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Haßpostings: WBK widerrufen, Waffenhandelserlaubnis weg
Proud NRA Member antwortete auf Empty8sh's Thema in Allgemein
Nun, es gibt praktisch niemanden, der öffentlich dafür eintritt, und noch viel weniger einen Verband oder eine Partei, obwohl deren Gründung jedermann offenstehen würde. Was die Vorgänge bei der Wiedervereinigung angeht, kann man das hervorragende Ergebnis erst der Allianz für Deutschland bei den Volkskammerwahlen und dann der CDU und FDP bei den gesamtdeutschen Wahlen als deutliche Meinungsäußerung des Volkes auffassen. Der Umstand, daß praktisch niemand für eine wesentliche Überarbeitung des Grundgesetzes oder eine verfassunggebende Versammlung eintritt, ist schon in sich selber der "breite demokratische Konsens" der dem Grundgesetz fortdauernde Legitimität verleiht. Es steht die aber selbstverständlich frei, für die Abhaltung einer verfassunggebenden Versammlung zu agitieren.- 524 Antworten
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Haßpostings: WBK widerrufen, Waffenhandelserlaubnis weg
Proud NRA Member antwortete auf Empty8sh's Thema in Allgemein
Im Freitag? Das ist in der Tat interessant, aber nur als Illustration, daß hart linker Quark sich nicht von hart rechtem Quark irgendwelcher Reichsbürger unterscheidet. Eine "Verfassung" kann zunächst einmal sogar ein Staat haben, in dem gar kein Verfassungsdokument existiert, wo diese nicht geschriebene Verfassung dann als Rechtspraxis oder verteilt über viele Dokumente existiert, so seit Jahrhunderten in Großbritannien, das lange Zeit das Musterland schlechthin für eine verfassungsmäßige Regierungsform war. Deutschland ist selbstverständlich mit so einer Verfassung ausgestattet, denn es gibt eine seit Jahrzehnten geübte Rechtspraxis zu Dingen wie Verfassungsorganen oder der Gliederung in Länder oder der Abhaltung von Wahlen. Dann gibt es den engeren Begriff der geschriebenen Verfassung, eben eines Grundgesetzes, das nur unter erschwerten Bedingungen geändert werden kann, und eine solche hat Deutschland offensichtlich auch, denn viele dieser grundlegenden Regeln sind im Grundgesetz verankert und das Grundgesetz wird auch als Autorität, an dem sich andere Rechtsnormen und Verwaltungsakte messen lassen müssen, anerkannt--theoretisch jedenfalls, auch wenn die merkelsche Hauruck-Politik nicht gerade in diese Richtung geht. Die Behauptung, Deutschland habe keine Verfassung, ist also offensichtlich Quark. Allenfalls könnte jemand behaupten, daß die Verfassung nicht legitim sein, aber das führt von daher nicht weit, weil die überwältigende Mehrheit der Deutschen, sowohl nach Kopfzahl als auch nach Gruppen gezählt, die verfassungsmäßige Ordnung als legitim anerkennt. Die Anzahl der Deutschen, die z.B. einen Verfassungskonvent abhalten wollen, dürfte eine sehr geringe sein, auch wenn an diesem Wunsch natürlich nichts Falsches oder Verbotenes ist. Um aber zum Thema dieses Threads zurückzukehren: Soll jemandem, der wirre Theorien, Deutschland habe keine Verfassung, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden? Theoretisch ist die Aussage, wenn man sie--wohl falscherweise--ernstnimmt, nahe am Hochverrat. Praktisch dürften Leute mit dieser Ansicht nicht häufig durch waffenbezogenen Straftaten auffällig werden.- 524 Antworten
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Haßpostings: WBK widerrufen, Waffenhandelserlaubnis weg
Proud NRA Member antwortete auf Empty8sh's Thema in Allgemein
