

rainers-messerwelt
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Qnkel das ist schon richtig. Aber wo werden die meisten Käufer hin gehen, wenn sie durch die Behörde erfahren haben: "Du hast die Waffe zu früh gekauft."? Und was werden die meisten Händler machen, wenn sie den Kunden nicht verlieren wollen?
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Was ist an dieser Aussage so lustig?
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Sorry, ich muss den meisten hier widersprechen. Der Voreintrag in der Grünen berechtigt zum sofortigen Erwerb der Waffe. Er würde also mit dem Voreintrag die Erlaubnis geben die 2/6 Regelung zu missachten. Eine Auflage: Erwerb ab....... wäre denkbar, ist aber im Ermessen des SB. Bei der gelben ist der Schütze selbst für die Einhaltung der 2/6 Regelung verantwortlich. Beim Kauf einer Langwaffe kann der Händler in der Regel die Einhaltung nur anhand der Gelben prüfen. Wird die 2/6 Regelung beim Kauf einer Langwaffe in Verbindung mit der Grünen verletzt, wird der Eintrag von der Behörde verweigert, der Händler muss die Waffe zumindest auf Zeit zurücknehmen. Daher ist auch zu verstehen, dass der Händler bei einem solchen Kauf auch die Grüne sehen möchte.
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Ausfuhr von Schusswaffen nach Kanada als Geschenk
rainers-messerwelt antwortete auf JasperBeardley's Thema in Allgemein
Du brauchst zuerst vom Empfänger ein "end use certificat" und ein IIC. (international import certificate) Das EUC muss er selber nach einem Muster erstellen, das IIC bekommt er von der zuständigen Behörde in Kanada. Damit bekommst Du von der BAFA die Genehmigung. Die sind in der Regel mit Auflagen verbunden. Angabe der Waffennummer bei der BAFA im Internet nach einem genauen Schema. Auf das DVC (delivery vertification certificate) wird verzichtet, wenn der Warenwert unter 5.000 € liegt. Erst wenn die Genehmigung der BAFA vorliegt kannst Du die Waffe beim Zoll vorführen und bekommst die Exportpapiere. Normalerweise kannst Du weder bei der BAFA noch beim Zoll im Internet ohne eigene Anmeldung und Elster Zertifikat etwas anmelden. Da musst Du Dich bei der BAFA und beim Zoll durchfragen, ob es für Einzelfälle da andere Möglichkeiten gibt. Problematisch wird der Transport. DHL befördert international keine Waffen. Ich kenne keinen Paketdienst der Waffen nach Kanada befördert. Bleibt nur noch eine Spedition. Eine Spedition die auf Waffentransport spezialisiert ist kann ich Dir gerne nennen. Der Spaß wird auf keinen Fall billig. Eine einzelne Waffe lohnt wegen der hohen Kosten nicht. Du kannst ja mal bei Kriegeskorte anfragen. -
Walther Lever Action- Alte Version- Druckverlust bei schnellen Schußfolgen?
rainers-messerwelt antwortete auf Maxe1981's Thema in Frei ab 18
Nachdem Umarex die Waffen auf die großen Kartuschen umgestellt hat, ist es ganz natürlich, dass sie die Vorteile groß hervorheben. Die zwei kleinen 12 g Kartuschen reichen für 100 bis 120 Schuss. Einen Druckverlust bei schneller Schussfolge habe ich nicht bemerkt. Aber aus den Kartuschen entweicht das CO2 wenn die Waffe nicht genutzt wird. Heißt, wenn ich die Waffe mit halb leer geschossenen Kartuschen wegstelle, sind die Kartuschen in zwei bis drei Tagen vollkommen leer. Bei den 12 g Kartuschen habe ich also ungefähr 50 - 60 Cent Verlust. CO2 Kosten pro Schuss ca. 0,01 Cent. Die 88 g Kartusche reicht für ca 450 Schuss. Wer verbraucht denn die 450 Schuss an einem Tag. Wenn ich die Waffe mit einer halb leer geschossenen Kartusche wegstelle habe ich einen Verlust von ca. 6,- € Die CO2 Kosten pro Schuss ca. 0,03 Cent. Ich würde IMMER die Version mit den 2 x 12 g bevorzugen! -
Auf der WBK steht das auch nicht. WaffG Anlage 1 (2.5) Begriffsbestimmungen
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Du redest hier wohl von von Auslandssendungen? DHL schließt im internationalen Verkehr wörtlich: "Pakete, die Waffen, insbesondere Schusswaffen, oder Teile davon, Waffenimitate oder Munition enthalten" von der Beförderung aus. In der nationalen Beförderung gibt es diese Ausschlussklausel nicht!!!!! Und die Österreicher können über ihre Post auch keine Waffen ins Ausland zu verschicken. National ist das in Österreich auch kein Problem. Aus der Schweiz kommen Waffen ohne Probleme in Deutschland an. Und wenn Du ein internationales Paket innen mit Staniolfolie auslegst wird es mit Sicherheit von der Security geöffnet.
