritisches) 6. Ist sogar in DP3 beim BDMP zugelassen!
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Naja, dass Aufsichten eher mal UNsicher in Bezug auf bestimmte Konfigurationen sind, gibt es schon. Dann fordern sie meist einen... BKA-Bescheid. Dann wird es aber erst recht spannend, weil dann nicht (nur) die Beurteilung, ob was in Kategorie A8 (verbotene Waffe) fällt, geprüft wird, sondern auch noch... der Anschein (§6 AWaffV gilt ja weiter). Übrigens auch ein Problem, das unterschwellig fortbesteht, wenn man die Sache jetzt nicht im Gesetzgebungsverfahren mitregeln lässt.
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Keine Frage, dem ist so. Was Du dabei allerdings unterschlägst, ist, dass die Schweiz genau WEGEN und NUR wegen der EU-Richtlinie diese Verschärfung einführt. Die Verbotskategorie A8 wird offenbar von hohen Beamten und Regierungskreisen dort anders interpretiert als hier von einigen bei WO. Ebenso würde sich das tschechische innenministerium nicht 4-5 Seiten über die Kategorie A8 auslassen, wenn nur und ausschließlich (Deine Meinung) bestimmte Langwaffen, die <60 cm zusammengeklappt werden können und dann nicht mehr richtig schussfähig sind (aber ggf. noch 1 Schluss abgeben können) vom A8 Verbot erfasst wären. Wegen solcher Kolibris hätte die EU keine eigene Verbotskategorie kreiert und dann auch noch festgelegt, dass Sportschützen hierfür keine Ausnahmegenehmigung bekommen können (im Gegensatz und A6 und A7). Allerdings muss ja auch das EU-Waffenrecht in seiner Entwicklung keine Einbahnstraße ins Totalverbot werden. Bei der nächsten turnusmäßigen Pflichtrevision 2022 könnten man als Lobby ja ggf. auch mal darauf drängen, das A8-Verbot ganz aufzuheben oder sehr eng gefasst zu interpretieren - so, dass Klappschäfte/Schubschäfte/Einlegeschäfte eben wieder relativ uneingeschränkt erlaubt blieben - insbesondere auch für Sportschützen.
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Waffenschrank - Tastaturfolie defekt
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ist das ein bundesweiter Festpreis für die DFS Schlösser? @sealord37: Ja, da hast Du natürlich Recht, auch Mechanik verschleißt. Aber wenn ich ein elektron. Schloss mit mechanischem Zahlenschloss als >Revision nehme, dann würde ich das mechan. Zahlenschloß nur selten nutzen und entsprechend wenig Verschleiß bewirken. Gibt das elektron. Schloß dann mal auf, kann ich das mechan. Zahlenschloß weiter nutzen und irgendwann nach 20 Jahren dann erst den Mechaniker beider Schlösser wechseln lassen (oder dann auf eine neue Norm umrüsten, denn alle 10-15 Jahre kommt eh ne neue Norm...) Dazu (zur Kombi elektron. Zahlenschloss + mechan. Zahlenschloss als Kombi) hat mir ein Händler geschrieben: Sehr ihr diesen Vorteil auch so? -
Waffenschrank - Tastaturfolie defekt
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Vielen Dank für die vielen guten Tipps! Ich habe jetzt mal das https://www.chemtronics.com/content/msds/TDS_CW2605.pdf bestellt und werde berichten, ob es geklappt hat. Wenn nicht, versuche ich mal über Frankonia (da ist der Schrank her), ein neues Rubber Key Pad herzubekommen. Komplettaustausch wäre wahrscheinlich sehr teuer, v.a. wenn dann der Service mehrere 100 km Fahrtkosten berechnen würde. In Zukunft scheint mir ein mechanisches Zahlenschloss als mechanische Revision sehr sinnvoll und im Endeffekt kostensparend... -
Ich habe einen Waffenschrank "Osnabrück-Melle" mit dem bekannten Elektronikschloss DFS: https://www.hfd-tresore.de/epages/80103306.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/80103306/Categories/Ersatzteile Inzwischen lässt sich beim Druck auf eine bestimmte Ziffer kein Kontakt mehr auslösen. Wir haben dann die aufgeklebte Tastaturfolie (mit Leitungsbahnen drin) abgezogen und eine andere Ziffer dieser Folie über die Stelle der nicht auslösbaren Zahl gehalten und gedrückt - da lies sich die Zahl auslösen und der Schrank öffnen. Dann haben wir natürlich den Code auf einen OHNE die defekte Zahl geändert. Jedoch: Die Tastaturfolie ist also partiell defekt. Wo bekommt man eine Ersatztastaturfolie her? Kundendienst brauche ich dafür nicht; es geht ja nur um das Einkleben einer neuen Tastaturfolie mit Leiterbahnen. Vielen Dank für alle Tipps!
