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Proud NRA Member

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  1. Dabei geht es aber anscheinend um einen Forenbetreiber, der möglicherweise auch damit Geld verdient oder verdienen will. Die Entscheidung hat anscheinend keine Einwände dagegen, daß einzelne Forenbenutzer dieses Abmahnforums sich austauschen. Und ganz spitzfindig: Auch Dein Beitrag ist ja ein Rechtsrat für einen konkreten Fall (nämlich die Frage ob man hier Rechtsrat für konkrete Fälle einstellen darf), und Du machst Dir offenbar keine Sorgen über negative Folgen.
  2. Na ja, das wäre vielleicht auch ein wenig übertriebener vorauseilender Gehorsam. Wurde auch nur ein einziges Mal jemand belangt, weil er sich informell mit Bekannten/Freunden/Leuten mit gleichen Interessen über eine Rechtsfrage unterhalten hat? Das wäre im Übrigen wohl auch vom Grundgesetz her nicht zu halten, denn die Diskussion von Rechtsfragen, auch am konkreten Beispiel, ist für die Demokratie unverzichtbar.
  3. Realsatire ist es trotzdem. Schon deshalb, weil die Sekunden bis zum Zugriff ein völlig untaugliches Maß sind. Die Zeit, die Jerry Miculek braucht, um aus einem Holster, mit dem er geübt hat, zum Schuß zu kommen, ist deutlich kürzer als meine Zeit, und meine Zeit wiederum ist deutlich kürzer als die eines Schützen, der nicht öfters das Schnellziehen übt. Realsatire ist es auch deshalb, weil der Gesetzgeber nicht so genau zu wissen scheint, was er mit dem "nicht zugriffsbereit" genau sagen will und welches Ziel er damit verfolgt, und die Verwaltung dann dem Gesetzgeber ein besonders absurdes Ziel unterstellt, nämlich die Verhinderung des Zugriffs durch den Berechtigten selber. Absurd ist das deshalb, weil sich auch mit sehr viel Phantasie kaum eine Situation konstruieren läßt, wo jemand eine Straftat mit einer Feuerwaffe begeht, die er in einer Sekunde in den Anschlag bringen kann, das dann aber lässt, weil es zwei Sekunden länger dauert. Wenn ich versuchen wollte, dem Gesetzgeber eine vernünftige Motivation der "nicht zugriffsbereit" oder "verschlossen" Vorschrift zu unterstellen, würden sich mir zwei Motive anbieten. Zum einen die Sicherheit, also die gleichen Gründe, warum bei einem Match die Waffe in einem Holster oder in einer verschlossenen Tasche zu sein hat und nicht in der Hand. Das ist so auch bei sehr waffenbegeisterten Matchteilnehmern als Regel allgemein akzeptiert und als vernünftig anerkannt. Da käme es dann wesentlich darauf an, ob der Behältnis seiner Beschaffenheit nach geeignet ist, eine unbeabsichtigte Betätigung des Abzugs zu verhindern. Die andere Motivation wäre der öffentliche Frieden, also daß sich jemand bedroht fühlt, wenn ein anderer mit einer demonstrativ offen herumgetragenen Waffe herumläuft. Da käme es dann darauf an, ob sie Waffe so vom Behältnis umdeckt wird, daß von ihr keine Drohwirkung ausgeht. Im Übrigen: Eine verschlossenen Jackentasche ist dem Wortlaut nach selbstverständlich ein verschlossenes Behältnis. Wenn man ein gutes Taschenholster benutzt wird auch der Abzug wirksam geschützt, und wenn die Tasche gefüttert ist wird die Waffe in ihrer Form verdeckt. Die eine oder andere deep-concealment Trageweise wird auch die 3 Sekunden / 3 Handgriffe Regel erfüllen. Wer es nicht schon einmal einigermaßen intensiv geübt hat kommt ja noch nicht einmal mit einem völlig offenen Holster auf unter eine Sekunde. Wenn man da jetzt erst die Jacke öffnen muß, dann einen Klettverschluß aufreißen, und dann aus einem Taschenholster ziehen sind das eindeutig drei Handgriffe und wenn man das nicht gerade sehr intensiv geübt hat auch deutlich über drei Sekunden. In meinem US-Bundesstaat wo an vielen Orten das Tragen auch mit Waffenschein verboten ist, aber der Transport ungeladen und im geschlossenen Behältnis erlaubt, gibt es auch den einen oder anderen, der dann halt eine leere Waffe in der einen und Magazin oder Speedloader in derselben oder sinnvollerweise in einer gegenüberliegenden Tasche hat. Ist für mich auch OK--mir ist weder ein Fall bekannt, wo jemand der so transportiert, Ärger gemacht hätte (Kriminelle kümmern sich nicht um den Wortlaut des Gesetzes), noch ist mir ein Fall bekannt, wo das Ärger mit den Behörden gegeben hätte.
