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rainers-messerwelt

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  1. Um das mal richtig zu stellen. Ich habe geschrieben wenn der Händler auf der gelben WBK sehen kann, dass die 2/6 Regelung ausgeschöpft ist und trotzdem ohne Rücksprache verkauft wird er Ärger bekommen. Wenn der Käufer eine Vereinbarung mit dem SB hat, muss sich der Händler zumindest beim SB darüber informieren und nachfragen. Wenn der Händler auch noch die Grüne sehen will, na ja, dafür habe ich zwar ein gewisses Verständnis, mache ich selber nicht, und halte es auch für überflüssig. Gründe dafür wurden hier schon genug genannt. Wie viele Grüne hat der Kunde etc.
  2. Die gesetzliche Grundlage ist das WaffG. Das schreibt die 2/6 Regelung vor. Verstößt der Schütze dagegen bekommt er Ärger. Wenn der Händler das hätte sehen können (auf der Gelben) hätte er nicht verkaufen und eintragen dürfen. Ja, der bekommt auch Ärger. Damit ist Dein Beitrag PetMan ja auch beantwortet.
  3. Qnkel das ist schon richtig. Aber wo werden die meisten Käufer hin gehen, wenn sie durch die Behörde erfahren haben: "Du hast die Waffe zu früh gekauft."? Und was werden die meisten Händler machen, wenn sie den Kunden nicht verlieren wollen?
  4. Sorry, ich muss den meisten hier widersprechen. Der Voreintrag in der Grünen berechtigt zum sofortigen Erwerb der Waffe. Er würde also mit dem Voreintrag die Erlaubnis geben die 2/6 Regelung zu missachten. Eine Auflage: Erwerb ab....... wäre denkbar, ist aber im Ermessen des SB. Bei der gelben ist der Schütze selbst für die Einhaltung der 2/6 Regelung verantwortlich. Beim Kauf einer Langwaffe kann der Händler in der Regel die Einhaltung nur anhand der Gelben prüfen. Wird die 2/6 Regelung beim Kauf einer Langwaffe in Verbindung mit der Grünen verletzt, wird der Eintrag von der Behörde verweigert, der Händler muss die Waffe zumindest auf Zeit zurücknehmen. Daher ist auch zu verstehen, dass der Händler bei einem solchen Kauf auch die Grüne sehen möchte.
  5. Du brauchst zuerst vom Empfänger ein "end use certificat" und ein IIC. (international import certificate) Das EUC muss er selber nach einem Muster erstellen, das IIC bekommt er von der zuständigen Behörde in Kanada. Damit bekommst Du von der BAFA die Genehmigung. Die sind in der Regel mit Auflagen verbunden. Angabe der Waffennummer bei der BAFA im Internet nach einem genauen Schema. Auf das DVC (delivery vertification certificate) wird verzichtet, wenn der Warenwert unter 5.000 € liegt. Erst wenn die Genehmigung der BAFA vorliegt kannst Du die Waffe beim Zoll vorführen und bekommst die Exportpapiere. Normalerweise kannst Du weder bei der BAFA noch beim Zoll im Internet ohne eigene Anmeldung und Elster Zertifikat etwas anmelden. Da musst Du Dich bei der BAFA und beim Zoll durchfragen, ob es für Einzelfälle da andere Möglichkeiten gibt. Problematisch wird der Transport. DHL befördert international keine Waffen. Ich kenne keinen Paketdienst der Waffen nach Kanada befördert. Bleibt nur noch eine Spedition. Eine Spedition die auf Waffentransport spezialisiert ist kann ich Dir gerne nennen. Der Spaß wird auf keinen Fall billig. Eine einzelne Waffe lohnt wegen der hohen Kosten nicht. Du kannst ja mal bei Kriegeskorte anfragen.
  6. Nachdem Umarex die Waffen auf die großen Kartuschen umgestellt hat, ist es ganz natürlich, dass sie die Vorteile groß hervorheben. Die zwei kleinen 12 g Kartuschen reichen für 100 bis 120 Schuss. Einen Druckverlust bei schneller Schussfolge habe ich nicht bemerkt. Aber aus den Kartuschen entweicht das CO2 wenn die Waffe nicht genutzt wird. Heißt, wenn ich die Waffe mit halb leer geschossenen Kartuschen wegstelle, sind die Kartuschen in zwei bis drei Tagen vollkommen leer. Bei den 12 g Kartuschen habe ich also ungefähr 50 - 60 Cent Verlust. CO2 Kosten pro Schuss ca. 0,01 Cent. Die 88 g Kartusche reicht für ca 450 Schuss. Wer verbraucht denn die 450 Schuss an einem Tag. Wenn ich die Waffe mit einer halb leer geschossenen Kartusche wegstelle habe ich einen Verlust von ca. 6,- € Die CO2 Kosten pro Schuss ca. 0,03 Cent. Ich würde IMMER die Version mit den 2 x 12 g bevorzugen!