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IMI, ich bin es leid über die Frage: "mit wem versenden" zu antworten. Hier habe ich mich mal genauer dazu ausgelassen: http://forum.waffen-online.de/topic/436185-waffenversand-in-deutschland/?hl=overnite#entry2062211 Innerhalb Deutschlands zu privat würde ich mit DHL nur versenden, wenn Dir der Empfänger garantieren kann, dass er das Paket persönlich annehmen kann. In einem Waffenkoffer ist natürlich schnell und einfach verpackt. Kostet aber. Günstiger Kauf bei eGun vielleicht € 35,-- Im Handel vielleicht € 60,--. (Könntest Du auch bei mir bekommen.) Ein Karton mit viel Luftpolsterfolie und Verdämmung (am Einfachsten ist Zeitungspapier) tut es auch. Das ZF würde ich von der Waffe abnehmen und in separat in Luftpolsterfolie verpackt im Karton beilegen.
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Ich lach mir nen Ast. So wirst Du nicht ewig auf Deine Ware warten, sondern sondern darauf, dass der Händler Deinen Vertrag akzeptiert. Geh lieber gleich zu Punkt b.) über. @abo Manches was Du schreibst stimmt. Anderes ist wieder hanebüchener Unsinn. Der Großhandel hat nur dann ein Monopol, wenn er von einer ausländischen Marke den Alleinimport inne hat. Das ist sehr selten, weil auch der ausländische Hersteller verkaufen will. Er wird also so eine Alleinimport - Zusage nur dann machen, wenn er sich sicher ist mit diesem Händler den gesamten deutschen Markt abdecken zu können. Es würde zu weit gehen hier auf die Liefergepflogenheiten der einzelnen Länder einzugehen. Nur ein Beispiel. Auf der IWA habe ich mal eine schöne Doppelbüchse auf dem Stand der Russen (Baikal) gesehen. Die wollte ich kaufen. Ein Finne, der Russisch und Deutsch sprach spielte den Dolmetscher. Er verhandelte mit dem Russen. Diese Doppelbüchse ist unverkäuflich. Sie wurde von denen als Einzelstück hergestellt und seitdem von Messe zu Messe mitgeschleppt. Sie wollen sie nicht mehr herstellen, weil das zu aufwendig ist. Ich könne eine Seekiste mit 200 Waffen von Ihnen zu einem Festpreis bekommen. Welche Waffen? Ja, das was sie gerade herstellen. Jetzt kannst Du Dir vielleicht vorstellen wie "einfach" es ist von denen ein bestimmtes Ersatzteil für eine bestimmte Waffe zu bekommen. Der Großhandel kalkuliert genau so, wie auch der Einzelhandel. Das was gängig ist, wird auf Lager gehalten. Wobei auch Mindestabnahmemengen diese Kalkulation beeinflussen. Eine Nachbestellung mit einem geringen Wert ist nicht möglich. Dass der Großhandel eine höhere Marge hat, als der Einzelhandel ist Fakt. Damit hast Du Recht. Die Lieferfähigkeit wird zum größten Teil von der Liefermoral der Hersteller im Ausland bestimmt. (Es werden ja zum größten Teil ausländische Waren bestellt.) Auch deutsche Firmen sind zum Teil von ausländischer Liefermoral abhängig. Denn auch deutsche Firmen lassen zum Teil im Ausland herstellen. Die Deutschen sind mittlerweile so teuer, dass sie sich nicht mehr selbst bezahlen können. Jeder will immer mehr und mehr verdienen, aber immer weniger ausgeben. Unter dem Druck werden immer mehr billige Auslandsprodukte eingeführt und auch deutsche Firmen verlagern teilweise Produktionen ins Ausland. Deutsche Hersteller reagieren mit geringerer Lagerhaltung. So betrachtet ist es nicht verwunderlich, dass es hin und wieder, oder immer öfter zu langen Lieferzeiten kommt.
