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Swiss-P: Werksmunition + deren Präzisionsangaben: Ringe, die man kaufen kann
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
@1mannlan 4 cm wäre ja wirklich erfreulich! Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass bei einer Standardabweichung von 85mm auf 300m bei 100m entsprechend 28mm mit der billigen Swiss-P eher Streukreise bis 10 cm (auf 100m) rauskommen. Offenbar hast Du dann ein gutes Los erwischt. Dass die Hornady 52gr gut läuft (je nach Lauflänge haben die Tester von allshooters damit 21-29mm Streukreis auf 100m hinbekommen), wundert mich nicht. Allerdings reden wir dabei immer über 5er Streukreise. Allein beim BDS ist in 100m Fertigkeit die Zehn 27mm groß und will unter Zeitdruck ( 40 Sekunden inkl. Magazinwechsel) 10x getroffen werden. Und beim BDS Präzi Selbstlader ist die Zehn sogar nur 19mm und die Innenzehn 9mm... also die Anforderungen sind auch auf 100m schon hoch. -
Du meinst die Negativliste? also 5 Kurzwaffen, die beim BDS nicht zugelassen sind, egal ob mit oder ohne BKA-Zulassung, siehe BDS-Kommentar zum Sporthandbuch: Diese Regelung hatte ich jetzt nicht auf dem Schirm, hat mich auch nie betroffen. Ich weiß jetzt auch nicht, warum eine Ruger Charger PC9 im Vergleich zu manchen "Anschlagschaftversionen" dem Schiesssport abträglich sein soll. Auch sind Versionen der Grand Power SP9 vom BKA für Sportschützen zugelassen Link VDB , ebenso gibt es BKA - "Zulassungen" für Sportschützen auch für div. Varianten der H&K SP5 und der TP-9. AR15-Pistolen sind hingegen schon seit 2008 verboten (jedenfalls im Originalkaliber). Insofern weiß ich jetzt nicht, warum es diese "Negativliste" überhaupt gibt.
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Das eine schließt das andere ja nicht aus. Tatsächlich war von MR Brenneke u.a. seinerzeit eine Lösung angedacht, wonach die Sportschützen auch nur noch mit reinen Sportwaffen hätten schießen dürfen. Alles, was jagdlich oder polizeilich oder gar militärisch an Waffen genutzt wird, wäre dann für Sportschützen verboten gewesen. Das war die Intention einiger Leute aus der Ministerialbürokratie. Insofern hat Matthias Hainich da schon recht. Richtig ist aber auch, dass es von Seiten der BDS-Spitze einen Gegenentwurf als Formulierungsvorschlag gab, der dann wohl in weiten Teilen in Form des §6 AWaffV übernommen worden war. Das ist schon wichtig zu wissen, weil der §6 AWaffV eben von unserer Seite kam - von daher etwas problematisch, wenn "unsere Seite" jetzt die Komplettabschaffung des selber eingebrachten Entwurfs fordern soll. Ob dieser Gegenentwurf damals notwendig war, darüber gingen die Meinungen weit auseinander. Wolfgang Kräußlich, seinerzeit rühriger Chefredakteur des DWJ hatte die Meinung, dieser Formulierungsvorschlag wäre komplett unnötig gewesen. Leute von VISIER und natürlich der BDS sahen das ganz anders. Damals und noch viele Jahre danach dominierte in der deutschen Waffenrechtsdiskussion das FWR mit dem vieldekorierten HH Keusgen. Dessen Maxime war es stets, nachzugeben, um Schlimmeres zu verhindern. Und natürlich nicht zu vergessen: "Ruhe für die Verhandlungen!" Ob bzw. wie gut diese Strategie aufgegangen ist, mag jeder selber beurteilen. In der Nach-Keusgen-Ära wurde auch mal punktuell offensiver gefordert - und siehe da: Punktuell geht doch was, die Sportschützen mit über 10 Jahren Status als Sportschützen sind plötzlich von den Trainings- und Wettkampfnachweisen befreit worden - also echte Erleichterungen/Verbesserungen sind immer noch möglich im Waffenrecht! Beim BDS muss man absolut zugute halten, dass er den §6 AWaffV nicht mehr zelebriert als absolut notwendig: kurzläufige Halbautomaten sind z.B. nicht per se ausgeschlossen wie im DSB, auch die Kaschikaliber und die Bullpups dürfen (anscheinsbefreit) noch mitmachen und bei den Magazinbeschränkungen ist der BDS dank IPSC der einzige Verband, der da noch was möglich macht (wenn man im Ausland mitmischt).
