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heletz

WO Silber
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  1. Bisher hat stets der Schuldner zahlen müssen (und ich keinen Pfennig), wenn ich ihm ein Einschreiben mit Fristsetzung geschickt habe und später dann ein Anwalt nachgehakt hat. Dann mußte er stets die Anwaltskosten übernehmen. Weil der Termin fruchtlos vertsrichen wra. Zwei wollten's es genau wissen und haben geklagt - mit dem Ergebnis, daß sie die Gerichtskosten noch oben draufgesattelt bekommen haben plus zusätzliche Anwalts- und Urteilskosten.
  2. WEnn der gesetzte Termin fruchtlos verstrichen ist, gibt's keinen Zweifel mehr.
  3. Nach fruchtlos verflossener Frist nicht. Deshalb ja die Fristsetzung.
  4. Auf das Schreiben kann man eine dritte Person schauen und sie eintüten bzw. bei der Post einliefern. GV ist natürlich die teurere Version. Jetzt weißt Du jedenfalls, warum er auf der Schwrazen Liste steht ...
  5. Also, ich glaube, da verwechselst Du was. Die 18 Mal stehen nirgendwo, im Gesetz steht nur "regelmäßig". Die Zahlen haben die Verbände ausgehandelt. Bei meinem sind es z.B. 12 Mal. Aber auch nur dann, wenn ich eine Waffe auf Grün beantrage. Sonst nicht. Also muß ich normalerweise nicht 12 Mal im Jahr auf den Schießstand.
  6. Und in welchem Gesetz schreibt Dir der Staat vor, 18 mal im Jahr zu schießen?
  7. Bei der Unbescholtenheit geht's schonmal los. Und wenn Du in Österreich angeben mußt, WOZU Du die Waffe benötigst, dann ist das schon eine Form von Bedürfnis. Wenn auch bürokratisch einfach gelöst.
  8. Die Verbindung verstehe ich jetzt nicht so ganz. Das Bedürfnisprinzip gibt es in den genannten Staaten auch. Es heißt nur anders. Und die Handhabung ist einfacher, weil nicht so viele bürokratische Hürden zu überwinden sind. Und in den genannten Staaten bekommt auch nicht jeder Zugang zu einer Schußwaffe.
  9. Mit welchen Mitteln sollte denn das grundgesetzlich garantierte Widerstandsrecht Deiner Meinung nach durchgesetzt werden?
  10. Richtig! Noch! Das "noch" ist entscheidend. Mir ging es nur um Stützung des Arguments, daß, wenn ein rechtliches Institut mal in der Welt ist, daß in der Folge immer wieder ein bißchen daran gedreht (die Presse sagt "verschärft") wird. 1931 ein ganz kleines Bißchen mehr, später noch mehr. Dies ist eine Entwicklung, die beileibe nicht das Waffenrecht allein betrifft, sie ist eine allgemeine.
  11. Was soll das mit dem Zustandekommen des WaffG von 1928 zu tun haben?
  12. Deine Erklärungen zur damaligen politischen Situation haben bisher nur gezeigt, daß Du von den Verhältnissen der Weimarer Republik nicht viel mehr als Vorurteile im Kopf hast. Davon abgesehen würde es mich auch interessieren, was Du mit einer Argumentation von 1972 willst? Tempi passati ...
  13. Ja, auch schön. Aber was nützt Dir diese Erkenntnis? (Im Falle, daß Dir dieser Nachweis gelingt, was ich bezweifle. Für die Weimarer Zeit bis 1933 ist Dir dieser Nachweis jedenfalls noch nicht gelungen.)
  14. Natürlich. Dennoch würde es mich interessieren, wohin Colti mit seinem Nachweis will ...
  15. Die Forensoftware ist nicht sehr komfortabel. Könntest Du dennoch mal versuchen, Dich darin eiunzuarbeiten und sie zu verwenden wenn es um Zitate geht?
  16. Mit genau diesem Argument lehnte der Mainzer Oberstaatsanwalt Hofius bei der Anhörung im Innenausschuß des Deutschen Bundestages die Ansinnen der Grünen und der Linken ab. Und wie man sieht, konnte das Bedürfnsisprinzip ja durchgesetzt werden.
  17. Du versuchst krampfhaft, das Bedürfnisprinzip als Folterinstrument eines diktatorischen Staates hinzustellen. Am Beispiel Deutschland gelingt dieser Versuch jedenfalls nicht. Das kannst Du drehen und wenden wie Du willst.
  18. Eigentlich kann man ja alles bezweifeln. Sogar, ob Merkel wirklich Bundeskanzler ist. Ob's was bringt, ist was anderes. Und? Die Juristen versuchten bei der Ausarbeitung von Gesetzen hergebrachte Grundsätze weiterzuführen. Es gibt heute noch massenhaft Gesetze aus der Weimarer Zweit, die keineswegs verfassungswidrig sind. Das ist schlicht falsch. 1928 ging es der Republik gut, die Politik der Demokraten hatte es geschafft, die Knebel des Versailler Vertrages in der Realität abzumildern bis aufzuheben und auch wirtschaftlich prosperierte Deutschland ("Die goldenen Zwanziger"). Beim Schwarzen Freitag stand das Bedürfnis schon im Gesetz.
  19. Richtig. Eine Notverordnung konnte allerdings durch einen Beschluß des Reichstags außer Kraft gesetzt werden. Soweit ersichtlich, ist das bei dieser Notverordnung nicht geschehen. Das läßt den Schluß zu, bereits diese zweite Nennung des Bedürfnsiprinzips habe auf einem - wie auch immer gearteten - Konsens der Parteien gefußt, alle Bürger unter das Bedürfnsiprinzip zu stellen. Nicht nur die radikalen. Durch Hitlers Machterschleichung wurde die Sache dann in eine andere Richtung getrieben, aber die Grundtendenz ist schon erklennbar.
  20. Auch ein bißchen OT, aber halt grad aktuell: Wie gesagt, ein unfehlbares System gibt es nicht. Aber manchmal braucht man noch nicht mal in Bayern eine Öffentlichkeit gegen den Korpsgeist von Polizisten, da gibt es sogar auch mal einen Richter, der der Polizei und der Staatsanwaltschaft nicht alles durchgehen läßt.
  21. So OT ist das gar nicht. Auch im Ergebnis Deiner Überlegungen sind wir uns völlig einig. Es sieht nur jedesmal so aus, als ob man das komplette System umändern müßte, nur, weil irgednwas nicht nach dem Ideal des GG läuft. Eion demokratischer Rechtsstaat ist eine ewige Baustrelle, das hört nie auf. Was mir nicht behagt, sind Leute, die quasi sagen "Jetzt poste ich schon 10 Jahre auf WO für den freien Waffenbesitz und es hat sich noch immer nichts getan!" Bei manch einem muß ich leider eine Radikalisierung feststellen ...
  22. Genau das meinte ich! Ein unfehlbares System gibt es nirgends. Irgendwann sollte man mal so erwachsen sein und das einsehen.
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