Proud NRA Member
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Und durch Trockenüben!
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Und wenn ich eine Patrone mit einem Geschoß aus Holz aus Ökolandbau ausstatte, habe ich dann auch Mannstopwirkung, die "auf keinen Fall bleibende Schäden hinterlässt"? Meiner Treu. Natürlich ist bei Pfeffer die Wahrscheinlichkeit bleibender Schäden um vieles geringer als bei Kugeln, aber passieren kann es immer, daß ein Angreifer Asthma oder Herzprobleme hat und nichts davon weiß. Wenn jemand eine Waffe, egal ob Schuß- oder Reiz-, gegen eine andere Person einsetzt, dann hat er hoffentlich einen Grund, der auch im Nachhinein gut genug ist, um allfällige "bleibende Schäden" zu rechtfertigen. Wenn nicht, umdrehen und weggehen und gut ist.
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Je nach gewünschter Ästhetik kann man die nach Gebrauch auch wieder auf Hochglanz bringen. Es gibt Leute, die gebrauchte Hülsen selber wieder zu neuen Patronen laden, daher Wiederlader genannt. Die nehmen dazu einen Tumbler, eine rotierende Trommel in der die Hülsen zusammen mit einem Reinigungsmedium nach Betonmischerart durcheinandergeworfen werden.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ist regional unterschiedlich. In manchen Staaten geht's auch ohne und da passiert auch nichts. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Idealerweise auf der Seite der Arbeitssuchenden... (oder der "Kunden" wie es jetzt im "Jobcenter" heißt) -
Wie sollte ein liberales Waffenrecht in Deutschland aussehen?
Proud NRA Member antwortete auf gunwalker's Thema in Waffenlobby
Der größte und wichtigste Unterschied ist meines Erachtens, daß es eine bedeutende Anzahl von Bürgern gibt, die der Ansicht sind, daß sie ein Recht darauf haben, übliche Feuerwaffen zu besitzen und sie auch zu führen, daß sie mit dieser Meinung nicht hinter dem Berg halten, und diese Meinung auch an der Wahlurne, mit Spenden, usw. zum Ausdruck bringen. Es spielt dabei keine Rolle, daß diese Leute, wie praktisch jede Gruppe die etwas will, eine Minderheit sind. Der zweite Verfassungszusatz ist, glaube ich, in dieser Hinsicht nicht so sehr juristisch bedeutsam sondern dadurch, daß er den Bürgern im Bewußtsein hält, daß sie dieses Recht haben. Juristisch war er hundert Jahre lange ziemlich wertlos, weil die Gerichte sich einfach geweigert haben, ihn zur Kenntnis zu nehmen. Aber er hat die Leute, die sich vorstellen konnten, es könnte anders sein, bestärkt und zusammengeschweißt. Es hängt also in einer Demokratie, in der ein Waffenverbot ja nicht von einer auswärtigen Besatzungsarmee oder dergleichen durchgedrückt wird, am Volk selber. Es wird sich nichts zum Besseren ändern, solange die meisten Waffenbesitzer selber Waffen im allgemeinen oder jedenfalls ihre Verwendung zum Schutz von Leib, Leben und Freiheit als etwas irgendwie Schmuddeliges betrachten und in vorauseilendem Gehorsam darauf bestehen, ihr Interesse sei ein rein sportliches, sie seien bestimmt keine "Waffennarren" usw. Wenn hingegen in Deutschland eine Minderheit von der Anzahl der politisch engagierten Schwulen ihr Anliegen ähnlich deutlich vertreten würden wie die Schwulenbewegung vor dreißig Jahren, dann würden sie aller Voraussicht nach auch vergleichbare Ergebnisse erzielen, nämlich einen vollen politischen Sieg innerhalb von spätestens Jahrzehnten. Ja, es kann dauern. Es hat selbst in Texas mehr als hundert Jahre gedauert, bis Waffentragen wieder erlaubt war. (Und komme keiner mit der "Lügenpresse" usw.: Da hatten die Schwulen auch keinen leichteren Stand, erst recht nicht als ihnen dann auch noch HIV in die Quere kam.) Ein anderer Unterschied, der damit zusammenhängt, ist daß sich die Waffenbesitzer in Amerika nicht dergestalt von den Waffengrapschern kooptieren ließen wie in Deutschland. Wenn das Bedürfnisprinzip eine Forderung der organisierten Jägerschaft war, wenn Verbandsfunktionäre weit jenseits der gesetzlichen Notwendigkeiten versuchen, die weitere Geltung eines Sachkundenachweises von der fortgesetzten Mitgliedschaft abhängig zu machen, und sich an ihren vom Gesetz nicht vorgesehenen "Befürwortungen" erbauen, wenn Vereinsvorsitzende erklären, wie sie nicht die "Waffenbeschaffung" unterstützen und die im Gesetz nicht genannten "Scheinschützen" ausfiltern wollen, dann haben die Waffengrapscher es leicht: Sie brauchen nicht gegen die Gruppe der Waffenbesitzer zu agitieren, denn sie haben es erreicht, daß die Waffenbesitzer schon gegenseitig ihre Entwaffnung betreiben. Unter diesen Umständen ist an eine gemeinsame Vertretung der Rechte der Waffenbesitzer natürlich nicht zu denken, nicht weil das irgendwie verboten oder erschwert wäre, sondern weil die Waffenbesitzer selber das nicht auf die Reihe kriegen. Diese Unterschiede wiegen weitaus schwerer als alle Unterschiede im Verfassungsrecht, Wahlsystem, usw. -
Wie sollte ein liberales Waffenrecht in Deutschland aussehen?