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Swiss-P: Werksmunition + deren Präzisionsangaben: Ringe, die man kaufen kann
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Also zunächst finde ich es aller Ehren wert, dass ein Hersteller überhaupt Präzisionsangaben zu seiner Munition macht. Als Wiederlader weiß man, was diese so beeinflussen kann: Geschossform+Rundlauf, gleichmäßiger Ausziehwiderstand, Genauigkeit der Ladung, Hülsenmaterial usw. Wenn die Werksmuni schon mal "in sich" bei diesen Punkten nicht liefert, dann ist es relativ müßig, rumzutesten wie ein Wilder, ob sie in einem ganz bestimmten Gewehr nicht doch läuft. Insofern finde ich schade, dass kaum einer nach der Eigenpräzision von Werksmunition frägt - da geht es höchstens um den Preis und vielleicht noch die Funktionssicherheit. Nun zur Interpretation der Standardabweichung: https://www.thoughtco.com/range-rule-for-standard-deviation-3126231 @Andor Du könntest mit der o.g. Formel auch die Wahrscheinlichkeit P berechnen, dass Du irgendwo in der 9 oder in der 8 landest und am Ende die wahrscheinliche Ringzahl errechnen, die man von der Werksmuni bei idealer Waffe und fehlerfreiem Schützen ohne Wettereinfluss erwarten könnte. Mit anderen Worten: natürlich kommen dann noch Streuung aufgrund der Waffe, aufgrund Schützenfehler und äußeren Einflüssen dazu. Trotzdem finde ich, dass es einen enormen Unterschied macht, ob die Standardabweichung bei der Streuung aus einem Maßlauf 14-17mm oder 85mm beträgt. Das ist einfach ein Riesenunterschied, der sich auf jeden Fall enorm bei der Trefferausbeute bemerkbar macht und den man daher kennen sollte! @Speedmark Wenn ich Dich recht verstanden habe, hast Du die Swiss-P also schon mal testen können und "mehr als 5" Zehner auf 300m untergebracht? Da Du ja nicht nur ein Superschütze bist, sondern auch idR über super Material verfügst, wäre es natürlich klasse, mal zu erfahren, was Du mit der Swiss-P so auf die Scheibe gezaubert hast, insbesondere, mit der Billigen für 50 Cent/Schuss. Immerhin steht da ja<= 85mm, d.h. die Standardabweichung könnte je nach Charge dann auch (wesentlich?) kleiner sein, daher wäre ein Real world Test von Dir natürlich super. -
Swiss-P: Werksmunition + deren Präzisionsangaben: Ringe, die man kaufen kann
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Bei Rothe verfügbar ist die günstige Swiss-P mit 55gr FMJ Geschoss: 519,99 EUR für 1000 Schuss Bei Sportschützenbedarf Weiss ebenfalls ab Lager ab 25,60 EUR für 50 Schuss: Sportschützenbedarf Weiss Am günstigsten beim Waffenhaus Bodensee mit 496 EUR für 1000 Schuss: Waffenhaus Made in Switzerland, auf Ladestreifen, Tombakmantel, Sinoxid-Zünder. Bei Waffen-Braun ab 2000 Schuss noch günstiger (980 EUR): Waffen Braun Die schwerere 63 gr FMJ gibt es auch in D für 78 Cent/Schuss, ist momentan schon wieder ausverkauft: Link Die