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rainers-messerwelt

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  1. Hallo SB, das Thema hatten wir hier schon mal. Hier sind wir halt unterschiedlicher Meinung. Aber jetzt bedenke doch mal bitte: Wir in Deutschland erwarten zuerst die Verbringungsgenehmigung aus dem EU-Ausland. So weit richtig wirst Du jetzt sagen. Aber er Verkäufer im Ausland wird doch dann auch zuerst auf die Verbringungserlaubnis aus Deutschland warten!!?? Das Verfahren ist doch EU-weit einheitlich. Oder nicht? Gruß Rainer
  2. Was ******* schreibt ist richtig. Er macht es halt in absoluter Kurzform. Die Verbringungserlaubnis für den Import bekommst Du bei Deiner Waffenbehörde. Dazu brauchst Du alle Waffendaten (Art, Kaliber, Waffennummer) dann die Daten des Verkäufers (Name, Adresse) Die musst Du dem Verkäufer schicken. (Fax reicht normalerweise) Der bekommt wiederum damit bei seiner Behörde die Verbringungserlaubnis für den Export. Die wird er Dir in Rechnung stellen. Was das in der Slowakei kostet weiß ich nicht. Die Österreicher z.B. müssen 56,- € dafür hinblättern. Diese Abwicklung ist EU - einheitlich. Der Beschuss dagegen hat nichts mit der EU zu tun. Die Holländer z. B. sind auch in der EU sind aber nicht im C.I.P. und haben keinen Beschuss. C.I.P. ist ein Übereinkommen von 1969 über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen dem auch Deutschland beigetreten ist. Die ehemalige Tschechoslowakei war auch mit dabei. Demnach sind die Beschussmarken der Slowakei auch hier und in allen C.I.P. - Staaten gültig. Die Waffe könnte also auch Beschusszeichen von Italien, Belgien, Tschechien etc. tragen die hier auch gültig sind. Du solltest Dich also erkundigen welche Beschusszeichen die Waffe hat. Was also an Kosten auf Dich zukommen könnte: Deine Import (Verbringungs-)erlaubnis, die des Händlers, ev. die Abfertigung die der Händler berechnet und den Versand. Wie ******* schon schrieb, das solltest Du mit dem Verkäufer klären. Der Papierkram ist nicht so wild. Gruß Rainer
  3. Die Frage sollte anders gestellt werden. Nicht: „was mißfällt am meisten am WaffG?“ sondern: „was gefällt am meisten am WaffG?“ Das Thema wäre wesentlich schneller abgehandelt! Das neue WaffG schießt mit Kanonen auf Spatzen, wo gar keine Spatzen mehr da sind. Ein Dreizehnjähriger darf sich noch kein CS-Gas kaufen, Pfefferspray bekommt er aber problemlos, ein Siebzehnjähriger kann problemlos ein Fleischmesser mit beliebig langer Klinge kaufen, zum Kauf eines Bajonettes muß er aber erst 18 werden. Ein Sturmgewehr auf Halbautomat umgebaut, ist als Original-Kriegswaffe in Deutschland verboten. Das gleiche Modell von einem anderen Hersteller ist, da keine Kriegswaffe, problemlos auf EWB zu bekommen. Kein Deutscher Büchsenmacher darf eine vollautomatische Kriegswaffe auf Deko umbauen. Die Dinger werden nach England gekarrt, dort umgebaut und wieder ganz legal nach Deutschland importiert. Ein 24-jähriger Polizist darf tagsüber mit seiner 9 mm Para auf Streife fahren, darf auf dem Polizeischießstand damit trainieren. Wenn er aber abends in seinem Schützenverein Großkaliber schießen will und dazu eine Pistole 9 mm Para kaufen möchte, muß er vorher den „Idiotentest“ absolvieren. Wo bleibt da die Logik? Es gibt noch viel zu tun für FWR und E.L.F.! Und ob das WaffG bei einem Regierungswechsel einfacher wird, wage ich zu bezweifeln. Es ist genau so, wie das Steuergesetz. Das Steuergesetz sollte mal so einfach werden, daß die Steuererklärung auf einen Bierdeckel paßt. Ich habe zwei Bierdeckel gebraucht. Es sind noch ein paar Vereinfachungen dazu gekommen.
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