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Wen es noch interessiert: Hier ist eine Analyse des tschechischen Innenministriums zur EU-Waffenrichtlinie 2017/853 zu lesen. Verfasser ist ein gleich mit 3 Dr.Titeln beschmückter Herr, also wird's schon stimmen ? https://www.mvcr.cz/soubor/analyza-legislativniho-reseni-dopadu-revidovane-smernice-pdf.aspx Dem Kapitel "Kategorie A8" sind gleich 4 Seiten gewidmet (S. 123-127) und es wird festgestellt, dass die Definition sehr vage sei, und eben auch (wortwörtlich aufgeführt) FAB KPOS, Hera TRIARII oder CAA RONI betreffen könnte - auch die Mauser C96. Je nach Auslegung könnten bis zu 30.000 Waffen in Tschechien davon betroffen sein (die man dann verbieten müsste), so wird geschätzt. Also wenn das BMI die Definition gnädig auslegt, wäre es ja super - aber das würde ich gerne wissen und hätte es gerne schriftlich. Zudem ist zu befürchten, dass im fünfjährigen Turnus, also 2022, bei der vorgeschriebenen Regelüberprüfung des EU-Waffenrechts die EU dann eben doch "Klarstellungen" bringt, die weit umfassender sind, als sie derzeit von div. EU-Staaten gehandhabt werden. So ein diffuses Verbot hätte nie Eingang in die Richtlinie finden dürfen, da hat die Lobby geschlafen und die Frau Ford hat es wohl nicht gejuckt, weil in GB Kurzwaffen eh verboten sind, egal ob mit oder ohne Klapp-/Schub-/Einlege-Schaft.
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Tja, statt "Gegenargumente anzuführen" (so es denn welche gibt) nimmst Du Dir dann lieber viel Zeit, meine vermeintlichen Motivationen auszuwalzen und meine Person zu diskreditieren. Das ist manchmal bestimmt irgendwie luschtig und bringt einem auch immer Likes ein, ist aber nicht sachdienlich. Ansonsten: Wenn "der Fürst" (in dem Fall das BMI) ohnehin der Meinung ist, dass Kurzwaffen (deutsche Definition) mit Klappschaft, Schubschaft/Einlegeschaft niemals unter Kategorie A8 fallen können, wie German, karlyman, Gruger u.a. hier als sonnenklarer Fakt hinstellen, dann kann man ja dazu mal eine kurze Erklärung beim BMI abholen (die gerne auch in die Gesetzesbegründung einfließen darf) und alle sind beruhigt. Dann ist dieser Punkt in den Verhandlungen abgehakt. Wenn es aber doch Klärungsbedarf gibt, sollte man darüber verhandeln. Es gibt Lösungsmöglichkeiten (skizziert habe ich einige). Der worst case ist, wenn nachher irgendein Gericht (für das BKA wäre in 2. Instanz ausgerechnet der VGH Hessen zuständig, also der mit dem Beschluss 12/18 für jede Waffe...) eine Entscheidung fällt, die über Nacht eine fatale Verbotswelle auslöst. Wenn man "nicht redet", tuns andere und es geht selten gut für den LWB aus. Siehe die Waffenschrankdebatte. Da hat die Lobby geschlafen bzw. erst viel zu spät agiert - und schon kamen die 0/1-Waffenschränke statt der von mir damals als A/B-Nachfolger existierenden S1/S2-Waffenschränke nach EN14450. Schweigen ist meist eine schlechte Strategie. Und wenn man nie zum Fürst geht, weiß man auch nie, was der gerade wieder ausbrütet. Wenn Magazinverbote kommen ==> muss über Details, Blockiermöglichkeiten und Definitionen geredet werden. Wenn bestimmte Waffenkategorien (hier A8) verboten werden sollen ==> muss über Details, Ausnahmen und Umbaumöglichkeiten geredet werden. Der BSSB hat einige heiße Eisen angefasst und ich bin inzwischen zuversichtlich, dass auch beim Bedürfniserhalt/Nachweis/Trainingsdefinitionen