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switty

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Beiträge von switty

  1. vor 6 Minuten schrieb MAHRS:

    Kurz zur Vereinsmeisterschaft: da die ja (ich weiß, NRW noch nicht ...) eh nicht zum Überkontingent-Erwerb herangezogen werden darf, wird sie wahrscheinlich auch nicht hier bei dem Thema angerechnet. Meinen Infos nach ist das mit der VM Vorgabe vom BVA.

    Das sehe ich nicht so. Hier aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm)

     

    Zitat

     

    Wettkampfebene:

    Schießsportwettkämpfe im Sinne des § 14 Absatz 3 sind alle nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschriebenen schießsportlichen Veranstaltungen mindestens auf Vereinsebene, die einem Leistungsvergleich dienen. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Veranstaltung auf überörtlicher oder gar landesweiter Ebene stattfindet. Die Voraussetzungen erfüllt vielmehr auch ein organisierter vereinsinterner Wettkampf oder ein Wettkampf zwischen Vereinen. Ausreichender, verlässlicher Ansatzpunkt für das Erfordernis eines organisierten Wettkampfes ist, dass er nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschrieben wurde.

     

     

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  2. vor 5 Minuten schrieb MAHRS:

    Ab deiner dritten Kurzwaffe sind die alle Überkontingent. Denn die hast ja zweifelsfrei als Überkontingent angeschafft.
    Langwaffen entsprechend ...

     

    Beim BBS in Bayern ist beim Bedürfnisantrag anzugeben, ob diese Waffe eine Überkontingentwaffe ist. Damit hat die Behörde Kenntnis darüber, welche Waffe über dem Kontingent ist und welche nicht

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  3. Es sollte reichen, wenn Deine Frau

    - zuverlässig & persönlich geeignet,

    - sachkundig,

    - zum Zeitpunkt des Erbfalls mind. 12 Monate Mitglied in einem Schützenverein,

    - regelmäßig den Sport ausübt -12/18 Schießtermine p.a.-

    Das lese ich aus §20 Abs 3 WaffG i.V.m. §14 WaffG heraus. Falls mich jemand eines besseren belehren will, dass sie zusätzlich zwingend eine eigene waffenrechtliche Erlaubnis benötigt, um Erben zu können, mag sich gerne melden. Das lese ich aber nicht aus dem Gesetz raus.

  4. Am 17.7.2022 um 11:18 schrieb kommandant:

    Schön aufgeräumt und übersichtlich, aber du bist definitiv unterbewaffnet!

    Ich arbeite dran😉 Zu meiner Verteidigung muss ich sagen, dass ich erst seit Februar 2019 waffenrechtliche Erlaubnisse habe und seit dem nie eine 2/6 Erwerbsmöglichkeit ausgelassen habe 🤪

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  5. vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

    Aber Du sprichst es doch selber an. Die Definition geistiger Krankheit--im Gegensatz zu gesundem Willen zu Fortentwicklung--ist eben auch und ganz wesentlich eine Machtfrage. 

    Das mit der "Machtfrage" klingt mir jetzt zu sehr verschwörungstheoretisch, aber wir können uns darauf einigen, dass "geistige Krankheit" in unterschiedlichen Kulturen unterschiedlich gewertet wird. In der einigen Kultur mag ein Verhalten total normal sein, wohingegen in einer anderen die Leute in die Klapse gesteckt werden. Deswegen gibt es da auch kein richtig und falsch. Was man aber klar herausstellen muss ist, dass es eine unheimliche Stigmatisierung des Themas gibt und das ist schon ein Problem. Wenn wir mal das Bild in den USA sehen (die vielen Schusswaffentoten), hängt sicherlich eng mit der sozialen Frage zusammen, aber daran knüpft auch direkt der Zugang zum medizinischen System an. Denn, wenn man Hilfe braucht und keine kriegt, kann es halt blöd ausgehen.