Und da kann man schon mit guten Argumenten der Ansicht sein, daß sie helfen würde (z.B. mit Verweis auf John Lott), aber auch der Ansicht, daß sie das nicht würde. Fragen dieser Art öffentlich auszutragen ist doch gerade der Zweck der Meinungsfreiheit. Es ist jedenfalls gefährlich, wenn man aus der Beantwortung einer absolut legitimen Frage eine Neigung zu Straftaten konstruieren will und deshalb präventiv jemandem eine Erlaubnis versagt, auch wenn die Art der Aussage selbstverständlich unter aller Kanone und grenzdebil war. Wenn man z.B. sagt, daß Handel und Besitz von Betäubungsmitteln nicht strafrechtlich verfolgt werden sollten, dürfte einem deswegen der Führerschein abgenommen werden, auch wenn keine Anhaltspunkte vorliegen, daß man überhaupt solche Mittel konsumiert und erst recht nicht, daß man sie im Übermaß oder im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr konsumiert? Was wenn man es nicht sachlich sondern grenzdebil-blöde sagt, z.B. mit einem Lied "Wir kiffen", das sich auch gleich noch über die sexuelle Orientierung eines Politikers statt über die Finanzsituation seiner Stadt oder dergleichen lustig macht?- 524 Antworten
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Haßpostings: WBK widerrufen, Waffenhandelserlaubnis weg
Proud NRA Member antwortete auf Empty8sh's Thema in Allgemein
Aber darum geht es hier doch gar nicht. Manche der Kommentare dieses Mannes mögen an der Grenze zur Strafbarkeit wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Aufforderung zu Straftaten oder dergleichen sein. Das wäre aber von einem Gericht zu klären, und nach dem hier Geschriebenen steht dazu doch keine Anklage an. Andere seiner Kommentare, die ihm vom Gericht ausdrücklich als negativ bezüglich seiner Zuverlässigkeit ausgelegt wurden, sind inhaltlich vollkommen harmlos und als solche eindeutig von der Redefreiheit geschützt, z.B. ein Selbstportrait beim Schießen oder der Wunsch nach dem Besitz einer Wiederladepresse. Es scheint sich also darum zu handeln, wieweit man aus dummem Geschwätz eine Versagung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit konstruieren darf, ohne sich die Mühe machen zu müssen, jemandem eine Straftat nachweisen zu müssen.- 524 Antworten
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Haßpostings: WBK widerrufen, Waffenhandelserlaubnis weg
Proud NRA Member antwortete auf Empty8sh's Thema in Allgemein
Also ob vor 50 Jahren Haß wirklich weniger verbreitet war als heute? Da gab es einerseits mehr Opas als heute, bei denen das Lernen 1938 aufgehört hat, und die entsprechende Kommentare abgelassen haben, und andererseits massenhaft Leute, die jede Art von Gewalt gegen das von ihnen so empfundene "Schweinesystem" mit nicht immer nur "klammheimlicher Freude" genossen haben. Die große Mehrheit der Personen auf beiden Seiten hat deswegen keine Straftaten begangen, auch wenn man schauern mag, was manche von ihnen vielleicht getan hätten, wäre das ohne die Androhung von Strafverfolgung möglich und sozial erwünscht gewesen.- 524 Antworten
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Haßpostings: WBK widerrufen, Waffenhandelserlaubnis weg
Proud NRA Member antwortete auf Empty8sh's Thema in Allgemein
Nun, darauf lässt man sich doch im Prinzip schon ein, wenn man in Deutschland eine waffenrechtliche Erlaubnis überhaupt beantragt, die eben vom Gesetzgeber als Privileg mit Ermessensspielraum und nicht als Recht verstanden wird, wenn auch eine gewisse Rechtstaatlichkeit bei der Ausübung dieses Ermessensspielraums zu herrschen hat.- 524 Antworten
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Haßpostings: WBK widerrufen, Waffenhandelserlaubnis weg
Proud NRA Member antwortete auf Empty8sh's Thema in Allgemein
Na ja, die entsprechenden Äußerungen waren ja nicht gerade ein irgendwie sachorientiertes Eintreten für ein bestimmtes Waffen- oder sonstiges Recht. Allerdings ist auch nicht ganz klar, welche Äußerungen eigentlich genau bemängelt werden. Am Wunsch nach dem Besitz einer Murmelstopfmaschine z.B. kann ich nichts Falsches erkennen. Die Vorstellung des Gerichts gar, daß das beihändige Halten einer Kurzwaffe oder das Vorhandensein eines Mündungsfeuers "kämpferisch" sei, ist vollkommen absurd. Dürfen wir jetzt die Kanonen so wie Jerry Miculek in einer seiner Demonstrationen nur noch falsch herum (oben und unten, nicht vorne und hinten!) mit einer Hand halten um so die sportliche Herausforderung