Zum Inhalt springen

Elo

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    5.082
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Elo

  1. Du kannst mit den zugelassenen Bohrern durchaus die Hammerfunktion verwenden, ich denke, daß es anders kaum geht, aber es kann längere Zeit dauern, bis so ein Stück Armierungsstahl durch ist. Man kann ja nicht erkennen, ob der nur ein kleines Stück am Rand berührt wird oder in vollen Durchmesser getrennt werden muß. Ungünstig ist auch statt eines Mattenstahls ein 10 mm (?) Stabstahl o. ä., u. U. sind die Statiker nicht begeistert, wenn solche durchgebohrt werden. Guter Hammerbohrer ist Voraussetzung, aber letztlich Verschleißteil. Wichtig ist den Bohrhammer nicht zu überlasten, da gibt es ja sehr unterschiedliche Leistungsklassen und Qualitäten. Ich habe vor einiger Zeit eine teure Fein-Bohrmaschine beim Versuch beschädigt, Freihand unter beengten Bedingungen durch eine Stahlplatte zu bohren. Hat sich verkeilt und ich habe noch einen kräftigen Schlag auf die Hand bekommen. Der Versuch machte mich schlau.
  2. Für das Bohren in armiertem Beton ist schon ein Bohrhammer das Mittel der Wahl. Als Bohrer dann ein Hammerbohrer mit Hartmetallkopf für diese Verwendung (Bohren in armierten Beton). Im Regelfall haben die 4 Schneiden in kreuzförmiger Anordnung. Trifft der Bohrer auf Stahlarmierung, darf man nicht zuviel Druck ausüben, sonst verkeilt sich ggf. der Bohrer. Gibt dazu auch diverse Empfehlung auf den Herstellerseiten und Youtube.
  3. Es kann sein, daß die Löcher für die Befestigungsschrauben nur vorgebohrt sind. Zumindest im Boden liegen die oft auch mal unter einer Abdeckplatte aus Metall oder einer Gummimatte, eventuell gibt es da noch andere Lösungen. Eigenständig Löcher bohren würde ich vermeiden, zumindest bei einem Wertbehältnis nach der aktuellen Norm, weil da meines Wissens die Bauform konkret von einem Prüfinstitut abgenommen wird. Die "alten" A oder B Schränke müssen ja "nur" die Bedingungen des (lange aufgehobenen) VDMA-Merkblatts erfüllen. Gegen umstürzen könntest Du den Tresor auch sichern, indem Du an der Wand ein oder zwei lange Winkel anbringst, die den Tresor nur durch Anpreßdruck an der Wand halten. Für den Schutz gegen Wegnahme bringt das natürlich wenig. Wenn Du Dir aber die ganze Arbeit machst, ist eine 8er Schraube sicherlich unterdimensioniert. Wenn Putz auf der Wand ist, kommt man mit einer Brechstange relativ leicht hinter die Rückwand des Tresors. Die Frage ist dann nur noch, ob die Brechstange lang genug ist. Ich hab eben gesehen, daß Du mittlerweile durchgebohrt hast, aber ich lasse es mal stehen, vielleicht ist ja trotzdem etwas hilfreiches dabei.
  4. Ich habe in einem Neubaugebiet in der Nähe beobachtet, daß da insbesondere Mehrfamilienhäuser (2 - 6 WE) aus Betonfertigteilen hergestellt werden. Die Wand- und Deckenelemente werden per Tieflader angeliefert und per Autokran in Position gebracht. Um die provisorisch abzustützen, werden Stahlstützen eingesetzt. Für eine Etage brauchen die etwa einen Tag, vielleicht auch zwei.. Weiß zwar nicht, ob die Betonteile innen armiert sind, gehe aber davon aus. Die heute geforderten Dämmwerte bekommt man mit gewöhnlichen Mauersteinen kaum hin, da braucht es dann ohnehin eine Dämmung an der Außenseite.
  5. Meldung von der VDB-Webseite: Gespräch mit Referatsleiter Waffen & Sprengstoffrecht (KM 5) https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/09062022_gute_gespraeche_in_berlin.html Sicherlich wird dazu hier wieder Kritik kommen, ich für meinen Teil freue mich aber schon, wenn wenigstens Gespräche geführt werden und es dazu dann auch eine Information gibt. Etwas mehr Inhalt wäre natürlich wünschenswert.
  6. www.deutschlandfunk.de - Von Benjamin Dierks | 06.06.2022 https://www.deutschlandfunk.de/waffen-waffengesetz-waffenrecht-amok-100.html Zitat: ... Das Bundesinnenministerium bestätigte auf Anfrage, dass mittlerweile ein Entwurf für die Gesetzesänderung vorliege und nun mit anderen Ministerien abgestimmt werde. Worauf diesmal besonders geachtet werden soll: Dass zum einen keiner an Waffen kommen kann, der politisch radikalisiert ist. Und/oder zum anderen psychisch so schwer krank ist, dass er für sich oder andere eine Gefahr darstellt. ...
  7. Der Händler sollte Deinerseits folgende Infos bekommen: Deine Personen-ID aus dem NWR, die NWR-Erlaubnis-ID der WBK, in der die Reparaturwaffe eingetragen ist und die NWR-Waffen-ID der Reparaturwaffe.
  8. Elo