  4. Da könnte man sich dann aber fragen, ob das jetzt eine strengere oder eine mildere Regelung sein soll als die allgemeine Vorschrift. "Verschlossen" ist nicht gerade eindeutig, bedeutet normalerweise aber nicht "abgeschlossen" und hat andere Nuancen als "geschlossen". Der Umstand, daß praktisch jeder Bürger, auch solche, die mit Waffen gar nichts am Hut haben, täglich mit Messern hantiert, die in der Regel auch in keiner Weise gesichert werden, würde eine mildere Interpretation nahelegen. Von daher wäre es, wollte man eine Systematik anlegen, keine unplausible Interpretation, daß das Fahrtenmesser im Holster, das die Älteren von uns alle einmal als Kind auf dem Jahrmarkt bekommen haben, "verschlossen" ist, denn es ist ein Verschluß dran, der es gegen Herausfallen sichert und eine weitere Handbewegung vor der Entnahme bedingt um eben diese Verschlußschlaufe zu lösen. (Das ist aus offensichtlichen Gründen nicht als Rechtsrat gemeint, bloß als Versuch einer Interpretation, würde man rationale Maßstäbe anlegen wollen.) Irgendwie scheint hüben wie drüben das Thema "Waffen" Gesetzgeber und Richter zu Ergüssen zu verleiten, die nicht nur inhaltlich sondern schon rein von der sprachlichen und handwerklichen Ebene her vollkommen hanebüchen sind. Das liegt wohl zum Teil auch daran, daß die entsprechenden Vorschriften sich nur äußerst schlecht aus einem allgemeinen Werte- und Rechtssystem begründen lassen, sondern dem reinen Aktionismus, letztlich also dem Bedürfnis nach Schikane und in der Demokratie vielleicht auch dem perversen Bedürfnis, schikaniert zu werden, entspringen. Auf einen nachvollziehbaren Inhalt der Vorschriften kommt es also gar nicht an, sondern je abstruser desto besser.
  5. Bis ich's im Bundesanzeiger nachgeguckt habe, dachte ich, Dir sei das Grün ausgegangen. Ist aber offenbar Realsatire.
  6. Sehr verdienstvoll (und das ist vollkommen ohne Ironie gemeint)! Aber ein Haar in der Suppe darf ich dann doch anmelden: Wie kommen wir in Deutschland zu einem Weißkopfadler im Logo? Der deutsche Symbolvogel sieht doch eigentlich ein wenig anders aus...
