Zum Inhalt springen

heletz

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    27.625
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von heletz

  1. Und was ist der Zweck des Rechts auf Schweigen, wenn man Beschuldigter ist?
  2. Du kapierst es auch nicht, daß das einzig und allein von der Aussage des Rentners abhing und -hängt?
  3. Es wurde schon emhrfach dargelegt, daß das OLG wegen der Aussagen des Rentners gar nicht anders konnte!
  4. Kannst Du Dich mal entscheiden?Ist es jetzt a) ein politischer Schauprozeß, also von ganz oben gegen rechtsstattliche Maßstäbe angeordnet oder b) ein Einknicken vorm Mob, also vor ganz unten?
  5. Du kapierst es nicht, oder? Den Prozeß hat das OLG angeordnet! Nicht irgendein Mob.
  6. Deshalb wehre ich mich ja nur dagegen, das als "politischen Schauprozeß" zu bezeichnen. Das ist er nämlich nicht. Man sieht das daran, daß sich Staatsanwaltschaft und Landgericht mit Händen und Füßen dagegen gewehrt haben. Sie waren eben nicht williges Werkzeug der Politik! Man muß es auch nicht übertreiben. Sonst wird man nämlich in der Argumentation unglaubwürdig.
  7. Als politischen Schauprozeß will ich das nicht bezeichnen. Denn die Eltern des Getöteten mußten den Prozeß erst erzwingen. Weder Staatsanwalt noch Gericht wollten anklagen.
  8. Der Staatsanwalt hatte ja bereits eingestellt wegen Notwehr.
  9. Ach, sooo ... und Journalisten berichten natürlich immer exakt und korrekt und kriegen auch nie was in den falschen Hals ...
  10. Das weißt Du schon vor der Urteilsverkündung?
  11. Das hab' ich ja auch nie in Abrede stellen wollen. Oben ging es ja um "die Waffen". Plural Also alles, was nicht Tatwaffe war.
  12. Hä? Seit wann muß irgendwas irgendwie aufbewahrt werden, wenn der Berechtigte zu Hause ist?
  13. Der StA wollte keine Verurteilung, hatte schon eingestellt wegen Notwehr. Erst die Familien der "Opfer" haben den jetzigen Prozeß durchgesetzt. Da es keine Verurteilung gab, dürfte er die Waffen noch haben.
  14. Nicht auf öffentlichen Druck sondern durch Beschluß des OLG.
  15. Das ging ja schneller als gedacht! Inzwischen wird plädiert. Der StA beantragt Freispruch: http://www.sueddeutsche.de/panorama/prozess-gegen-rentner-schuesse-im-dunkeln-1.2171859
  16. Gemäß diesem Bericht ist am 22.Oktober der letzte Verhandlungstag. Einige Zeit danach kann man wohl das Urteil erwarten: http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/blaulicht/schuesse-vor-gericht-d47116.html
  17. Viel und erschöpfend ist geschrieben worden. Nun hat der TE die Auswahlmöglichkeit.
  18. Der TE weiß jetzt bestimmt, wie man alles möglichst kompliziert gestaltet.
  19. Jeder kann das Vorgehen natürlich jederzeit kompliziert gestalten. Oder noch komplizierter. Je nach individuellem Bedarf.
  20. Man kann alles kompliziert machen. Wenn man unbedingt will. Man kann aber auch vorgehen wie Gunny Highway oder ich. Dann hat man rasch Erfolg. Und keine Kosten.
  21. Meine Einschreiben (mit Rückschein) wurden vom Richter immer als zugestellt anerkannt. Und selbst Einwurfeinschreiben, auf die man eine dritte Person vor dem absenden sehen läßt, haben vor Gericht immer ihren Erfolg gehabt. Richter sind nicht blöd.
  22. Bisher hat stets der Schuldner zahlen müssen (und ich keinen Pfennig), wenn ich ihm ein Einschreiben mit Fristsetzung geschickt habe und später dann ein Anwalt nachgehakt hat. Dann mußte er stets die Anwaltskosten übernehmen. Weil der Termin fruchtlos vertsrichen wra. Zwei wollten's es genau wissen und haben geklagt - mit dem Ergebnis, daß sie die Gerichtskosten noch oben draufgesattelt bekommen haben plus zusätzliche Anwalts- und Urteilskosten.
  23. WEnn der gesetzte Termin fruchtlos verstrichen ist, gibt's keinen Zweifel mehr.
  24. Nach fruchtlos verflossener Frist nicht. Deshalb ja die Fristsetzung.
  25. Auf das Schreiben kann man eine dritte Person schauen und sie eintüten bzw. bei der Post einliefern. GV ist natürlich die teurere Version. Jetzt weißt Du jedenfalls, warum er auf der Schwrazen Liste steht ...
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.