    60Tagessätze

    Eine Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO war auch Thema in dem Verfahren gegen den Jäger, der auf einer Baustelle gefundene Waffen zur Polizei "gebracht" hat. Gibt dazu hier einen Extra-Thread. Der VGH München hat dazu (Beschluss v. 07.02.2022 – 24 CS 21.2636) unter Ziffer 23 folgendes ausgeführt (Unterstreichung meinerseits): Das Vorbringen des Antragstellers, er habe mit ehrbaren Absichten lediglich fahrlässig gehandelt und die Staatsanwaltschaft habe ein Verschulden des Antragstellers als gering angesehen und daher das Verfahren nach § 153 Abs. 1 StPO eingestellt, ist nicht geeignet, den Vorwurf eines gröblichen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu entkräften. Die Ordnungsbehörden sind bei der Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit in diesem Zusammenhang rechtlich nicht an die Beurteilung in strafgerichtlichen Entscheidungen gebunden. ... (Es gibt wohl noch keine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren, es ging nur um den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung)
  9. Elo

    60Tagessätze

    Das ist grundsätzlich ein sowohl schwieriges wie auch sensibles Thema. Wenn das wirklich hier jemand hinter sich hat, dürfte es zweifelhaft sein, ob der/die Betreffende die Erfahrungen in einem öffentlichen Forum auf die Frage eines Neumitgliedes ausbreiten möchte. M. E. eine klassische Frage für das Anwalt - Mandantengespräch unter 4 Augen.
  10. Elo