  7. Nun, die Unabhängigkeitserklärung befasst sich nicht explizit mit dem Recht auf Waffen; wohl aber mit dem Recht auf Widerstand, das sich natürlich ohne Waffen deutlich schwerer umsetzen lässt. Und eben darin liegt halt der Unterschied zwischen Sklaven oder Leibeigenen und Freien, daß die freien einerseits Waffen haben, sich aber andererseits auch bewusst sind, daß ihre Freiheit nicht selbstverständlich ist, sondern Angriffen ausgesetzt, die im schlimmsten Fall dazu führen, daß die Freiheit flöten geht--und deshalb ist die andauernde Freiheit bewaffnet. Es gibt ein schönes Buch, das die Geschichte dieses Gedankens von Machiavelli über Harrington bis zur amerikanischen Revolution erzählt, und der Gedanke scheint mir im Grundsatz richtig zu sein. Der amerikanischen Gründergeneration, die auch von der Aufklärung mitgeprägt war, war die Sklaverei übrigens ziemlich peinlich, und viele der Gründerväter haben ihre Sklaven freigelassen. Der Stolz auf die Sklaverei als Alleinstellungsmerkmal des Südens kam erst eine Generation später. Sent from my iPhone using Tapatalk
  8. Ich weiß nicht, ob das Deutschland auch so ohne weiteres geht, aber bei vielen amerikanischen Level I Matches schießen die RO in jeder Squad selber mit (weshalb man idealerweise zwei pro Squad hat, auch wenn sonst halt schon mal ein anderer Schütze zum RO ehrenhalber ernannt wird), die Schützen bauen selber auf und ab und kleben ab, und gratis ist das immer noch nicht, ohne daß da ein Gewinn reinkäme. Klar, bei Matches mit überregionaler Bedeutung braucht es mehr Professionalität, aber wenn IPSC in Deutschland als Breitensport krankt, dann habe ich bei manchen Beiträgen in diesem Thread den Eindruck, daß das mindestens ebensoviel mit dem Anspruchsdenken mancher Schützen zu tun hat wie mit staatlicher Gängelung.
  9. Und eben kein Gewinn... Gegenstände haben es so an sich, auch bei robuster Ausführung kaputtzugehen, wenn regelmäßig hundert Leute draufballern. Die Kosten dafür sind letztlich genauso Verbrauchsmaterial wie Muni.
  10. Es gibt dann 30 Strafsekunden (Du hast keine Wertung angegeben, aber da Rennen involviert ist nehme ich eine Wertung nach Treffern und Zeit an) für unsportliches Verhalten, wenn man beim Bajonettangriff nicht aus voller Lunge "Hurra!" brüllt.
  11. Hat doch auch keiner behauptet, daß Du etwas gegen Behinderte hättest. Es ist aber wohl angemessen dazu dann anzumerken, daß es ein skandalöser Zustand ist, wenn sich jemand herausnimmt, den körperlichen Zustand von Schützen zu dokumentieren mit der Absicht Behinderten eine waffenrechtliche Erlaubnis zu versagen. Wer wirklich wegen einer Behinderung nicht schießen kann, der kommt wohl kaum auf die erforderlichen Übungseinheiten. Eher wird es so sein, daß jemand der durchaus könnte keinen entsprechend behindertengerechten Stand finden wird uns deshalb nicht zum Üben kommt. Insofern gibt es da einfach nichts nachzugucken. Mag sein, daß ich da amerikanisiert bin, aber jemanden der, in der meisten Fällen ohne eigene Schuld, ein körperliches Gebrechen hat, deswegen amtlicherseits schikanös zu benachteiligen geht für mich gar nicht. Es muß ja gar nicht sein, daß jedes denkmalgeschützte Privatgrundstück mit einem Ladengeschäft gleich mit einem rollstuhlgerechten Zugang verhunzt wird, aber wenn z.B. so ein Bezirkstyp mit blöden Fragen käme, wie eine Mitschützin, die ich gelegentlich bei Matches sehe, mit ihrer verkrüppelten Hand ihre Waffe sicher bedient (ein Hebel zum Spannen hilft z.B. und wird in Open ja auch von vielen Nichtbehinderten genutzt), da müsste ich mich schon arg zurückhalten--soll er doch bei einem Match als Gast zugucken und staunen.