superpräzise Swiss-P .223 HPBT gibt es zum X-Mas Special für 49,90 EUR pro 50 Schuss hier: waffen-shopping In der Schweiz kostet die 53 Franken pro 50-Schuss-Päckli und wird ganz unbescheiden wie folgt beworben:Link Schweiz Die High-End Swiss-P .308 mit 168gr HPBT-Geschoss ist lagernd für 3,20 bis 3,50 EUR/Schuss hier: Link Auch die .338 Lapua ist schon gelistet bei Waffen Braun, aber kostet noch über 6 EUR/Schuss: Link Waffen Braun .338 LM -
Swiss-P veröffentlicht Standardabweichungen der Präzision einzelner Munitionssorten auf 300m. Hierbei sieht man (siehe Anlage) schon auf den esten Blick, dass Matchmunition drastisch(!!) bessere Ergebnisse liefert im Vergleich zur Trainingsmunition: Beispiel 1: .223 Rem. SWISS P DS-1 3.6 g - Accuracy 300m Standardabweichung 85 mm Beispiel 2: .223 Rem. SWISS P DS-1 4.1 g - Accuracy 300m Standardabweichung 85 mm Beispiel 3: .223 Rem. SWISS P LR-1 4.5 g HPBT - Accuracy 300m Standardabweichung 16,9 mm Beispiel 4: .308 Win. SWISS P LR-1 11.3 g HPBT - Accuracy 300m Standardabweichung 14,5 mm Nun ist die spannende Frage, welche Ringzahlen mit der jeweiligen Munitionssorte auf 300m im Wettkampf theoretisch (bei optimaler Waffe und fehlerfreiem Schützen) möglich wären. Verwenden folgender, von @gebuesch1 freigegebener Formel: P = 1- exp(r²/(-2*sd²)) Damit wird die Wahrscheinlichkeit P berechnet, dass ein Schuss in einem vorgegebenen Kreis mit Radius r liegt, bei gegebener Standardabweichung sd. sd ist aus den o.g. Munitionsprospekten bekannt, bleibt r zu ermitteln: r ist abhängig von der Größe der 10 auf der PG-Scheibe. In unserem Fall (BDS 300m ZF-Scheibe) misst r = 86 mm / 2 = 43 mm. Da die Zehn aber nur angerissen sein muss, kommt ein Kaliberdurchmesser dazu, im Falle von .223 also 5,6mm. Somit hat der interessierende Kreis einen Durchmesser von 86+5,6= 91,6mm und r (Radius) = 45,8 mm. Bei .308 Win ist der Kaliberdurchmesser 7,62 mm und damit r = 46,81mm Einfaches Einsetzen in den Taschenrechner - "exp(xyz)" kann auch als 2,718 hoch (xyz) eingetippt werden - ergibt dann folgende Wahrscheinlichkeiten P: Bei der Swiss-P Matchmuni in .223 HPBT ist die Wahrscheinlichkeit, bei BDS 4106 auf 300m in die 10 zu kommen (oder die 10 anzureissen) bei 97,4% !! Bei der günstigen Swiss-P Munition in .223 Rem (FMJ) sinkt diese Wahrscheinlichkeit hingegen auf 13,5% !! Kurzum: Wer sich nur 50 Cent/Schuss für die günstige Swiss-P FMJ leisten kann, bekommt im Wettkampf mit Glück 5 Zehner zusammen. Wer sich 1,50 EUR/Schuss für die HPBT Match Muni von Swiss-P gönnt, darf schon mit 29 Zehnern rechnen. Und wer sogar 2 EUR/Schuss stemmen kann und mit der dicken .308 mit bester Werkspräzi antritt, kann sogar full-house erwarten. Bei der Bundesliga heißt es immer: Geld schießt Tore! bei den Schützen: Geld schießt Ringe! Datenblatt-SWISS-P-.223-Rem.-DS-1-3.6g-55gr_und_andere_Sorten.pdf
