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Ja, die gibt es. Aber wenn du sie wirklich haargenau umsetzen willst, wird es haarig. Gibt es denn schon deutsche Beschussämter, die einen Dekowaffenumbau zertifizieren?
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eine Dekowaffe wird hat nicht hergestellt..... sondern die Waffe wird in eine Dekowafe umgearbeitet.... Wobei das alles nur ein Papiertiger sein sollte..... Deutsche Beschußämter zertifizieren zZ keine Deko Waffen..... und laut eines deutsche Büchsenmachers, soll es fast unmöglich sein, wirklich nachzuweisen, ob die Anforderungen an eine Dekowaffe erfüllt sind. Orginalzitat: "Wenn ich eine Stahlstift nach Art-sowieso (da hab ich den genauen Wortlaut vergessen) einschweiße, wie weise ich nach, dass er noch die geforderte Härte besitzt...
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Schade... Aber warum steht in 1.6.1 ein "und"? Man hätte den Satz, doch locker vor dem Und enden lassen können? Und warum verweist mann in 1.6.3 auf 1.6.1 (wo man doch extra auf die "nichtheisen Gase" abhebt. Und warum steht in eben diese extra drin? Sosehr ich deine Intention: "Sei nicht doof und renne mit ewtas waffenähnlichen draussen rum" verstehe und auch eigentlich gut heisse, finde ich, dass die Formulierungen etwas anderes sagen (zumindest sehr stark den Eindruck erwecken). Sollte der Gesetzgeber wirklich so denken, wie du ausführst, dann macht er sich schon der arglistigen Täuschung schuldig.... zumindest der nachsatz bei 1.6.3: "nach Nummer 1.6.1." ist echt grenzwertig. Grüße Georg
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Mittlerweile bin ich zu einer andern Einschätzung gekommen. Es ist nicht alles betroffen, was irgendwie nach Waffe aussieht. Die Idee kam mir beim Spazierengehen. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege: Der 42a wurde eingeführt, um zu verhindern das die Jungsters mit Softairs und mit Messer in der Gegend rum rennen. Das würde auf jeden Fall den kruden Satz 1.6.1 Erklären. "1.6.1. Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden," -> Softairs... Es erklärt dann auch: 1.6.3: "1.6.3: unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1." -> Kaputte oder stillgelegte Softairs (wenn man alle Dekos meinte, wäre der Verweis auf 1.6.1 unnötig) und auch 1.6.2: " 1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1" -> zu realistisch aussehendes Spielzeug All das Obige kann ein unter 18 Jähriger erwerben. Dekos und einschüssige Funkenzünder gibt es aber nur ab 18 und sind somit gar nicht in der Intention des 42a. Damit würden auch die anderen Regelungen eher Sinn ergeben. Was meint Ihr? PS: Was mich wirklich ankekst: Da bastelt der gesetzgeber ein Gesetz, es gibt aber keine (kostenlose) Stelle, wo sich der Bürger hinwenden kann und fragen kann, wie das Gesetz denn gemeint ist.... PPS: Das es trotzdem eine saudumme Idee ist, mit irgendetwas Waffenähnlichem drausen rum zu rennen, ist klar.... Ausserdem gibt es aus dem WaffG ja noch genug andere Gesetze, die beachtet werden wollen. Grüße Georg
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Da stimme ich dir vollumfänglich zu. Leider auch beim letzten Satz
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Die Waffe wird ja nicht hergestellt, sie ist ja schon da.
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Oder andersrum gesagt: Nur diejenigen Dekowaffen, die nicht wie eine echte Waffe aussehen, dürfen erlaubnisfrei geführt werden. Im jetzigen WaffG stehen die Dekowaffen noch in der Rubrik "Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen". Wegen der baldigen Anzeigepflicht nach § 37d wird das dort rausgenommen. Nachbildungen hingegegen (also Dekos, die von Grund auf nicht als Schusswaffe hergestellt werden) werden weiterhin dort eingestuft.