  6. vor 21 Minuten schrieb Mausebaer:

    "geeignet"; "zuverlässig" ist § 5 WaffG

    du hast natürlich Recht 😁

     

    vor 21 Minuten schrieb Mausebaer:

    Hatten wir hier in WO vor einigen Jahren sogar mal als Fall. Ein LWB, der es selbst sehr genau nahm und vorsichtig war, teilte seiner Waffenrechtsbehörde mit, dass seine Waffen vorübergehend von jemand anderen verwahrt werden, da er selbst zu einer psychosomatische Kur ist. Statt eines freundlichen Dankes kam der Widerruf der Erlaubnisse von seinem Sachbearbeiter. Du brauchst für den § 6 Abs. 1 Nr 2 noch nicht einmal eine Diagnose. Es reichen Tatsachen, die eine Annahme rechtfertigen, völlig aus. :diablo:

    Selten dämlich. Aber so ists halt, das Gesetz ist so unbestimmt das selbst eine Flugangst ausreicht, für einen Widerruf. Und eigentlich könnten die Behörden mit Verweis auf solche Studien jedem die WBK widerrufen, letztlich ist (fast) jeder einmal in seinem Leben persönlich nicht mehr geeignet, waffenrechtliche Erlaubnisse zu halten, aufgrund "psychischer" Probleme. Und weil das alles in der Realität bis auf 1-2 Fälle im Jahr kein Problem ist, sind Gesetze, die den Behörden noch mehr Rechte zum rumwühlen geben, strikt abzulehnen.

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  7. vor 8 Stunden schrieb Mausebaer:
    • Wäre H1 zu stützen, so wären die betroffenen Behörden nicht in der Lage, das aktuelle WaffR umzusetzen. Folglich wären sie entweder angemessener Auszustatten oder das WaffR wäre an deren Leistungsvermögen anzupassen.
    • Stützten die Ergebnisse H2, wäre das ein Hinweis darauf, dass das deutsche WaffR tatsächlich davor schützte, dass Menschen mit psychischen Störungen legal EWB-pflichtige Waffen erwürben.
    • Würde die Studie H3 stützen, dann wären die aktuellen Vorschriften zur persönlichen Eignung bei psychischen Störungen  schädlich und sollten dringend abgeschafft werden.

    Achja, noch ein Satz: Gute Hypothesen. Zusammenfassend lese ich daraus, das es auf Seiten der Gesetzgebung keinen Handlungsbedarf gibt, das Gesetz in dem Punkt "zu verschärfen". Bringt nämlich nichts.

  8. vor 6 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    Womit mir eben unwahrscheinlich erscheint, dass es angemessen ist, wie der Artikel es tut, 15,3% der erwachsenen Bevölkerung eine "behandlungsbedürftige Angststörung" zu unterstellen. Inwieweit das behandlungs- oder veränderungs- oder coaching-bedürftig ist, entscheiden immer noch die Leute selber. Dabei dürfte der Wunsch nach Veränderung auch nur sehr eingeschränkt mit dem tatsächlichen Maß der Ausprägung der Angst korrelieren.

    Klar entscheidet der Mensch selbst. Aber es findet in dem Bereich einfach zu wenig Aufklärung statt und es gibt auch zu wenige Hilfsangebote. Dazu kommt noch die gesellschaftliche Stigmatisierung von "Geisteskranken". Ich würde das Ergebnis der Studie gar nicht mal groß in Frage stellen. Es geht ja darum, dass nach Definition des ICD behandlungsbedürftige Störungen vorliegen. Viele der Personen, die es so sehen wie Du, werden sich selbst therapieren, sei es mal mit eine Flasche Wein oder ähnlichem. Was in den meisten Fällen auch erfolgreich sein wird. Trotzdem lag da halt grundsätzlich eine behandlungsbedürftige Störung vor. Ist ja auch nichts schlimmes. Wenn mir mein Fuß weh tut, geh ich auch nicht immer zu Orthopäden. Meistens vergeht das Problem dann ja wieder von selbst.

  9. vor 8 Stunden schrieb Mausebaer:

    DAS ist schon längst da. Vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 WaffG.

    Ja, natürlich hast du Recht. Nur gibts da halt ein gigantisches Vollzugsdefizit, weil letztlich dürften nur knapp 250k Menschen statt 1.5 Mio Menschen überhaupt eine Waffe besitzen. Glaube auch nicht, das ein Waffenbesitzer eine geringere Disposition hat. Das wird schon der Gauss'schen Normalverteilung folgen. Letztlich wird in dem Artikel bemängelt, dass es zu wenig adäquate Hilfe gibt.