vom BSSB und DSB noch etwas Positives bewirkt werden kann. Nur an allen Fronten können die auch nicht kämpfen. Bei Kategorie A8, Anschlagschaft/Schaftsystem sowie längeren Magazinen für SL wären andere Verbände gefragt, intensive Lobbyarbeit zu leisten. BDMP, BDS, DSU fallen mir da als erste ein. Leider gab es in diesen Punkten keinerlei ersichtliche Bewegung zwischen dem Referentenentwurf vom Januar und späteren Entwürfen, wie der Kabinettsfassung. DAS ist ein Fakt und keine Panikmache! Die Verbände schweigen sich aus. Einzig der BSSB informiert - und dabei liest man dann, dass DSB und BSSB am Drücker sind, andere aber noch "vor der Tür stehen". Beides stimmt nicht zuversichtlich.
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Also nach deutschem Recht sind Waffen, die umgeklappt <60cm Gesamtlãnge kommen und voll funktionsfähig bleiben, IMMER Kurzwaffen. Also würde das Gesetz an dieser Stelle keinen Sinn machen, weil etwas verboten würde, was es definionsmäßig gar nicht geben kann. Die theoretisierenden Diskussionen um halb funktionsfähig lasse ich mal außen vor. Aber: Das Ganze ist ein EU Gesetz und daher greifen deutsche Definitionen nur eingeschränkt. An dieser Stelle sind einfach Waffen gemeint, die in ihrer Gesamt-Konfiguration aus der Schulter abgefeuert werden können und von über 60cm auf unter 60cm werkzeuglos und unter Erhalt der Funktion gebracht werden können. M. E. muss man die Gedamtkonfiguration betrachten, was ja auch die Schweiz tut. Hier bei WO neigen manche dazu, zu denken, nur weil der Einlegeschaft nicht fest verschraubt sei, wäre er waffenrechtlich nicht existent. Er spiele daher bei Beurteilung des Anscheins und bei Verboten nach EU Kategorie A8 keine Rolle. Ich bezweifle, dass das eine dauerhaft rechtssichere Einschätzung sei. Stattdessen würde Ic h begrüßen, wenn das Thema offen angesprochen, von der Lobby verhandelt und gute, dauerhaft rechtssichere Lösungen gefunden würden.
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Nicht jedes Anbauteil muss selbst Waffe sein, um angebaut an eine Waffe aus selbiger eine verbotene Waffe zu machen... Die Ronis etc. bleiben ja in der Schweiz auch verkaufsfähig - nur wenn Du halt ne Glock reinsteckst, solltest Du für die Glock eine Ausnahmebewilligung haben, weil das Gesamtwerk Roni+Glock eben als verbotene Waffe aufgrund der EU RL gewertet wird. Jedenfalls in der Schweiz. Deine Logik mal weiterentwickelt: Man nehme eine Kurzwaffe a la SP5k ohne Klappschaft. Da sind sich noch viele einig: Die bleibt erlaubt. Nun setze man einen langen Klappschaft direkt ran, sodass die Waffe werkzeuglos ausgeklappt > 60 cm kommt. Hier besteht überwiegend die Einsicht: Verboten. Nun lasse man a la Roni/Triarii o.dgl. einen Einlegeschaft entwickeln und bringe den an die SP5k an - jetzt wieder erlaubt?!?! Die Grundintention des Gesetzgebers ist doch klar: Man erachtet versatile taktische Schusswaffen, die mal aus der Schulter "treffsicherer" verwendet, mal einhändig geschossen, mals werkzeuglos fix zusammengeklappt und einigermaßen verdeckt transportiert werden können, als besonders gefährlich und möchte die verbieten. Ob diese Eigenschaft durch einen Klappschaft, Schubschaft oder Schaftsystem hergestellt wird, ist doch wurscht. Man kann sich die Grundintention sicher irgendwann auch von nem Gericht erklären lassen. Wenn man möchte.