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De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
Schwarzwälder antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Deine Frage war: 1. "wer betroffen war"... Antwort lt. Link: Ein Schützenverein aus Berlin 2. ..."um welche Bank es sich handelt"... Antwort lt. Link: Commerzbank Was willst Du noch? Welcher Vorstand genau das entschieden hat - ggf. Protokoll der Vorstandssitzung? Klarnamen aller Schützenvereinsmitglieder, Kontonummer usw.? Wirst Du alles nicht bekommen, brauchst Du auch nicht, denn Du musst hier ja nicht Richter spielen. Es reicht doch völlig, sich in der Presse zu informieren, dass hier anscheinend ein Problem besteht. Ein Problem, dass Du aus welchen Gründen auch immer, anscheinend absolut nicht wahrhaben willst. -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
Schwarzwälder antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Hier bitte, 3 Fälle, die mir Google geliefert hat: Link -
Ist der US M3 überhaupt vollgasfest? 😉 Ansonsten hatte ich vor über 20 Jahren mal eine Repetierflinte importiert. Das war noch vor den verschärften ITAR Ausfuhrregelungen und schon ein Augenöffner. Die Kosten sind nicht ohne, aber wenn ein Händler statt einer Einzelwaffe gleich 10, 20 oder mehr rüber kommen lässt, sieht es bestimmt noch besser aus. Da drüben der Markt viel größer ist, gibt es auch viel interessantere Dinge als bei uns und auch bei Optiken würde es sich noch immer oft lohnen. Der Punkt ist nur, dass die Vorschriften auch diesseits des Teiches oft so hart geworden sind, dass man ohne professionelle Hilfe nicht mal mehr einen KK Abzug durch den deutschen Zoll bringt.
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Online gekaufte Waffe nicht von der Post abholen
Schwarzwälder antwortete auf BallistikPro's Thema in Waffenrecht
In die WBK wird idR der Versandtag als Erwerbsdatum eingetragen. Gerne auch mal ein früheres Datum wie Rechnungsdatum... oder Bestelldatum. Aber Versandtag ist durchaus verständlich, denn im Prinzip hat man ab da als Empfänger eine gewisse Kontrolle (z.T. je nach Versanddienstleister Datum/Uhrzeit der Übergabe etc.). -
Erneute Bedürfnisprüfung gemäß § 4 Abs. 4 WaffG alle 5 Jahre?
Schwarzwälder antwortete auf JStuard's Thema in Waffenrecht
Nun ja, Auslöser und Steilvorlage für die Behörde war wohl die Vereinsbescheinigung, siehe Rn.28 im o.g. Urteil: "Auf der Mitgliederbescheinigung des Bergischen Schützenvereins e.V. sind zudem bei dem Vordruck „nimmt regelmäßig an unseren Trainings- bzw. Vereinsschießen sowie an internen und externen Wettkämpfen teil“ die Worte „regelmäßig“ und „externen“ durchgestrichen. " Wenn schon der eigene Verein bescheinigt, dass man nicht regelmäßig trainiert und auch an keinen externen Wettkämpfen teilnimmt, dann wird's halt eng... -
Erneute Bedürfnisprüfung gemäß § 4 Abs. 4 WaffG alle 5 Jahre?