  12. Zum Studium rüber und dann hängengeblieben.
  13. Hat es schon, auch wenn es (vermutlich suboptimal) aus der Sicht des benachteiligten Vereins und nicht aus der Sicht seiner Mitglieder argumentiert war. Die Beschwerde des Vereins war ja, daß er an Attraktivität verlieren würde, wenn die Mitglieder bei diesem Verein keine Bedürfnisse bekommen, bei anderen Vereinen aber schon. Das tangiert, auch wenn es der Antrag versäumt hat so zu argumentieren, schon die Koalitionsfreiheit, sich in einem bestimmten Schützenverein zu betätigen und nicht in einem anderen. Von daher liegt nahe, daß die beteiligten Richter vermutlich ähnlich argumentiert hätten, wäre eine in der Substanz ähnliche Beschwerde von einem Schützen gekommen, der halt keinem anerkannten Verband beitreten will, sei es weil er sich in einem nicht anerkannten Verein gut aufgehoben fühlt oder weil er gar keinem Verein beitreten will. Die Entscheidung entspricht im Übrigen voll dem Muster der Reiten im Walde Entscheidung: Im Prinzip hat der Kläger schon Recht, daß seine Grundrechte eingeschränkt werden, der Gesetzgeber kann und muß das auch berücksichtigen, aber das öffentliche Interesse an einer Einschränkung überwiegt und der Kläger darf heimgehen. Und dann setzt das Gericht eben noch einen drauf mit Ergüssen bezüglich der Durchsetzung der Rechtsordnung mit Waffen und der Ernsthaftigkeit des Sportes, die für die Entscheidungsgründe eigentlich gar nicht relevant sind.
  14. Also außer schwachsinning ist das eigentlich kein Grund, jemandem die Ausübung des Schießsports zu versagen. Die Amis übertreiben es vielleicht mit der Inklusion von Behinderten, wenn mancherorts Blinde (mit Laser und Blindenführer, der die Ansage macht), jagen dürfen, aber wenn jemand trotz eines körperlichen Gebrechens schießen kann und will, ja auch die Übungseinheiten nachgewiesen hat bevor er einen waffenrechtlichen Antrag überhaupt gestellt hat, dann verdient der wenn er mit Fleiß und Willenskraft seine Behinderung überwindet Bewunderung und keine blöden Fragen. Besonders scharf würde es, wäre der Grund der Behinderung ein Vorfall im Kampf als deutscher Soldat--als Kugelfang gut genug, danach nach Ansicht des Amtsschimmels körperlich zu schwach, als daß man ihm mit einer privat besessenen Kanone trauen könnte: das wäre doch was! Bloß meine unmaßgebliche Meinung. Man kann übrigens sogar IPSC aus dem Rollstuhl schießen (und die BDS IPSC Regeln erwähnen das sogar ausdrücklich)--gewinnen wird vermutlich schwierig, aber für die meisten Nichtbehinderten ist das Gewinnen ja ebenfalls schwierig und es macht trotzdem Spaß.
  15. Es gäbe da 1 BvR 539/03. Die Beschwerde wurde vielleicht nicht besonders gut durchdacht und ist deshalb auch aus formalen Gründen gescheitert. Trotzdem hat es sich das Verfassungsgericht nicht nehmen lassen, einige Kostproben einer Gesinnung zum besten zu geben, die vielleicht in einer links- oder rechtgerichteten lateinamerikanischen Diktatur oder auch in Rotchina besser aufgehoben wären als in einer freiheitlichen Demokratie. Z.B. schon fast einen waschechten Brenneke:
  16. Das ist auch insofern eine seltsame Geschichte, weil im Grunde der Gesetzgeber ein hoheitliches Recht, nämlich die Feststellung der Sportschützeneigenschaft, teilweise an die Vereine und Verbände abgegeben hat. Durchgedacht müsste daraus eigentlich folgen, daß die Vereine und Verbände an die üblichen Einschränkungen öffentlichen Handelns gebunden wären, insbesondere, daß sie nicht einfach entscheiden dürften, ob sie jemanden als Mitglied haben wollen. Das ist bei anderen Pflichtkoalitionen auch so: Die IHK muß einen immerhin nehmen, ob sie will oder nicht; es ist nicht möglich, daß die IHK ein Mitglied ablehnt, weil das prospektive Mitglied ihr nicht paßt, und der entsprechende deswegen sein Gewerbe nicht betreiben darf. Genauso muß eine mit öffentlichen Funktionen beliehene Person ihre Funktionen auch gegenüber allen ausüben--der Notar muß z.B., obwohl Privatperson, seine Amtsgeschäfte auch seinem Lieblingsfeind im Dorf anbieten. So gesehen wäre die logische Konsequenz der Pflichtmitgliedschaft für die Gelbe WBK eigentlich, daß jedermann einen Rechtsanspruch sowohl auf die Mitgliedschaft als auch auf die objektive Feststellung der Sportschützeneigenschaft hat.