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Die Definitionen finden sich in der alten EU RL von 1991 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:31991L0477&from=EN: In D müssen Lauf+Verschluss < 30cm sein, um Kurzwaffe zu sein, ansonsten sind die Maße gleich. (Nur) beim Verbot der Kategorie A8 hat die EU aber neu alle (ursprünglichen) "Schulterwaffen" als Langwaffen definiert https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017L0853&from=EN: Im Englischen https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017L0853&from=DE Nun ist natürlich das Wörtchen "ursprünglich" der Retter - oder auch nicht. Das Roni-/Triarii-/etc.-Anschlagsystem wurde nämlich ursprünglich konstruiert, um die Waffe xyz aus der Schulter feuern zu können... Dass die Anschlagschaftsystem teilweise ohne Werkzeug entfernt werden können, hilft auch nicht weiter...
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Ja. Nur waren das eigene Gesetze und nicht dieselbe Rechtsgrundlage. Diesmal haben D und CH exakt dieselbe Rechtsgrundlage, die EU Richtlinie 2017/853. Und die Schaftsysteme in CH werden nicht aufgrund eines Schweiz-eigenen Gesetzes, sondern aufgrund eben dieser EU Richtlinie so stark eingeschränkt.
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Das BMI sieht die Probleme ggf. auch schon - vielleicht nicht alle, aber einige - und will das ggf. auch nicht thematisieren. Das Verbot (der diesbezügliche EU-Verbotstext zu Kategorie A8) steht ja schon im Referentenentwurf drin. Bitte bedenke auch, dass nicht wenige Politiker betont haben, dass die neue EU-Waffenrechtsreform praktisch keine neuen Verbote für deutsche Legalwaffenbesitzer mit sich bringen. Damit hat man erfolgreich die deutschen LWBs beruhigt: Rede von Staatsminister Stephan Mayer (wobei ich nicht unbedingt glaube, dass Herr Mayer selbst sich schon mit der A8 Problematik befasst hat; einige der Referendare aber sehr wahrscheinlich schon) Da käme es doch ungelegen, wenn man jetzt an die große Glocke hängen würde, dass doch eine ganze Reihe Waffen und sogar bislang freie Schaftsysteme verboten würden - das hörte sich dann nämlich nicht mehr so nach "minimal invasiv" an. Sowas kann man dann immer noch klammheimlich (jedenfalls viel weniger öffentlichkeitswirksam) später in der AWaffV oder sonstigen Verordnungen regeln - oder man lässt das über ein Gericht "klären", wobei Sachverständige des BMI/BKA ja helfen können. Im Übrigen nochmals: Die liberale Schweiz saugt sich sicher keine Verbote (bezüglich Schaftsysteme) aus den Fingern, wo keine Verbotsgrundlagen (nämlich EU RL 2017/853) existieren.
