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BlackFly

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  1. Scheinbar doch... Diese "Auslegung" entspricht nicht wortwörtlich dem Gesetzestext sondern ist eben eine Auslegung die hauptsächlich in zwei Bundesländern zum Tragen kommt. Hier wären die Anforderungen für den Erhalt ja höher als die den Erwerb! Andere Bundesländer verlangen die 4/6 für die Grundkontingent Waffen und nochmal zusätzlich für die Überkontingent Waffen. Meine SBine hat mir zu dem Thema mal gesagt das es ihr ausreicht wenn ich für die Waffe eine Disziplin habe. PS: bitte jetzt nicht die alte Diskussion lostreten, die hatten wir schon genug. Unabhängig von allen Auffassungen zum Gesetzgeberischen wollen und verweisungsfehlern sollte aber allgemein anerkannt sein das hier unterschiedliche Auffassungen gibt und die obige Aussage in seiner Einfachheit und Allgemeingültigkeit leider falsch ist
  2. Danke für die Aufklärung, das stellt es dann schon etwas anders dar als ursprünglich angenommen @MRCL Ist ja ein ziemliches durcheinander... Interessant bzw. richtig schwierig wird es allerdings dann wenn die P320 bzw. M17/M18 auch in der Schweiz für einen eventuellen Militärauftrag hergestellt werden sollte, dann wäre die Trennung nicht mehr so ganz klar...
  3. Also darf man z.B. Kritik an der P320 und ihre eventuelle vorhandenen Sicherheitsrelevanten Qualitätsmängel diskutieren aber nicht über die SIG P320? Oder wie habe ich das zu verstehen?
  4. @a2c Guter Punkt! Allerdings halte ich das auch in so einer situation für sicher nicht die beste Lösung. Es muss doch auch einen Weg geben ohne Insolvenz und ohne den Kunden in die Nüsse zu treten! In jedem der Fälle hat am Ende die SchloBo Sicherung versagt, es muss doch möglich sein das Ding so zu bauen das es dauerhaft hält. Und selbst wenn sie das Ding bei jedem gegen ein Teil aus Titanblech austauschen muss das doch noch stemmbar sein. Außerdem hat der taktische Papa ein interessantes Video rausgebracht bei dem er zwei Punkte in den Raum wirft: - eine Fehlbedienung was für mich auch plausibel klingt ohne das ich selber eine P320 habe mit der ich testen könnte (aber auch hier sollte die SchlaBo Sicherung das verhindern), hiermit könnte SIG eigentlich die Situation etwas retten. Sie würden zwar weiterhin Ihre Kunden für zu dumm eine Bedienungsanleitung zu lesen erklären, das wäre aber tatsächlich nicht ganz von der Hand zu weisen - Vorallem bei der Variante mit externer Sicherung könnte man die Sicherung auch noch etwas überarbeiten, im Optimalfall geht das einfach nur durch ein simplen tausch derselben Die P320 hat doch den Riesen Vorteil der Modularität. Da könnte man doch einfach FCUs im tauschverfahren reparieren was auch kosten deutlich senken würde. Und das System selber scheint ja auch zu funktionieren! Es handelt sich vermutlich um ein Problem in den Produktionsstandarts. Von einem Sig Vertreter (und damit meine ich nicht die Putzfrau) wurde mir gesagt das die Waffen die nach Deutschland kommen erstmal zerlegt und überarbeitet werden und einige Teile gegen "deutsche Teile" ausgetauscht werden bzw es geht einiges wieder in die USA zurück weil die US Teile nix taugen. Soweit ich weiss treten diese Probleme (sowohl das erste als auch das aktuelle) bei den deutschen Waffen nicht auf. Also wenn die in den USA nur das verkaufen was ein Deutscher nicht akzeptiert und wenn die Deutschen die Lösung haben aber diese nicht angewendet wird, dann ist das verklagen der Kunden der denkbar schlechteste weg
  5. recht heftig? Ich habe nur ein Video bisher gesehen das ein Ammie über das schweizer forum berichtet hat, ist das wirklich so ein Ding für die Ammies was in schweizer foren passiert?