Proud NRA Member antwortete auf gunwalker's Thema in Waffenlobby
Und genau das spiegelt sich ja im Waffenrecht wieder. Es gibt im Grunde nichts als daß nacheinander Scheiben von der Salami abgeschnitten werden ohne daß groß jemand widerspricht. Eben deshalb, weil sich kaum einer dafür engagiert, daß es besser wird, und diejenigen die es tun, selbst von denen, die sich über eine solche Änderung am meisten freuen würden, eher ausgelacht als unterstützt werden. Als Beispiel für Verbesserungen im Waffenrecht wird man wohl oder übel nach Amerika schauen müssen. In welcher anderen westlichen Demokratie (ohne den Sonderfall der aus der Knechtschaft der roten Armee entlassenen Länder) ist es denn in jüngerer Zeit besser geworden? Ein extremes Beispiel wäre Illinois, wo ich zur Zeit wohne. Noch zehn Jahren haben hier alle außer den angeblichen Spinnern die Idee, daß es Waffenscheine für Nicht-Bonzen geben würde, als total illusorisch betrachtet. Es waren sogar in manchen Kommunen alle Kurzwaffen, ohne Ausnahme für Sportschützen und Jäger, verboten, dazu noch viele halbautomatische Langwaffen. Es war also in mancherlei Hinsicht schlimmer, nicht besser, als in Deutschland, zweiter Verfassungszusatz oder nicht. Heute haben wir den Waffenschein und ich bin stolzer Inhaber. Kurzwaffen kann ich mir soviele kaufen wie mir beliebt, und Langwaffen ziemlich weitgehend auch (es gibt noch eine rechtlich fragwürdige Begrenzung der Magazinkapazität für Langwaffen auf Kreisebene, die aber nie angeklagt wird). Das haben nicht die Zweifler und Zauderer erreicht, sondern all die Bürger, die Bundesstaat für Bundesstaat und Regelung für Regelung den Verbotsquatsch gekippt haben. Natürlich ist Deutschland nicht Amerika, aber ich sehe eine Gesellschaft wo Verbesserungen im Waffenrecht erreicht wurden und eine wo sie nicht erreicht wurden. Beide sind westliche Demokratien. Das legt nahe, daß die Leute in der Gesellschaft wo es besser wurde etwas richtig gemacht haben. Im Übrigen wäre die Abschaffung des Bedürfnisquatschs und der angeblichen besonderen Gefährdung ja gerade eine Änderung, die sich mit minimalen Änderungen im WaffG machen ließe und vermutlich noch nicht einmal großartigen Einfluß auf die Anzahl der Waffen im legalen Umlauf hätte, und auf die ohnehin schon sehr seltenen Straftaten mit legal besessenen Waffen erst recht nicht. Unterstützung von gewissen Verbandsfürsten, die sich in ihrer Rolle als Herren der "Befürwortungen" und Geheimdiplomaten gefallen, wird man dafür aber eher nicht erwarten können. -
Wie sollte ein liberales Waffenrecht in Deutschland aussehen?
