Zum Inhalt springen

BlackFly

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    3.621
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von BlackFly

  1. Der springende Punkt ist in meinen Augen: Die Waffe selber ist sportlich zugelassen wenn sie in einer bestimmten Konfiguration ist und diese Konfiguration kann problemlos mit einfachen Werkzeugen und wenig handwerklichem Geschick hergestellt werden. Ich sehe aktuell eigentlich nur die Vorgabe das die Waffe sich zum Zeitpunkt der sportlichen Schußabgabe in dieser Konfiguration befinden muss und auch die Vorgabe das die Waffe bei Lagerung sich in der Konfiguration befinden muss ist für mich eigentlich nur logisch. Das die Waffe bei Übergabe in der Konfiguration befinden muss sehe ich ehrlich gesagt aktuell noch nicht vor allem auch vor dem Hintergrund das die notwendige Änderung durch den Sportschützen ja erst erfolgen können wenn er diese erworben hat und damit bei Übergabe die Waffe noch nicht in der Konfiguration sein kann (sofern nicht bereits ein anderer diese Änderungen vorgenommen hat). Das dies hier allerdings juristische Haarspalterei ist sollte auch klar sein, in der Praxis wird die Waffe (bei privatkauf) vermutlich einfach gekauft und daheim umgebaut und kein Hahn kräht danach... Guter Punkt! Aber ist das wirklich so ein Riesen Unterschied ob der Verband mir bescheinigt das ich eine HA Pistole in 9mm oder SL Büchse in 7,2x39 (um beim Beispiel SKS zu bleiben das eben sehr einfach ist) für eine Disziplin benötige? Ja, im Beispiel mit der Pistole könnte ich die Pistole auch mit offener Visierung einsetzen, entspricht dann aber trotzdem nicht meinem ausgestellten Bedürfnis und ein Bedürfnis für eine 9mm mit offener Visierung würde ich ggf. auch nicht mehr bekommen wenn ich bereits eine oder mehrere habe. Der einzige unterschied macht wirklich der schiesssportliche Ausschluß und dieser ist innerhalb weniger Handgriffe berichtigt und diese kann ich auch erst ausführen wenn ich die Waffe erworben habe. Also "muss" ich ja die Waffe ggf erst erwerben bevor ich den ordnungsgemäßen zustand herstellen kann (Optik auf die Pistole basteln oder die Schraube vom Bajonett rausnehmen). Das sagt dann aus das der Sportschütze die SKS (um beim Beispiel oben zu bleiben) nur einpacken darf wenn der Jäger oder Händler vorher das Bajonett abgenommen hat und würde dem Punkt a) widersprechen wenn ich die Ausführungen dort richtig deute. Jetzt wird es interessant! Der Sportschütze bekommt einen Voreintrag (Erwerbserlaubnis) für einen SL Büchse in 7,62x39 (um beim einfachen weil eindeutigen Beispiel SKS zu bleiben), Einschränkungen wie "nur sportlich zugelassen" werden nicht gemacht (sind die in der WBK überhaupt möglich?). Nun geht der Sportschütze zu einem Jäger oder Händler und tauscht dort Geld gegen eine SKS mit montiertem Bajonett (laut BKA Bescheid sportlich nicht zugelassen) und nimmt diese mit nach Hause. Zu diesem Zeitpunkt kauft der Sportschütze dann ja eine Waffe innerhalb seiner Erwerbserlaubnis, oder? Dann geht der Sportschütze ein paar Tage später zu seinem SB und will die Waffe eintragen lassen (Eintragung der Besitzerlaubnis) und hier wird der Sportschütze dann von seinem SB gefragt ob die Waffe sich in der vom BKA beschriebenen Konfiguration befindet. Sollte der Sportschütze die Waffe bis dahin nicht umgebaut haben = verweigern der Eintragung = versagen der Besitzerlaubnis = illegal und sollte der Sportschütze bis zu diesem Zeitpunkt das Bajonett abgebaut haben = Eintragung der Waffe = Erteilung der Besitzerlaubnis = Legal. Sollte der Sportschütze nach Erteilung der Besitzerlaubnis wieder das Bajonett montieren kommt punkt b) unten zum tragen. Korrekt? Was wäre wenn der SB die SKS ohne nachfragen und ohne Einschränkungen einträgt? Dürfte der Sportschütze die Waffe dann mit Bajonett (also sportlich nicht zugelassen) besitzen aber nicht schießen weil die Sportordnung das schießen verbietet? Kann sie die Erlaubnis widerrufen oder reicht es auch aus den ordnungsgemäßen Zustand wieder herzustellen und kann damit ein (ggf bereits erteilter) widerruf aufgehoben werden?
