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Georg

WO Gold
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  1. Oder andersrum gesagt: Nur diejenigen Dekowaffen, die nicht wie eine echte Waffe aussehen, dürfen erlaubnisfrei geführt werden. Im jetzigen WaffG stehen die Dekowaffen noch in der Rubrik "Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen". Wegen der baldigen Anzeigepflicht nach § 37d wird das dort rausgenommen. Nachbildungen hingegegen (also Dekos, die von Grund auf nicht als Schusswaffe hergestellt werden) werden weiterhin dort eingestuft.
  2. Also: eine Deko1911 , die wie eine Softair1911 aussieht, welche wie eine scharfe 1911 aussieht unterliegt dem §42a.... ich bin sicher, das hätte man irgendwie einfacher formulieren könne...😂😂
  3. Bitte, Bitte: Können wir bei den Dekos bleiben.....
  4. Hi, ich habe da mal eine Frage zu dem "führen von Dekos" nach dem kommenden Waffenrecht .(nein will ich nicht tun...... ich verstehe nur gerade des Gesetz nicht) Der geneigte Leser denkt sich erstmal: Ei Cool, ich darf Dekos führen....(nein ich will das nicht, aber ich will es verstehen..) Aber nun gibt es ja noch den §42a: nun schaut man nach, was eine Anscheinswaffe ist und findet das in der Anlage 1 und nun grübelt man über 1.6.1 und 1.6.3 Deko: nein ist keine Schusswaffe,.... bei 1.6.1 Denkt man an Softair.... (man könnte auch an Luftpistolen und Luftgewehre denken... ) Was heist in 1.6.2 und 1.6.3: mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 ? Wird hier nur auf: "die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1)" abgehoben oder auf den ganzen Satz: "Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden". Im letzen Fall könnte man argumentieren, dass eine Ex-Scharfe Deko ja heiße Gase zum Antrieb hätte... Aber falls die Dekos als Anscheinswaffen zählen (wovon ich erstmal ausgehe), dann nehme ich an, dass die Anlage 2; Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Absatz 3 nur sagt: Sollte es Aufgrund der Ausnahmen nach dem §42a nicht verboten sein, dann braucht es keine weitere Erlaubnis. Wie seht ihr das? PS: bei dem Waffenrecht haben sie sich wirklich mühe gegeben den gesetzestreuen Bürger zu verwirren
  5. Cool Danke, das habe ich schon eine Weile gesucht.... und wollte schon aus Verzweiflung selbst anfangen. You made may day Gruß Georg
  6. AWaffV: § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren: 1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
  7. Hi Habakuk, kommt der Hinterlasser aus "Werle-Town"? (ich hatte dir schon wegen des Tresors eine PN geschrieben, auf die du leider nicht geantwortet hast)
  8. Hi Habakuk, mal alle Unterlagen durchsehen, ob sich nicht irgendwo ein Umschlag mit der Nummer findet. Ansonsten: Geburtstage der Kinder, Frau, Enkel, des Verstorbenen Hochzeitstag Telefonnummer WBKNummer Wobei ich ersters für am Wahrscheinlichsten halte. Irgendwie denkt doch jeder an sein Ableben und sollte den Code irgendwo hinterlegt haben. (auch mal bei den Kindern fragen, falls es welche gibt) Viel Erfolg!
  9. Also muss ich mal die Dekra anschreiben und mal doof fragen, wo für mich die nächste "Druckprüfstelle" ist.
  10. Hi, was ist denn der ZÜS?
  11. Danke Thomas, laut meiner bisherigen Erkenntnis, gibt es leider keinen Pressluftumrüstsatz für die die CP2.
  12. Hi Freunde, ich habe hier noch 2 Walther CP2. Bei einer hat die Kartusche noch einen Stempel bis 2019 und ist dann erst 10 Jahre alt. Man könnte sie also noch mal prüfen lasse. Nur bei wem? Bei Walther habe ich angefragt, aber die haben abgewunken. Neue Kartuschen haben sie auch keine, die hätte ich nämlich für meine 2te CP2 gebraucht. Habt Ihr eine Idee, wo man prüfen lassen kann und/oder wo man neue Kartuschen für eine Walther CP2 her bekommt? PS: Verordnungen sind ja schon und gut, bei Pressluft und Alu mag ich das alles noch verstehen, aber bei Stahlkartuschen für Co2 kommen mir da echt Zweifel.... nunja.
  13. Georg

