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heletz

WO Silber
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  1. Der TE weiß jetzt bestimmt, wie man alles möglichst kompliziert gestaltet.
  2. Jeder kann das Vorgehen natürlich jederzeit kompliziert gestalten. Oder noch komplizierter. Je nach individuellem Bedarf.
  3. Man kann alles kompliziert machen. Wenn man unbedingt will. Man kann aber auch vorgehen wie Gunny Highway oder ich. Dann hat man rasch Erfolg. Und keine Kosten.
  4. Meine Einschreiben (mit Rückschein) wurden vom Richter immer als zugestellt anerkannt. Und selbst Einwurfeinschreiben, auf die man eine dritte Person vor dem absenden sehen läßt, haben vor Gericht immer ihren Erfolg gehabt. Richter sind nicht blöd.
  5. Bisher hat stets der Schuldner zahlen müssen (und ich keinen Pfennig), wenn ich ihm ein Einschreiben mit Fristsetzung geschickt habe und später dann ein Anwalt nachgehakt hat. Dann mußte er stets die Anwaltskosten übernehmen. Weil der Termin fruchtlos vertsrichen wra. Zwei wollten's es genau wissen und haben geklagt - mit dem Ergebnis, daß sie die Gerichtskosten noch oben draufgesattelt bekommen haben plus zusätzliche Anwalts- und Urteilskosten.
  6. WEnn der gesetzte Termin fruchtlos verstrichen ist, gibt's keinen Zweifel mehr.
  7. Nach fruchtlos verflossener Frist nicht. Deshalb ja die Fristsetzung.
  8. Auf das Schreiben kann man eine dritte Person schauen und sie eintüten bzw. bei der Post einliefern. GV ist natürlich die teurere Version. Jetzt weißt Du jedenfalls, warum er auf der Schwrazen Liste steht ...
  9. Also, ich glaube, da verwechselst Du was. Die 18 Mal stehen nirgendwo, im Gesetz steht nur "regelmäßig". Die Zahlen haben die Verbände ausgehandelt. Bei meinem sind es z.B. 12 Mal. Aber auch nur dann, wenn ich eine Waffe auf Grün beantrage. Sonst nicht. Also muß ich normalerweise nicht 12 Mal im Jahr auf den Schießstand.
  10. Und in welchem Gesetz schreibt Dir der Staat vor, 18 mal im Jahr zu schießen?
  11. Bei der Unbescholtenheit geht's schonmal los. Und wenn Du in Österreich angeben mußt, WOZU Du die Waffe benötigst, dann ist das schon eine Form von Bedürfnis. Wenn auch bürokratisch einfach gelöst.
  12. Die Verbindung verstehe ich jetzt nicht so ganz. Das Bedürfnisprinzip gibt es in den genannten Staaten auch. Es heißt nur anders. Und die Handhabung ist einfacher, weil nicht so viele bürokratische Hürden zu überwinden sind. Und in den genannten Staaten bekommt auch nicht jeder Zugang zu einer Schußwaffe.
  13. Mit welchen Mitteln sollte denn das grundgesetzlich garantierte Widerstandsrecht Deiner Meinung nach durchgesetzt werden?
  14. Richtig! Noch! Das "noch" ist entscheidend. Mir ging es nur um Stützung des Arguments, daß, wenn ein rechtliches Institut mal in der Welt ist, daß in der Folge immer wieder ein bißchen daran gedreht (die Presse sagt "verschärft") wird. 1931 ein ganz kleines Bißchen mehr, später noch mehr. Dies ist eine Entwicklung, die beileibe nicht das Waffenrecht allein betrifft, sie ist eine allgemeine.
  15. Was soll das mit dem Zustandekommen des WaffG von 1928 zu tun haben?
  16. Deine Erklärungen zur damaligen politischen Situation haben bisher nur gezeigt, daß Du von den Verhältnissen der Weimarer Republik nicht viel mehr als Vorurteile im Kopf hast. Davon abgesehen würde es mich auch interessieren, was Du mit einer Argumentation von 1972 willst? Tempi passati ...
  17. Ja, auch schön. Aber was nützt Dir diese Erkenntnis? (Im Falle, daß Dir dieser Nachweis gelingt, was ich bezweifle. Für die Weimarer Zeit bis 1933 ist Dir dieser Nachweis jedenfalls noch nicht gelungen.)
  18. Natürlich. Dennoch würde es mich interessieren, wohin Colti mit seinem Nachweis will ...
  19. Die Forensoftware ist nicht sehr komfortabel. Könntest Du dennoch mal versuchen, Dich darin eiunzuarbeiten und sie zu verwenden wenn es um Zitate geht?
  20. Mit genau diesem Argument lehnte der Mainzer Oberstaatsanwalt Hofius bei der Anhörung im Innenausschuß des Deutschen Bundestages die Ansinnen der Grünen und der Linken ab. Und wie man sieht, konnte das Bedürfnsisprinzip ja durchgesetzt werden.
  21. Du versuchst krampfhaft, das Bedürfnisprinzip als Folterinstrument eines diktatorischen Staates hinzustellen. Am Beispiel Deutschland gelingt dieser Versuch jedenfalls nicht. Das kannst Du drehen und wenden wie Du willst.
  22. Eigentlich kann man ja alles bezweifeln. Sogar, ob Merkel wirklich Bundeskanzler ist. Ob's was bringt, ist was anderes. Und? Die Juristen versuchten bei der Ausarbeitung von Gesetzen hergebrachte Grundsätze weiterzuführen. Es gibt heute noch massenhaft Gesetze aus der Weimarer Zweit, die keineswegs verfassungswidrig sind. Das ist schlicht falsch. 1928 ging es der Republik gut, die Politik der Demokraten hatte es geschafft, die Knebel des Versailler Vertrages in der Realität abzumildern bis aufzuheben und auch wirtschaftlich prosperierte Deutschland ("Die goldenen Zwanziger"). Beim Schwarzen Freitag stand das Bedürfnis schon im Gesetz.
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