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ALBA

WO Silber
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  1. UND hattest Du die waffenrechtliche Eraubnis bevor Du ausgewandert bist ? Oder bist Du EU Ausländer und brauchst die waffenrechtliche Erlaubnis für Deine Arbeit in Deutschland ? @micky gewöhnlicher aufenthalt in D heißt, das Du mehr als die Hälfte des Jahres in D bist, das bedeutet dann auch, das DU hier steuerpflichtig sein müßtest müßtest Du Dich dann nicht auch hier melden ? Wenn nein, warum nicht
  2. @Stefan 1911 hattest Du die Deutsche WBK schon vor dem Kauf der Waffen im Elsass oder hast Du die deutsche WBK erst mit dem Kauf beantragt ? Hattest Du noch einen Wohnsitz in D ? Grüße Frank
  3. Wenn ich in Frankreich wohne und lebe, habe ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich, hätte ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland MÜßTE ich ich mich dort anmelden und somit hätte ich eine Behörde vor Ort und nicht das BVA.... Es gibt sicherlich irgendwelche halblegalen Umwege eine deutsche WBK zu bekommen, aber warum muß das immer hier diskutiert werden und warum sind das immer die gleichen Leute die solche Diskussionen unterstützen ? Ein gang zu einem Sachbearbeiter einer in Frage kommenden BEhörde würde das rechtlich abgesichert klären, Ich kenne das nur so- ohne Meldeadresse keine WBK, wie soll ohne MEldeadresse in D die sachgerechte Lagerung überprüft werden ? Welche Angaben soll das BKA abfragen ? Klar, die deutsche Polizei fährt nach Frankreich um den Safe anzusehen...... Leute für mich ist das an den Haaren herbeigezogen In Frankreich beantragen und Europäischen Feuerwaffenpass besorgen oder in Deutschland melden und in Deutschland beantragen, dann aber auch in D lagern.....( dieses Thema hatten wir schonmal )
  4. Warum nicht einfach eine wbk in frankreich beantragen ?
  5. Das https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnis/_documents/Antrag/Antrag_Erlaubnis.html#doc223404bodyText1 gilt meines Erachtens hauptsächlich für Deutsche die Waffen in Deutschland haben, aber vorübergehend nicht in Deutschland leben und auch keinen Wohnsitz in D haben, dementsprechend gibts dann ja auch keine Heimatbehörde. Ich glaube nicht, das es machbar ist ohne Wohnsitz in D eine deutsche WBK zu bekommen
  6. Wohnsitz in Frankreich - dann in Frankreich Wohnsitz in Deutschland - dann in Deutschland
  7. @CZM52 Ja, der größte TEil war nicht mein Geld sondern Euer Geld, aber wenn man den Zeit und auch finanz. Eigeneinsatz ermittelt, war es trotzdem nicht wirklich günstig, ich denke 5000 hat der Spaß gekostet- geändert hat sich dadurch nichts, außer das man keine auf 2 Patronen begrenzte Magazine mehr brauchte.
  8. ich habe 2 HA sowohl sportlich als auch jagdl. Bedürfnis eingetragen...
  9. Mein Sachbearbeiter ist nach wie vor der Meinung, das das Gewehr das auf Bedürfnis Jagd angeschafft wurde nach wie vor NICHT mit mehr als 3 Schuß in der Waffe geladen werden darf. Es wurde nichts gewonnen - garnichts
  10. es wurde korrigiert auf 3 Patronen im Gewehr......
  11. Genau das, war meine Argumentation, beim Schuß auf Wild 2 Schuß im Magazin und 1 im Lauf auf dem Schießstand auch - meinte mein SB Ich habe dagegen geklagt, heraus kam keine HA mehr für Jäger. dias wurde berichtigt per Gesetz und nun heißt es 3 Schuß in der Waffe beim Schuß auf Wild..... ICH möchte das nicht nocheinmal mit meinem SB diskutieren, diese Diskussion war teuer genug, für gaaanz viele von uns
  12. Jäger dürfen mit Waffen mit Magazinen >3 Schuss schießen, nur beim Schuss auf Wild ist diese Grenze beim HA einzuhalten OK, das ist genau der Grund warum wir geklagt und verloren haben.. mach also einfach weiter so
  13. Ich würde das mit dem Schuß auf Wild nochmal nachlesen..... ICH habe das hinter mir, war günstig, hat knapp 100.000 EUro verschlungen und fast zu nem Totalverbot von HA für Jäger geführt.....vonwegen vollgas geben...
