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Proud NRA Member

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  1. Aus Punkt 21.2 der Verwaltungsvorschrift. Anbringung eines Zielfernrohrs? Meine Fresse. Und was bitte ist denn eine "wesentliche Änderung" im Aussehen einer Waffe? Lang- zu Kurzwaffe oder umgekehrt sehe ich ja noch ein, weil es da Papierkram gibt.
  2. Deswegen müssen sich die Waffenbesitzer gegen die blanke Willkür stellen anstatt selber willkürliche Verbote vorzuschlagen und damit das Prinzip zu bestätigen.
  3. Was dann im Prinzip alle mit der üblichen Magazinanordnung wären, denn eine Magazinverlängerung geht eigentlich immer, auch wenn die Zuverlässigkeit je nach Modell variiert... Und Garand erst recht. Das Ding ist so gefährlich, damit wurden selbst die Nazis besiegt. Und die Murmeln kommen auch mit mehr Schmackes raus als als bei Kaschi oder AR 15.
  4. Und warum sollen die Finnen oder die Polen oder die Tschechen unter einem deutschen Quatschparagraphen (gilt doch auch nur für Sportschützen, nicht für Jäger und Sammler, oder?) leiden? Wenn Deutschland diesen Schmarrn zu brauchen meint kann es ihn ja, wie schon geschehen, sehr gut selber in nationales Recht umsetzen.
  5. In der Tat. Der angeblich beabsichtigte "freie Verkehr für bestimmte Feuerwaffen" (2008/51/EG) kann schon deshalb nicht erreicht werden, weil die genannte Richtline in Artikel 3 ganz untypisch für solche Regelungen den Mitgliedsstaaten freistellt, beliebig schärfere Regelungen aufzustellen. Um das überhaupt diskutabel zu machen müsste wenigstens die Freizügigkeit innerhalb Europas für Waffenbesitzer, die zu einem Match fahren oder sich z.B. als Lkw-Fahrer schützen wollen, garantiert werden, ebenso, daß ein Händler eine in einem Land legale Waffe in ein anderes Land verkaufen darf. Wird es aber nicht, und das war auch offensichtlich nie beabsichtigt. Damit ist sowohl die bestehende Richtline wie auch die vorgeschlagene vollständig ungeeignet, die Freizügigkeit von Waffen und deren Besitzern zu fördern, und nichts als eine unzulässige Beschränkung der Mitgliedsstaaten in ihrem souveränen Recht, ihre Sicherheitspolitik zu gestalten. Der Vorschlag für eine neue Richtlinie ist auch deshalb nicht geeignet, seine angegebenen Zwecke zu erreichen, weil die vorgeschlagenen Regelungen in keinem ersichtlichen Zusammenhang mit den angeblich verfolgten Zielen stehen. Ein Verbot von Anscheinswaffen steht in keinem Zusammenhang mit ihrer Gefährlichkeit. Ein regelmäßig zu wiederholender Idiotentest steht in keinem Zusammenhang mit irgendetwas, das Europa angeht, jedenfalls solange dieser Idiotentest nicht gleichzeitig dazu berechtigt, seine Waffen tatsächlich ins EU-Ausland mitzunehmen. Tatsächlich sinnvoll für Europarecht wären manche kleinere Regelungen wie z.B. die amerikanische Reglung im Bundesrecht, daß wer von einem Ort in einem Staat, an dem er eine Waffe besitzen darf, zu einem anderen Ort in einem anderen Staat, an dem er die Waffe ebenfalls besitzen darf, reist, diese Waffe auch auf dem Weg ungeladen in einem verschlossenen Behältnis transportieren darf, egal ob dritte Staaten auf der Reiseroute die Waffe ansonsten verbieten. Aber an so etwas, das tatsächlich ein sinnvoller Gegenstand für Europarecht zur Förderung der Personenfreizügigkeit wäre, ist ja anscheinend nicht zu denken.
  6. Mag sein, aber wenn 10% davon dementsprechend wählen gingen, dann würde es immerhin nicht schlimmer sonder eher besser. Irgendwo muß man ja anfangen.
