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drummer

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  1. Die rechtliche Einstufung ist in meinen Augen z.B. die Frage ob eine entsprechende Montage eine "Montagevorrichtung für Schusswaffen" ist. Bei Picatinny relativ klar, bei ARCA-Swiss schon nicht mehr. Eine Umdefinition von Begriffen und damit eine komplett neue Gesetzeslage übersteigt §2 Abs. 5 WaffG bei weitem!
  2. D.h. wir sind uns jetzt alle einig, dass alle Nachtsicht- und Nachtzielgeräte/-vorsätze - auch wenn sie einen Bildwandler oder eine elektronischen Verstärkung besitzen - keinerelei Einschränkungen unterliegen, solange sie im vorliegenden Zustand keine Montagevorrichtung für Schusswaffen besitzen?!
  3. Ich habe sogar den entsprechenden Abschnitt nochmals zitiert - und das kann jeder im Waffengesetz mit einer einfachen Suiche selbst Überprüfen: Das Wort Absehen kommt im Waffengesetz als Substantiv nicht vor. Der zweite Teil erfordert eine (minimal kleine) Transferleistung: Das Waffengesetz kennt zwar generell die Bestimmung von Gegenständen, aber eben nicht für diesen Gegenstand. Du hast das vermutlich falsch verstanden: Ich konstruiere - im Gegensatz zum BKA - gar kein Verbot. Ich halte mich - im Gegensatz zum BKA - an das Waffengesetz! Und das sagt ganz klar und deutlich, erst durch die Montagevorrichtung an bestimmten Gegenständen werden diese zum verbotenen Gegenstand. Ohne diese Montagevorrichtung können diese Gegenstände keine verbotenen Gegenstände sein. Weder durch ein Absehen, noch durch eine Strichplatte und auch nicht durch die Bestimmung des Herstellers.
  4. Da sonst gleich wieder die Tüpfelscheisser kommen: Nicht das Absehen, sondern Geräte aufgrund eines Absehen. Zur Quelle hat @raze4711 das BKA bereits zitiert. Ich kann das natürlich nochmal machen, wenn Du ihn bzw. seine Beiträge ignorieren willst: Hier sind gleich zwei Fehler des BKA in diesem Abschnitt: 1) Das Waffengesetz stellt nicht auf die Bestimmung - also die Möglichkeit einer Montage - ab, sondern darauf ob eine Montage vorhanden ist oder nicht ("mit Montagevorrichtung für Schusswaffen"). 2) Das Waffengesetz macht keine zusätzlichen Vorgabe bezüglich Absehen oder anderen Markierungen. Das ist eine reine Erfindung des BKA.
  5. Richtig. Sinnentstellendes zitieren ist tatsächlich Blödsinn! Ob das BKA dazu bereits etwas gesagt hat weiss ich nicht. Die Ausssage des Waffengesetz dagegen ist eindeutig: Solange kein Bildwandler und keine elektronische Verstärkung drin ist, gehört es nicht zu den verbotenen Waffen. Nach der Logik unserer BKA Anhängern könnte das BKA diesen Gegenstand aber jederzeit als verbotenen Gegenstand deklarieren. Solange dafür also keine eindeutige Einstufung des BKA vorliegt besteht hier Rechtsunsicherheit (nach der Logik unserer BKA Follower).
  6. Das BKA natürlich! Und jeder der dieser BKA Aussage Gesetzeskraft verleiht. (Kurz zusammengefasst: Weil ein Absehen keine Montagevorrichtung ist)
  7. Danke für die Bestätigung meiner Analyse!
  8. Genau. Und egal wie Du geschreibsel des BKA nennen möchtest - das BKA kann Gesetze umdrehen und damit eigene Gesetze machen. Und daher gilt nicht das Waffengesetz sondern nur das BKA. Denn das BKA kann (offensichtlich) jederzeit durch eine "Definition" ein eigenes beliebiges Gesetz "erlassen".
  9. Ich bin nicht @raze4711.
  10. Oben schreibst Du, dass nur das BKA durch ominöse "Berichte" hier eine Definition abgegeben kann. Jetzt ist es für Dich auf einmal wieder klar, ohne dass Du jedoch einen solchen "Bericht" zitiert hast. Entscheide Dich einfach mal ob jetzt das Waffengesetz oder ein BKA Bericht gilt.
  11. Weil @Kreppel oben beschrieben hat, dass die exakte Definition und damit die Frage ob es verboten ist erst durch sogenannte "Berichte" des BKA erfolgt! Das Waffengesetz ist also irrelevant (laut @Kreppel)!!!
  12. Danke für die Erklärung. Also ist es eben doch nicht sicher, dass das Vortex erlaubt ist. Das kann Deiner erklärung nach nämlich erst dann klar sein, wenn das BKA einen entsprechenden "Bericht" herausgegeben hat und somit dazu eine Definition geliefert hat! Behörden, Händler und Sachverständige lassen wir mal aus dem Spiel, für die gelten sowieso viele (bis alle) Einschränkungen nicht.
  13. Seit wann ist das BKA die Legislative? Irgendwie muss mir da etwas entgangen sein. Wer kann denn - Deiner Meinung nach - noch solche ominösen "Berichte" verfassen, die dann Gesetze aushebeln und damit eine geänderte Rechtslage zur Folge haben?!
  14. Also nochmal für die ganz lange Leitung: Das Vortex war natürlich nicht ernstgemeint, wobei es anscheinend mit einem dieser ominösen "Berichte" jederzeit ebenfalls für illegal erklärt werden könnte. Aber nun zum wichtigen Punkt: Woher stammt der "Bericht", der ja angeblich Gesetzeskraft entfaltet. Quellenangabe bitte!
  15. Was ist das für ein Text? Das Waffengesetz ist hier klar und überdeutlich (und kennt kein "Absehen"):
  16. Leute, kauf euch einfach ein Pulsar Thermion. Sobald das BKA das mitbekommt, wird euch klar werden wo diese Behörde sich vom Waffengesetz verabschiedet hat. Ich habe die entsprechenden Begriffe ja bereits zitiert. (Kleiner Hinweis, für diejenigen die noch auf dem Schlauch stehen: Das Thermion hat - wie besipeislweise eine Stabtaschenlampe - keine Montagevorrichtung für Schusswaffen.)
  17. Erstens mal hast Du den 😉 übersehen und zweitens steht im Waffengesetz nichts von einem Absehen und schon gar nicht von einem "verstellbaren Fadenkreuz". Im Waffengesetz steht nur "... mit Monatgevorrichtung für Schusswaffen" was laut BKA ein Absehen ist! (Und natürlich fehlt dem Teil tatsächlich auch noch die elektronische Verstärkung bzw. der Bildwandler.)
  18. Ist ja lustig, jetzt sind "verbotene Gegenstände" bereits in Deutschland in deutschen Shops bestellbar: Ich möchte mir ein Monokular kaufen und bin gerade auf das Vortex Solo 8x36 R/T gestossen. Leider nach Lesart des BKA in DE ein verbotener Gegenstand, da es ein Absehen besitzt(sic)! (Ich weiss dass es rechtlich gesehen genausowenig ein verbotener Gegenstand ist, wie ein Pulsar Thermion. Trotzdem zeigt das sehr schön den Irrsinn, wenn Behörden sich nicht an Gesetze halten die an sich schon [von] total schwachsinnig[en] sind)
  19. drummer