Proud NRA Member antwortete auf gunwalker's Thema in Waffenlobby
Vollkommen richtig. Oder, wo Europarecht ein Bedürfnis verlangt, kann man das einfach so gestalten, daß das Bedürfnis von seinem Träger angemeldet und dann respektiert wird. Z.B., indem man als "Sport", "Jagd", "Sammlung" oder "Selbstschutz" auf einem Formular ankreuzt. Bei Jagd sollte der Logik halber wohl ein Jagdschein vorliegen oder eine Erklärung, daß man im Ausland legal jagen will. Wenn jemand diese Bedürfnisse angibt, dann sind sie zunächst einmal auch glaubhaft, zumal er ohne Bedürfnis ja wohl kaum überhaupt die Waffe erwerben wollte. Dazu kommt für das Tragen, der gleichen Idee folgend, die Abschaffung der "besonderen Gefährdung" die in der Praxis immer ein Feigenblatt für das wirkliche Kriterium der "besonderen sozialen Privilegierung" ist. Wenn sich jemand den Aufwand antut, dann wird er schon in eigener Analyse zu dem Ergebnis gekommen sein, daß der Aufwand sinnvoll in bezug auf seine Lebenssituation ist. Und dazu als Abschaffung einer mit unserer Rechtsordnung eigentlich vollkommen unverträglichen Regelung die Abschaffung der unangekündigten Hausbesuche. Nicht bloß wegen der Waffenbesitzer sondern auch weil die Abschaffung der Unverletzlichkeit der Wohnung nur wegen einer abstrakten und geringen Gefährdung nicht angeht und selbstverständlich auch Auswirkungen als Präzedenzfall für andere Lebensbereiche hat. Ganz kurz gesagt, und auch auf andere Lebensbereiche anwendbar, also Folgendes: Eigenverantwortung. Gleichheit vor dem Gesetz. Respekt vor den Grundrechten. -
Wie sollte ein liberales Waffenrecht in Deutschland aussehen?
Proud NRA Member antwortete auf gunwalker's Thema in Waffenlobby
Im Gegenteil. Da wo solche Dinge Realität wurden, wurden sie es gerade weil Leute, die sich zur Not auch als Spinner haben abtun lassen, jahrzehntelang daran gearbeitet haben. (Die ehemaligen Ostblockländer sind ein Sonderfall, weil es da eine "Stunde Null" gab als die Rote Armee sie nicht mehr unterjocht hat.) Wenn man nur für oder gegen etwas ist, nachdem es unzweifelhaft Mehrheitsposition geworden ist, dann kann man damit vielleicht Kanzler werden und bleiben. Inhalte, egal welcher Art, wird man damit nicht gestalten können. Da muß man sich dann entscheiden, was einem wichtiger ist. -
FAZ bezieht klare Stellung auf Seiten der Freiheitsgegner
Proud NRA Member antwortete auf Thema in Waffenlobby
Das Argument trifft ebensogut und weitaus stärker auf den Konsum der Abendnachrichten oder auf die Lektüre des alten Testaments zu...- 84 Antworten
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Warum nicht einmal eine Petition für eine Lockerung des Waffenrechts?
Proud NRA Member antwortete auf Raphael63's Thema in Waffenlobby
Oh, großenteils schon. Wenn Du soziale Brennpunkte (um's höflich auszudrücken) und Kriminalität in bezug auf die Nachbarschaft mit einem halb gescheiterten Staat herausnimmst, lebst Du da auch ziemlich sicher. Im Übrigen war Texas lange Zeit ziemlich restriktiv in bezug auf Feuerwaffen und ist immer noch längst nicht so liberal in der Hinsicht wie das Cowboyimage des Staates suggeriert. Und an der Sache mit den sozialen Brennpunkten und Schwierigkeiten an Grenzen arbeiten wir zur Zeit ja auch...das kommt vielleicht noch. Das haben die Sozen von der deutschen Einheit auch gesagt. -
Warum nicht einmal eine Petition für eine Lockerung des Waffenrechts?