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Ich kann Dir versichern, dass ich die Schaftsysteme und dazugehörigen Waffen ganz und gar nicht "überschüssig" empfinde. Meine Frau, ich selber, meine Tochter und mein ältester Sohn (die 2 jüngeren dürfen noch nicht), haben bislang alle gerne damit - auch auf der DM - geschossen. Die 2 jüngsten machen das Ganze mit KK (Glock-Uhl+Schaft und Ruger Pistole + finnisches Schaftsystem). Ich will nicht, dass man das den Sportschützen wegnimmt. Andererseits bin ich auch Realist: Bei den Magazinen langt das BMI so scharf hin, wie kein anderes EU-Land, in dem sie sogar die Magazinkörper verbieten. Und ausgerechnet bei der Kategorie A8 sollen die dann fast alles durchwinken, lockerer als die liberale Schweiz? Sehr unwahrscheinlich. Ich darf daran erinnern, dass 2008 auch niemand groß verhandelt hat wegen der Kurzwaffen < 6,3mm. Das Ergebnis war, dass es zwar für die Vorderschaftrepetierer eine Übergangsvorschrift gab, nicht aber für die Kurzwaffen < 6,3mm. Die wurden dann quasi über Nacht verboten und das BMI hat das BKA auch noch angewiesen, möglichst keine Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. "Nicht thematisieren" hat damals nicht geholfen und wird auch jetzt nicht helfen. Da die EU-Richtlinie für Sportschützen nur Ausnahmen bei Kategore A6+A7 zulässt (A8 NUR für Sammler!), muss man eben andere Verhandlungslösungen finden, bevor uns ein Verbot "über Nacht" lösungslos erwischt. Das Verbot könnte sonst "über Nacht" auch über den VGH Hessen kommen... denen traue ich zu, sogar die Schaftsysteme z.T. als wesentliche Teile (Gehäuseoberteil) zu definieren mit weiteren Komplikationen... Es gibt ja Lösungen: In Österreich bleiben z.B. HK SP5k mit kurzem Klappschaft erlaubt, weil wenn die "Schulterwaffe" ausgeklappt < 60 cm bleibt, wird die vom EU-Verbot nicht erfasst. Wäre EINE Lösung: ausgeklappt < 60 cm = ok. In der Schweiz gibt es Adapter für die (z.B. GMH9), mit der nicht mehr < 60 cm WERKZEUGLOS eingeklappt werden kann. Die Waffe bleibt > 60 cm - oder ein Werkzeug muss her: Ebenfalls vom EU-Verbot nicht erfasst. In den USA werden die Probleme mit "short-barreled rifles" z.T. dadurch gelöst, dass man die Schulterstütze als Armstütze für Behinderte umkonfiguriert - schon fehlt ein EU-Merkmal "Schulterwaffe" Für russische Saigas etc. gibt es teils auch Funktionssperren im eingeklappten Zustand - auch das wäre ggf. eine Lösung. Ggf. auch Klarstellung, dass "repeating short firearms" der Kat. B1 als z.B. Revolver, nicht von der Verbotskategorie A8 erfasst sind (Revolver m. Schaftsystem = ok). Für historische Anschlagschaftwaffen wäre ggf. auch eine Sammlerausnahmebewilligung und DP3 BDMP als Sammlerschiessen denkbar. Wenn nicht verhandelt wrd, kommt das Verbot über Nacht, ohne Altebsitzerschutz, ohne Ausnahmebewilligung oder technische Lösung/Umbauerlaubnis. Triarii-Längemaße+Klemmlösung2.pdfTriarii-Längemaße+Klemmlösung2.pdf
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Rechtszug VG Darmstadt - VGH Hessen.
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Wenn die EU was verbietet, ist ein Posterausdruck von mir irrelevant. Das Verbot wird sowieso umgesetzt. Interessant wäre doch eher, ob man das Verbot nicht proaktiv thematisiert und dadurch Ausnahmegenehmigungen für anerkannte Disziplinen und Altbesitzer erreichen kann. Jetzt.
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Wenn Du mal die Ergebnisse bei den Deutschen Meisterschaften Fallscheibe anschaust und die vom Ablauf exakt selbe Disziplin 1301 (9mm Pistole offen) mit 1321 (GK-Pistole mit Anschlagschaft RONI und Triarii etc.) vergleichst, dann wirst Du feststellen, dass mit Anschlagschaft in 1321 deutlich bessere Zeiten hingelegt werden als in 1301. Auch in der neuen Disziplin 1323 Anschlagschaft KK bekommen meine Jungs immer wieder 3er Serien hin, was sie mit der KK Optik Pistole 1319 nie schaffen. Mit Anschlagschaft ist man meist schneller und damit treffsicherer, auch wenn sich die Eigenpräzision der Waffe durch das Schaftsystem nicht ändert. Deutscher Meister 1301 Pistole 35 Sekunden Deutscher Meister 1321 Anschlagschaft 30 Sekunden Deutscher Meister Karabiner 2501 25 Sekunden jeweils 6 Durchgänge, jeweils 5 Fallplatten, jeweils offene Visierung. Die Treffsicherheit ist allerdings ja gerade ein sportliches Argument, die Disziplinen sind alle vom Bundesverwaltungsamt genehmigt!