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In dem Bericht ist nur von Hallen oder auch Schützenhallen die Rede. Und ich kenne keinen Verein, der sich den Luxus einer selten genutzten Festhalle leisten kann. Wenn ein Verein diesem Luxus frönt sollte es im auch überlassen bleiben ob er diese Halle für einen solchen Zweck vermieten will. Ein Verein wird von den Mitgliedern finanziert. Also sollten auch einer solch außergewöhnlichen Nutzung die Mitglieder entscheiden. Mieteinnahmen kontra Risiko wie Randale, Verschmutzung etc. Und die Nutzungsmöglichkeit für den Verein wird wohl auch für längere Zeit wegfallen. Das aber wie gesagt sollte in der Entscheidungsfreiheit der einzelnen Vereine liegen und nicht in der eines Bundesoberst.
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Selbstvereständlich! Jeder Fundwaffe hat gefälligst ein Formular Nr..... mit dokumentierter Historie beizuliegen.
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ARMATIX INSOLVENT (Eigenverwaltungsverfahren)
rainers-messerwelt antwortete auf knight's Thema in Waffenlobby
Für diese gute Nachricht bekommst Du von mir gerne das "gefällt mit". Allerdings beunruhigen mich die Aussagen: "strebt Sanierung im Eigenverwaltungsverfahren an" und "das uns in die Lage versetzt, an den Märkten der Zukunft bei der Sicherung von Schusswaffen eine gewichtige Rolle zu spielen." Nur zur Erinnerung: Die können ihre "wunderbaren Sicherungssysteme" hier nur mit staatlicher Verordnung verkaufen. Und wenn die da was angeleiert haben, dass die der Meinung sind, dass sie genügend "Überzeugungsarbeit" in der Politik geleistet haben, könnte das für uns einen sinnlosen finanziellen Aufwand bedeuten. Und vielleicht auch die Sanierung dieser Firma auf unsere Kosten. Somit muss ich leider Gunny Highway recht geben. -
Wenn Du weißt, von wem Du welche Waffe in Tschechien kaufen willst, besorgst Du Dir bei Deiner Waffenbehörde eine Importgenehmigung. (Verbringungserlaubnis) Die wird auf eine bestimmte Waffe mit Waffennummer den Angaben über den Lieferanten in Tschechien und Deinen Personalien ausgestellt. (Bekommst Du natürlich nur, wenn Du hier eine Genehmigung zum Kauf dieser Waffe hast. Sprich Voreintrag in der WBK) Die schickst Du dem Tschechen, und der bekommt damit bei seiner Behörde eine Exportgenehmigung. Dann kannst Du rüber fahren, und die Waffe dort kaufen. Oder Dir nach Deutschland schicken lassen. Zollgebühren fallen keine an, da innerhalb der EU. Wenn Du dort abholen willst sind die beiden Genehmigungen mitzuführen. Das ist alles was Du brauchst. Aber kalkuliere mal, ob sich das wirklich lohnt. Die Verbringungserlaubnis hier kostet 25.- €, die tschechische Genehmigung wird auch etwas kosten. Plus Porto bzw. Fahrtkosten.