Proud NRA Member antwortete auf Raphael63's Thema in Waffenlobby
80 Millionen Einwohner? Dazu kommt, daß ein erheblicher Teil dieser Straftaten sich innerhalb von gewissen Milieus abspielt, wo Täter und Opfer nicht immer leicht unterscheidbar sind und bei beiden von waffenrechtlicher Zuverlässigkeit keine Rede sein kann, auch im liberalsten Waffenrecht nicht. Bei den meisten Deiner 2000 Mord- und Totschlagsdelikte blieb es glücklicherweise beim Versuch. Unter den 624 Opfern vollendeter Mord- und Totschlagsdelikte war die Hälfte der Opfer Familienangehöriger oder Partner des Tatverdächtigen und in einem weiteren Viertel waren Tatverdächtiger und Opfer näher miteinander bekannt. Bleiben etwas mehr als 100 Delikte bei denen sich Täter und Opfer nicht näher kannten oder das nicht bestimmt werden konnte. Von denen dürfte sich wiederum ein guter Teil in gewaltgeneigten Milieus abgespielt haben, von denen unsereiner sich fernhält. Dann hast Du, ganz grob geschätzt, vielleicht 50 Delikte wo tatsächlich ein friedlicher Unbeteiligter getötet wurde. Das sind natürlich immer noch 50 zuviel, aber schlaflose Nächte braucht einem das auch nicht zu bereiten. Panik ist kein guter Ratgeber. Das Recht auf Waffenbesitz hängt im Übrigen auch nicht von den Zufällen der Zeitläufe ab, ob jetzt die Kriminalitätsrate gerade einmal ansteigt oder abfällt. Man kann genausogut argumentieren, daß gerade in einer friedlichen Gesellschaft es überhaupt keinen Grund gibt, den extrafriedlichen Bürgern das Tragen von Waffen zu verbieten, während in einer hinreichend gescheiterten und gewalttätigen Gesellschaft vielleicht irgendwann einmal nicht nur die Entwaffnung sondern auch gleich die Diktatur den Leuten als das kleinere Übel oder Risiko erscheint. -
Verbotene Messer und die Rechtslage
Proud NRA Member antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Hast Du noch nichts von den Ninjabankräubern gehört? Mit einer speziellen Meditationstechnik können die nicht nur lautlos laufen und springen sondern sogar noch einen Spielzeugwurfstern auf dreißig Meter zum lautlosen Enthaupten einer Person verwenden--so lautlos, da hört man noch nicht einmal den Kopf runterfallen. Zum Glück sind die jogischen Flieger bis jetzt friedlich. Wäre ja nicht auszudenken, was passieren könnte, wenn die einfach an Kontrollen vorbeifliegen. -
Warum nicht einmal eine Petition für eine Lockerung des Waffenrechts?
Proud NRA Member antwortete auf Raphael63's Thema in Waffenlobby
In der Sache vollkommene Zustimmung. Wir hätten da ja z.B. auch die Regelung in der Tschechischen Republik als Beispiel, wie man das innerhalb der EU-Regelungen machen kann (das auch insofern besser als Vergleich taugt, weil in den USA die Regelungen von Staat zu Staat sehr unterschiedlich sind, was dem Normalbürger schwer zu erklären ist, und Israel in jeder Hinsicht ein Sonderfall ist). Im Messaging würde ich allerdings zu etwas weniger Panik raten. Tatsache ist, daß sich die Gewaltkriminalität in Deutschland historisch und im internationalen Vergleich auf ziemlich niedrigen Niveau bewegt. "Amokläufe" und "Massenvergewaltigungen" sind erst recht kein Problem, über das man sich allzusehr den Kopf zerbrechen muß--da lohnt es vermutlich noch eher, über die Erdbebensicherheit seines Hauses nachzudenken. Ich glaube auch nicht, daß "die meisten" Deiner Bekannten, es sei denn das sind alles Leute, die eh schon jede freie Minute mit Waffen machen, sich "sofort bewaffnen" würden. In den US-Bundesstaaten, wo die CC-Lizenz an in Deutschland vorstellbare Bedingungen geknüpft ist und die regionale Identität nicht am Waffenbesitz hängt, kommt man so ganz grob gesprochen auf vielleicht 1% der Bevölkerung, die tatsächliche "den Waffenschein macht," und das sind die bravsten Leute, die man sich vorstellen kann. Ich würde das Messaging also eher so gestalten, daß sich gerade nicht besonders viel ändern würde, wie es auch trotz aller Prognosen von Blutbädern auf den Straßen überall der Fall war, wo eine entsprechende Waffenrechtsliberalisierung passiert ist. Der wesentliche Unterschied ist: vorher weniger frei--hinterher mehr frei, und wer für den Notfall eine Waffe dabei haben will, der darf das tun, genauso wie man einen Feuerlöscher oder einen Verbandkasten oder ein Abschleppseil dabei haben darf. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Oder auch, einen Kandidaten nicht aufzunehmen. Was aber so von den Vereinen (und jedenfalls im Fall der ausdrücklich religiös, an einem Beruf usw. orientierten Vereine auch berechtigterweise) nicht akzeptiert würde. Und dann wäre sinnigerweise eigentlich wirklich die Rechtsmittelbelehrung beim abgelehnten Mitgliedsantrag fällig. -
Ach, deshalb lehnen sich die Damen so weit nach hinten, wenn man sie gelegentlich zum Schießen mitnimmt... Mach das, wenn sie in dieser Körperhaltung .30-06 o.Ä. ballert, und es geht voll ins Schwarze...