  7. Schußwaffen auch. Auch wenn das Zahlen sind, von den Waffengrapschern etwas nach oben gerechnet wurden, angeblich sollen ja in Deutschland irgendwo zwischen zwanzig und dreißig Millionen Schußwaffen, inclusive denen auf WBK Schwarz, in zivilen Händen kursieren. Selbst wenn's bloß die Hälfte wäre und einiges davon entweder KK oder komplett veraltet und nicht unbedingt in einsatzfähigem Zustand ist, wenige sind das nicht. Würde jeder der, angemeldet oder nicht, eine Kanone hat oder haben möchte dementsprechend wählen gehen, dann gäbe es in fünf Jahren die Schüttpackung 9mm als Sonderangebot im Aldi neben der Kasse.
  8. In der Tat. Die Frage, ob der Bürger bewaffnet sein soll, enthält in sich im Grunde schon die ganze Frage, wer souverän ist und ob der Staat den Bürgern dienen soll oder umgekehrt.
  9. Die richtig harten Jungs sind in aller Regel auch schon durch dadurch vom legalen Waffenbesitz ausgeschlossen, daß sie bereits ausgiebig strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Daß eine kriminelle Karriere ohne Zwischenstufen vom braven Bubi zu Straftaten mit tödlichen Waffen führt, kommt zwar vor, ist aber ziemlich selten.
  10. Wobei man sich da andererseits fragen kann, ob es sinnvoll ist, jemanden der eine Waffe zum Spaßschießen, zum Habenwollen, oder sonstwie haben will, gleich komisch zu beäugen. Bei 400 Mitgliedern kann ich mir nicht vorstellen, daß die alle sportlich höchstmotiviert sind und das Schützen- und Waffenwesen ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der etwas verbissen betriebenen sportlichen Leistungssteigerung betreiben. Sonst ginge es nämlich auf dem Stand permanent zu wie auf einem großen Bahnhof zur Stoßzeit. Ich gehe auf fünfzehn oder mehr Matches im Jahr, schieße mindestens einmal die Woche und mache mehrmals die Woche Trockenübungen. Trotzdem wäre meine erste Frage bei einem Umzug nach Deutschland ganz natürlich wie ich am schnellsten an eine waffenrechtliche Erlaubnis komme, um das sinnvoll weiterbetreiben zu können, und, ja, auch weil sich meine neue Wohnung ohne Waffen drin irgendwie leer anfühlen würde.
  11. Ich verstehe das Argument (und beschwere mich nicht, daß ein faktisch richtiger und in keiner Weise beleidigender oder jemanden persönlich angreifender Beitrag editiert wurde...). Ich persönlich halte das aber für zur kurz gedacht. Da braucht es nur einen Durchgeknallten, der das Gegenteil beweist, und dann ist vollkommen egal, daß er durch diesen Umbau seine Zerstörungskraft gar nicht erhöht sondern verringert hat und man deshalb eigentlich dankbar sein sollte, daß er blöd genug war, diesen Umbau vorzunehmen. Für meinen Teil denke ich, daß mit Argumentationslinien, die richtig sind, besser fährt, als mit solchen, die gerade eher geeignet sind, die Gemüter zu beruhigen, sich aber ebensogut gegen einen wenden können.
  12. Deswegen dient die Richtlinie ja dem "freie[n] Verkehr für bestimmte Feuerwaffen in der Gemeinschaft". Steht tatsächlich so in 2008/51/EG drin.