  6. Klar mögen die Anwälte im Recht sein und eine gute Chance haben vor Gericht damit durch zu kommen. Ich sage auch nicht dass es gut oder richtig ist jemanden zu beleidigen. Allerdings bin ich der festen Überzeugung dass sich dieses Verhalten und die Aufmerksamkeit in der Waffen Welt (auch außerhalb der Schweiz, sogar in den USA ist das Thema angekommen und dort gibt es einen großen und wichtigen privat Markt) nicht zum positiven auswirkt und deutliche Einflüsse auf die Kaufentscheidungen nehmen kann. Rechtlich vielleicht vollkommen korrekt und vielleicht auch geboten, PR technisch ein Desaster, vor allem wenn die Firma die dieser Herr repräsentiert ohnehin schon PR Probleme hat...
  7. Und was ist mit einer aussage wie "ein CEO der das mangelhafte Produkt XYZ herstellt/verkauft/vertreibt muss ein geldgeiler Arsch sein seine Kunden so zu gefährden nur um des Profits wegen"? Das wäre eine Beleidigung aber eine nicht ganz unberechtigte und sachlich begründete Kritik. Also ein Zwischending. Und was genau ist eine Beleidigung? Haben wir da in Deutschland mit unseren Politikern nicht auch recht "weite" Auslegungen einer Beleidigung sogar gerichtlich bestätigt? Mir ist schon klar was Du, @JoergS, ausdrücken willst, aber so eine ganz klare Schwarz/Weiß Trennung gibt es eben nicht... Und ja, natürlich ist die frage was für die Firma richtig und falsch ist natürlich auch noch eine Definition Sache @a2c. Möchte SIG sich rein auf das Behördengeschäft mit der M17/M18 und anderen Waffen konzentrieren können sich natürlich allen privaten Kunden in die cochones treten. HK macht das auch und die scheint der Spruch "because you suck and we hate you" nicht besonders zu stören und sie haben lange zeit damit gut gelebt. Aber auch die merken halt langsam das es auch auf dem Behördenmarkt nicht immer ein selbstläufer ist und eine, unbestritten verdammt gut, USP gegen eine, nicht schlechte aber eben trotzdem vermutlich nicht ganz so hochwertige und vor allem viel billigere, Pistole aus der Tschechei ausgetauscht werden kann. Da kann es sich dann ggf schon mal rächen wenn man den Privatmarkt nur mit dem guten Ruf und leicht angepassten dienstpistolen trotz dem schlechten Ruf bedient hat, die fanbase die alles auf sich nimmt nur um eine HK zu besitzen die zwar qualitativ vielleicht hochwertiger ist aber nix besser kann als alle ihre konkurenten (dafür aber vielleicht vier mal soviel schuss aushält die der durchschnittliche Private Nutzer macht während die konkurenz nur doppelt so viele macht) ist jetzt halt nicht so das verkaufsargument... ...vorallem nicht für Sig weil dort der private Käufer sagt das sie doppelt so viele ungewollte schüsse machen kann als die Konkurenz (was natürlich faktisch genauso falsch ist wie "because you suck and we hate you" aber trotzdem in den köpfen der Menschen bleibt)
  8. Bei meinem Kommentar ist es vollkommen unerheblich ob der Schuss bei der Air force absichtlich oder unabsichtlich war und ob eine P320 unsicher ist oder ob das alles nur dummes Gerede ist! Bei meinem Kommentar ging es darum wie SIG diesem Thema Gegenüber steht. Man kann ihren darüber diskutieren und als Firma sachlich sein Produkt verteidigen, man kann aber auch Drohungen aussprechen und versuchen über klagen die Kritiker mundtot zu machen. Das eine befürworte ich und das andere ist halt kacke. Leider hat sich SIG USA und scheinbar auch Schweiz für den falschen Weg entschieden und sich damit für lange Zeit ein mächtiges Eigentor geschossen PS: das das Produkt Mängel hat sollte eigentlich unbestritten sein. Ob sie so schwerwiegend sind wie oftmals dargestellt ist allerdings noch zu klären
  9. Da braucht man keine Kostprobe... Auch wenn das sachlich vielleicht richtig sein sollte weil die Kommentare wirklich strafbewehrte waren geht es in dem Fall trotzdem nicht um das unterbinden der strafbewehrten Kommentare sondern um das unterbinden der Kritik an einem Produkt das mehr oder weniger offensichtliche Mängel hat. Zumindest drängt sich dieser Gedanke als erstes auf. Dies mag vielleicht sogar ungerechtfertigt sein, aber nach dem Verhalten der Firma in anderen Ländern im Umgang mit dem Thema durchaus nachvollziehbar, die haben sich damit einiges bei einigen verscherzt und ich bin mir nicht sicher ob sie sich davon wieder erholen werden (können)...