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Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Ist das wirklich so? Ganz abgesehen von Prinzip, könnte man das Problem des betrunkenen Autofahrens vielleicht durch eine Zwangsmitgliedschaft im ADAC (oder für die Alternativen im AvD) lösen? Wer oder was ist denn überhaupt ein "U-Boot"? Die Beurteilung der Zuverlässigkeit ist doch jedenfalls schon anders geregelt, und es steht in einem erheblichen Konflikt zu unserer Rechtsordnung, wenn jemand einen Sport nicht ausüben darf, obwohl er zuverlässig ist, aber halt unbeliebt oder ein komischer Kauz. In diesem Fall wäre es durchaus denkbar, daß jemand einen Kommerzstand hat oder als Gastschütze zu gewissen Zeiten angenommen wird, aber halt als Mitglied unerwünscht ist. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Wer die Kompetenz hat ist eine andere Frage. Aber die Anknüpfung and Mitgliedschaft und Bescheinigung ist doch insofern total schizo, daß damit einerseits der Sache nach die Verbände mit einem hoheitlichen Akt beliehen werden, andererseits aber die logischen Konsequenzen daraus (zumindest, daß neue Mitglieder diskriminierungsfrei aufgenommen werden und Bescheinigungen nach Sachlage diskriminierungsfrei ausgestellt werden) weder beabsichtigt sind noch von den Verbänden akzeptiert würden. Zumindest müsste man da, sollte ein wenig Logik hereinkommen, die Möglichkeit schaffen, daß man den Nachweis alternativ auch selber vor der Waffenbehörde führen und deren Entscheidung dann im Zweifel vor Gericht überprüfen lassen dürfte. -
Eine Schutzbrille wäre auch keine blöde Idee. Für das Treffen wäre es sicher auch sinnvoll, den Schwerpunkt weiter nach vorne zu nehmen, auch wenn das zu einer weniger vorteilhaften Darstellung der Gewehrauflagen führen würde. Könnte man anhand des Hüpfens der Gewehrauflagen nach dem Schuß eigentlich den Power Factor der verwendeten Munition messen?
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Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Selbst wenn, auf welcher Rechtsbasis sind denn die Verbände und Verbandsfürsten verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Zeit oder überhaupt tätig zu werden? Man könnte sich, auch wenn von Gesetzgeber und Verbänden klar nicht gewollt, vielleicht auf die Hinterbeine und auf den Standpunkt stellen, die Verbände seien mit einer hoheitlichen Funktion beliehen. Aber würde daraus dann nicht eigentlich auch folgen, daß die Schützenvereine alle Kandidaten aufnehmen müssten, oder zumindest, daß die Verbände jedem Kandidaten einen aufnahmewilligen und vom Stand her zumutbaren Verein nachweisen müssten? Die Idee, daß die Verbände justitiabel dazu verpflichtet seien, gerecht oder auch nur überhaupt Bescheinigungen auszustellen, könnte auch damit an Schwierigkeiten stoßen, daß wenn die Verbände nicht ein gewisses Ermessen haben sollten ihre Beteiligung doch gar nicht sinnvoll wäre. Die Tatsache, daß ich im Schnitt mindestens einmal die Woche ballern gehe, kann ich auch ohne Einschaltung eines Verbandes nachweisen, ebenso meine Wettbewerbsteilnahmen. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Und wenn er dieses Ermessen nicht hätte, dann wäre es ja eigentlich auch sinnlos, daß der Gesetzgeber da den Verband eingeschaltet hat, anstatt einfach einen Verein oder einen privaten Stand, auf dem jemand geübt hat, die stattgefundene Übung als Tatsache bestätigen zu lassen. (Wenn es wirklich nur um das ernsthafte Schießen ginge, könnte man natürlich auch eine Vereinfachung für aktive Schützen dergestalt vornehmen, daß z.B. sechs Wettbewerbsteilnahmen ausreichen, die eh dokumentiert sind, so daß man sich die Dokumentation der Übung sparen könnte.) Das Ganze ist zwar schikanös und im Hinblick auf die Beleihung