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Wolfgang Seel

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Alle Inhalte von Wolfgang Seel

  1. Wäre interessant, wenn hier die nächsten einschlägigen Gerichtsverhandlungstermine bekannt gegeben würden. Evtl. nach dem Urteilsspruch noch das Ergebnis + das Aktenzeichen. Ich könnte meine umfängliche Datenbank der WaffG-Entscheidungen mit SprengG-Entscheidungen auffüllen. Es scheint doch offenbar so, als wenn der Wechsel der Zuständigkeit für das § 27 SprengG von der Gewerbeaufsicht zu den Waffenbehörden in einigen Bundesländern zu Unruhe geführt hat.
  2. Entschuldigung, es ist für mich als Erlaubnisinhaber nach § 18 WaffG + § 27 SpengG eine Hausnummer, sollte aber trotzdem einzeln benannt werden.
  3. Wenn's so eindeutig geregelt wäre, dann näherten wir uns nicht den 15 Seiten.
  4. Auch das Straßenverkehrsrecht wandelt sich (A1-Führerschein reicht unterdessen für das APE-Dreirad mit großem Nummernschild, immerhin ein Kfz) - auch das WaffG könnte entrümpelt werden, wenn Politiker den Mut hätten, diese heikle Materie anzufassen. Aber: man hat die Buxe voll.
  5. Das sicher nicht, aber die Verwaltungsbehörde weiß schon, ob der Kläger einen durchsetzungsstarken und kompetenten Rechtsbeistand hat - spätestens wenn der siegreiche Kläger hier in WO mit seinem Erfolg prahlt.
  6. Es ist carcano's Beruf, einem Rechtsstreit nicht aus dem Weg zu gehen. Zu der gestellten Frage sollte man die Suchfunktion nutzen und nach lange zurückliegenden Ansichten von muni suchen. Der hat sich sogar in Richtung in Richtung § 7 SprenG ausgesprochen, wenn ich mich recht erinnere.
  7. Würde er das machen, dann hättest Du bald einen anderen Sachbearbeiter, der aus dem Kamikaze-Flug seines Vorgängers seine Erkenntnisse gezogen hätte. Ich glaube, Dein Vorschlag war nicht ganz ernst gemeint.
  8. Das Urteil ist sehr sorgfältig begründet - bemerkenswert für ein Gericht! Welche Kreispolizeibehörde ist das? Hat die Kreispolizeibehörde das eigenständig durchgefochten und begründet oder war noch ein Gutachter als "Büchsenspanner" tätig? Eventuell vom zuständigen LKA?
  9. Gemäß § 75 Satz 2 VwGO sind es drei Monate.
  10. So wie es ist, sicher nicht. Aber es muss eingehalten werden. Bürgerfreundlich kann schon eine kurze Bearbeitungsdauer sein, es muss ja nicht zu einer Untätigkeitsklage kommen. Ein routinierter und kenntnisreicher Sachbearbeiter muss nichts auf die lange Bank schieben. Er mag überlastet sein und Zeit benötigen für den Bescheid, zügig sollte es trotzdem geschehen. Ist ja wohl hier geschehen.
  11. Ich glaube nicht, dass die Fachaufsichtsbehörde etwas gegen bürgerfreundlichen und korrekten Vollzug des Waffengesetzes hat.
  12. Och, glaub ich nicht. Die SB ist schon eine Weile in dieser Tätigkeit und bewältigt ihre Aufgabe sehr gut.
  13. Wieviel Waffenbehörden gibt es in NRW und wieviel davon nutzen das Internet/Internetforen?
  14. Meinst Du die Waffenbehörden? Da kann ich Dich beruhigen, die haben auf ihrem dienstlichen PC zumeist keinen Zugang zu Internetforen oder zum Internet insgesamt.
  15. Das entscheidende ist doch, dass Aufträge vorliegen müssen und plausibel nachzuweisen ist, dass der Waffeneinsatz notwendig + geeignet ist. Wenn dann noch Wertbeträge beim Werttransport über 10 000 € nachgewiesen werden, dann sehe ich kein Problem. Beispiel: Schmuckhändler aus der Region Idar-Oberstein: kein Problem.
  16. Indem Neucreationen von Vorderladern (solche, die kein historisches Vorbild haben) unter die Erlaubnispflicht gefallen sind.
  17. Vielleicht wollte man mit dieser Regelung im Bundeswaffengesetz eine weitere Vorderlader-Schwemme ähnlich der Replika-Schwemme der 1960er Jahre verhindern?
  18. Schade, dass viele Sachbearbeiter der unteren Waffenbehörden diese Diskussion nicht lesen können, weil Sie behördlicherseits keinen Zugang bekommen.
  19. Schade, wenn's so sein solte. Ich habe das Buch als Printmedium nach dem Erscheinen in der Fachpresse besprochen und trotz der vielen Druckfehler als ganz gut geeignet beurteilt. Alles Gute zum Neuen Jahr!
  20. Ja, das Buchgeschäft war hart und ist noch härter geworden. Die 10 % Autorenhonorar habe noch nie die Kosten gedeckt. Es ist Herzblut, das der Autor vergießt - ganz besonders in heutigere Zeit, wo das Web die Printmedien kaputt macht. Ich verstehe die überschäumende Freude, mit der hier eine Publikationsreihe eines Spezialinteresses angekündigt wird, und ich denke, dass gute Aussichten bestehen für ein Gelingen - hat doch der Co-Autor (man wird in ja bald mit Klarnamen erfahren) exzellentes Wissen in seinem Bereich und auf Anhieb seine voll umfängliche Rote WBK für diesen Bereich erhalten. Weitermachen ! Wünscht W. Seel
  21. Ich mach mal 'nen Gegenvorschlag: Auch die Gegenseite zu Wort kommen lassen, d.h. Datenbank über a) dusselige WBK-Anträge B) erfolglose Anwälte c) Verbände, bei denen 33% des Mitgliedbeiträge für die Rechtschutzversicherung draufgeht.
  22. Hallo therealsilencer, du musst Sachbearbeiter für sehr unwissend halten.
  23. Man unterschätze nicht, daß die unteren und mittleren Waffenbehörden ganz mächtig wissensmäßig aufgeholt haben. Das Waffenrecht ist unterdessen so subtil, dass nur noch echte Spezialisten voll durchblicken. Diese Spezialisten gibt es unterdessen auch bei den Waffenbehörden – lasst euch nicht täuschen! Bereitet euch gut auf die FACHkunde-Prüfung vor! Die Durchfallquote ist enorm! Wie sieht es aus mit den tausenden ungeklärten Erbfällen, denen bisher aufgrund des Fehlens waffenrechtlicher Handhaben kaum nachgegangen wurde? Sucht schon mal den Nachlass vom Opa durch, bald muss abgeliefert werden! Das sind die Bruchstücke des zukünftigen Szenarios! Good Luck
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