  14. Es gibt kein Problem, es gibt aber Behörden die Probleme machen, und die geben einem das sogar schriftlich, deshalb mein Rat - frag den SB-
  15. @GmailNutzer Der BDS ist NICHT Deine BEhörde, er hat GARNIX zu sagen, auch wenn das hier manchmal anders erscheint. Kontaktiere Deinen SB, nur der kann Dir eine rechtsverbindliche Auskunft geben. Die Aussage vom BDS ist nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben ist @scotty600 Klar kann man mit deiner Flinte auch sportlich schießen, kann man mit jeder oder fast jeder Jagdwaffe, die meisten BEhörden finden das auch gut, aber es gibt Ausnahmen und die finden das dann ganz doof- diese Ausnahmen gibts wohl hauptsächlich in NRW....
  16. Ich glaub der mag uns nicht mehr :-)
  17. @GmailNutzer du bist gerade erst hier und wenn man dir eine für dich unangenehme Antwort präsentiert polterst du rum ich habe vor jahren bis karlsruhe geklagt und hatte vorher im forum gefragt…. der sb sah das anders ich bleibe dabei frag den sb achso ich habe erst seit42 jahren schusswaffen
  18. Jetzt mal ganz ehrlich, am Anfang warst Du unsicher und hast gefragt. Jetzt sagt man Dir - laß es besser bleiben und frage bei Deinem Amt und nun wetterst Du dagegen. WARUM fragst Du nicht einfach bei Deinem Sachbearbeiter ? Kostet Dich ein Anruf, oder eine Email. Du hast nix zu verlieren, es sei denn Du hörst auf das was hier erzählt wird und Dein SB sieht es dann anders. Das mit dem - kommt niemals raus, wird niemals kontrolliert - ist schwachsinn. Es muß nur einmal kontrolliert werden und ALLES ist weg. Man kann bestimmt auch mit ner illegal besessenen Waffe auf dem Stand schießen, das wird ewig nicht auffallen, ICH bin biher noch nie kontrolliert worden, aber wenn, dann ist alles WEG, also kläre das mit Deinem SB ab und erzähl mal was der dazu gesagt hat. Und der Spruch - gehe nie zu Deinem Fürst wenn Du nicht gerufen wurdest- ist SCHEIße, Ich habe die Erfahrung gemacht das die gern helfen und das auch gut findet wenn man Sachen abklärt bevor man sie macht, nicht nur in Verbindung mit Waffen......
  19. Wenn die freundlich und hilfsbereit sind, sind meine übrigens auch, dann frag da doch kurz nach und Du bist auf der sicheren Seite....
  20. Die werden das nur herausfinden wenn sie auf dem Stand kontrollieren..... ud genau das hatte man mir gesagt könnte passieren
  21. Meine BEhörde sieht das genau anders herum Mit Jagdwaffen NICHT sportlich schießen - also jede Waffe doppelt kaufen - macht denen absolut nix aus. Wie will man überprüfen ? Na, im Waffenregister steht das Bedürfnis, außerdem kauf ein Jäger ALLES auf Grün, der Sportler Langwaffen wohl eher auf GELB. ICH würde darüber mit meiner BEHÖRDE sprechen, es gibt hier vielfältige unterschiedliche Ansichten und genauso vielfältig unterschiedlich sehen es die BEhörden---
  22. ALBA

    Wieviele Läufe?

    Wenn Du das so EKELHAFT findest, probiere es aus, klage und lass eine Höchstgrenze festlegen. Wenn die dann bei NULL liegt - biitte nicht weinen Ihr verlangt immer grenzenlose Freiheit, jetzt ist hier was offensichtlich grenzenlos und Ihr kommt damit nicht klar und verlangt eine Grenze......
  23. ALBA

    Wieviele Läufe?

    @Faust ICH habe nirends eine Höchstgrenze finden können, also kauf doch einfach mal 10 Stück und lass die eintragen Dein Schbearbeiter wird Dir irgendwann dann mitteilen wo DEINE Höchstgrenze liegt. Was DU dann daraus machst bleibt Dir überlassen
  24. ALBA

    Wieviele Läufe?

    @mos458 das ist ja toll, mt Deinen Voreinträgen. Du hattest mal geschriebe, das du eine R93 in 375 HH hast, mit der Du long distance schießt sprich für alles darunter brauchst Du doch garkeinen Voreintrag, ich glaube .......
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