  7. Auf der WBK steht das auch nicht. WaffG Anlage 1 (2.5) Begriffsbestimmungen
  8. Du redest hier wohl von von Auslandssendungen? DHL schließt im internationalen Verkehr wörtlich: "Pakete, die Waffen, insbesondere Schusswaffen, oder Teile davon, Waffenimitate oder Munition enthalten" von der Beförderung aus. In der nationalen Beförderung gibt es diese Ausschlussklausel nicht!!!!! Und die Österreicher können über ihre Post auch keine Waffen ins Ausland zu verschicken. National ist das in Österreich auch kein Problem. Aus der Schweiz kommen Waffen ohne Probleme in Deutschland an. Und wenn Du ein internationales Paket innen mit Staniolfolie auslegst wird es mit Sicherheit von der Security geöffnet.
  9. IMI, ich bin es leid über die Frage: "mit wem versenden" zu antworten. Hier habe ich mich mal genauer dazu ausgelassen: http://forum.waffen-online.de/topic/436185-waffenversand-in-deutschland/?hl=overnite#entry2062211 Innerhalb Deutschlands zu privat würde ich mit DHL nur versenden, wenn Dir der Empfänger garantieren kann, dass er das Paket persönlich annehmen kann. In einem Waffenkoffer ist natürlich schnell und einfach verpackt. Kostet aber. Günstiger Kauf bei eGun vielleicht € 35,-- Im Handel vielleicht € 60,--. (Könntest Du auch bei mir bekommen.) Ein Karton mit viel Luftpolsterfolie und Verdämmung (am Einfachsten ist Zeitungspapier) tut es auch. Das ZF würde ich von der Waffe abnehmen und in separat in Luftpolsterfolie verpackt im Karton beilegen.
  10. Ich lach mir nen Ast. So wirst Du nicht ewig auf Deine Ware warten, sondern sondern darauf, dass der Händler Deinen Vertrag akzeptiert. Geh lieber gleich zu Punkt b.) über. @abo Manches was Du schreibst stimmt. Anderes ist wieder hanebüchener Unsinn. Der Großhandel hat nur dann ein Monopol, wenn er von einer ausländischen Marke den Alleinimport inne hat. Das ist sehr selten, weil auch der ausländische Hersteller verkaufen will. Er wird also so eine Alleinimport - Zusage nur dann machen, wenn er sich sicher ist mit diesem Händler den gesamten deutschen Markt abdecken zu können. Es würde zu weit gehen hier auf die Liefergepflogenheiten der einzelnen Länder einzugehen. Nur ein Beispiel. Auf der IWA habe ich mal eine schöne Doppelbüchse auf dem Stand der Russen (Baikal) gesehen. Die wollte ich kaufen. Ein Finne, der Russisch und Deutsch sprach spielte den Dolmetscher. Er verhandelte mit dem Russen. Diese Doppelbüchse ist unverkäuflich. Sie wurde von denen als Einzelstück hergestellt und seitdem von Messe zu Messe mitgeschleppt. Sie wollen sie nicht mehr herstellen, weil das zu aufwendig ist. Ich könne eine Seekiste mit 200 Waffen von Ihnen zu einem Festpreis bekommen. Welche Waffen? Ja, das was sie gerade herstellen. Jetzt kannst Du Dir vielleicht vorstellen wie "einfach" es ist von denen ein bestimmtes Ersatzteil für eine bestimmte Waffe zu bekommen. Der Großhandel kalkuliert genau so, wie auch der Einzelhandel. Das was gängig ist, wird auf Lager gehalten. Wobei auch Mindestabnahmemengen diese Kalkulation beeinflussen. Eine Nachbestellung mit einem geringen Wert ist nicht möglich. Dass der Großhandel eine höhere Marge hat, als der Einzelhandel ist Fakt. Damit hast Du Recht. Die Lieferfähigkeit wird zum größten Teil von der Liefermoral der Hersteller im Ausland bestimmt. (Es werden ja zum größten Teil ausländische Waren bestellt.) Auch deutsche Firmen sind zum Teil von ausländischer Liefermoral abhängig. Denn auch deutsche Firmen lassen zum Teil im Ausland herstellen. Die Deutschen sind mittlerweile so teuer, dass sie sich nicht mehr selbst bezahlen können. Jeder will immer mehr und mehr verdienen, aber immer weniger ausgeben. Unter dem Druck werden immer mehr billige Auslandsprodukte eingeführt und auch deutsche Firmen verlagern teilweise Produktionen ins Ausland. Deutsche Hersteller reagieren mit geringerer Lagerhaltung. So betrachtet ist es nicht verwunderlich, dass es hin und wieder, oder immer öfter zu langen Lieferzeiten kommt.