    Waffen-online

    Uff, Ich bin auch schon seit 31.10.2001 dabei... (also quasi ein Jungfux).
  14. Darf ich mal eine andere Frage stellen? Bei einer anlasslosen Aufbewahrungskontrolle sollte es doch reichen, daß Die Art der Behältnisse festgestellt wird Summarisch geprüft wird, ob sich alle meine Waffen in diesen Befinden Mit Summarisch meine ich, eigentlich reicht es doch festzustellen: Ich habe XX Waffen eingetragen und XX Waffen befinden sich in den Behältnissen. Ein Abgleich der Waffennummer mit den Akten ist doch eigentlich keine Aufbewahrungskontrolle mehr! Und mir zu unterstellen, dass ich andere Waffen, als die eingetragenen, in Besitz habe ist nicht mehr anlasslos. Warum ich frage: Das Zählen von XX Waffen geht schneller als das Abgleichen. Und da ich nach Zeitaufwand bezahlen muss, möchte ich nur diesen bezahlen, der wirklich sein muss. Wie seht Ihr das? Gruß Georg
  15. Georg

    WBK gelb "NEU"

    Hallo SBine, ich kann mich Deinem Argument mit Freuden anschliessen, aber was ist wenn es mein Amt nicht tut? Deine, durchaus stimmige Argumentation ist aber irgendwie auch interpretationsfähig... mein Amt könnte es auch anders auslegen..... Zu klären wäre das dann vor Gericht (so wichtig ist mir die Sache nicht, es ging mir hier eher ums das Generelle) Schade dass es keine konkrete Anweisung an die Ämter gibt.... dann müsste man das nicht Durchklagen.. Danke Dir ganz herzlich.
  16. Georg

    WBK gelb "NEU"

    Hallo Sachbearbeiter, sorry dass ich so spät nachfrage. Gibt es für die obige Aussage Belege oder Anweisungen? Das wäre spannend, da ich meine, dass mein Amt das nicht so sieht. (Vielleicht ist es auch nur ein Missverständnis... quasi eine Gelb-Gelb Verwechslung) Gruß Georg
  17. Georg

    Lauf hinüber, was tun?

    vielleicht solltest Du Deine Wortwahl überdenken.... Wenn ich bei einem Revolver den Abzug ausbaue und den den Lauf, darf ich das Griffstück dann erlaubnisfrei veräussern?.. Ausserdem schweifen wir hier ab
  18. Georg

    Lauf hinüber, was tun?

    Du irrst: 1.3.4 bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.
  19. Georg

    Lauf hinüber, was tun?

    Bei der GSP ist das Griffstück ein wesentliches Teil, da zur Aufnahme das Abzugs bestimmt. Es war eine andere Spopi, bei der das so war, aber der Name fält mir gerade nicht ein.
  20. Es zählt der Moment, an dem Du die Waffe in Händen hälst, kein anderer. Der Händler überlässt dem Postboten und nicht Dir. Der Postbote überlässt dann wieder dir. Allerdings ist es nicht vorgesenen, das dieser Vorgang so in der WBK dokumentiert wird... Mein SB hat sich noch nie an abweichenden Daten gestört. Auch Ihm ist bekannt, dass eine Waffe mit der Post oder Bote geschickt wird und nicht gebeamt wird. Natürlich sollten die Verkehrszeiten plausibel sein.
  21. Das erste obige linke Magazin: Walther GSP Sportpistole.
  22. naja, die anderen haben das Problem normalerweise nicht.
  23. Schau auf der Seite Deines Landesverbandes nach. Der BSV hat zumindest das Formular: klick Das magische Wort heißt: "Formular zur Regelüberprüfung durch die Waffenrechtsbehörde"
  24. Ich habe bei Waffenverwertung via EGUN schon einiges gekauft. Es wurde alles schnell und korrekt abgewickelt. Insofern gibt es da nichts zu meckern.
  25. Also ich war auch am Freitag da. Ich wusste ja im Vorfeld dass Kontrollen stattfinden sollten, ergo wollt ich das mal erlebt haben. Ich bin um ca. 15 Uhr wieder nach Hause gegangen. Die Kontrolleure waren äusserst freundlich aber unfähig (zumindest was das Durchsuchen anging). Ich wurde gefragt ob ich WBK-Pflichtiges dabei hätte (Meine Antwort: nein, aber dafür eine Menge WBKs) und ob ich damit einverstanden Wäre, dass sie mich mit dem Metalldetektor durchsuchen. Klar war ich das. Ich wurde auch "flüchtig" Abgefahren mit dem Teil. Für meinen Rucksack, den ich am ausgestreckten Arm gehalten habe, haben Sie sich nicht interessiert . Nicht mal abgepiepst haben sie den Rucksack.... Bei meinem Kumpel peipste es. Frage: Was haben sie drin. Antwort: Ein Luftwaffenkoppel. Keine Nachschau, nix. Hoffentlich schaffen die Jungs nie Am Flughafen... Ich glaub, das Ganze war denen selber peinlich.
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