  10. Neue Informationen? Kannst/willst Du sie uns auch mitteilen?
  11. Warum ist dieses Luftdruck-Verbotsthema (sofern es das überhaupt gibt) eigentlich die Schuld von @JoergS? Abgesehen davon das von vielen ja abgestritten wird das es dieses Thema überhaupt gibt... Er wollte ein Produkt verkaufen und damit noch reicher werden, dies war der Politik (oder zumindest einigen in der Politik) aber ein Dorn im Auge und sie wollten dieses Produkt verhindern und haben darum ein (theoretisch) chirurgisches Gesetz gebastelt das dieses Produkt verhindern soll. Auswirkung auf irgendjemanden außer seinen Kunden? NULL! Und selbst auf die hat es eigentlich keine Wirkung weil sie damit ein Produkt nicht kaufen können das es vorher ohnehin nicht gab. Und nun macht der Gesetzgeber (mutmaßlich, so ganz sicher scheint es ja nicht zu sein bzw wird von einigen abgestritten) einen Fehler der Millionen von Menschen betrifft und dieser Fehler des Gesetzgebers soll nun seine Schuld sein und er allen einen Bärendienst erwiesen haben? Kann mir das jemand erklären? Ich verstehe es nicht! Wenn ein Fußgänger über den Zebrastreifen will und ein Autofahrer reagiert darauf und weicht aus und fährt dabei 10 andere Menschen um. Dann ist und bleibt das der Fehler des Autofahrers und nicht des Fußgängers...
  12. Ich habe auch nicht unbedingt von BW gesprochen und da ich die Rechtsprechung der einzelnen Länder nicht im detail kenne kann ich natürlich auch keine Liste mit entsprechenden Urteilen machen. Aber was ist denn z.B. mit dem "Schlüsselurteil"? Wenn ein Richter z.B. bei den Schlüsseln so über das Gesetzt hinaus geht, warum sollte der Richter dann entgegen eines Gesetzestextes urteilen? Ich habe nicht gesagt das es dazu kommen wird oder bereits gekommen ist. Ich bin aber davon überzeugt das es sicherlich Richter geben wird die diese Situation "ausnutzen" werden wenn sie können. Und ja, natürlich kann man dann in die nächste Instanz gehen... Aber frag doch mal @steven wie das ist mit dem eigentlich recht haben aber dieses Recht erst in der nächsten Instanz zu bekommen und bis dahin wurden bereits schon fakten geschaffen
  13. Außer man kommt im falschen Bundesland vor Gericht, gerät an den falschen Richter oder ist z.b. in der falschen Partei. Es sollte einfach und eindeutig sein, ich befürchte aber dass es im konkreten Einzelfall dann aber nicht immer so eindeutig und einfach ist...