  2. Oder ganz allgemein anders gefragt: Muss eine Waffe bei Überlassung dem Bedürfnis entsprechen (wenn ja, wo steht das?) oder reicht es aus wenn die Waffe entsprechend angepasst/umgebaut werden kann und man dann im falle der sportlichen Zulassung diesen Umbau macht bevor man damit (sportlich) schießt? Wenn es so einfach wäre... Darum habe ich ja das Beispiel mit der Pistole genannt. Man beantragt eine Bescheinigung für eine Waffe in der Disziplin XY mit Optik und bestellt dann beim Händler A eine Glock ohne Optik und bei Händler B eine Optik. Nach der ganz vereinfachten und wortwörtlichen Auslegung dürfte kein Händler die Glock ohne eine Optik verkaufen, es wird aber ständig so praktiziert. Machen nun alle Händler etwas falsch? Abgesehen davon kennt der Händler mein Bedürfnis ja auch gar nicht... AR15 und Handschutz sind natürlich auch ein gutes Beispiel. Händler A verkauft eine AR15 mit dem "falschen" Handschutz und der richtige Handschutz liegt schon bei mir daheim. Darf der Händler A mir die Waffe zuschicken? Muss der Händler A den Handschutz abbauen und daneben ins Paket legen? SKS dürfen in Deutschland von einem Jäger mit Bajonet geführt werden, beim Sportschützen muss das Bajonet ab. Muss der Händler also das Bajonet abschrauben und darf erst dann der Sportschütze die Waffe und das Bajonet (getrennt) nach Hause transportieren oder darf der Sportschütze die Waffe mit Bajonet nach Hause transportieren und es reicht dann aus wenn das Bajonet vor Benutzung abgeschraubt wird? Genau das ist ja niemals abgestritten worden. Die gestellte Frage lautet: Wann muss der Umbau erfolgen? Darf die Waffe erst nach Hause genommen werden um sie in der Werkstatt umzubauen oder muss die Waffe vor der überlassung umgebaut sein und warum verhält es sich bei dem thema anders als scheinbar bei dem Thema mit dem Pistole und dem Leuchtpunktvisier (oder machen da einfach alle was falsch)? Und vorallem: Wenn es geregelt ist, wo steht das?
  3. Gibt es eigentlich eine rechtliche Regelung die etwas aussagt über den Erwerb einer sportlich nicht zugelassenen Waffe für Sportschützen oder ist das ein Graubereich? Soweit ich weiss, korrigiert mich wenn ich da falsch liege, gibt es kein Verbot für einen Sportschützen eine Waffe zu erwerben die sportlich nicht zugelassen ist. Allerdings hat er natürlich kein Bedürfnis für diese Waffe was ihm dann eben diese Waffe nicht erlaubt. Gleiches gilt allerdings (theoretisch) auch wenn ich eine Waffe mit Optik beantrage und genehmigt bekomme und dann die Waffe ohne Optik kaufe und die Optik bei einem anderen Händler eine Woche später bestelle. Ist das mit der sportlich nicht zugelassenen Waffe ebenso? Wenn man ein BKA Bescheid hat das aussagt das die Waffe sportlich nur zugelassen ist wenn man Teil X abbaut, Teil y gegen Teil Z austauscht usw, stellt es dann ein Problem dar wenn man als Sportschütze die Waffe im "nicht sportlichen Zustand" kauft und damit durch halb Deutschland fährt und erst 2 Wochen später daheim Umbaut? Gibt es ein Problem wenn man, aus welchem Grund auch immer, die Waffe wieder in den Ursprung zurück baut und so im Schrank stehen hat?
