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Du zeigst mir immer noch nicht, an welcher Stelle im GG die Definition von Zensur steht. Immerhin hast du das ja steil behauptet. (Soviel zum Thema Unsinn) Auch habe ich nirgends von verbotener Zensur gesprochen, dreh mir also nicht das Wort im Mund herum. Ich weise lediglich darauf hin, dass die Kontrolle über Äusserungen Anderer Zensur darstellt, auch wenn sie im Rahmen des Hausrechts legitim ist. Ich kann auch verstehen, dass du, als "Urgestein" des CO2-Forums, nun versuchst, Benutzer des pösen Z-Worts zu diskreditieren. Allerdings war es von eurem Moderator maximal ungeschickt, die dortige Diskussion mit Hinweis auf einen vermuteten "Rachefeldzug" abzuwürgen. Ein Verweis auf die "No-politics" Regel hätte ausgereicht.
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Wo denn? Artikel 5 besagt lediglich unter Anderm: "....Eine Zensur findet nicht statt." Im Duden dagegen steht die offizielle Begriffsbestimmung: "von zuständiger, besonders staatlicher Stelle vorgenommene Kontrolle, Überprüfung von Briefen, Druckwerken, Filmen o. Ä., besonders auf politische, gesetzliche, sittliche oder religiöse Konformität" Es steht hier nicht: "...ausschliesslich von staatlicher Stelle..." Auch wenn die liieben Pressevertreter bei ihren Kommentarbereichen und andere Forenbetreiber das gerne anders darstellen - die dort über die Äusserungen Dritter ausgeübte Kontrolle mag vom Hausrecht abgedeckt sein, es ist trotzdem Zensur.
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Das trotzige und kindische Abstreiten ändert nichts am Sachverhalt. Du darfst gern die Definition des Wortes Zensur im Duden nachschlagen.
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Das Löschen eines ganzen Diskussionsfadens zum Thema IST Zensur.
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Abgesehen davon, dass die Gründung eines kommerziellen Betriebes und reines Vereins-/Verbands-Funktionärstum noch niemanden übers Wasser laufen lassen... Ich geh mal weg vom Personenkult und frag anders: "Wo war der FWR, als die Standard-Magazine verboten wurden. Wo war er, als die Gelbe auf 10 Waffen gedeckelt wurde? Wo war er bei Einführung der Regel-Verfassungsschutzabfrage....der Aufbewahrungskontrollen, deren Kosten auch noch dem Opf...äh Waffenbesitzer aufgedrückt werden? Warum höre ich beim aktuellen Vorstoß mit psychologischen Gutachten etc. durch die Politik kein klares öffentliches "NEIN!" vom FWR?
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Du scheinst es ja stellvertretend schon persönlich zu nehmen. Schade.
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Ok. Das ist gut. Und das alles hat er als Vorsitzender des FWR getan?
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Da du ihn offenbar persönlich kennst: was hat er die letzten 20 Jahre denn für unser Hobby getan?
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Vielleicht sollten wir wieder zum Thema zurückfinden. Welchen Sinn hat ein Dachverband, der seiner (Lobby-) Arbeit nicht nachkommt?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
matokla antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Darum gehts nicht. Zitat: "So sprechen wir uns in Schützensolidarität für den Erhalt und die Förderung aller schießsportlichen Disziplinen aus." Das ist mehr, als zB. aktuell vom BDMP kommt. Und ich muss zugeben, dass der BSSB dadurch in meiner Achtung wieder gestiegen ist. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
matokla antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Soll jetzt die Werbung verhindert werden oder das Unterbinden der Werbung? Welche "Legitimation" brauche ich denn zum Erwerb eines Werkzeugs? Allgemein wunderbares Beispiel für die schöne deutsche Kultur des gegenseitig Ankackens ala "Wieso wollense mir was verbieten; sollense doch erstmal dem da was verbieten". -
Oder Tommie ist der Besitzer des Gewehrs....
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Munitionseintrag für 38 Special Muni für 357 Mag. Revolver in WBK eingetragen?
matokla antwortete auf Derek's Thema in Waffenrecht
Sagt wer? -
Vor einem halben Jahr in Nürnberg: Ganz zu Anfang offenbart die Polizeisprecherin, dass sie den Unterschied zw. verbotenem Gegenstand und Führverbot nach §42a nicht kennt. Und bei 2:19 kommt mein Highlight: der stolz präsentierte beschlagnamte Nagelknipser. Und da kommt ihr jetzt mit so kompliziertem Kram, wie "Kubotan"?
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Durchsuchung bei angeblichem Reichsbürger
matokla antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Man merkt die Absicht und ist verstimmt. -
Durchsuchung bei angeblichem Reichsbürger
matokla antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Und das Teil, das da unten im Bild so neckisch aus dem Holster blitzt, ist wahrscheinlich eine Umarex GP DA 9, eine PTB in 9mm P.A.K Griffschale und Decocker sehen jedenfalls danach aus. Ist wohl der Grund, warum man sie nicht stolz in voller Größe präsentiert, sondern zu dreiviertel im Holster versteckt. Mann, sind die Bilder peinlich! -
@Schwarzwälder Hab ich dann tatsächlich falsch verstanden.
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"Praktikant" Albert hat selber zugegeben, dass er zu faul zum Selber nachlesen war....Halt nein, war ja zu klein geschrieben, die Bücher zu schwer zu halten und das alles ohne Bilder.... Albert hat ja leider auch kein Internet...oh, wailt.... Und wer jetzt darauf hinweist, dass das alles vorne und hinten stinkt, ist der Troll? Echt jetzt?
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Du machst ein Praktikum bei einer Waffenbehörde, die dir diese relativ einfachen Sachverhalte nicht erklären kann? Sorry, ich glaube dir kein Wort.
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Ruger 10/22 Competition Tikka T3 Super Varmint in 6.5x55 SE Ne 10mm Auto (evtl Sig Sauer P220) Colt Anaconda 9mm WS für meinen 1911er Frohe Weihnachten
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Aufgrund deiner Formulierung war ich da tatsächlich nicht sicher, deshalb habe ich nachgefragt.
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Die steht doch jenseits des W affG.
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Du meinst also, nur ein 100%iger Abstinenzler sollte Waffen besitzen dürfen?
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Nein. Du bist der Meinung, es müsse eine gesetzliche 0 Promille Regelung für den Transport nicht zugriffsbereiter Waffen her. Und hast immer noch keinen vernünftigen Grund, oder einen Vorfall aus der Vergangenheit genannt, aus dem du deine Forderung herleiten könntest. "Alkohol verändert das menschliche Verhalten..." ist zu allgemein Das ist bei mir genauso, aber darum geht es nicht. @Pikolomini fordert eine gesetzliche Regelung, die es nicht braucht, weil diejenigen, die mit Waffen nicht verantwortungsvoll umgehen, sowieso mit den § 5 und 6 über kurz oder lang ausgesiebt werden.