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Also: eine Deko1911 , die wie eine Softair1911 aussieht, welche wie eine scharfe 1911 aussieht unterliegt dem §42a.... ich bin sicher, das hätte man irgendwie einfacher formulieren könne...😂😂
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Bitte, Bitte: Können wir bei den Dekos bleiben.....
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Hi, ich habe da mal eine Frage zu dem "führen von Dekos" nach dem kommenden Waffenrecht .(nein will ich nicht tun...... ich verstehe nur gerade des Gesetz nicht) Der geneigte Leser denkt sich erstmal: Ei Cool, ich darf Dekos führen....(nein ich will das nicht, aber ich will es verstehen..) Aber nun gibt es ja noch den §42a: nun schaut man nach, was eine Anscheinswaffe ist und findet das in der Anlage 1 und nun grübelt man über 1.6.1 und 1.6.3 Deko: nein ist keine Schusswaffe,.... bei 1.6.1 Denkt man an Softair.... (man könnte auch an Luftpistolen und Luftgewehre denken... ) Was heist in 1.6.2 und 1.6.3: mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 ? Wird hier nur auf: "die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1)" abgehoben oder auf den ganzen Satz: "Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden". Im letzen Fall könnte man argumentieren, dass eine Ex-Scharfe Deko ja heiße Gase zum Antrieb hätte... Aber falls die Dekos als Anscheinswaffen zählen (wovon ich erstmal ausgehe), dann nehme ich an, dass die Anlage 2; Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Absatz 3 nur sagt: Sollte es Aufgrund der Ausnahmen nach dem §42a nicht verboten sein, dann braucht es keine weitere Erlaubnis. Wie seht ihr das? PS: bei dem Waffenrecht haben sie sich wirklich mühe gegeben den gesetzestreuen Bürger zu verwirren
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Cool Danke, das habe ich schon eine Weile gesucht.... und wollte schon aus Verzweiflung selbst anfangen. You made may day Gruß Georg
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AWaffV: § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren: 1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
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Hi Habakuk, kommt der Hinterlasser aus "Werle-Town"? (ich hatte dir schon wegen des Tresors eine PN geschrieben, auf die du leider nicht geantwortet hast)
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Hi Habakuk, mal alle Unterlagen durchsehen, ob sich nicht irgendwo ein Umschlag mit der Nummer findet. Ansonsten: Geburtstage der Kinder, Frau, Enkel, des Verstorbenen Hochzeitstag Telefonnummer WBKNummer Wobei ich ersters für am Wahrscheinlichsten halte. Irgendwie denkt doch jeder an sein Ableben und sollte den Code irgendwo hinterlegt haben. (auch mal bei den Kindern fragen, falls es welche gibt) Viel Erfolg!
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Also muss ich mal die Dekra anschreiben und mal doof fragen, wo für mich die nächste "Druckprüfstelle" ist.
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Hi, was ist denn der ZÜS?
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Danke Thomas, laut meiner bisherigen Erkenntnis, gibt es leider keinen Pressluftumrüstsatz für die die CP2.
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Hi Freunde, ich habe hier noch 2 Walther CP2. Bei einer hat die Kartusche noch einen Stempel bis 2019 und ist dann erst 10 Jahre alt. Man könnte sie also noch mal prüfen lasse. Nur bei wem? Bei Walther habe ich angefragt, aber die haben abgewunken. Neue Kartuschen haben sie auch keine, die hätte ich nämlich für meine 2te CP2 gebraucht. Habt Ihr eine Idee, wo man prüfen lassen kann und/oder wo man neue Kartuschen für eine Walther CP2 her bekommt? PS: Verordnungen sind ja schon und gut, bei Pressluft und Alu mag ich das alles noch verstehen, aber bei Stahlkartuschen für Co2 kommen mir da echt Zweifel.... nunja.