Schwarzwälder antwortete auf JStuard's Thema in Waffenrecht
Das weitere Problem: Der Verband MUSS bescheinigen, dass die 1,5 Wettkämpfe pro Jahr und pro Überkontingentwaffe mit der jeweils eigenen Waffe bestritten worden sind, es wird die Seriennummernangabe gefordert. Also sollte künftig bei den Waffenkontrollen auch die Seriennummer oder besser noch die NWR-ID aller wesentlichen Teile der Waffe, die im Wettkampf verwendet wurden, aufnotiert werden. So gesehen könnte man die Verbände jeweils direkt an das NWR anschliessen und dort pro Waffe die Wettkampfteilnahmen mit Datum hinterlegen, damit das Fortbestehen der ÜK-Waffen-Bedürfnisse real-time überprüft werden kann. Nur für die nächsten Eskalationsstufen... Die Intention ist ganz klar: Alles oberhalb des Grundkontingents soll weggenommen werden. Insofern sollten die Verbände wenigstens insoweit Bestandsschutz einfordern, als dass im Gesetzes-/Verordnungstext eindeutig (!) festgelegt wird, dass sämtliche Wechselsysteme, Wechselläufe, Wechseltrommeln etc. im gleich großen oder kleineren Kaliber keine weiteren Wettkampfzwänge auslösen und auch das Eintragen als weiterer Berechtigter dies nicht tut. ALLES was im Gesetz nicht 100% eindeutig geregelt ist, wird später vor Gericht GEGEN den LWB ausgelegt werden, da die Grundauslegung immer nach dem alles andere grell überstrahlenden Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich" erfolgt. -
Walther akzeptiert keine Einsendungen von Endkunden mehr
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Walther arbeitet bisher mit einem Retourenschein. Da war die NWR-Nummer vermerkt, man musste präzise Angaben machen und ohne Retourenschein keine Bearbeitung. So waren die Regeln. Hätte man noch präzisieren können: nur mit vollständigen Angaben (NWR-IDs ec.) gibt es Retourenschein und RMA-Nummer. Und wenn die RMA-Nummer nicht deutlich von außen sichtbar auf dem Paket vermerkt ist, wird das Paket nicht angenommen. Problem gelöst: Statt Sippenhaft für alle (=kein Endkundenservice mehr) würden so nur die paar Schlamper bestraft. Also wenn man das Problem lösen will, bekommt man das hin! Das NWR als Argument für weniger Endkundenservice sticht nicht. Und was die Preise anbelangt: Oh doch, ich bin schon bereit für guten problemlosen, schnellen Service in D auch gut zu bezahlen. Der Walther DPT Abzug hat mich in der Walther Meister Manufaktur knapp 400 EUR gekostet - das war ich bereit zu bezahlen, samt Stundenlohn (in 2021 waren das 107,10 EUR inkl. MWSt.) . So viel habe ich für Abzugstuning bei keiner anderen Waffe jemals ausgegeben (ausgenommen 1x KIDD). Wenn ich nun bedenke, dass dasselbe Tuning in Zukunft 500 EUR kosten soll... und wenn es (wie bei mir) schief geht und die meisten Muni-Sorten nicht mehr zünden und ich dann wieder den ganzen Zirkus über Frankonia o.a. machen muss... dann kaufe ich in Zukunft lieber da, wo man sich noch nicht scheut, mit Endkunden Kontakt zu halten und Endkunden reellen Service auch direkt anzubieten. -
Walther akzeptiert keine Einsendungen von Endkunden mehr
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
100 EUR "Handlinggebühr" kommen schnell zusammen. Ich wollte einmal den bequemen Weg gehen und habe eine Hämmerli-Pistole bei meiner Frankonia Filiale abgegeben. Im Wesentlichen war eine Visierstellschraube gebrochen. Hierbei prüft dann erstmal der Büma der Filiale. Dann - falls vor Ort nicht lösbar - wird es in die Zentrale eingeschickt, dort wird wieder überprüft, ob Frankonia das nicht selber hinbekommt. Wenn es nicht geht, dann erst wird weitergeschickt zu Walther. Walther schrieb dann sinngemäß "gebrochene Schraube ersetzt". Wäre direkt bei Walther wahrscheinlich für 50 EUR Handling zu lösen gewesen. So hat es mich 149,- EUR gekostet. Ich werfe das aber Frankonia nicht vor. Der Prüfaufwand ist real und nachvollziehbar. Die mehrfachen Handling Gebühren zzgl. Ein- und Austräge aus dem NWR auch. Diese hohen Servicekosten müssten nicht sein, wenn Walther weiter auf Kundennähe beim Service setzt. Dann zahlt man auch gerne mal ein bisschen mehr für ein deutsches Produkt und am Ende wären alle happy. -