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Weiß eigentlich schon jemand, ob die Erweiterung wesentlicher Teile (Lower, Gehäuse, Verschlussträger...) dazu führt, dass auch die Prüfmethoden beim BKA erweitert werden (Austausch wesentlicher Teile mit Kriegswaffenteilen?). Ggf. sollte man das auch vorverhandeln... sonst ist etliches mehr in Gefahr.
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Danke für die Auskunft. Ja, das würde auch in D Sinn machen. Zu befürchten ist aber, dass man in D dann unterstellt bekommt: wenn man ein Schaftsystem hat und eine "passende"(!) Waffe dazu, dann wird man es auch verbotenerweise benutzen: Also SEK-Besuch etc. Die Schaftsysteme genau wie die "kurzen Schulterwaffen" mit Klapp-/Schubschaft werden im Entwurf scheinbar (! - der EU-Passus steht aber natürlich drin und der VGH Hessen etc. werden das sicher korrekt auslegen) nicht thematisiert und viele freuen sich. Der Nachteil, dass die auch von der Lobby nicht thematisiert werden, wiegt aber schwer: - Es gibt so (auch) keine Altbesitzerregelung für diese Waffen. - Es gibt so auch keine Regelungen für Ausnahmegenehmigungen für Sportschützen zur Verwendung dieser Schaftsysteme (z.B. beim BDS mit 1321,1322,1323, 1421,1422, Steel Challenge etc.). - Es gibt auch keine Lösungen der Hersteller (z.B. die Schäfte fest anschraubbar machen mittels eines simplen Werkzeugs oder darauf achten, dass die Waffe auch ausgeklappt < 60 cm bleibt ie die SP5k in manchen Konfigurationen). - Geklärt werden müsste auch, ob diese "Schulterwaffen" 10- oder 20-schüssig sein dürfen. Die EU wertet sie ja als "Lang-Feuerwaffen", wenn ausgeklappt > 60 cm lang (was eine 10-Schuss-Begrenzung nach sich zieht) - damit man sich ggf. rechtzeitig um entsprechende Mags kümmern kann. ==> Nicht drüber reden + nicht verhandeln führt nur dazu, dass diese Waffen und Schaftsysteme am Ende ratzfatz über Nacht verboten werden, ohne "Lösungen" für die Besitzer.
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Ich denke eben, wenn das Wort "ursprünglich" nicht drinstände, dann wären viele typische Kurzwaffen urplötzlich verboten gewesen, für die es auf dem Markt Anschlagschäft oder Schaftsysteme gibt. Die letztliche Intention ist aber klar: Man will keine versatilen Kurzwaffen haben, deren Feuerkraft durch Anschlagschaft jederzeit auf ein Karabiner-Niveau gebracht werden kann, die aber andererseits durch ihre Klappbarkeit sehr leicht verdeckt zugeführt werden können und einhändig benutzt werden können. In der Schweiz werden die Schaftsysteme ab sofort "bis auf weiteres" nicht mehr verkauft, wegen der neuen EU -Regelung, siehe hier: http://www.gunworld.ch/pdw-convervion-kit.html ...und auf dieser Seite liest es sich so, als ob das Micro Roni etc. zwar noch erworben werden darf, aber für die darin ggf. einzulegende Waffe dann eine Ausnahmebewilligung (klein) notwendig wird: https://www.taczone.ch/produkt/caa-tactical-micro-roni-advanced-kit-fuer-glock-17-19/ Vielleicht kann ja Mühli was dazu sagen, was mit den Schaftsystemen in der Schweiz los ist?
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Klar. Eine MP5 oder deren zivile Klone sind aber ursprünglich als Schulterwaffen entwickelt worden. Uzis auch. Die SIG 553R auch usw., da hilft das Wort "ursprünglich" nicht weiter. M.E. betrifft Dein Einwand z.B. eine Glock mit Bubits/IGB-Schaft, da sollte es auch weiter keine Probleme geben, zumal sowas ohnehin < 60 cm bleibt. Bei den Schaftsystemen weiß ich nicht, inwiefern die als "Gehäuseteile" definiert werden können... bin mal gespannt, wie die in der Schweiz etc. künftig behandelt werden. In den USA wird ja auch nicht sehr großzügig geregelt- diesbezüglich.