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Erben-WBK (Transport, eingetragene Waffen)
rainers-messerwelt antwortete auf Cornid's Thema in Waffenrecht
Cornid, sieh zu, dass Du die WBK findest. Vergleiche die Einträge mit den vorhandenen Waffen. Dann beantragst Du die Erben WBK. Wenn eine Waffe fehlt, wie Du vermutest, und Du sie nicht wieder auffinden kannst, sprich den Leihnehmer nicht mehr ausfindig machen kannst, musst Du die Behörde über die fehlende Waffe informieren. Wenn Du die Erben WBK hast, kannst Du die Waffen einem BüMa überlassen. Wenn der die Waffen in seinem Handelsbuch einträgt, und in seinem Bestand übernimmt, ist die Blockade der Waffen vom Tisch. Allerdings bist Du dann auch Deine Erben WBK los, da die Waffen als veräußert gelten. Wenn Du dann über Schützenverein oder Jagdschein ein eigenes Bedürfnis hast, kannst Du die Waffen von dem BüMa wieder in Deine neue WBK eintragen lassen. Du solltest dem BüMa also schon vertrauen können. Wenn Du den Weg über den Schützenverein nimmst, bedenke dass ein Schütze nur 2 Waffen in 6 Monaten erwerben darf. Möglicherweise bekommst Du als Schütze keinen Voreintrag für die Kurzwaffe, wenn die zum sportlichen Schießen nicht geeignet ist. Für einen Jäger gilt diese Regelung nicht. Der Jagdschein wäre also die bessere Alternative. -
Erben-WBK (Transport, eingetragene Waffen)
rainers-messerwelt antwortete auf Cornid's Thema in Waffenrecht
Wozu denn die Mitgliedschaft im Verband und Rechtsschutzversicherung? botack hat es schon ganz richtig geschildert. (Bis auf seine letzten Tipps.) Cornid, wenn Du selbst keine waffenrechtlichen Genehmigungen hast, musst Du damit rechnen, dass die Behörde die Auflage macht, dass die Waffen blockiert werden müssen. Das kann recht teuer werden. (rechne mal mindestens mit 200 Euro pro Lauf. Also bei einem Drilling 600 Euro) -
Wenn dem so ist, war unsere Verfassungsbeschwerde von Anfang an ein totgeborenes Kind. Wobei ich mich dann aber wirklich fragen muss, wusste das, oder konnte das die Kanzlei nicht wissen?
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Dann sollten wir zuerst mal den Vorstand fragen, ob er sich diese Arbeit im Interesse aller noch mal machen will. Das kann erst entschieden werden, wenn sichergestellt ist, dass der Vorstand weiterhin im Amt bleibt. Manfred wärst Du in dem Fall nochmal mit dabei? Dann sollten die voraussichtlichen Kosten abgeschätzt werden, und wir müssen klären ob die noch erforderlichen finanziellen Mittel hier mit Spenden aufzubringen sind. Weiterhin sollten wir im Auge behalten, ob die Verfassungsklage der ABW zur Entscheidung angenommen wird.
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Ich muss mir jetzt doch die Frage stellen, warum war die RA-Kanzlei im Vorfeld eigentlich relativ sicher, dass die Klage zur Entscheidung angenommen wird? Entweder war die Erwartung der Kanzlei zu optimistisch, oder die Ablehnung ist krass gegen sonstige juristische Gepflogenheiten erfolgt. Wenn letzteres stimmt, warum werden dann von der Kanzlei die Erfolgsaussichten bei einer Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof als wenig erfolgversprechend bezeichnet? Ich kann nicht glauben, dass in anderen europäischen Ländern eine solche Einschränkung der Bürgerrechte widerspruchslos hingenommen würde. Es bringt jetzt absolut nichts, wenn wir das Wieso und Warum hier diskutieren. Wir sollten darüber diskutieren, ob wir auf europäischer Ebene weiter machen wollen. Wenn, dann sollten wir uns aber darüber im Klaren sein, dass noch einige Spenden für diese Sache erforderlich sein werden. Wenn deutsche Richter diese Grundrechtsverletzung nicht behandeln wollen, aus welchen Gründen auch immer, dann sollte man das meiner Meinung auf europäischer Ebene weiter verfolgen und klären lassen.