Leider hat sich die Firma Walther entschieden, seit September keine Waffen-Einsendungen von Endkunden mehr zu akzeptieren: Link Das gilt auch für vormals in der Walther Meistermanufaktur getunte Waffen. Über viele Jahre lief das anders: Ich habe den Endkundenservice für Lang- und Kurzwaffen der Firma Walther sehr schätzen gelernt. Da wurde einem problemlos, schnell und perfekt geholfen - oft sogar kostenlos. Im Gegenzug habe ich dann auch immer weider Neukäufe von Walther Waffen getätigt, erst ein, dann zwei, dann drei... und vielleicht wäre es bald Nr. 4 geworden. Ich finde die Entscheidung ausgesprochen schade, denn so kann ich z.B. nur noch über Frankonia einsenden. Von der Filiale geht es zur Frankonia Zentrale und dort irgendwann zu Walther. Dauert, kostet (gehe von jedesmal mind. 100 EUR Handlinggebühren aus) und der direkte Kontakt/Feedback wo/wie/was das Problem genau ist, was man lieber möchte etc. hakt dann halt auch. Das NWR mit all seiner Bürokratie und die Versandvorschriften können eigentlich nicht das Problem sein, denn das alles hat Walther ja bis vor kurzem auch hinbekommen. Vielleicht können hier betroffene Waffenbesitzer mal ihre Meinung kundtun, was ggf. zu einem Umdenken bei Walther führen könnte und/oder ggf. andere Mitbewerber dann davon abbringen könnte, künftig ähnlich zu agieren. Ich finde, Kundennähe und ein schneller Service im eigenen Land ist immer noch ein Riesenpfund, weswegen man gern deutsche Produkte kauft. Dieses "Pfund" sollte man nicht leichtfertig verspielen.
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Wenn es mit der Pistole / Kurzwaffe auch ins Ausland gehen soll, würde ich etwas genauer hingucken. "Schulterwaffen", die von über 60 cm Länge auf unter 60 cm Länge verkürzt/ zusammengeschoben/eingeklappt werden können, sind u.U. im EU/EWR- Ausland der Verbotskategorie A8 zugeordnet ( siehe auch Anlage 1 Abschnitt 3, Absatz 1.8).
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Erfahrungen beim Verkauf von einem registrierten Magazin
Schwarzwälder antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
Aber dann wäre es doch eine Überlegung, Magazinverlängerungskits, die vom BKA an sich zugelassen sind (keine verbotenen Teile sind), zu erwerben und diese nur im Ausland bei IPSC-Matches zusammenzusetzen und zu nutzen und dann vor Rückreise nach D wieder auseinanderzubauen. Es gibt ja BKA-Bescheide: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/WTpwVoyeP1TjfbmWKDl?0 So spart man sich regelmäßig wiederkehrende BKA-Gebühren, hat keinen Zusatzaufwand bei der Lagerung und kann - bei Bedarf oder Systemwechsel - alles wieder frei weiterverkaufen. -
Sightmark Latitude 8-32x60 F-Class Zielfernrohr fast neu
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
...ist inzwischen verkauft. -
Das haben die schon lange gemerkt, dass da was zu holen ist. Es läuft doch von Privat zu privat schon jetzt (komplett) über DHL. Nur muss man halt davor einen Paketschein einer Drittfirma runterladen und sündteuer bezahlen. Aber eingeliefert, transportiert und ausgeliefert wird doch jetzt schon oft über DHL von Privat zu Privat. Also einen Sicherheitsgewinn braucht niemand herbeireden, der fremde Paketschein schafft kein reales Mehr an Sicherheit. Der verschafft nur ein enormes, reales Mehr an Einnahmen durch diese Drittfirmen - ob es dabei dann ein Kickback an DHL gibt, weiß man nicht...
