
P 8X
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Und füR was steht MARIO denn jetzt eigentlich?
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Ich habe eine unschöne Erfahrung mit der Firma gemacht. Wenigstens nur Zeitverlust gehabt, doch kein Geldverlust. Letzteres war aber nur dem extrem seltenen Zufall zu verdanken, der mir zwei selten anzutreffende Mitschützen am gleichen Abend auf meinem Stand bescherte. Und die mir zeigten, woran es bei meinem gebrauchten Neuerwerb in der knapp 3.000 €-Klasse hakte. Danke! Ich habe den Kauf nach Fernabsatzgesetz auf den letzten Drücker noch tief in der Nacht widerrufen können. Und es hat noch lange genug gedauert, bis ich nach Rücksendung der Ware mein Geld zurück hatte. Deshalb weine ich jetzt nicht, obwohl es um jeden Laden schade ist, der schließt.
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Hab schon: Schäften/ Flinten. Ich habe inzwischen (fast) alle angerufen, von Ziegenhahn/ Suhl - Zella-Mehlis über Schönlein/Ibbenbüren bis Klaus Mumme, Pirmasens. Ach ja, und natürlich Lothar Walther.
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Seine Webseite erwähnt lediglich "Büchsenmachermeister & Schäfter".
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ich hätte wahrscheinlich besser gleich nach einer Laufzieherei in Deutschland fragen sollen.
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Einen schönen guten Abend an die Schwarmgemeinschaft, gleich verbunden mit der Frage, ob noch jemand eine Laufzieherei weiß, oder jemanden kennt, der das vielleicht weiß. Es handelt sich um einen historischen VL-Lauf mit ca. 1 m Länge, der schon auf etwa 18,3 mm Durchmesser ausgebohrt worden ist. Jetzt brauchts eine Laufziehbank. Bitte alle diesbezüglichen Adressen und /oder Infos bei mir abladen. Vielen herzlichen Dank im Voraus! P8X
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Kauf dir bloß niemals nie einen "0"er-Schrank.
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Waffe in einem Grundstück mit Wald an- oder einschießen erlaubt?
P 8X antwortete auf tkopa's Thema in Waffenrecht
Also in welchem Bundesland befindet sich das hypothetische Szenario? -
Werden bedürfnisfrei erwerbbare Kurzwaffen auf das Grundkontingent angerechnet?
P 8X antwortete auf TGB11's Thema in Waffenrecht
Ist das ein Geheimnis? -
Im LV 5 haben wir diese Möglichkeit mangels Kreis- bzw. Bezirksebene überhaupt nicht und müssen gleich zur LM. Und da es keine Garantie dafür gibt, daß man sich dort auch für die DM qualifiziert, bleibt es dann i.d.R. bei einem Wettkampf/Jahr im BDS.
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Könnte es sein, daß du mich mißverstanden hast? 2 KW - jepp, 3 HA - aber doch nicht im RSB/DSB?
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Schon mal daran gedacht, was ist, wenn die eigene Waffe zum Büchser muß, aber turnusmäßige Wettkämpfe anstehen? Dann bleibt nur eine Leihwaffe in diesem Kaliber, um sich wenigstens für den weiterführenden Wettkampf qualifizieren zu können. Um dann hoffentlich wieder mit der Eigenen schießen zu können, was auch nicht sicher sein muß. Es gibt immer weniger Bümas, und die sind alle überlaufen.
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
P 8X antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
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Boah. sieht die gut aus!
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
P 8X antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich entschuldige mich schon vorab für meine Frage, weil ich es einfach nicht in den Schädel bekomme: wenn ich ein kleines Schweizermesser (Klingenlänge 5,5 cm) bei mir führe, wenn ich auf den Schießstand fahre mit meinem KK-Gewehr zum Training - ist das dann noch vom Bedürfnis umfasst nach neuester Rechtsprechung? Um die manchmal steckengebliebenen Hülsen herauszuhebeln .. Wenn ich damit auf den Schießstand fahre, und durchquere eine temporär eingerichtete Waffenverbotszone? Wenn ich aber besagtes Schweizermesser immer mit mir trage, und gerate damit unwissentlich in eine Waffenverbotszone - dann kann/ muß ich die WBK abgeben? Und wenn mein Verein z.B. Ostereierschießen ausrichtet: entweder ohne Plastik-/-Holzmesser, oder nur noch als geschlossene Veranstaltung? Vielen Dank für eine sachkundige Antwort! P 8X -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
P 8X antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich bekomme diese Formate nicht geöffnet, das geht mir so auf den Senkel. Könnt ihr das nicht auf "konventionelle" Art verlinken? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
P 8X antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und welche Option haben die, die es weder wollten noch in irgendeiner Form gewählt haben? -
Meine schöne Italienerin, eine Davide Pedersoli .357 mag mit 8-Kant-Lauf und Spindeldiopter und knapp 5 kg Gewicht. Gekauft über eGun, und den schiefsitzenden Diopter selbst beim Büchser nicht ordentlich gerichtet bekommen .. Meine Schöne schießt gut, wenn man die Muni ihren Bedürfnissen anpasst. Immer ein schöner Anblick - doch würde ich sie noch einmal erwerben wollen?
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Desert Eagle - Flugbahn ausgeworfener Hülsen verändern
P 8X antwortete auf Feinwerkbau's Thema in Allgemein
Wenn die Waffe vom Händler ist, sprich ihn darauf an (Garantie/ Gewährleistung). Das sollte kein Problem sein; ich hatte das auch schon - CZ- , ging nur noch mit langärmeligen Hemd, Schlauchschal und Schirmmütze zum Schutz. Nach Einschicken war das erledigt: andere Rückholfeder und anderer Buffer, seitdem ist das Problem Geschichte. Was ist die Ursache dafür bei deiner IMI sein könnte, weiß ich natürlich nicht. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
P 8X antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Auch wenn der Link für die "kostenlose" Version hier schon kursiert: Ich habe den entsprechenden Link dafür noch nicht entdeckt. Bitte noch einmal posten. Vielen Dank im Voraus! -
"Schwarzpulverähnliche Stoffe", ohne namentliche Erwähnung, dazu hatte ich ja schon geschrieben, daß ich das noch nachvollziehen könne. Die Empfehlung, die Herstellernamen aufzuführen, kamen von meinem Lehrgangsleiter und sollen darüberhinaus aus einem Leitfaden für Behörden hervorgehen, der sogenannten Sprengstoff-Verwaltungsvorschrift (Quelle: LHS-Germany GmbH). Leider konnte ich die bisher nirgends zum Lesen finden.
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Mein "Pulverschein" ist jetzt, fast sechs Monate seit Erstantrag, beinahe in Reichweite. Ich habe u.a. beantragt, Schwarzpulverersatzstoffe namentlich aufzuführen (Pyrodex; Triple Seven), und das Laden von Schwarzpulverpatronen mitaufzunehmen. Mein SB hat jetzt plötzlich Einwendungen: 1.) "schwarzpulverähnlich" würde alles enthalten, was verwendet werden darf, und die namentliche Aufführung würde nur zu einer Einschränkung führen 2.) "Laden/Wiederladen von Schwarzpulverpatronen" sei nicht sinnvoll, weil unter "Laden/Wiederladen von Patronenhülsen" der Erlaubnisinhaber für die Ladung verantwortlich sei. Punkt 1.) kann ich noch nachvollziehen und hoffe, daß Händler das genauso sehen. Punkt 2.) da verstehe ich die Argumentation nicht. Wie seht ihr das? [an den Mod: bitte das Thema richtig einordnen, WaffenR oder Wiederladen]