Privater mit hoheitlichen Aufgaben ohne Verpflichtung auf rechtstaatliche Grundsätze und auf die Koalitionsfreiheit vielleicht nicht unproblematisch, aber die Schikane scheint gerade in der Absicht der Gesetzgebers zu liegen. Von daher wäre das geeignete Angriffsziel, wenn es jemand wirklich wissen will, vermutlich eher die Erfordernis der Verbandsbescheinigung als solche als eine Verpflichtung des Verbandes, die Bescheinigung auszustellen, konstruieren zu wollen. Das wäre vielleicht sogar noch nicht einmal vollkommen aussichtslos, aber natürlich vom Aufwand an Zeit, Geld und Nerven her außerhalb jeder Proportion zum vorgesehenen Weg, bei den Verbandsfürsten als Bittsteller um eine "Befürwortung" aufzutreten. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Also bei mir geht das immer umgekehrt: Erst will ich sie haben, dann probiere ich vielleicht einmal eine Mietwaffe oder die eines Freundes aus, dann kaufe ich sie mir, und erst dann kann ich sie regelmäßig schießen. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Vermutlich auf keiner. Welcher denn? Eigentlich, wenn das Waffenrecht Logik hätte, müsste man natürlich sagen, daß durch die Bedürfnisbescheinigung die Verbände vom Staat mit einem hoheitlichen Recht beliehen werden, dementsprechend sich auch verhalten müssen wie ein Hoheitsträger, insbesondere diskriminierungsfrei usw. Eigentlich, wenn das Waffenrecht Logik hätte, würde aus der Koalitionsfreiheit auch folgen, daß ein freier Schütze ein Bedürfnis durch eine eigene Darlegung oder ein Gutachten eines Sachverständigen demonstrieren könnte, so ähnlich wie bei den Sammlern. Das Waffenrecht hat aber keine Logik, und wenn es Logik hätte, dann gäbe es den ganzen Quatsch mit der Bedürfnisbescheinigung gar nicht erst. -
FAZ bezieht klare Stellung auf Seiten der Freiheitsgegner
Proud NRA Member antwortete auf Thema in Waffenlobby
Ob er davon wirklich lebt, scheint mir fraglich. Das ist ein Überzeugungstäter mit dem Talent, seinen eigenen Quatsch solange zu wiederholen, bis er ihn wirklich glaubt. Aber jetzt einmal andersherum gefragt: Ich stelle mir vor, ich sei Journalist, und ich suche nach einem Meinungsartikel zum Waffenrecht, der dem Genre entsprechend eine deutliche Meinung vertritt. Ich stelle mir weiter vor, ich arbeite bei einer Zeitung, die schonmal auch einen Beitrag von Ernst Nolte abdruckt, also im Grunde keine große Angst hat, in die berühmte rechte Ecke gestellt zu werden. Als Journalist habe ich von dem Thema selber keine Ahnung. An wen wende ich mich denn eigentlich für einen Artikel für den privaten Waffenbesitz? Ein verdruckstes Elaborat zum Thema "Ist doch nur ein Sportgerät" kann ich eigentlich nicht brauchen, schon deshalb weil es nicht besonders unterhaltsam zu lesen ist. Deswegen gibt's Berichte über Leute, die für den privaten Waffenbesitz sind, in Deutschland eigentlich nur als Auslandsreportagen, und die sind auch nicht unbedingt immer feindlich gestimmt sonder eher geprägt von einer gewissen Verwunderung darüber, wie exotisch dieses Gedankengut doch anmutet.- 84 Antworten
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Aber das liegt doch ganz wesentlich daran, daß es zwar Leute gibt, wenn auch nur eine winzige Minderheit verkrachter Existenzen, die die Konfiskation aller Privatwaffen fordern, aber praktisch niemanden, der die Wegnahme der angeblichen "besonderen Gefährdung" bei Waffenscheinen verlangt. Dabei wäre letzteres eine leichte und unproblematische Änderung (Neufassung von §19 WaffG mit einem Satz), funktioniert so bei unseren tschechischen Nachbarn ohne Probleme, und würde noch nicht einmal die Anzahl der im Umlauf befindlichen Waffen allzusehr steigern und auch keinem Amtsschimmelchen den Arbeitsplatz oder die Zuständigkeit gefährden.