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Floppyk

WO Silber
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  1. Wenn ich das so lese, bin ich ja froh, die neue Gelbe nur mit 2/6 Bedingung bekommen habe.
  2. Die geladene Kanone unterm Autositz geht auch solange gut, bis die mal (durch Zufall) gefunden wird. Das ist kein Argument. Ich habe zwar noch nicht gehört, dass es untersagt ist, eine nicht zugriffsbereite Waffe im ÖNV zu transportieren. Bald kommt wieder der Gedanke private Waffen in Vereinsheimen zu lagern zu müssen.
  3. Legt doch ein Futteral mit einer Angelrute obenauf.
  4. So wie ich den Artikel in Visier lese (was ich anfangs auch überlesen hatte), ist die Anforderung des verschlossenen Koffer ein Forderung, die in der noch nicht gültigen WaffVerf. steht. Ist also im Moment irrelevant. Sollte diese Verfügung einmal gültig werden und dieser Passus weiterhin Bestand haben, machen wir uns Gedanken darüber.
  5. Wichtig zu wissen: Der Transport von Waffen ist in einem PKW mit eigenständigen Kofferaum in Futterale oder unverschlosse Koffer zulässig -ABER - werden Waffen in einem Kombi oder PKW mit vom Innenraum zugänglichen Kofferraum (Golf ect.) transportiert, müssen Koffer und Futterale (!) verschlossen sein! Ich denke dass das so unterschieden wird weiß nicht jeder. Ich zumindest nicht. Nachzulesen in der neuen Visier, Heft 10, S. 122/123 Nachtrag: Die noch nicht in Kraft getretene WaffVg sieht oben genanntes vor um den Begriff der "nicht zugriffbereiten Waffe" genau zu definieren.
  6. Also Leute, ich komme nicht. Zum einen komme ich mir momentan ohne Krawumm, sprich Waffen noch unbemittelt vor und zum anderen habe ich mir nun vier zusätzliche Termine in der Woche wegen Jägerkurs aufgehaltst. Man hält mich sowiso schon für bekloppt, weil ich nun mindestens 5 feste Tage in der Woche habe, wo es ums schießen geht. Kommt noch das gelegendliche Schießen über die RAG dazu. Das nächste Mal - versprochen, sofern es in Reichweite liegt.
  7. Das hört sich für mich an, als könne man dann auch behaupten - Leute, verteilt den Sprit umsonst, denn das Benzin kann man auch klauen...
  8. Floppyk

    Stufe 0%

    Einspruch - ein Forum lebt vom mitmachen, also aktiven Usern. Gleichwohl kommt es auf die Qualität der Postings an und nicht auf die Quantität.
  9. Aha Axel ist wieder da. Was macht Deine Kanone? Schon viele Kataloge gelöchert?
  10. Bei mir hat keiner da nachgfragt. Ich lediglich die Auflage allein zu stopfen und nicht mehr als 2 KG im geschlossenen PKW zu transportieren. Mit diesen Auflagen kann ich leben.
  11. Bravo, man kann es nicht besser formulieren.
  12. Als ich meinen Sprengschein beantragt habe, musste ich eine Skitze vom Lagerort beilegen. Besondere Auflagen wurden bezüglich Lagerung nicht gemacht. Einzig der Transport ist mir mit max. 2 KG im geschlossenen PKW gestattet. Kann ich mit leben.
  13. Genau so ist es. Daher kommt mir kein SP ins Haus.
  14. Was ich noch vergessen habe und da sich kein anderer erbarmt: Axel - ich mache Dir ein ehrliches und ernsthaftes Angebot: Ich lade Dich zu einem Schießstandabend mit Großkaliber ein. Standgebühr und Munition (in Grenzen) übernehme ich. Damit Du endlich mal auf den richtigen und sinnvollen Weg kommst. Allerdings musst Du eine Einweisung über Dich "ergehen" lassen, bevor Du eine scharfe Kanone in der Hand bekommst. Dann darfst Du auch ne' richtige 357 Magnum schießen. Mal sehen was dann verfügbar ist. Aber das lässt sich vorher abklären.
  15. Um alle Unklarheiten zu eliminieren - poste doch den Text vom BKA hier herein. Würde mich mal interessieren. BTW: Was macht der Katalogtest und die versprochenen Fotos?
  16. Da wird aber einer seinen Vorsätzen schnell untreu.
  17. Na dann muss wer vor dem Schließen Axel gründlich aufklären. Sonst erscheißt er sich wohlmöglich noch mit seiner SSW oder tut gar noch schlimmers.
  18. Na zumindest wäre ich nicht so feist gewesen. Ich hätte auch niemals damit gerechnet, dass Axel die Abkürzung BKA nicht kennt. So blöde kann man doch gar nicht sein.
  19. Wieso hatten? Morgen gehts weiter. Ich bin soooo auf die Reaktion des BKA gespannt, dass Axel uns hoffendlich hier posten wird.
  20. Der Gedanke ist ja nicht neu.
  21. Ich bin für die Wahl unseres werten Axel für den User des Jahres! Jawohl und das meine ich ganz ehrlich.
  22. Du hast dem BKA ja Deine EMailadresse gegeben. Anonym im Internet ist nichts...
  23. Im Lesen auch noch schwach. Anschrift Bundeskriminalamt Tel.: +49 (0)611 - 55 - 0 Fax: +49 (0)611 - 55 - 12141 E-Mail: info@bka.de Nun deutlich begriffen? Wie willst Du Dich verteidigen? Gegen eine Hundertschaft mit Messer und Schreckschusswaffe? Es ist übrigens mitnichten so, dass SSW nicht zu den Waffen zählen. Klar ist das eine Waffe, die Du illegal samt Munition besitzt. Punkt - aus. Du schriebst mal, dass Du das Waffengesetz kennst. Anscheinend doch wohl nicht.
  24. Das steht gleich unter Anschrift eine EMailadresse, die Dir nun bekannt sein dürfte, oder?
  25. Keine Sorge, die vom BKA rufen bei möglichen Schusswaffendelikten das SEK. Damit Du das nicht wieder verwechselst - SonderEinsatzKomando. Die rücken schon mal gepanzerten Fahrzeug aus. Gekleidet sind die mit schusssicheren Westen, knitterfreien Helm usw. DIE kannst Du gar übersehen, allenfalls die postierten Scharfschützen auf den anliegenden Dächern. Klar dass alle schwer bewaffnet sind. Vielleicht zeigen sie Dir dann mal scharfe Schusswaffen. Die haben Heckler & Koch und SIG-Sauer.
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