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Behörde erkennt Nachweise für Überkontingentwaffen nicht an.
Schwarzwälder antwortete auf christo's Thema in Waffenrecht
Muss das wirklich der Umgangsstil und Jargon hier sein? Zur Sache: Hast Du mal geschaut, wie sich die Sportordnungen der Verbände in den letzten 22 Jahren seit (erster) Genehmigung durch das BVA weiterentwickelt haben? Natürlich gibt es viele neue Disziplinen und manch alte gibt es nicht mehr. Beispiel: Die ganzen 100m Intervallschiessen beim BDS... einfach weg. Manche Waffen sind für bestimmte Disziplinen nicht mehr zugelassen. Beispiel Glock 17L ist keine Dienstpistole mehr und die Ersatzklasse wird so gut wie nirgends geschossen. Manche Disziplinen ändern Kriterien, sodass bestimmte Waffen nicht mehr gut dafür geeignet sind (Beispiel: Kalibereinteilung + Hülsenlängen beim BDS). Manch einer kommt mit zunehmendem Alter auch mit offenen Visierungen nicht mehr so klar und schießt jetzt lieber Optik. Oder steigt aus körperlichen Gründen von dynamisch auf statisch um. Oder will aus Kostengründen lieber auf etwas "munitionssparendere" Disziplinen umsteigen. Oder man muss aus beruflichen Gründen umziehen und findet vor Ort andere Standverhältnisse und Disziplinenmöglichkeiten vor. Wegen all dieser Gründe muss man ja nicht seine liebgewonnene Sportwaffe gleich weggeben bzw. teuer und aufwändig neu kaufen, sondern man kann sie umkonfigurieren. Der Bounty findet solches Umkonfigurieren anscheinend einfach nur abartig... Ich finde es sachgerechtes, normales Handeln als Sportschütze, bei dem Verbände und Gesetzgeber dem Schützen bisher ermöglicht haben und was auch weiter möglich sein sollte. -
Behörde erkennt Nachweise für Überkontingentwaffen nicht an.
Schwarzwälder antwortete auf christo's Thema in Waffenrecht
Dein "Wettkampfschießbuch" ist kaum manipulationssicher. Was Du vorher eingetragen hast und womit Du nachher ggf. schießt, kann auseinander fallen. Ohne Angabe der Waffennummern bei der Anmeldung und direktem Abgleich am Start kann das nicht sicher überprüft und später vom Verband bescheinigt werden. Darauf steuern wir zu und ich glaube auch, das ist Dir wohlbewusst. Damit ist die Gängelei aber nicht zu Ende, denn man ist nun gezwungen, für seine Wettkämpfe und Disziplinen nicht die optimale geeignetste, sondern die nach Wettkampfschießbuch gerade in der Saison noch nicht geschossene Waffe zu verwenden. Dabei gibt es von Saison zu Saison zig Gründe,warum man einmal mehr IPSC und einmal mehr 3Gun oder statisch oder sonst wie unterwegs ist. Man rasiert einmal mehr auch die Autonomie des Sports und das alles, weil es für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ja so entscheidend ist, mit welcher Waffe ich gerade den Wettkampf XYZ bestreite. -
Behörde erkennt Nachweise für Überkontingentwaffen nicht an.