    60Tagessätze

    Ich lese das so, daß es noch nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist. Bist Du im Strafverfahren anwaltlich vertreten? Ist Dein Rechtsbeistand über die möglichen speziellen Konsequenzen für Dich informiert? Wenn noch auf die Tagessätze Einfluß genommen werden kann, erübrigen sich möglicherweise die aus einer Verurteilung erwachsenden Konsequenzen im späteren Verwaltungsverfahren.
  11. Das Thema des angestrebten Verbots für das Großkaliberschießen in dem Stader Schützenverein scheint kein Fake zu sein. Es gibt einen Pressebeitrag, der aber wohl nur mit Abo einzusehen ist:
  12. Hab ein paar Zahlen beigesteuert ... interessiert natürlich die Ideologen wenig. Trotzdem dürfen wir denen nicht völlig das Feld überlassen.
  13. Zumindest gibt es einen Schützenverein in Stade-Hagen: https://www.svhagen1966.de/ Vielleicht ist ja im Forum jemand aus dieser Gegend und kann etwas dazu ausführen?
  14. Wurde auf FB geteilt:
  15. Meinst Du nicht § 12 Abs. 2 Nr. 1?
  16. § 45 WaffG (3) Bei einer Erlaubnis kann abweichend von Absatz 2 Satz 1 im Fall eines vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses, aus besonderen Gründen auch in Fällen des endgültigen Wegfalls des Bedürfnisses, von einem Widerruf abgesehen werden. Satz 1 gilt nicht, sofern es sich um eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe handelt.
  17. Für die Behörde selbst noch relevant (wenn auch schon etwas in die Jahre gekommen): Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012 13.5 Für Langwaffen geeignete Munition kann ein Jäger allein auf Grund eines gültigen Jahres- oder Tagesjagdscheines erwerben, sofern diese zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht nach dem BJagdG verboten ist. Wegen des Rechts zum Besitz empfiehlt es sich für den Jäger zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten (z.B. in Fällen, in denen die Verlängerung eines Jagdscheins aus persönlichen Gründen zunächst nicht beantragt wird), die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Langwaffenmunition in die WBK eintragen zu lassen. Gegebenenfalls kann auch ein Munitionserwerbsschein (z.B. Jagdscheininhaber jagt nur gelegentlich mit Leihwaffen) ausgestellt werden. Anderenfalls macht sich der Munitionsbesitzer nach § 52 Absatz 3 Nummer 2b strafbar. Interessant finde ich die Gegenüberstellung. WaffVwV: Erlaubnis zum Erwerb und Besitz Eintrag hier in WBK: zum Besitz von ...
  18. § 13 WaffG (1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), ...
  19. Ist die Frage, ob das tatsächlich das Ziel dieser Eintragung ist - zu verhindern, daß bei (vorübergehend) nicht gelöstem Jagdschein weitere Munition erworben wird. Kann z. B. nachteilig sein, wenn man weiter am jagdlichen Übungsschießen teilnehmen möchte. Es ist übrigens ein allgemein anerkannter Rat, sich trotz vorhandenem Jagdschein den Munitionserwerb in die WBK eintragen zu lassen. Der TE tut gut daran, diesen zu beherzigen. Sicherlich kein Zeichen einer "schief gelaufenen" Ausbildung.
  20. @Jack Weaver Ich hab mit Interesse gelesen, was Du zu dem Thema geschrieben hast, insbesondere was nach Deiner Darstellung zulässig oder nicht zulässig ist. Wichtig wäre dabei aber nun - auf welchen Rechtsgrundlagen basieren Deine Aussagen? Wo steht beispielsweise die Pflicht, ein Sachverständigengutachten vorzulegen? Dürfen Kellerwände nur noch von konzessionierten Firmen hochgezogen werden? Die Entscheidung trifft die "zuständige Behörde" (§ 13 AWaffV). Ich will nicht ausschließen, daß diese sich bei ihrer Entscheidungsfindung eines SV-Gutachten bedient, geübte Praxis ist aber die fachliche Beratung oder Vorgabe durch die polizeilichen Präventions- oder Beratungsstellen. Und wenn die Slickride für seinen Waffenraum grünes Licht von der Waffenbehörde bekommt, ohne dafür Sachverständige zu beauftragen oder jedes Gewerk von Fachfirmen hestellen zu lassen, ist dies seinem Geldbeutel sicherlich dienlich? Wenn Du vom Fach bist, gib ihm doch mal ein paar Tipps, wie er das Ganze für sich kostengünstig realisieren kann.