  17. Na ja, das ist bei einer geschriebenen Verfassung (im Gegensatz z.B. zum englischen System) so ähnlich wie bei den Protestanten mit sola scriptura: Bloß weil der Hohepriester in einer interessanten Dienstbekleidung sagt, etwas stehe nicht drin, ist es noch lange nicht so, daß nicht bei vernünftiger Interpretation tatsächlich drinsteht; sondern jeder Bürger ist dazu aufgerufen, darüber nachzudenken, was denn drinsteht und diese Position auch zu vertreten. Bei den Amis hat's auch hundert Jahre Arbeit gebraucht, den obersten Gerichtshof davon zu überzeugen, einmal zu sagen, daß im zweiten Verfassungszusatz das drinsteht, was nach der offensichtlichen Interpretation der Worte eben drinsteht. Dazu kommt noch, daß man bei einigen der hier ins Spiel kommenden Dinge kaum von einer gefestigten Rechtsprechung auf einer soliden theoretischen Grundlage reden kann, sondern die Urteile eher darauf hinauslaufen, daß das BVerfG gesagt hat "sowohl als auch" und dann eine Rechtsgüterabwägung vorgenommen, vulgo: frei Schnauze entschieden, hat. Für die Frage nach Schikanen des Schützen als Sportschützen ist da die berühmte "Reiten im Walde" Entscheidung instruktiv.
  18. Ich wohne da schon eine ganze Weile, aber das ist mir noch nicht aufgefallen. Vielleicht werde ich ja auch schon dumm gehalten, wer weiß? In Württemberg war das Verfassungsrecht. In der Verfassung von 1819 was das Recht im Rahmen der allgemeinen Gesetze Waffen zu tragen garantiert, und das ist wiederum eine Übernahme aus dem Tübinger Vertrag von 1514. Sicher, einen Massenmord verhindert man auch mit Waffen nicht so einfach. Es hätte aber nicht so viele gebraucht, damit zumindest die Leute nicht mehr hätten sagen können, sie hätten von all dem nichts mitbekommen. Auch die brutalsten Mörder morden gerne heimlich, jedenfalls im eigenen Land, auf das sie ihre Macht stützen. Das wird deutlich schwieriger, wenn auch nur ein sehr geringer Anteil der Opfer sich wehrt. Im Übrigen sind Waffenbesitz und mindset wohl in einer Wechselbeziehung. Ohne mindset nützen einem auch die Waffen nichts, aber der stolze Besitz der Waffen und die regelmäßige Bestätigung, daß man mit ihnen umgehen kann, dürfte auch zum mindset beitragen. Das trifft sogar auf reine Sportwaffen zu, die als eigentliche Waffen nicht (mehr) praktisch sind. Vom Fechten z.B. lernt man immer noch, jemanden zu beobachten und zu erraten, wann und wie er angreifen wird, auch wenn der Degen zum Festanzug sehr außer Mode gekommen ist.