Schwarzwälder antwortete auf christo's Thema in Waffenrecht
Ein Umbau ist ja oft sekundenschnell geschehen: Optik rauf oder runter, anderer Upper rauf/runter, selbst Abzüge oder Schäfte swappen etc. ist ja oft kein Ding. Deine Gedanken zu Ende gedacht würde bedeuten, dass jeder Sportschütze sich strafbar macht, wenn er durch kurzfristigen Umbau zwei Waffen hat, die BEIDE prinzipiell in einer ggf. beantragten Disziplin einsetzbar sind. Das passiert oft, denn natürlich ist z.B. eine LVPO auch in ZG4 einsetzbar und damit die ggf. neu angeschaffte "IPSC" Waffe auch beim BDMP ggf. nutzbar, aber dafür eben nicht optimiert. Ich halte diese enge Sichtweise nicht für zielführend, weder für die Schützen noch für die Verbände. Allerdings wird diese verengte Sicht auf Einzelnachweise zu jeder ÜK-Waffe am Ende dazu führen (müssen), dass nicht mehr die schiesssportliche Wettkampaktivität eines Schützen insgesamt entscheidend ist, sondern sklavisch die Wettkampfnutzung jeder einzelnen ÜK-Waffe genauestens überprüft werden muss und das geht dann NUR mit Nachweis/Dokumentation der einzelnen NWR-Nummern jeder Waffe/Waffenteile unmittelbar vor dem jeweiligen Match. Diese Gängelei wird absehbar kommen und anscheinend wollen das auch manche so. -
Behörde erkennt Nachweise für Überkontingentwaffen nicht an.
Schwarzwälder antwortete auf christo's Thema in Waffenrecht
Damit implizierst Du, dass der Verband zu bescheinigen hat, dass Deine Waffe in genau der Disziplin, für welche die Waffe ursprünglich genehmigt worden war, im Wettkampf eingesetzt werden MUSS. Was aber,wenn der Sportschütze ggf. umgezogen ist, an einem neuen Stand in ggf. einem neuen Verband eine neue Disziplin mit der Waffe schießt und damit dann auch Wettkämpfe bestreitet? Dann zählt das nicht? Oder wenn der Sportschütze seinen SL in .223, ursprünglich für BDMP DG3 genehmigt durch Optik-Montage aufgrund alternder Augen für DG3 modified umfunktioniert, dann zählt trotzdem nur der Wettkampfnachweis für DG3? Ich denke einfach, dass alle Überkontingent- Sportwaffen allgemein schießsportlich in Wettkämpfen verwendet werden müssen, aber nicht stur in der Disziplin und genau dem Verband, für den sie irgendwann mal genehmigt worden sind. Man hat das Bedürfnis als Sportschütze und nicht als Verbandsschütze für die Disziplin XYZ. Und natürlich kann es in einer Überkontingent- Situation passieren, dass es mehrere Waffen gibt, mit denen bestimmte Wettkämpfe bestritten werden können. -
Behörde erkennt Nachweise für Überkontingentwaffen nicht an.
Schwarzwälder antwortete auf christo's Thema in Waffenrecht
Hm, eine Urkunde des Schiesssportverbands über die Platzierung bei einer Verbandsmeisterschaft ist ja an sich schon eine Bescheinigung des Verbands, dass man an Wettkämpfen teilgenommen hat. Warum wird eine solche Urkunde dann nicht anerkannt? Wenn die Behörde jetzt genau wissen will, mit welcher Waffe man an welchen Wettkämpfen teilgenommen hat, dann kann der Verband da genau genommen nichts bescheinigen, da die Waffe mit NWR Nummern ja vom Verband bei den Wettkämpfen nicht registriert werden. Könnte ja ne Leihwagen gewesen sein oder bei mehreren geeigneten Waffen im Besitz bleibt es auch unklar. Auch ist die Frage, ob es z.B. genügt, wenn die Waffe im Wettkampf nur mit einem KK Wechselsystem eingesetzt wurde, aber nicht mit 9mm {als Beispiel}. -
Oh, welchen Beschluss zu WS meinst Du? Hast Du einen Link? Wäre sehr dankbar.