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Ich denke, man kann an der Stelle verhandeln - aber das erfordert die Erkenntnis, dass hier ein Problem besteht. Lösungen gibt es - mir fallen einige ein (Stichwort;: ohne Werkzeug) und die Schweizer sind auch schon mit Lösungen auf dem Markt, z.B. der hier: Lösung für GHM9 nach neuem EU-Waffenrecht
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Also Speedmark, Gruger und German scheinen sich da einig: In D sollte man bloß nicht über Kategorie A8 sprechen - und schon bleiben sie erlaubt! Dolle Sache: Man schweigt sich bei WO über was aus und schon wird EU-Recht an der Stelle nicht umgesetzt! Leider aber hat mühli vollkommen Recht: Halbautomaten mit Klappschaft, die eingeklappt/eingeschoben < 60 cm kommen (also formal in D Kurzwaffen sind ) werden auch bei uns verbotene Waffen werden müssen. Die Definition einer Kurzwaffe unterscheidet sich im EU-Recht (z.B. EU fordert Lauflänge > 30 cm, D Lauf+ Verschluss > 30 cm), an der Stelle der Kategorie A8 wird aber von "Schulterwaffen" gesprochen, also gemeint sollen alle halbautomatischen Waffen sein, die aus der Schulter abgefeuert werden können und auf < 60 cm kürzbar sind und dabei funktionsfähig bleiben. Logischerweise sind das nach deutschem Recht dann definitionsmäßig IMMER Kurzwaffen, aber eben aus der Schulter abfeuerbare, weshalb das EU-Verbot hier logischerweise greifen wird. Kategorie A8 der neuen EU-Waffen-RL: Man könnte sich jetzt blöd stellen und meinen, der Begriff "Lang-Feuerwaffen" meint exakt die Definition nach deutschem Waffenrecht. Dem ist aber nicht so, zumal er an dieser Stelle im Gesetz mit "d.h." näher bestimmt wird als aus der Schulter abfeuerbare Waffe (vgl. andere Sprachversionen, in D arg verkürzt mit "Schulterwaffe" wiedergegeben). Dementsprechend haben auch die Schweiz und Österreich mit Verboten solcher Waffen in ihren neuen Gesetzen reagiert: Österreich verbietet diese Waffen künftig wie folgt: https://www.wko.at/site/zivile-sicherheit/ARGE-Zivile-Sicherheit-Folder-Waffengesetze-A4-LO4.pdf In der Schweiz werden die Verbote aktuell schon in die Praxis umgesetzt, solche "Kurzwaffen" in 7,62x39 gibt es künftig nur noch als zugelassener Sammler auf kantonale Ausnahmebewilligung "klein": SIG 553 R in der Schweiz verbotene Waffe In CH verbotene Waffe: 9mm Pistolenkarabiner mit Glockmagazin (unabhängig von der Magazingröße!) und Klappschaft Ich gehe daher davon aus, dass zahlreiche Kurzwaffen mit ansteckbarem Schaft oder Klapp-/Schubschaft, die ausgeklappt > 60 cm sind und aus der Schulter abgefeuert werden können, künftig verboten sein werden. Beliebte MP5k/SP5k-Klone, div. "Puzie"(Pistolen-Uzis), Kurzwaffen-Kaschis in 7.62x39 - auch die tschechische Variante, div. B&T-Waffen/APC-Klone in 9mm, natürlich auch Kurzwaffen-ARs in 9mm u. anderen Kalibern > 6,3mm werden verbotene Waffen werden. Spannend wird es bei Schaftsystemen für Kurzwaffen, insbesondere, wenn sie auch noch Klapp- oder Schubschaft-Elemente enthalten und ausgeklappt > 60 cm sind. Bei letzterem sehe ich noch eine Einflussmöglichkeit der Lobby, aber dann muss man auch das Problem erkennen wollen.