    PTB Nummer

    Weil ich gerade bei einer Recherche zu einem anderen Thema darüber gestolpert bin: Hat mich zwar überrascht, aber laut Waffengesetz: Definitiv NEIN, PTB ist (rein rechtlich gesehen) für SRS Waffen nicht mehr erforderich! Wobei sich die Behörden, Staatsanwälte und Richter in DE bekanntlich nicht an solche Gesetze halten müssen. Daher habe ich vermutlich auch noch nie gesehen, dass eine solche EU Waffe in DE frei gehandelt wird.
  20. Nein,im Gegenteil! Leider lungert davon viel zu viel an den falschen Stellen herum und verursacht Probleme.
  21. Wenn dieser Verband meint er könne mit 10 Zeitsoldaten, die dann bei Olympia teilnehmen überleben, dann ist die Verbandsführung ebenso vertrottelt wie die von ihm hofierten Politiker. Die bessere Methode wäre dann, dieses Leistungszentrum gleich in die Bundeswehr einzugliedern - dann zahlt es komplett die Regierung. Ausserdem gibt es dann keine Problem mehr mit dem Waffengesetz, weil diese Vögel sich ja sowieso eine Ausnahme verordnet haben.
  22. Nun, damit machen sie nichts besser, halten die Politiker in dem Glauben sie wären ganz tolle Hechte (anstatt ihnen klar zu machen was für Trottel sie sind), nerven ihre Mitglieder, sorgen für weitere sinn- und nutzlose Verschlechterung der Bedingungen und schaffen sich letztendlich langfristig selber ab. Heute eine Sportförderung mitnehmen, um morgen den Laden dichtzumachen ist schon sehr kurzsichtig.
  23. Warum verhalten sie sich dann (teilweise) so, als ob sie das wären? Vermutlich, weil sie per Gesetz zu viel Macht über ihre ZWangsmitglieder bekommen haben?!
  24. Nein, leider sind es diese Trottel, die es kurz-, mittel- und langfristig allen schwer machen!
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