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Nee!!! Faire Preise wären besser!!! Eine Schachtel 18,60, fünf Schachteln kosten 15,50 /Schachtel. Aber jeder, der eine Schachtel kauft, bekommt die nächst höhere Rabattstaffel. Also 15,50. Wer online eine Schachtel bestellt ist der Dappes, der bezahlt die 18,60! Selbst bei Sonderangeboten sind noch Rabatte drin. Faire Preise sehen anders aus.
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War, so glaube ich, die richtige Entscheidung. Wir kommen sonst vom 100-sten ins 1000-ste, und hier einen Themenwirrwar rein. Aber wenn wir wieder beim Thema sind, wäre nett vom Manfred wenn er mal wieder den Stand unserer "Kriegskasse" angeben würde. Hatten wir noch weitere Kosten? (Rechtsanwalt)
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Mal nur so am Rande ist die Auslegung definitiv falsch! Aber das ist die Macht der Länder und die Ohnmacht der Jäger. Bis denn endlich einer mal klagt. Wäre nicht das erste Mal, dass NRW-Auslegungen des WaffG für nicht gesetzeskonform erklärt werden. Ich befürchte, wenn Du die mit einbinden willst, ist Armatix eine Woche später gesetzlich vorgeschrieben.
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Wie weit wollt Ihr Euch denn noch von der Realität entfernen? >Kopfschüttel< DDR 2.0 Unliebsame Meinungen werden jetzt in eine imaginäre Diktatur zurück gewünscht. Und den Diktaturstaat gleich mit dazu. Die Überlegungen von NO357 sind gar nicht mal so abwegig. Ich darf daran erinnern, dass vor einigen Jahren irgend ein Schlaukopf mit einer Klage vor dem VG durchgekommen ist. Grund: Die Familien, die Kinder haben müssen in den Beiträgen zur Sozial- oder war es Rentenversicherung besser gestellt werden, als Familien ohne Kinder. Er hat Recht bekommen. Und was haben die Politiker gemacht? Die Beiträge für Kinderlose sind angehoben worden. Der Schlaukopf hat dann zwar weniger bezahlt als andere, aber immer noch genau so viel wie vorher. Ich bin nicht der Meinung von NO357. Auch nach dem alten WaffG war es möglich bei begründetem Verdacht Kontrollen durchzuführen. Und ein begründeter Verdacht ist im Zweifelsfalle recht schnell konstruiert. Das Problem was jetzt anliegt, ist die Tatsache, dass sich einige Städte die neue Möglichkeit der unangemeldeten Kontrollen zur Pflicht machen. und darin auch eine Möglichkeit sehen, Gebühren zu kassieren. Die Pflicht zur Kontrolle ist eine rein irrige Interpretation der jeweiligen Städte und Gemeinden, so nicht gesetzeskonform, und meiner Meinung auch so nicht vom Gesetzgeber gewollt. Dagegen wehren wir uns letztendlich. Meiner Meinung sollte das Gesetz der Behörde lediglich die Möglichkeit geben die Aufbewahrung zu kontrollieren wenn der LWB sich z.B. permanent weigert die Aufbewahrung zu dokumentieren oder nachzuweisen. So wird es z.B. in unserem Landkreis gehandhabt. Ohne Gebühren! Und das finde ich auch in Ordnung. Da aber die Auslegung des WaffG Ländersache ist, ist es nicht möglich diese einzelnen Auswüchse zentral zu unterbinden. Aus diesem Grunde muss der § 36 Abs. 3 per Verfassungsklage in den ursprünglichen Wortlaut von 2008 zurückgeführt werden. Meine Meinung. Muss nicht von jedem geteilt werden. Aber in die DDR 2.0 oder GB ziehe ich deswegen trotzdem nicht. Gruß Rainer
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Leute, mit Geh weg!! macht ihr es Euch zu einfach! Wir verlangen Toleranz von Leuten, die mit Waffen nix am Hut haben. Wo bleibt unsere Toleranz, wenn wir eine Meinung vorgesetzt bekommen, die uns nicht passt?
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In manchen Fällen sicherlich richtig. Aber so ist es mir lieber, als wenn ein "Waffenrecht" "Zum Letzten" wird. LG Rainer