  4. Nachtrag bzw. Update zur Lage in der DSU: Im Gespräch mit Präsident und Vizepräsident wurden die Norlite den Pistolen mit Anschlagschaft gleichgestellt. Ich persönlich halte das nicht unbedingt für optimal da ich diese eher zu den "echten" Langwaffen zählen würde aufgrund der Lauflänge dürfte man gegenüber einer Glock im KPOS doch einen deutlichen Vorteil haben, aber da habe ich nix zu melden Die Pistolen mit Anschlagschaft werden aber auch erst in dem neuen Sporthandbuch berücksichtigt und das entwickelt sich zu einem running gag... Also bleibt zusammenfassend auf die Frage nach der Verwendbarkeit das sie aktuell (vermutlich) nur beim BDS möglich sind und dort den Langwaffen gleichgestellt sind und damit gegen Hera 9ers und ggf auch JP5 antreten müssen (vielleicht nicht ganz fair, ich bin aber mit meiner Scorpion Evo 3 auch stark im nachteil und muss damit leben ). Der DSB wird die vermutlich nicht erlauben, der BDMP erlaubt die nicht und die DSU wird sie vermutlich irgendwann mal erlauben (das neue Sporthandbuch kommt sicher zur DM, nur in welchem Jahr ist noch offen)
  5. In ALLEN sicherlich nicht! Ich weiss aber sicher das die Norlite USK namentlich in der BDS Sportordnung genannt werden als Beispiel für diese Waffengattung. Bei der DSU bin ich der Meinung das der Frank Neiss in seiner Zeit als Präsi diese auch mündlich erwähnt hat, allerdings ist er ja nicht mehr Präsi und ob da was geschrieben steht bzw. wie der neue Präsi das sieht müsste ich erst in Erfahrung bringen. Ich gehe aber eigentlich davon aus das sie auch akzeptiert wird da ein Grundsatz der DSU ursprünglich mal war das es keine (in Deutschland zugelassene) Waffe zu kaufen geben darf die nicht bei der DSU verwendet werden kann... BDMP kenne ich mich überhaupt nicht aus...
  6. Dieser Punkt ist auch in meinem Zitat kurz aufgegriffen worden, danke für die deutlich ausführlichere Ausführungen. Zur Verwirrung trägt vermutlich auch noch bei das diese Waffen dann aber, aufgrund der Lauflänge, bei den Kurzwaffen nicht mehr mitspielen dürfen sondern gegen Langwaffen antreten müssen.
  7. Und es hat sich nie jemand was anderes behauptet
  8. Ja, das ist mir klar. Aber sieht das jeder SB und ggf Richter z.B. in NRW und BW genauso? Da könnte durchaus jemand auf die Idee kommen zu behaupten das man die Glock z.B. auf das Bedürfnis für BDS Fallscheibe mit der Nr. 1201 beantragt hat und das wechselsystem dann unter 2510 fällt. Ist zwar dasselbe mit jedem anderen Wechselsystem auch (wenn man z.B. eine 45er beantragt hat und dann ein 9er Wechselsystem dazu kauft fällt man ja auch in eine andere Klasse) allerdings bleibt man dann ja immer noch in der KW klasse und kommt nicht in die LW klasse. Wie gesagt: Ich könnte mir vorstellen das einzelne dort ein Problem reininterpretieren könnten wo eigentlich gar keines ist...
  9. Norlite schreibt dazu auf der HP: Das erklärt dann auch warum die "Magazinproblematik" nicht greift. Der Satz "vom ursprünglichen Bedürfnis umfasst" würde allerdings wieder interpretationsspielraum ergeben...
  10. Und ein Mehrdistanzstand muss die über die ganze Länge haben? Das sehe ich auch so. Der Vergleich weiter vorne mit dem LKW hinkt auch ziemlich. Der bessere Vergleich wäre: wenn man sich neben den Auspuff des LKW stellt und dann das Schienbein verbrennt, bekommt man dann Schmerzensgeld oder sagt der Richter das man für Dummheit kein Geld bekommt?