  11. In dem Bericht ist nur von Hallen oder auch Schützenhallen die Rede. Und ich kenne keinen Verein, der sich den Luxus einer selten genutzten Festhalle leisten kann. Wenn ein Verein diesem Luxus frönt sollte es im auch überlassen bleiben ob er diese Halle für einen solchen Zweck vermieten will. Ein Verein wird von den Mitgliedern finanziert. Also sollten auch einer solch außergewöhnlichen Nutzung die Mitglieder entscheiden. Mieteinnahmen kontra Risiko wie Randale, Verschmutzung etc. Und die Nutzungsmöglichkeit für den Verein wird wohl auch für längere Zeit wegfallen. Das aber wie gesagt sollte in der Entscheidungsfreiheit der einzelnen Vereine liegen und nicht in der eines Bundesoberst.
  12. Selbstvereständlich! Jeder Fundwaffe hat gefälligst ein Formular Nr..... mit dokumentierter Historie beizuliegen.
  13. Für diese gute Nachricht bekommst Du von mir gerne das "gefällt mit". Allerdings beunruhigen mich die Aussagen: "strebt Sanierung im Eigenverwaltungsverfahren an" und "das uns in die Lage versetzt, an den Märkten der Zukunft bei der Sicherung von Schusswaffen eine gewichtige Rolle zu spielen." Nur zur Erinnerung: Die können ihre "wunderbaren Sicherungssysteme" hier nur mit staatlicher Verordnung verkaufen. Und wenn die da was angeleiert haben, dass die der Meinung sind, dass sie genügend "Überzeugungsarbeit" in der Politik geleistet haben, könnte das für uns einen sinnlosen finanziellen Aufwand bedeuten. Und vielleicht auch die Sanierung dieser Firma auf unsere Kosten. Somit muss ich leider Gunny Highway recht geben.
  14. Ich habe diese Erlaubnis nach § 27 auch schon seit 33 Jahren. Bin aber kein Jagdscheininhaber. Bei mir war bei immer die Bestätigung des Vereins erforderlich.
  15. Manfred liegt da schon richtig. Es gilt das Datum, dass der Händler als Überlassungsdatum in die WBK einträgt. Die Postlaufzeit (in den meisten Fällen eh nur 1 Tag) wird in der Regel aber nicht berücksichtigt. Zudem muss der Händler an die Behörde des Käufers eine Meldung machen an wen er wann welche Waffe verkauft hat. Die Behörde bekommt also das Datum, das auch mit dem Datum in der WBK gleich ist, schon vom Händler mitgeteilt.
  16. Wäre doch eine lustige Vorstellung. Terroristen, die mühsam aus einem Böller nach dem anderen das Schwarzpulver raus pulen. Ich frage mich manchmal wo diese "Sicherheitsexperten" denken lassen.
  17. Weil bei DHL Eigenhändig nur in Verbindung mit Exprss möglich ist.
  18. Halbautomaten ja. Aber Vollautomaten????? Auf der Kirmes war ich noch nicht.
  19. Sorry, 29. - 31.12. ist für mich nicht möglich.
  20. Erzähle doch mal was zu dem Stand. Genaue Ortsangabe, Dein Verein? Von wann bis wann (Zeit) ist es geplant. Kosten? Auflagen z. B. Stahlschrot, Korngröße, Subsonik?
  21. Auslieferung natürlich! Mit Handschellen und bewaffneter Eskorte. Wie die Strafen aussehen weiß ich nicht. Hängt wohl auch vom Empfangsland ab, was die da für Strafen vorgesehen haben. Aber innerhalb der EU könnte ich mir schon vorstellen, dass ein Bußgeld auch von deutschen Behörden im Auftrag eingetrieben wird. Wenn Du in Österreich geblitzt wirst, musst Du hier das Knöllchen für die Österreicher ja schließlich auch bezahlen.
  22. Du willst Dir eine neue SSW zulegen. Aber eine SSW nach Irland schicken? Wohnst Du in Irland und hast Dir eine hier in Deutschland gekauft? Oder hast Du Deine alte SSW nach Irland verkauft? Wie dem auch sei. Irland ist EU, und damit aus deutscher Sicht kein Problem. Problem könnten die Waffengesetze in Irland sein, der Versender darf nicht gegen das WaffG des Empfangslandes verstoßen. Wenn die Waffe dort verboten ist, hat er die Waffe illegal dort eingeführt. Problem ist die Post. Die hat im internationalen Transport alle Waffen, Waffenteile, und alles was wie eine Waffe aussieht vom Transport ausgeschlossen. Die Pakete werden am Flughafen geröntgt. Wenn da eine Waffe drin ist, geht das Paket postwendend zurück.
  23. Das Finanzamt kennt da die Begriffe "Nachhaltig" und "mit Gewinnabsicht". Der Vorwurf des illegalen Waffenhandels ist eine reine Ermessenssache. Ich habe einen Fall miterlebt bei dem das LKA mit dem Vorwurf des illegalen Waffenhandels sämtliche Waffen beschlagnahmt hat. Der Mann hatte in 5 Jahren 300 Bewertungen bei eGun gesammelt. 2/3 von den Käufen und Verkäufen waren Munition, Zubehör etc. Aber er hatte pro Jahr ca. 10 EWB-pflichtige Waffen gekauft und 10 verkauft. Das war offensichtlich zu viel.
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