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heletz

WO Silber
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  1. Schon. Hoffentlich hat die Verteidigung das auch vorgetragen. Oder greift in dem Punkt das Urteil an. Es müßte halt der Urteilstext vorliegen.
  2. Deswegen ja der Versuch mit der Softair im Gerichtssaal.
  3. Es gibt da einen Link - es muß wohl die ursprüngliche Begründung des LG gewesen sein - da wird genau beschrieben, wie die Vorgänge im einzelnen waren (ich meine nicht den Beschluß des OLG, da kommt das nur oberflächlich rüber). Leider finde ich den Link nicht mehr. Hat den noch jemand von Euch?
  4. Hätte ihm auch nichts geholfen. Weil er selbst gelabert hat.
  5. BGH 2 StR 375/11
  6. Das Geld für die Revision hat er. Möge er auch die Nerven haben!
  7. Sollte das so im Urteil stehen, ist das eine Aufforderung zur Revision.
  8. Genau DAS verneint der BGH im Falle des Hells Angel.
  9. Nun, es wäre nicht das erste Mal, daß man erst beim BGH sein Recht bekommt. Siehe den Hells Angel, der erst 8 Jahre bekam und dann vom BGH Freispruch.
  10. Trotzdem ist die Taktik gut aus Sicht der Eltern
  11. Aus taktischen Gründen zieht man immer erst den Strafprozess durch, dann ist das mit der Schuld schonmal klar
  12. So ist es. Wurde hier bereits vor dem urteil festgestellt. Meine hoffnung ist, er möge gegen das Urteil vorgehen. DEnn jetzt drohen ihm zivilrechtliche Ansprüche.
  13. Einzig die Nebenklage wollte eine Verurteilung, nicht mal der Staatsanwalt. http://www.sueddeutsche.de/panorama/-jaehrigen-bei-ueberfall-erschossen-bewaehrungsstrafe-fuer-rentner-1.2193064
  14. Danke! Ich hoffe, daß er in Berufung geht.
  15. Freispruch wäre angemessen. Gibt's einen Link?
  16. Oder vom Geschädigten darauf gebracht werden. Notfalls mit einer Anklageerzwingungsklage.
  17. Nee, eher nicht. Pro Diözese gibt es einen Exorzisten und die sind schon versorgt.
  18. Vor allem sollte man wahrheitsgetreu berichten. "Ich habe kein einziges Todesurteil gefällt", beteuerte Filbinger am 13. Mai 1978 im ZDF.
  19. Natürlich gibt es Gründe. Nur in diesem Falle nicht. Selbst in den schlechtesten Krimis kommt der Satz "Sie haben das Recht zu schweigen!". Schon bei einem kleinen Verkehrsunfall mit nur Blechschaden empfiehlt es sich, nichts zu sagen (man wird ja von den Polizeibeamten auch eigens darauf hingewiesen). Nicht, weil man etwas zu verbergen hätte, sondern weil man eventuell emotional gar nicht in der Lage ist, die Sache korrekt zu schildern. Nur: Was soll das Gericht machen, wenn der Rentner eben gelabert hat? Nächste Woche wird das Urteil erwartet, dann wissen wir mehr. Genügend Geld für eine Zweite Instanz hat der Mann im Notfall ja auch.
  20. Grundsätzlich ja. Nur hin und wieder muß er durch die Verwaltungsgerichte dazu gezwungen werden. Immerhin ist das möglich. Herr Gysi versucht da in letzter Zeit die Grenzejn zu verwischen ...
  21. Trotzdem ist es noch kein Rechtsstaat, nur weil Gesetze existieren. Das wäre zu wenig.
  22. Und was ist der Zweck des Rechts auf Schweigen, wenn man Beschuldigter ist?
  23. Du kapierst es auch nicht, daß das einzig und allein von der Aussage des Rentners abhing und -hängt?
  24. Es wurde schon emhrfach dargelegt, daß das OLG wegen der Aussagen des Rentners gar nicht anders konnte!
  25. Kannst Du Dich mal entscheiden?Ist es jetzt a) ein politischer Schauprozeß, also von ganz oben gegen rechtsstattliche Maßstäbe angeordnet oder b) ein Einknicken vorm Mob, also vor ganz unten?
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