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Uff, Ich bin auch schon seit 31.10.2001 dabei... (also quasi ein Jungfux).
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Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?
Georg antwortete auf Shiva's Thema in Waffenrecht
Darf ich mal eine andere Frage stellen? Bei einer anlasslosen Aufbewahrungskontrolle sollte es doch reichen, daß Die Art der Behältnisse festgestellt wird Summarisch geprüft wird, ob sich alle meine Waffen in diesen Befinden Mit Summarisch meine ich, eigentlich reicht es doch festzustellen: Ich habe XX Waffen eingetragen und XX Waffen befinden sich in den Behältnissen. Ein Abgleich der Waffennummer mit den Akten ist doch eigentlich keine Aufbewahrungskontrolle mehr! Und mir zu unterstellen, dass ich andere Waffen, als die eingetragenen, in Besitz habe ist nicht mehr anlasslos. Warum ich frage: Das Zählen von XX Waffen geht schneller als das Abgleichen. Und da ich nach Zeitaufwand bezahlen muss, möchte ich nur diesen bezahlen, der wirklich sein muss. Wie seht Ihr das? Gruß Georg -
Hallo SBine, ich kann mich Deinem Argument mit Freuden anschliessen, aber was ist wenn es mein Amt nicht tut? Deine, durchaus stimmige Argumentation ist aber irgendwie auch interpretationsfähig... mein Amt könnte es auch anders auslegen..... Zu klären wäre das dann vor Gericht (so wichtig ist mir die Sache nicht, es ging mir hier eher ums das Generelle) Schade dass es keine konkrete Anweisung an die Ämter gibt.... dann müsste man das nicht Durchklagen.. Danke Dir ganz herzlich.
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Hallo Sachbearbeiter, sorry dass ich so spät nachfrage. Gibt es für die obige Aussage Belege oder Anweisungen? Das wäre spannend, da ich meine, dass mein Amt das nicht so sieht. (Vielleicht ist es auch nur ein Missverständnis... quasi eine Gelb-Gelb Verwechslung) Gruß Georg
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Ich habe bei Waffenverwertung via EGUN schon einiges gekauft. Es wurde alles schnell und korrekt abgewickelt. Insofern gibt es da nichts zu meckern.
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Also ich war auch am Freitag da. Ich wusste ja im Vorfeld dass Kontrollen stattfinden sollten, ergo wollt ich das mal erlebt haben. Ich bin um ca. 15 Uhr wieder nach Hause gegangen. Die Kontrolleure waren äusserst freundlich aber unfähig (zumindest was das Durchsuchen anging). Ich wurde gefragt ob ich WBK-Pflichtiges dabei hätte (Meine Antwort: nein, aber dafür eine Menge WBKs) und ob ich damit einverstanden Wäre, dass sie mich mit dem Metalldetektor durchsuchen. Klar war ich das. Ich wurde auch "flüchtig" Abgefahren mit dem Teil. Für meinen Rucksack, den ich am ausgestreckten Arm gehalten habe, haben Sie sich nicht interessiert . Nicht mal abgepiepst haben sie den Rucksack.... Bei meinem Kumpel peipste es. Frage: Was haben sie drin. Antwort: Ein Luftwaffenkoppel. Keine Nachschau, nix. Hoffentlich schaffen die Jungs nie Am Flughafen... Ich glaub, das Ganze war denen selber peinlich.
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Danke für die Info, deine Aussage finde ich einleuchtend. Dasd der "Waffenerwerber" freigesprochen wurde finde ich allerdings erstaunlich, da bei Notwehr der Angrifft unmittelbar bevorstehend oder andauernd sein muß....... wann finded man den dabei zwischenzeitlich Zeit sich eine Waffe zu besorgen........ Der Richter scheint realtiv gnädig gewesen zu sein (was evtl auch dem Umstand gerecht geworden ist).