  11. Alles klar, das wird es dann vermutlich gewesen sein. Die haben an dem Tag auch die Disziplin geschossen bei der man mit der AR15 auf Zeit mehrere Distanzen mit nachladen schießt. Bin nicht so ganz in dem Thema drin, hatte einfach spaßeshalber mit meiner KK Pistole ein bischen mitgemacht und kann sagen das es auch mit einer Ruger Mark IV spaß macht Soweit ich weiss verlangt der BDMP für einige Disziplinen, unter anderem auch für diese, "spezielle" Schießleiter die für die spezielle Disziplin die Berechtigung haben und darum haben die dann vermutlich eben von diesem den Stempel gebraucht und den Vereinsstempel abgelehnt. Wieder was dazu gelernt, danke
  12. OK, dann habe ich da wohl etwas falsch mitbekommen. War glaub so das jemand in meinem Verein (kein BDMP Verein) mal BDMP geschossen hat, der Schütze keinen Vereinsstempel im Ringbuch haben wollte sondern einen Stempel von seinem BDMP Schiessleiter haben wollte und sagte das der BDMP nur diese anerkennen würde. Meines Wissens nach hat er sogar 2 verschiedene Bücher geführt, das Ringbuch für den BDMP und ein "normales Büchlein" für die anderen. Kann ich falsch verstanden haben, kann er falsch verstanden/erzählt haben, ist aber letzten endes auch wumpe wenn man beim BDMP die notwendigen Bescheinigungen auch bekommt wenn ein Vereinsstempel drin ist und als "Disziplin" im Schiessbuch z.B. "BDS Fallscheibe" steht. Wie es in dem anderen von mir geschilderten Fall ist muss sich dann halt auch zeigen wenn es soweit ist. Ich persönlich trage in mein Schießbuch meist keine Disziplin ein (stattdessen meist nur ein allgemein gehaltenes "Training") und nur bei Wettkämpfen oder wenn "spezielle Spartentrainings" sind die jeweilige Disziplin und habe auch auf jeden Fall genügend Einträge von Wettkämpfen und/oder "Spartentrainings" des entsprechenden Verbands das es keine Probleme geben sollte. Sollte sich dies allerdings eintreten das der Verband X bei der Ausstellung von bescheinigungen die Termine im Verband Y nicht anerkennt, dann wird sich das sicherlich auch ganz schnell herumsprechen bzw es müsste auch entsprechend angekündigt werden.
  13. Wo der BDMP gerade angesprochen wird: Viel interessanter finde ich die frage wie das dann mit Schießterminen gehandhabt wird die außerhalb des eigenen Verbandes geleistet wurden. Ich kenne den BDMP nicht, aber soweit ich weiss muss im BDMP jemand mit einem BDMP Stempel gegenzeichnen, zumindest wenn es um die Befürwortung geht. Auch ist mir aus einem anderen Verband inoffiziell (darum möchte ich hier nicht weiter ins Detail gehen bevor ich hier irgendwelche Gerüchte streue die so nicht wahr sind weil diese mündliche Aussage von höchster Stelle doch nicht umgesetzt wird) bereits gesagt das er Termine des eigenen Verbandes sehen will für die Bedürfnisbescheinigung und wenn jemand hauptsächlich Termine eines anderen Verbandes im Schießbuch hat soll er beim anderen Verband beantragen.
  14. Ist inklusive, genauso wie .38special bei 357magnum inklusive ist.
  15. Wir könnten bei derselben Behörde sein, allerdings mache ich den Termin per E-Mail oder telefonisch (keine Ahnung ob die Option online auch im Ordnungsamt geht)... Allerdings ist die vorgelagerte Überprüfung dann doch etwas unberechenbar, von wenigen Tagen bis wenige Monate habe ich alles schon erlebt von Antragstellung bis zur Terminvereinbarung
  16. 1. Gibt es keine .22lr Waffe in die nur SV aber keine HV "passen", das ist ja auch ziemlich logisch wenn auch eine Velocitor, genauso wie die normalen CCI SV, als .22lr zugelassen ist. Mir ist auch nicht bekannt das ein Hersteller seiner Waffe sagt das man nur HV nehmen darf, bei einigen Waffen sind HV empfohlen aber eben nicht vorgeschrieben (und selbst dann gibt es immer noch genug HV die unter den 200J bleiben) 2. Kann auch keiner verlangen das ich die Energie der Munition bzw. die Angaben des Herstellers überprüfe. Ich stimme überein das eine Verwendung von Munition die mit über 200J angegeben ist nicht zulässig ist, ich stimme aber nicht damit überein wenn jemand sagt ich müsse die Munition überprüfen ob die, wie auf der Packung angegeben, wirklich 195J oder doch 201J hat.
  17. Aber auch nur bei dieser, oder? Bei der CCI Blazer sind es unter 200... Bei RWS und SK habe ich auch nur Werte unter 200 gefunden. Also wäre eine Aussage wie "Manche HV können über 200J sein" deutlich besser und korrekt während eine Aussage wie "HV sind zu stark" in der Allgemeinheit allgemein falsch ist
  18. Die Dauer im Verein ist da eher zweitrangig, die Dauer im Verband ist ausschlaggebend. Die 12 Monate Verbandszugehörigkeit müssen zwangsläufig verstreichen, damit sind die 12 Monate erfüllt. Wie dann die Termine verteilt sind ist eher zweitrangig. Wer sagt das? Es ist eine "normale" Waffe, es gibt keine .22lr <200J und .22lr >200J sondern nur eine .22lr die die vorgaben erfüllt. Und ja, die Fragen sollte in einer Sachkunde geklärt werden. Der Hinweis darauf ist aber (wie in den meisten Fällen) etwas daneben. Wenn ich mir überlege ob ich Motorrad fahren möchte mache ich ja auch nicht sofort einen Führerschein sondern erst dann wenn ich mich entschieden habe das ich ein Motorrad haben fahren möchte.
