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ALBA

WO Silber
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  1. Was regt Ihr Euch so auf ? HAbt IHR halbautomatische Schnellfeuergewehre ? Ich habe Halbautomatische Langwaffen, ich dachte immer Schnellfeuergewehre sind nicht erlaubt. Leute die sowas fordern gehen mit Gift gegen Wölfe und Bären vor, und denken dabei noch was für gestandene Mannsbilder sie sind
  2. wenn dem so ist, dann haben mich auch RA-s abgezogen die hier unterwegs waren dann wurden aber auch die Verbände abgezogen, denn die haben ja auch mitbezahlt...... Mir ist es mittlererweile egal, wie ich bereits sagte, ich würde es nicht nocheinmal machen
  3. Die haben garnicht sooo viel geschrieben. die haben sich ihre vorlageberechtigung bezahlen lassen. nicht jeder RA darf beim Verfassungsgericht Beschwerde einlegen…..
  4. # Die Anwaltsrechung über 24.061,80 für das Vorbringen der Verfassungsbeschwerde sowie weitere REchnungen können jederzeit eingesehen werden, stelle ich aber nicht online.. NUR für die Verfassungsbeschwerde zahlten wir pro Person ( 2 Kläger ) ca 60.000 - 70.000 an diverse Rechtsanwälte, wobei die 50.000 ( 2 Beschwerdeschriften a ca 25.000 Euro ) für die Klageschrift der größte Batzen waren Grüße Frank
  5. Ich scan meinen Montag mal, vielleicht vertu ich mich ja auch....
  6. Wie hiess - GermanKraut- denn früher ?
  7. Was nicht stimmt ist WIR haben der GRA nicht das Geld abgenommen - sondern wir mussten es plötzlich selber unterbringen weil der GRA das Konto gekündigt wurde und wir konnten das Geld nicht der GRA spenden weil ja immernoch ein Verfahren anhängig ist. sollte das jemals zur Entscheidung angenommen werden reichen die verbliebenen 9000 euro bei weitem nicht aus….. Es war also nicht so das wir der GRA nichts abgeben wollten… das die GRA das anders das anders dargestellt hat und uns in einem schlechten Licht hat da stehen lassen - das kreide ich an und deshalb bekommen die von MIR keinen cent ich habe frau Triebel mehrfach versucht zu kontaktieren - sie hatte nie zeit für mich selbst auf der IWA Konnte man nicht mit ihr reden für mich gestorben Für mich stellt sich die Frage - Wer setzt sich für den Fortbestand des Waffenbesitzes ein - die GRA - oder die Waffenbesitzer die sich aufraffen und klagen? es hat unendlich viel Zeit und privates Geld verschlungen….
  8. Ja ich bin einer der zwei wir können jeden cent nachweisen und haben ca 9000 euro übrig für das 2. noch anhängige verfahren - wenn das niedergeschlagen wird spenden wir das geld für kranke kinder - nachdem was so gelaufen ist würde ICH der GRA keinen cent davon geben - aber ich muss dazu sagen das das Verhalten der GRA während der Zeit wo sie das Geld verwahrte vollkommen OK war…..
  9. ALBA