  14. Sorry, aber wenn man über Ihn und/oder seine Videos reden möchte dann sollte man seine Videos auch anschauen. Wenn man sich die Videos nicht anschauen will oder antun kann, dann sollte man vielleicht auch nicht darüber reden. Im Video sagt er deutlich das er von seinen (und anderen) fachkundigen Juristen genau die Antwort erhalten hat die er erwartet hat. Es ging darum das er eine möglichst Große Sammlung an fundierten Einschätzungen inklusive Begründung sammeln möchte um dann damit in die Öffentlichkeit zu gehen. Ist glaub selbsterklärend das dies "mehr Eindruck" machen würde als wenn er und sein (von ihm bezahlter) Anwalt alleine das macht, vor allem weil ja das BMI das komplette Gegenteil behauptet.
  15. Es sollte nur um Mehrschüssige gehen, so wie es aktuell geschrieben steht sind allerdings einige der Meinung das da etwas ganz anderes im Gesetz steht. Eine "Klarstellung" des BMI bringt da auch recht wenig da Gerichte dem Gesetzestext und nicht den Aussagen des BMI verpflichtet sind und solche aussagen auch ganz schnell mal in vergessenheit geraten. Hier spricht dann auch nochmal "der Verursacher":
  16. Genau, Du stellst z.B. am 15.07. einen Antrag (beim Verband), dieser landet dann aus irgendwelchen Gründen am 20.09. beim Verband, dann wird geschaut ob Du in den 12 Monaten vor dem 15.07. entweder einmal monatlich oder 18 mal insgesamt die Termine erfüllst Nein, das wird nicht wiederkehrend geprüft. Wiederkehrend kommt die 4/6er zum tragen, entweder einmal pro quartal oder 6 mal im Jahr. Dies muss aber nicht automatisch nachgewiesen werden, wenn allerdings die behörde einen Brief schreibt und sagt das sie es jetzt nachgewiesen haben will solltest Du entsprechende Termine vorweisen können. Diese Prüfung findet aber nicht automatisch wiederkehrend statt. Wenn Du am 01.01. zwei Anträge abgibst musst Du die 12/18 für die 12 Monate davor nachweisen (einmal reicht, die termine verdoppeln sich dadurch nicht). Wenn Du am 01.01. und am 01.07. jeweils einen Antrag abgibst dann musst Du die 12/18 jeweils getrennt für die 12 Monate vor dem 01.01. und vor dem .01.07. nachweisen. Dabei kann ein termin z.B. im November natürlich auch für beide Anträge verwendet werden. Oder ganz einfach: Bei Antragstellung muss immer ein Nachweiss über die 12/18 für die 12 Monate vor der Antragstellung beiliegen, ein Termin kann da auch für mehrere Nachweise dienen. Fortlaufend muss dann die 4/6 nachgewiesen werden können, Du musst sie aber nicht proaktiv selber nachweisen, Du musst nur in der lage sein das zu tun falls Dich mal jemand dazu auffordert (aber seien wir mal ehrlich, wenn man es nicht schafft einmal pro Quartal oder 6 mal im Jahr zu schießen, warum hat man dann überhaupt Waffen und wäre es nicht intelligenter sich ein anderes Hobby zu suchen?). Hoffe das war so verständlich
  17. Es gibt eigentlich nur eine Antwort die dann auch Sinn macht: 12 Monate vor Antragstellung. Die Termine werden dann bei der Prüfung der Vorraussetzungen geprüft und mit der Bescheinigung wird dann eben auch bescheinigt das die Vorraussetzungen erfüllt sind und das geht natürlich nur für den Zeitraum von 12 Monaten vor Antragstellung. Alle anderen Möglichkeiten liegen ja in der Zukunft und können darum nicht geprüft werden.