  19. Darum die Empfehlung sich (nochmal) ausgiebig mit dem WaffG auseinander zu setzen und ggf, falls das allein zu trocken ist, nochmal einen Sachkundelehrgang zu besuchen. War gar nicht böse gemeint und gar nicht auf den (recht dummen) Spruch "das musst Du doch wissen, Du hast doch Sachkunde" bezogen. Sich auf dem laufenden zu halten ist manchmal, vorallem bei großen Änderungen, nicht leicht aber trotzdem wichtig und zusammen mit ein paar Vereinskameraden (egal ob alte Hasen oder Frischlinge) nochmal eine Sachkunde zu besuchen kann sogar spaß machen.
  20. Setzen 6... Vielleicht solltest Du wirklich nochmal ganz dringend eine Sachkundeschulung besuchen? Es gibt keinen "Transport", das was man im allgemeinen als "transport" bezeichnet ist waffenrechtlich ein "erlaubnisfreies Führen" und das ist in genau diesem angesprochenen Paragraphen geregelt. Der Gesetzestext in besser lesbarer Form: Dort steht dann auch wortwörtlich das "nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit" was nach Deiner Aussage nicht im Gesetz zu finden sein sollte
  21. Vielleicht solltest Du nochmal etwas genauer das WaffG lesen, vorallem die Punkte die für Dich als LWB besonders interessant sind und insbesondere den §12 Abs.3 Punkt 2
  22. Ich habe gar keine Schießfahne, muss ich mir jetzt extra eine kaufen weil der Polizist bei einer Kontrolle evtl. Sportschütze im DSB ist? Die Herren, Damen und sonstige Personen bei der Polizei sollen nach Recht und Gesetz handeln, nicht nach den persönlichen Vorlieben und/oder dem Sporthandbuch Ihres Verbandes!
  23. Zugegeben sind diese Disziplinen für die Jugend, da die Jugend aber die Waffen selber nicht erwerben darf muss natürlich ein Erwachsener die Waffen erwerben. Das war aber nicht die Frage, die Frage war nur ob es sportliche Disziplinen gibt und das sollte ich damit bewiesen haben, oder? Und ich kenne nicht jede Sportordnung jedes Verbandes, ich könnte mir aber gut vorstellen das es bei noch mehr verbänden irgendwo ganz hinten versteckt noch mehr gibt...
  24. Das setzt aber die (falsche) Annahme voraus das Überkontingent so definiert ist. Ein Grundkontingent ist nirgendwo quantitativ definiert. Das "Überkontingent" (wobei es hier auch nicht als "Überkontingent" definiert ist sondern definiert ist ab wann erweiterte Nachweise zu erbringen sind was wir der einfachheit halber einfach "Überkontingent" nennen) ist definiert in §14 Abs. 5 mit den Worten: Da eine VRF aber keine halbautomatische Langwaffe und normalerweise auch keine mehrschüssige Kurzwaffe ist sind die erweiterten nachweise somit hier nicht anzuwenden. Wenn wir unbedingt die VRF in irgendwas einordnen wollen, dann würde ich es eher schlüssig finden sie zum Kontingent der Gelben zu zählen da sie hier eigentlich reingehören würde und nur aufgrund des Gesetzgebers der zuviel Hollywood Filme geschaut hat und unbedingt irgendwas machen musste nach einem Anschlag die VRF auf die Grüne gepackt hat.
  25. Ich glaub so war das nicht wirklich gemeint... In dem Fall das man nur eine 4mm eingetragen hat halte ich die aussage korrekt das man auch nur eine 4mm leihen darf. Das hat aber weniger mit den 4mm zu tun als mit dem "bedürfnisfrei" und mir fallen auf die schnelle keine anderen bedürfnisfreien ein (allerdings habe ich mich mit dem Thema noch nie wirklich beschäftigt). Das wenn man als z.B. Sportschütze eine 9mm eingetragen hat und man dann auch nur eine 9mm leihen darf halte ich für blödsinn, man darf sich alles leihen was für einen Sportschützen erlaubt ist (es soll ja Waffen geben die z.B. ein Jäger besitzen darf aber ein Sportschütze nicht) unabhängig vom Kaliber
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.