zu erhöhen und klarzumachen, daß wir nicht die kampfmäßige Verwendung üben? Müssen wir ironischerweise spezielle defensive Munition mit unterdrücktem Mündungsfeuer verwenden, damit's nicht so brutal aussieht? Manche Äußerungen waren saublöd, aber zumindest zum größten Teil wohl auch nicht strafbar. Die Verteidigungslinie, daß es nicht um Schußwaffen ginge, war wohl auch insofern suboptimal, weil es einerseits z.B. bei der Murmelstopfmaschine offensichtlich doch um Schußwaffen geht, zum anderen auch weil die Art der angedachten Waffen für die Frage, ob eine "aggressive Grundhaltung" bestehe aus der eine Unzuverlässigkeit folgen könnte, gar nicht relevant ist. Jemand der z.B. mit Steinschleudern grundlos auf andere Leute schießen will wird wohl auch waffenrechtlich unzuverlässig sein, selbst für reine Sportwaffen ohne großen defensiven Wert. Die interessante Frage wird dann wohl sein, ob eine in blödem Geschwätz--und das ist es--dargelegte "aggressive Grundhaltung" so ohne Weiteres zum vorläufigen oder endgültigen Entzug der Waffen führen darf. Auch wenn man das für den vorläufigen Entzug bejaht sollte der Mann wohl doch zumindest die Gelegenheit bekommen, z.B. mit einem psychologischen Gutachten im Hauptverfahren darzutun, daß er lediglich ein Dummschwätzer und kein Gewaltkrimineller ist.- 524 Antworten
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Proud NRA Member antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Der fundamentale Unterschied ist, daß einerseits es für die Umweltzonen eine gesetzliche Grundlage gibt und für das Verbot wechselbarer Magazine nicht, und daß andererseits es auch ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Luftreinhaltung gibt, aber keinerlei irgendwie gearteten Probleme bekannt sind, die davon herrühren, daß jemand mit einem auf zwei Schuß begrenzten Wechselmagazin jagen geht. An von Autos ausgestoßenen Schadstoffen in der Luft dürften in einem halben Jahr deutlich mehr Leute zu Tode kommen als durch alle legal von Zivilisten besessene Feuerwaffen, Wechselmagazin oder nicht und jagdlich oder nicht, in einem Jahrhundert. Von daher ist der Vergleich meiner Meinung nach unpassend. -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
Proud NRA Member antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
In der Tat. Daß es nicht besonders sinnvoll ist und an den meisten Orten auch nicht angemessen, darüber sind wir uns wohl alle einig. Aber der Mann hat einen Schein dafür bekommen. Dem Gesetzgeber war bei der Abfassung des Gesetzes bekannt, daß in vielen Regelsystemen bezüglich Waffentragens zwischen offenem und verdecktem Tragen unterschieden wird (jedenfalls wenn der Referent auch nur die leiseste Ahnung hatte oder zum Vergleich mit seinem Entwurf zwei oder drei ähnliche Gesetze anderer Staaten herangezogen hat). Damit muß man unterstellen, daß der Gesetzgeber eben das, was der Schein erlaubt, nämlich das offene oder verdeckte Tragen, auch erlauben wollte. Es ist auch nicht Sache der Waffenbehörden, da einfach bei jedem Schein, den sie ausstellen, eine Einschränkung reinzuschreiben, genausowenig wie sie z.B. reinzuschreiben haben, daß der Wisch nur für Platz- und nicht für Reizstoffpatronen gilt. Wenn der Gesetzgeber Handlungsbedarf sieht, dann muß er das machen, nicht eine Behörde, die das Gesetz anzuwenden und nicht abzuändern hat. -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