  13. Wieso denn? Mit Unkenntnis der Sache soll die Gegenseite punkten. Tatsache ist, daß der Kommissionsentwurf schon insofern vollkommen unqualifiziert ist, als daß er seine angegebenen Ziele zu erreichen vollkommen ungeeignet ist. Ebenso Tatsache ist, daß eben aus diesem Grund im Kommissionsentwurf viel weitergehende Verbote, zumindest ein Verbot von B4, schon angelegt sind. Glaube keiner, man könne langfristig die Grapscher damit besänftigen, daß man ihnen die besonders fies aussehenden Waffen opfert. Sobald sie nämlich dieses Ziel erreicht haben, wird ihre Sachkenntnis sich recht schnell dahingehend erholen, daß sie dann das Argument machen werden, daß die Gründe, die zum Verbot von B7 geführt haben, ja auch zumindest für alle B4, letztlich aber für alle Halbautomaten genauso anwendbar seien. Dann sind wir in einer wesentlich schlechteren Situation, weil die Begründung für das Verbot von B7 dann schon von der europäischen Gesetzgebung und der aller Mitgliedsstaaten akzeptiert wäre. Es muß jedem klar sein, daß es bei dieser Richtlinie nicht nur um B7 geht--selbst dann, wenn es der EU-Kommission selber jetzt mangels jeder Sachkenntnis noch nicht klar ist. Die einzige Begründung, die logisch ein B7-Verbot ohne ein B4-Verbot rechtfertigen könnte, wäre eine angeblich größere Drohwirkung der fies aussehenden Waffen, aber darauf stellt die Kommission ja gar nicht ab.
  14. Mit etwas Glück und weiter anhaltender Bearbeitung fällt denen vielleicht noch auf, daß der Kommissionsentwurf schon rein technisch grottenschlecht gemacht ist--und auch darauf sollte man immer hinweisen--so daß sie auch mit dieser Begründung sich dagegenstellen können, ohne die Eier haben zu müssen, für ein liberales Waffenrecht einzutreten.
  15. Nur daß das Aussehen, nachdem Kategorie B7 definiert ist, wenig mit "großteils militärischen Anforderungen entsprechen" (Mil-Spec bezüglich der Korrosionsfestigkeit oder was???) zu tun hat, und rein gar nichts damit "dass sie zu vollautomatischen Feuerwaffen umgebaut werden können."
  16. Es gibt da die alte Regel, daß man einerseits nicht durch Verschwörung erklären soll, was auch durch Dummheit erklärbar ist; andererseits, daß Dummheit ähnliche Ergebnisse wie Verschwörung erzeugen kann. Ich glaube nicht, daß es einen "Masterplan" gibt, nachdem erst B7 und dann B4 abgeschafft werden soll. Wahrscheinlicher scheint mir, daß ein Politfuzzi irgendwo ein Bild einer AR 15 o.Ä. gesehen hat, eh schon immer das Waffenrecht verschärfen wollte, und dann einem Referenten, der gerade Jura fertigstudiert hat, aufgetragen hat, einen Entwurf zu machen, der derartig böse Waffen verbietet. Weder der Politfuzzi noch der Referent kennen Waffen unbedingt näher als aus dem Kino oder Videospielen. Den Entwurf gab es anscheinend schon vor den Anschlägen von Paris. Nach Paris hat man dann noch Paniksprache in die Erläuterungen eingeführt, um die Sache irgendwie mit den Anschlägen von Paris zu verknüpfen, ohne sich groß zu überlegen, ob die verwendeten Waffen jetzt A oder B4 oder B7 waren. Im Ergebnis kommt das allerdings aufs gleiche raus wie eine Verschwörung. Ein Verbot für B7 ohne eine Verbot für B4 ist kein stabiler Zustand. Das wird entweder damit aufgelöst, daß B7 nicht verboten wird, oder damit, daß auch B4 verboten wird. Z.B. könnte nach der Übernahme eines B7-Verbots in nationales Recht jemand in einem EU-Staat nicht ganz ohne Aussicht auf Erfolg klagen, daß es unzulässige Willkürgesetzgebung sei, wenn ihm ein Gegenstand effektiv enteignet wird, den er drei Jahre vorher mit expliziter Behördenerlaubnis gekauft hat, und die einzige Begründung dafür eine subjektive Einschätzung des Aussehens seiner Waffe, ohne jeden Zusammenhang mit ihrer Funktion, sein soll. Wenn dann ein Gericht sagt, daß so ein Verbot zumindest irgendwie auf die Funktion der Waffe oder jedenfalls auf objektivierbare Kriterien bezüglich Ausstattungsmerkmalen abstellen muß, dann ist entweder das B7-Verbot futsch, oder es wird einfach B4 als "Regulierungslücke" auch verboten.