    Grünig & Elmiger

    NA, da bist Du ja noch unter einem Jahr....
  10. Was as Spendengeldern geworden ist, sollte sehr gut nachweisbar sein, denn sonst sind sie steuerpflichtig. Wir können jeden einzelnen Cent mit Rechnungen und Belegen nachweisen. Unsere Ausgaben wie Fahrkosten usw - sind nicht aus dem Spendentopf beglichen worden. Was die Kosten betrifft, ein RA ist nicht verpflichtet so viel Geld zu verlangen. Der Streitwert war bei uns damals 5000 Euro, demnach hätte die Klageschrift nicht mehr als 500 Euro kosten dürfen. Aber dafür fand sich kein RA der das machen wollte. Es kamen dann auch RA´s auf uns zu die Rechnungen schickten weil sie uns beratend zur Seite gestanden haben -hier aus dem Forum- es war nie vereinbart gewesen das da ne Rechnung kommt....... Das GEld geht schneller weg, als es gespendet wurde und alle machten sich die Taschen voll...... Das GEld lag lange bei der GRA, irgendwann wollte die das nicht mehr, weil angeblich die Bank herumzickte und nun liegt ein Rest auf einem Sparkonto, als Reserve für das Verfahren das noch anhängig ist, wird auch das nicht zur Verhandlung angenommen, wird das GEld gespendet. Gespendetes Geld sollte also immer von vorn bis hinten nachweisbar sein... WER hat denn das GEld aus dem jetzigen Fall bekommen ? Die GRA ? Dann sollte die doch auf Knopfdruck nachweisen können wo es geblieben ist, bzs was noch übrig ist.......
  11. Klar ich weiss ja nicht was du so verdienst aber eine verfassungsbeschwerde zahlt keine rechtschutzversicherung
  12. DAS mit den verfassungsbeschwerden ist sone Sache für sich, das kann Jahre dauern bis man dann Post bekommt- wird nicht zur Entscheidung angenommen- bei mir war das innerhalb von 14 Tagen, der Kollege der mit mir zusammen Beschwerde eingelegt hatte wartet nun seit fast 8 Jahren darauf das was passiert. Auskunft bekommt man in Karlsruhe übrigens keine.... Ein Anwalt für eine Verfassungsbeschwerde kostet mal ganz schnell viel Geld, die beiden die uns vertreten haben wollten jeweils 25.000 Euro für einen Brief. Anwälte die denen zugearbeitet haben nahmen nochmal jeweils 6.000 - überlegt es euch gut, ob Ihr so nen Mist lostreten wollt. Überlasst sowas der GRA oder sonst wem ICH - würds nie wieder machen
  13. @Stefan 1911 danke, für Deineausführliche Schilderung aber auch hier war die deutsche WBK bereits vor dem Wegzug vorhanden und das BVA zuständig.....
  14. UND hattest Du die waffenrechtliche Eraubnis bevor Du ausgewandert bist ? Oder bist Du EU Ausländer und brauchst die waffenrechtliche Erlaubnis für Deine Arbeit in Deutschland ? @micky gewöhnlicher aufenthalt in D heißt, das Du mehr als die Hälfte des Jahres in D bist, das bedeutet dann auch, das DU hier steuerpflichtig sein müßtest müßtest Du Dich dann nicht auch hier melden ? Wenn nein, warum nicht
  15. @Stefan 1911 hattest Du die Deutsche WBK schon vor dem Kauf der Waffen im Elsass oder hast Du die deutsche WBK erst mit dem Kauf beantragt ? Hattest Du noch einen Wohnsitz in D ? Grüße Frank
  16. Wenn ich in Frankreich wohne und lebe, habe ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich, hätte ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland MÜßTE ich ich mich dort anmelden und somit hätte ich eine Behörde vor Ort und nicht das BVA.... Es gibt sicherlich irgendwelche halblegalen Umwege eine deutsche WBK zu bekommen, aber warum muß das immer hier diskutiert werden und warum sind das immer die gleichen Leute die solche Diskussionen unterstützen ? Ein gang zu einem Sachbearbeiter einer in Frage kommenden BEhörde würde das rechtlich abgesichert klären, Ich kenne das nur so- ohne Meldeadresse keine WBK, wie soll ohne MEldeadresse in D die sachgerechte Lagerung überprüft werden ? Welche Angaben soll das BKA abfragen ? Klar, die deutsche Polizei fährt nach Frankreich um den Safe anzusehen...... Leute für mich ist das an den Haaren herbeigezogen In Frankreich beantragen und Europäischen Feuerwaffenpass besorgen oder in Deutschland melden und in Deutschland beantragen, dann aber auch in D lagern.....( dieses Thema hatten wir schonmal )
  17. Das https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnis/_documents/Antrag/Antrag_Erlaubnis.html#doc223404bodyText1 gilt meines Erachtens hauptsächlich für Deutsche die Waffen in Deutschland haben, aber vorübergehend nicht in Deutschland leben und auch keinen Wohnsitz in D haben, dementsprechend gibts dann ja auch keine Heimatbehörde. Ich glaube nicht, das es machbar ist ohne Wohnsitz in D eine deutsche WBK zu bekommen
  18. Wohnsitz in Frankreich - dann in Frankreich Wohnsitz in Deutschland - dann in Deutschland
  19. @CZM52 Ja, der größte TEil war nicht mein Geld sondern Euer Geld, aber wenn man den Zeit und auch finanz. Eigeneinsatz ermittelt, war es trotzdem nicht wirklich günstig, ich denke 5000 hat der Spaß gekostet- geändert hat sich dadurch nichts, außer das man keine auf 2 Patronen begrenzte Magazine mehr brauchte.
  20. ich habe 2 HA sowohl sportlich als auch jagdl. Bedürfnis eingetragen...
  21. Mein Sachbearbeiter ist nach wie vor der Meinung, das das Gewehr das auf Bedürfnis Jagd angeschafft wurde nach wie vor NICHT mit mehr als 3 Schuß in der Waffe geladen werden darf. Es wurde nichts gewonnen - garnichts
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