Proud NRA Member antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Na ja, wenn eine mir nicht persönlich bekannte Person zum Waffenabholen kommt, dann ist das eigentlich keine blöde Vorsichtsmaßnahme. Auf den Ständen wo ich schieße, hat das Personal auch die Waffe am Mann, und wenn ich mir bei meinem Teilzeithändler zuhause eine neue Waffe abhole, dann gehe ich schwer davon aus, daß irgendetwas am Mann ist und vermutlich auch irgendwo eine Flinte greifbar. Ich weiß es nicht, halte es aber für angemessen und normal. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Proud NRA Member antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Das wäre in der Tat ein Kracher. Dieser schwere Vorwurf ist aber nicht leicht zu beweisen, und schon gar nicht in einem Land wo selbst Nazirichter, denen das Blut von den Fingern getrieft ist, ihre Karriere fortsetzen durften. Einfach Anzeige zu erstatten bringt da nichts, außer daß man als Querulant wahrgenommen wird. Wenn es jemandem gelänge, Beweismittel zu eruieren, die auf eine Einflußnahme Dritter auf dieses Urteil schließen lassen, dann wäre das eine andere Sache. Die müssen aber so hieb- und stichfest sein, daß die Justiz gar nicht anders kann, und solche Beweise sind auch dann schwer zu besorgen, wenn der Vorwurf zutrifft. Wer Recht beugt ist normalerweise auch nicht ganz blöd und wird vermeiden z.B. Absprachen schriftlich auf seinem offiziellen Email-Account zu machen. -
Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz
Proud NRA Member antwortete auf Micha176's Thema in Allgemein
Nichts im Leben ist sicher, aber daß sich gewalttätige Kriminelle täuschend echt als höfliche Polizisten ausgeben und dann eine gewalttätige Straftat (Trickbetrug mag etwas anderes sein) begehen ist doch weitaus seltener als daß Gewaltkriminelle einfach so eine gewalttätige Straftat begehen, z.B. durch gewaltsames Eindringen in ein Haus. Dazu kommt noch ein normativer Aspekt: Wie auch immer die tatsächlichen Wahrscheinlichkeiten sind, wenn's um vier Uhr Morgen an der Tür rummst, dann möchte ich mit Churchill davon ausgehen können, daß es der Milchmann ist, und wenn's rummst und dann die Tür gewaltsam geöffnet wird, dann möchte ich davon ausgehen können, daß es Einbrecher sind. Na ja, die Fälle wo es schief geht sind eher weniger eindeutig. Sagen wir, Du bist eine sowiesoschon etwas mißtrauische Persönlichkeit, die im Krieg als Soldat einiges Schlimmes gesehen hat. Du wohnst in einer abgelegenen Gegend und trägst gewohnheitsmäßig ein Gewehr auf dem Rücken wenn Du auf Deinem Land Deine Hunde ausführst, sei es zur Bereicherung des Speisezettels, sei es gegen Raubtiere, die Deine Tiere verspeisen mögen, oder sei es aus Angst vor Angriffen. Dein Hund geht wohin (immer noch auf Deinem eigenen Land) und dann siehst Du ein Mündungsfeuer, hörst einen Knall, und Dein Hund ist tödlich getroffen. Wird, soll, und darf in dieser Situation ein weise handelnder Mensch zurückschießen ohne in Richtung des Mündungsfeuers zu fragen, ob der Schütze auch auf Menschen schießen will? Das ist glaube ich ein eindeutiges Ja. So hat das Feuergefecht von Ruby Ridge angefangen. Das deutsche Beispiel mit dem Hells Angel ging auch in die Richtung, wenn auch mit weniger Platz. Du hast Angst, daß Dir jemand ans Leder wollen könnte, weil Du Mitglied im falschen Verein bist. (Die Outlaw-Rockergruppen sind jetzt keine großartigen Sympathieträger, aber die Situation wäre genauso denkbar, wenn jemand bedroht wird, weil er Ortsvorstand bei der AfD, dem türkischen Kulturverein, oder der jüdischen Gemeinde ist.) Es macht sich jemand an der Tür zu schaffen, die vermutlich nicht mehr lange halten wird. Du hast eine Waffe bereit. Vergessen wir den taktischen Aspekt ob ein Schuß durch die Tür mit der Ballistik einer Pistole sinnvoll ist. Könnte es in diesem Fall sinnvoll sein, zu schießen? Taktisch und im Sinne der Vorsicht sicher nicht optimal, aber auch nicht völlig abwegig. Auch die nicht sehr seltenen Fälle, wo der Familienhund erschossen wird, sind so eine Sache. Die Tür wird eingeschlagen, Du hörst Pyrotechnik und Schüsse, und siehst mit Pech Deinen toten Hund. Ist es da richtiger, darauf zu hoffen, daß die Eindringlinge auf Menschen nicht schießen werden, oder ist es richtiger, besonders wenn man auch Frau und Kinder da hat, so viele wie möglich zu eliminieren und die Prüfung, ob es sich um Polizisten oder um Kriminelle handelt, auf später zu verschieben? Oder soll man einfach davon ausgehen, daß ganz außergewöhnlich brutales Vorgehen im Zweifel darauf hindeutet, daß es die Polizei sein muß, weil Einbrecherbanden normal nicht ganz so gewalttätig sind, jedenfalls außerhalb von Ländern wie Südafrika oder Kolumbien? Das wäre ein trauriges Resultat. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Proud NRA Member antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Einer von unseren, von dem ich gerade einen Vortrag gehört habe, ist gelernter Bauarbeiter und macht jetzt vermutlich deutlich weniger Geld als er auf dem Bau verdient hat. Er kann allerdings die kleinsten Details von Gerichtsprozessen und Gesetzgebungsverfahren auswendig (und hätte im Rückblick natürlich studieren sollen). Die angeblichen Massen von der NRA hochbezahlter Anwälte von Eliteunis entstammen mehr der Vorstellung von Waffengegnern, die eine Erklärung suchen, warum sie nicht gewinnen. Zur Lobbyarbeit gehört immer auch Herzblut und eine gewisse Opferbereitschaft. -
Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz
Proud NRA Member antwortete auf Micha176's Thema in Allgemein
Die Sprache ist wichtig. Die heute altmodische Formulierung "Gefahr im Verzug" bedeutet, daß etwas Nachteiliges passieren kann, wenn man wartet. Sie bedeutet nicht, daß eine Gefahr irgendwie "herzieht." Es geht also um das Timing, nicht um die Einsatzmethoden. Wenn z.B. erkennbar ist, daß jemand gerade Beweismittel durch den Reißwolf jagt, dann kann das eine Gefahr im Verzug begründen weil einen Tag später die Beweismittel nur noch Zelluloseschnipsel wären. Aber diese Gefahr im Verzug begründet natürlich für sich keine Gefahr z.B. für Leib und Leben eines Polizisten, der höflich klingelt, denn Reißwölfe greifen trotz ihres martialischen Namens lediglich Papiere an und keine Menschen. Im Beispiel mit dem Reißwolf mag es auch berechtigt sein, zur Not die Tür selber aufzumachen, wenn der Verdächtige munter weiter schreddert anstatt aufzumachen, aber das sollte dann auch so passieren, daß ihm klar ist, daß es sich um die Polizei und nicht um eine brutale Einbrecherbande handelt. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Proud NRA Member antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Und sie funktioniert nur, wenn man eine starke Basis hat, die wählt und zahlt. Ich kenne z.B. mehrere unserer Vollzeit-Lobbyisten--NRA und ihr einzelstaatliches Äquivalent--für meinen Bundesstaat. Natürlich machen die, schon aus Gründen der Arbeitsökonomie, viele Dinge einfach über Gespräche und nicht über Klagen oder Kampagnen zur Abwahl ungünstiger Politiker. Aber das funktioniert nur deshalb weil sie ernstgenommen werden, und ernstgenommen werden sie, weil allgemein bekannt ist, daß sie in der Lage und willig sind, zur Not auch die schwereren Geschütze (metaphorisch gemeint, bevor's noch einen ganz schlauen Kommentar gibt) aufzufahren. Es ist das auch keine "Geheimdiplomatie" bei der sich die Aktiven in der Wichtigkeit und Geheimniskrämerei ihrer Tätigkeit sonnen. Wer will, der kann Newsletter abonnieren, fragen, oder z.B. zu einem vorwiegend an Anwälte gerichteten Fachvortrag gehen, uns sie erzählen ganz offen, welche Probleme wie mit wem angesprochen werden, was gerade in verschiedenen Prozessen passiert, usw. -
Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz
Proud NRA Member antwortete auf Micha176's Thema in Allgemein
Aber die Grundlage des Rechtstaats ist eben, daß der Gehorsam nur im Rahmen der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Ordnung zu erfolgen hat. Nimm als gut dokumentierten Extremfall Ruby Ridge. Es gab da eine Einsatzrichtline, daß auf den Verdächtigen geschossen werden sollte, wenn er mit Waffen angetroffen würde. Da bekannt war, daß er eigentlich immer Waffen bei sich hatte, und zwar erlaubterweise, war das nicht groß anders als ein Befehl, auf ihn zu schießen, sollte er zwei Augen im Kopf haben. Wer so einen Befehl gibt oder ausführt, der gehört eingesperrt, und zwar lange. Das sollte gerade in Deutschland eigentlich Allgemeingut sein. Ich rege mich eigentlich eher über Kandidaten auf, die wenn sie etwas nicht verstehen oder etwas für falsch halten nichts sagen. Wenn mir einer sagt, daß etwas, das ich machen will, möglicherweise keine gute Idee ist, dann schützt das ja auch mich vor Fehlern. Und ja, ich entscheide darüber, Leute einzustellen. -
Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz
Proud NRA Member antwortete auf Micha176's Thema in Allgemein
Das würde die Situation in der Tat etwas verändern (wenngleich vermutlich immer noch nicht einen großen Feuerzauber mit Frau und Kindern nahelegen), erscheint mir aber bei einem Rechtsanwalt eher unwahrscheinlich. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Proud NRA Member antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Tun wir doch--es ist doch jedenfalls außer Frage, daß die Entwicklung des Waffenrechts in der Vereinigten Staaten in den letzten dreißig Jahren positiver verlief als in Deutschland im Speziellen und in anderen westlichen Demokratien im Allgemeinen (abgesehen vom Sonderfall ehemaliger kommunistischer Diktaturen wo's eigentlich nur noch besser werden konnte). Da muß dann doch die Frage erlaubt sein, warum es ist, daß die Waffenbesitzer in dem einen Land am Gewinnen sind und in vielen anderen Ländern am Verlieren. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Proud NRA Member antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Und wenn schon, so what? Wenn der Gesetzgeber da eine "Regulierungslücke" sieht ist das eine Sache. Es ist aber nicht in der Zuständigkeit eines Richters aus Gefälligkeit oder sonstwelchen Motiven ein Gesetz mal schnell eigenmächtig umzuschreiben. Es gäbe auch die offensichtliche Gegenfrage: "Denkst Du, daß jemand mit dem halbautomatischen Nachbau eines MG 42 eine gewalttätige Straftat begeht?" Dieses Beispiel, wenn es denn überhaupt vorkommt, hat keinerlei Regulierungsbedarf. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Proud NRA Member antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Eigentlich nicht. Bei Orange ist der Übergang zu Rot fließend, bei Mauve ist vollkommen klar, daß eine Farbe, die mehr Blau als Rot ist eben nicht die Farbe Rot ist. In diesem Fall genauso. Eine möglicherweise von einem Gericht zu klärende Frage wäre vielleicht, ob die Trommel eines Mateba Autorevolver im Sinne des Gesetzes ein Magazin einer (unbestritten) halbautomatischen Waffe ist. Darüber können intelligente und gutwillige Leute unterschiedlicher Ansicht sein und der Gesetzgeber hätte vermutlich präziser formuliert wenn er an exotische Semiautorevolver gedacht hätte. Es braucht aber, bei allem Respekt vor unseren Gerichten, Dummheit, Unwissenheit oder Böswillen um zu behaupten, das Schießen mit einer Waffe mit einem auf zwei Schuß blockierten Magazin sei in Wahrheit Schießen mit einer Waffe mit größerem Magazin. (Wie viele Schuß passen denn in das lediglich imaginierte größere Magazin genau hinein?) -
Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz
Proud NRA Member antwortete auf Micha176's Thema in Allgemein
Sicher, und wenn es in den strafrechtlichen Bereich geht sollten deshalb die Oberen länger sitzen als die Befehlsempfänger, aber wir sind doch hoffentlich über das "Ich habe lediglich Befehle ausgeführt" hinausgewachsen. Das ist auch schon im Eigeninteresse des Befehlsempfängers, denn der Befehlsgeber haftet schlimmstenfalls mit einer Haftstrafe, in der Praxis eher mit einer verzögerten Beförderung, während der Befehlsempfänger, der grundlos eine Notwehrsituation für den Angegriffenen erzeugt, im schlimmsten Fall mit seinem Leben dafür bezahlt. Ich habe jedes Jahr zu unterschreiben, daß ich, sollte mein Chef von mir etwas Verbotenes verlangen, mich distanzieren und nicht mitmachen werde. Von Leuten, die an mich berichten, würde ich dasselbe erwarten. Wir sind ja schließlich ein Unternehmen und kein Mafiaclan. -
Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz
Proud NRA Member antwortete auf Micha176's Thema in Allgemein
Im Grunde ist es umgekehrt (oder sollte es, jedenfalls dem Gesetz nach, sein). Das Notwehrrecht kennt in Deutschland keine Verhältnismäßigkeit jenseits der Erforderlichkeit, Eignung, und Vermeidung eines offensichtlichen gröbsten Mißverhältnisses der Betroffenen Rechtsgüter. Das Polizeirecht kennt das schon. Das macht auch Sinn, denn z.B. bei einem geplanten Zugriff haben die Beamten die Möglichkeit, vorher zu planen, auch Rechtsrat einzuholen wenn nötig, während derjenige, bei dem es unverhofft im Haus rummst, diese Möglichkeit nicht hat. Das ist jetzt eine interessante Vermutung. Wer ist denn Deiner Meinung nach in Deutschland der Souverän? -
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Proud NRA Member antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Na ja, es gibt auch unübliches Verhalten, bei dem man sich fragt, was jemand jetzt vorhat. Wenn jemand im Hochsommer in Winterklamotten rumläuft oder umgekehrt, mitten in der Großstadt in tacticooler Ausrüstung, die für ein 3-Gun-Match im amerikanischen Westen angemessen wäre, bei dem die Regeln sagen, daß man alles schleppen muß, oder sonst total unüblich, dann braucht zwar keiner "alarmiert" zu sein, aber daß da dann ein Polizist mal die Temperatur abfühlt ist soweit schon in Ordnung. Temperatur fühlen heißt natürlich nicht einer Straftat bezichtigen, Rambo machen, oder dergleichen. Das offene Tragen von Gasern oder scharfen Waffen ist halt in Deutschland vielerorts auch sehr unüblich. Aber die richtige Lösung wäre natürlich, den Herrn freundlich anzusprechen, ihm gegebenfalls zu empfehlen, mit einem verdeckten Holster wäre es unauffälliger und sicherer, und dann ein "Entschuldigen Sie die Störung. Guten Tag noch." -
Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz
Proud NRA Member antwortete auf Micha176's Thema in Allgemein
Hatten wir doch schon. Wurde der Hells Angel Karl B. denn wegen etwas verurteilt?--wenn nicht, dann ist er zwar ein höchst unsympathischer Mensch, aber eben kein Krimineller. So extrem wie in Ruby Ridge kam es noch nicht, aber das mag auch daran liegen, daß es in Deutschland weniger Orte gibt, wo genug Platz für ein mehrtägiges Feuergefecht ist, bei dem die Polizei ohne sich als solche zu erkennen zu geben das Feuer eröffnet, mit Einsatzbefehlen die hinterher noch milde von einem Untersuchungsausschuß als "verfassungswidrig", "rechtswidrig", "übermäßig" usw. bezeichnet wurden, weil man nicht die zutreffendere Formulierung "Doppelmord in mittelbarer Täterschaft" verwenden wollte. Es wurde im Übrigen zwar an die Opfer eine Entschädigung gezahlt, aber von den Verantwortlichen hat keiner gesessen. Es haben übrigens auch damals zwar viele Polizisten untereinander getuschelt, die Einsatzrichtlinien seinen "wahnsinnig", und nicht geschossen, aber keiner hat deutlich vor seinem Vorgesetzten protestiert oder versucht, andere davon abzuhalten, diesen Einsatzrichtlinien zu folgen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Proud NRA Member antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Das stimmt ja alles, aber trotzdem ist das entsprechende Abkommen (oder richtiger der damals vorliegende Entwurf) damit bestenfalls eine Quelle, die man hilfsweise heranziehen kann, wenn die Bedeutung einer Formulierung unklar ist, wenn man dann unterstellt, daß der Gesetzgeber im Zweifel dieses Abkommen umsetzen wollte. Einen an und für sich schon recht klaren Gesetzestext, der über Jahrzehnte in einer dem Wortlaut angemessenen Weise interpretiert wurde, kann man damit nicht umdeuten. Sollte die Übereinkunft etwas erfordern, das in den deutschen Gesetzen nicht umgesetzt wurde, dann muß der Gesetzgeber dieses Versäumnis schließen wenn er es denn für richtig befindet. Es kann aber nicht einfach ein Richter sein eigenes Süppchen kochen und nach Gutdünken Gesetze entgegen deren Wortlaut und ständiger Interpretation neu fassen.