  18. Ich mache dem VDB da auch echt keinen Vorwurf, die haben sich da insofern korrekt verhalten als das sie sofort vom BMI eine stellungnahme gefordert haben. Allerdings wäre es auch echt schön gewesen wenn ein Anwalt des VDB hier an dieser Stelle auch mal ein Kommentar abgegeben hätte, ich denke das dieser durchaus auch der darstellung des BMI widersprechen könnte. Das zum Verstehen des Gesetzes allerdings noch weitere Texte erforderlich sind kennen wir doch vom WaffG, da gibts ja auch das eine oder andere Buch das gleich vom Gesetzgeber mit an die Hand gegeben wurde weil er selber zugeben musste das der Text nicht verständlich ist (und leider dieser Erklärbär niemals aktualisiert wurde) und selbst das reicht noch nicht aus (die ÜK Problematik hatte ich ja auch schon angedeutet). Eine Schande ist das sowas in einem Rechtsstaat vorkommt!
  19. Den Inhalt des Zitats lese ich jetzt so aber nicht aus dem Gesetzestext heraus und damit stehe ich nicht allein. Auch für den VDB war der Gesetzestext scheinbar nicht eindeutig sonst hätten sie nicht beim BMI nachfragen müssen. Eine Klarstellung des BMIs ist zwar sehr schön und deckt sich mit den Aussagen die vorher getroffen wurden, allerdings ist hier wieder mindestens eine andere Baustelle aufgemacht worden wie bereits mit dem §14 bei dem es auch verschiedene Auslegungen des Gesetzestextes gibt und mit unterschiedlichen Aussagen über die Intention des Gesetzgebers argumentiert wird. Vor Gericht kann dies, im Fall der Fälle, durchaus wieder interessant werden... Und das ist eigentlich ein Riesen Ding und nur wieder ein weiteres Zeichen dafür das eine komplette neuschreibung erforderlich ist (aber bitte nicht von denselben Leuten die die letzten Überarbeitungen gemacht haben)
  20. Wobei zuerst mal interessant wäre was genau mit "ein Boot" gemeint ist. Wenn man auf einem Hausboot wohnt kann dies tatsächlich sogar der Erstwohnsitz sein, in diesem Fall wäre wirklich interessant wie dieses Hausboot gewertet wird. Oder in dem Zusammenhang wäre auch interessant wie Mobilehomes oder tiny häuser zu werten sind.
  21. Und beim Sportschützen kommt dann noch ein weiteres Thema auf: Bei welcher Disziplin soll die eingesetzt werden?
  22. @JumboHH Die grundsätzliche Voraussetzungen waren ja korrekt. Welche Waffen damit erworben werden können und das ein sportliches Schießen möglich sein muss stand bei Dir aber nicht mit dabei, auch nicht ob bzw welcher Verband die SpO dazu stellen muss. Darum unvollständig und warum am thema vorbei hatte ich ja schon vorher geschrieben (es wurde ein spezieller Fall behandelt)
  23. @JumboHH Korrekt aber leider unvollständig und auch am Thema vorbei. Bei der gelben muss die Waffe auch noch in irgendeiner Sportordnung (nicht unbedingt der eigenen) enthalten sein und das ist der Punkt um den sich meine und vermutlich auch Sal-Peters Antwort bezog. Wenn also die Liste B irgendeines LVs als einzige Sportordnung eine 9mm Gatling beinhaltet, dann ist die Liste B tatsächlich "sinnvoll" (und ich ändere natürlich sofort meine Meinung über den DSB und die Liste B) da mir nicht bekannt ist das irgendein anderer Verband eine Disziplin für diese Waffenart hat.
  24. Wofür brauchen ich bei der gelben überhaupt irgendeine Liste B? OK, eine 9mm Gatling dürfte vielleicht wirklich etwas sein das es sonst nirgendwo gibt, aber sonst?
  25. Wow, ich staune ungläubig... In der Liste B gibt es eine Disziplin für eine KK Pistole, einen UHR, einen Perkusionsrevolver und ein Einzelladergewehr. Im Verein kennen die meisten die Liste B und sie lachen nur darüber. Liegt aber natürlich auch am Bundesland bzw den Bundesverband...
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