  19. Dürfte wohl illusorisch sein. Im besten Fall hat die Vereinskasse ein paar Euro mehr drin, aber wenn man das auf eine Art Stundenlohn für die Arbeit der Mitglieder umlegt, wären die alle besser dran ein paar Stunden mehr bezahlt zu arbeiten. Kommerzielle Matches (in Amerika jedenfalls sponsert Glock eine Serie) sind auch ein Verlustgeschäft, die der Werbung für andere Sachen dienen und trotzdem noch Freiwillige brauchen. Sportarten die kein Massenpublikum interessieren sind ein finanzielles Loch ohne Boden und werden das auch bleiben--deshalb ist's halt Liebhaberei statt Geschäft. Über die Matchgebühr rege ich mich jedenfalls nicht auf, zumal sie im Vergleich zu Anfahrt, Munition fürs Match, Munition zum Üben, Standgebühren zum Üben schlichtweg nicht ins Gewicht fällt.
  20. Das hängt in einer Demokratie vom Volk ab. Hätte man als das Siebzigerjahre-AffG eingeführt wurde sicher auch von der gleichgeschlechtlichen Ehe gesagt. Wenn die heiratswütigen Schwulen besser auf ihr Anliegen aufmerksam machen als die Waffenliebhaber, und gar die Waffenliebhaber verdruckster und verschämter um ihre Waffen herumreden ("nur ein Sportgerät", selbst bei einem Taschenrevolver oder der Desert Eagle in .50) als die Schwulen um ihre sexuelle Präferenz zu einer Zeit als das tatsächlich mit Risiken und Ausgrenzung verbunden war, dann braucht man sich über das Ergebnis nicht zu wundern.
  21. Ich weiß nicht, ob es die militärische Stärke war oder einfach ein Wandel der Ansichten. Die Briten waren damals den USA als Seemacht haushoch überlegen und haben trotzdem Schutzgeld gezahlt. Die Amis haben im ersten Barbareskenkrieg auch noch Lösegeld gezahlt. Zehn Jahre später was es ihnen zu blöd und sie haben das Problem gelöst, vielleicht auch aus Frust über das Ergebnis des Kriegs von 1812.
  22. Warum denn nicht? Ich habe bisher noch keine Bibelsprüche extra auf Waffen angebracht, aber immerhin die auf meinen Trijicon-Teilen nachgeguckt. Ich muß auch zugeben, schon darüber nachgedacht zu haben "Ps 144:1" auf meiner Wettbewerbswaffe einlasern zu lassen--meine Hände könnten ein wenig Beistand brauchen. Daß das Verhalten der Kreuzfahrer bisweilen unter aller Sau war brauchen wir nicht zu diskutieren, aber andererseits denke ich nicht, daß es unter damaligen Rechtsvorstellungen von vornherein verwerflich war, die vorher von den Muslimen eroberten ehemaligen christlichen Kernländer zurückholen zu wollen.
  23. Und dafür sitzt man auch in Ländern, wo der Selbstbau einer Schußwaffe ohne Erlaubnis, Beschuß, und sonstiges Brimborium erlaubt ist, und zwar lange. Die Herstellung ist dort vielleicht noch eine Grauzone (mit etwas Kreativität könnte man sich vielleicht auf den Standpunkt stellen, daß ein Benchrestgewehr mit Fernauslöser nichts Verbotenes ist) aber spätestens wenn man das Ding installiert, nicht zu reden davon, wenn jemand dadurch zu Schaden kommt, gibt's richtig Ärger, und das ist m.E. auch gut so. Also besser etwas weniger starkes Kraut rauchen bevor man so etwas macht...
  24. Stimmt schon. Andererseits hat eine Freundin von mir, die damals in Berlin wohnte, schon Mitte der Neunziger Jahre vorausgesagt, daß die Love Parade so lange jährlich stattfinden wird, bis eine Katastrophe mit einer größeren Zahl Toter passieren wird. Im Vergleich der Besucherzahlen, gemeinsamer Sprache, deutschem Ordnungssinn usw. ist die Love Parade wesentlich leichter zu organisieren als der Hadsch und wir haben es trotzdem vergeigt.
  25. Aber zehn gefüllte Holster am Tragegurtzeug sehen eher brutal aus und dürften eher unbequem sein.
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