  17. Diese beiden Sätze entbehren natürlich jeglichen Zusammenhangs. Implizit ist wohl gemeint: "Der Vorschlag verbietet deshalb halbautomatische Waffen...", was aber absurd ist. B7 ist über Aussehen definiert, nicht über Funktion und mögliche Wirkung. Damit ist die Regulierungslücke von morgen schon klar: B4 Waffen, die ebenso "sehr gefährlich" sind wie B7. Wenn B7 verboten ist, dann fällt über kurz oder lang entweder dieses Verbot oder es fällt B4.
  18. Wie viele, in der Tat? Als Prozentsatz der gesamten Kiffer?
  19. Das ist eine andere Gruppe, die ihre Interessen nicht durchzusetzen weiß. Die Kiffer sind wie die Waffenbesitzer genug, daß sie ihre legislativen Wünsche vermutlich ohne Probleme in einer Wahlperiode durchsetzen könnten, würden sie es nur versuchen. Die Kiffer haben allerdings das Problem, daß ihr Hobby bekanntermaßen zu Lethargie führt. Anscheinend haben die Waffenbesitzer ein ähnliches Problem--ob's doch am Blei liegt?
  20. Den Aufkleber "EU? Nei takk!" finde ich in Island ganz cool, aber für Deutschland eher weniger angemessen. Die europäische Einigung ist nicht umsonst Verfassungsziel. Die europäische Kommission ist genausowenig Europa oder die EU wie die Bundeskanzlerin Deutschland ist. Die EU sind wir alle, und die Amtsträger sind unsere Beauftragten, die bei Fehlverhalten aus dem Amt entfernt gehören. Also wählen gehen, und den Kandidaten klar machen, daß wir wählen gehen und warum. Es ist ja nicht so, daß das Waffenrecht, Zuwanderungspolitik, usw. auf nationalstaatlicher Ebene alles Zuckerschlecken wäre.
  21. Deutschland auch. Wir drücken gerade dem Schengengebiet verbotenerweise eine Million illegaler Einwanderer rein, ohne die anderen zu fragen...
  22. Einerseits hat das Tradition, denn Bill Ruger hat ja bekanntermaßen das Clinton'sche "Sturmwaffenverbot" und insbesondere die Begrenzung von Magazinen auf zehn Schuß unterstützt. Andererseits sollte der Laden eigentlich gelernt haben, wie sich das auf die Verkäufe ausgewirkt hat.
  23. Mag sein. Aber wie gesagt, im Europäischen Parlament ist die Entscheidung im Grunde einfacher. Ich bin auch woanders als in der AfD politisch zuhause und würde mich freuen, wenn meine Partei die Kurve kriegen würde. Aber meine Neigung einen Abnicker wiederzuwählen, der vermutlich ungelesen einer weitgehenden Verschärfung des Waffenrechts zustimmt, ist gering.
  24. Und beim europäischen Parlament geht das sogar ziemlich einfach. Auch wer nicht glauben mag, daß die AfD, sagen wir, einen glaubwürdigen Kanzlerkandidaten aufstellen könnte, könnte sich von einem EU-Abgeordneten, der im Zweifel einfach mit Nein stimmt, besser vertreten fühlen, bei dem Blödsinn, der da andauernd rauskommt. Da tut's dann zur Not auch jemand, bei dem mir ansonsten vielleicht die politische Erfahrung o.Ä. fehlen würde.
  25. Das liegt, glaube ich, nicht so sehr am Wahlrecht als am Engagement der Bürger. Diejenigen, die sich einbringen, sind natürlich immer nur eine Minderheit. Aber wenn in Deutschland die Mehrzahl der Waffenbesitzer sich nicht nur nicht einbringt sondern auch noch Leute, die ganz bescheiden z.B. das Bedürfnisprinzip anzweifeln oder die Anerkennung des Rechts auf Waffen zum Selbstschutz vorschlagen, blöde belächelt und mit dem Lächeln nur aufhört, wenn genau die eigene Lieblingsdisziplin oder die eigene Waffe futsch ist, dann wird's nichts, egal wie das Wahlrecht aussieht. Beim Wahlrecht kannst Du genausogut umgekehrt argumentieren, daß es das Verhältniswahlrecht einer meinungsstarken Minderheit einfacher macht, sich politisch zu etablieren.
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