  21. @Slickride Dann frag doch das LKA RLP, ob sie aus fachlicher Sicht den in Bayern geltenden Vorgaben zustimmen. Soweit ich weiß, sind die bayrischen Regelungen allerdings recht hoch angesetzt. Beim Baumaterial hätte ich damit kein Problem, Einbruchmeldeanlage könnte aber Kostenfalle werden, falls VDS-konform und/oder Aufschaltung zu einer besetzten Zentrale gefordert wird. Dazu wurden aber von den Vorschreibern schon Lösungen beschrieben. Dann eine konkrete Beschreibung des geplanten Waffenraumes verfaßt, also wie schon gesagt Stärke und Material der umliegenden Wandungen (Boden und Decke nicht vergessen), Fenster und sonstige Durchführungen ausschließen, Widerstandsgrad der Tür. Das ganze schriftlich mit der Bitte um Genehmigung zur Waffenbehörde der Stadt Ludwigshafen. Dann müssen die tätig werden.
  22. @Slickride Magst Du mal sagen, welche Waffenbehörde (Kreis/Stadt) konkret für Dich zuständig ist? Und wie weit ist die Planung Deines Bauvorhabens fortgeschritten? Kannst Du (noch) Einfluß auf den Zuschnitt der Räume und Stärke/Material der Wände nehmen? Grundvorgabe beim selbst erstellten Waffenraum ist relativ einfach - keine Fenster und eine zertifizierte Wertraumtür ab Klasse 0 oder 1 aufwärts, letztlich geht es dann um die Stärke und das Material der Wandungen drumherum, das muß die Waffenbehörde absegnen. Der modulare Waffenraum hat den Vorteil, daß Du ein Wertbehältnis mit zertifiziertem Widerstandsgrad XY bekommst und dann gegenüber der Behörde argumentieren kannst, daß Du gem. den Vorgaben in § 36 WaffG und § 13 AWaffV aufbewahrst und demnach keine gesonderte Genehmigung erforderlich ist. Schützt Dich aber nicht davor, daß die Behörde nach § 36 (6) WaffG höhere Auflagen macht. Allerdings sind die modulare Waffenräume die teuerste Lösung und nicht reihenweise auf dem Gebrauchtmarkt erhältlich. Für eine Lagerhalle (siehe die im Faden eingestellten Fotos) o. ä. wohl eine gute Lösung, aber nicht unbedingt für einen Kellerraum mit begrenztem Platzangebot. Hab selbst mal zu dem Thema recherchiert und es schließlich aufgegeben, weil unter Kostenbetrachtung nicht sinnvoll. Der beste Weg wäre eine frühzeitige Absprache mit der Waffenbehörde, ggf. unter fachlicher Beteiligung der Polizeiliche Beratungsstellen: https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevention/kriminalpraevention/einbruchschutz/wer-hilft-mir/polizeiliche-beratung/ Da die Waffenbehörden in RLP gerne auf das LKA verweisen, würde ich mal hier anfragen: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Polizeiliche Prävention Valenciaplatz 1-7 55118 Mainz Tel.: 06131 / 65-2224 Fax: 06131 / 65-2480 lka.ls3.ma(at)polizei.rlp.de
  23. Wer den Beschluß mal selbst nachlesen will: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-3142?hl=true Das ist übrigens noch keine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht, es ging nur um den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des WBK-Inhabers. Der macht beispielsweise geltend, daß die LW in Textilien eingewickelt waren und der Transport der KW in einer Kiste im Kofferraum erfolgte. Die KW hätten sich in einem desolaten Zustand befunden, seien nicht funktionsfähig und wären auch nicht zu entladen gewesen. Randziffer 28 der Entscheidung: (Zitat) Das Verwaltungsgericht wird im Hauptsacheverfahren zu prüfen haben, ob der Bescheid rechtmäßig ist, da das zuständige Landratsamt keine Ausführungen dazu gemacht hat, ob eine Ausnahme von der Regelvermutung vorliegt. Zur Klärung, ob ein Ausnahmefall vorliegen könnte, kommt im Hauptsacheverfahren z.B. die Einvernahme des Zeugen A., der eine auf den 22. Juni 2021 datierte eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, wie der Fund und der Transport der Waffen aus seiner Sicht stattfanden, in Betracht.
  24. Ehrlich gesagt kann ich nicht so ganz nachvollziehen, warum hier so intensiv über den Erwerb diskutiert wird. Der Finder nimmt die Waffe nach § 37c WaffG in Besitz. Seine Pflicht ist dann, dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. [§ 37 c (1)] Die Behörde kann dann sicherstellen oder Anordnungen treffen. [§ 37 c (2)] Das Problem lag doch eher in der unzulässigen Form des Transports und der nicht sachgerecht durchgeführten Sicherheitsüberprüfung. Wobei sich - wie schon ein Vorredner erwähnt hat - die Frage stellt, ob die zustandsbedingt überhaupt möglich war. Seht Ihr das anders?
  25. Bitte erklär mal, inwieweit das Thema verfehlt ist. Warum fühlst Du Dich angegriffen / angepöbelt? Hätte ich das besser als "Hervorhebung" kennzeichnen müssen?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.