     

    Ein großes Problem ist ja auch, wo man die Grenze zieht. Hier mal an dem Beispiel der Angststörung: diese ist vom §6 ebenfalls erfasst ist, obwohl das oftmals komplett irrelevant ist. Wenn ich z.B. zum Arzt gehe, mir gegen Flugangst ein paar Pillen verschreiben lasse, krieg ich eine F-Diagnose in meine Akte und schon bin ich nach enger Auslegung des §6 WaffG nicht mehr zuverlässig. Völliger Schwachsinn!

  10. Gute Diskussion. Hier nochmal Food for Thought:

     

    https://www.thieme.de/de/psychiatrie-psychotherapie-psychosomatik/psychisch-kranke-menschen-deutschland-92051.htm

    Zu jedem gegebenen Zeitpunkt haben 22% aller Männer und 33,3% aller Frauen im Alter zwischen 18-79 eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung.

     

    Das führt dazu, dass in der Gesamtpopulation nur 17% ihr Leben lang psychisch gesund bleiben:

    https://www.spektrum.de/news/nur-eine-minderheit-bleibt-ein-leben-lang-psychisch-gesund/1513775

     

    Das heißt: Nach der Logik dürfte eigentlich niemand eine WBK haben, da nahezu alle Waffenbesitzer irgendwann mal psychisch krank werden. Bei 1.5Mio LWB sind zu jedem Zeitpunkt im Jahr 330.000 Menschen psychisch krank und über die gesamte Lebensdauer werden insgesamt 1.245.000 der 1.500.000 LWB irgendwann in ihrem Leben mal psychisch krank. Nun gab es am Bespiel des Jahres 2020 genau einen Deppen, der seine Krankheit nicht unter Kontrolle hatte und kaltblütig gemordet hat. D.h., 1 von 330.000 bzw. 1.245.000, und deswegen alle unter Generalverdacht stellen, dass sie trotz psychischer Erkrankung mit ihren Waffen nicht verantwortungsvoll umgehen?

     

    Mir ist es lieber, dass ein psychisch Kranker eine WBK hat und sich bei Bedarf psychiatrische Hilfe holt als das die Person sich keine Hilfe holt und mit seinen Probleme alleine gelassen wird. Und genau letzteres passiert, wenn psychische Probleme derart stigmatisiert werden. Ein Bärendienst für die Sicherheit ein Deutschland, wenn so ein Gesetz kommt!

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  11. Wie zu erwarten, geht es wieder los. Deutschland hat ja ein extremes Problem mit unendlich vielen legalen Waffenbesitzern, die dauernd und immerwährend Straftaten begehen:

     

    https://www.dw.com/de/waffenrecht-in-deutschland-soll-verschärft-werden/a-62131092

     

    Jetzt können wir nur darauf hoffen, dass die FDP dem Einhalt gebietet:

     

    https://www.presseportal.de/pm/58964/5257340

  12. Ich hab mir im Versandhandel für meine Walther Q5 Steel Frame mal ein Wechselsystem gekauft und mir wurde vom Händler fälschlicherweise ein Wechselsystem für eine Walther Q5 Polymerversion geliefert. Passte halt nicht und letztlich ist der Sachverhalt eigentlich ziemlich ähnlich gelagert. Der erlaubnisfreie Erwerb ist nämlich nur gegeben, wenn man eine passende Grundwaffe hat. Da ich die SF Version habe, ist kein erlaubnisfreier Erwerb des Wechselsystems für die Polymervariante möglich. Ich habe das mit dem Händler besprochen und umgehend zurückgeschickt. Parallel umgehend die Behörde über den Fehler des Händlers informiert (war ja schon über das NWR gemeldet) und den Sachverhalt dargestellt. Das hat der SB dann zu Protokoll genommen, welches ich unterschrieben habe. Von mir wurde allerdings zu keinem Zeitpunkt eine Erwerbsanzeige gemacht, dass ging alles weniger Tage innerhalb der 14-tägigen Anmeldefrist. Damit war das Thema dann gegegessen. Der Händler hat m.W. auch kein Problem bekommen.

     

    Eigentlich ähnlich gelagerter Fall, nur das hier durch den Erwerber die Erwerbsanzeige abgegeben wurde und der Fehler erst durch die Behörde aufgedeckt wurde. Verstehe dennoch den Wirbel vom SB nicht, hier gleich mit Strafandrohung und Infragestellen der Zuverlässigkeit. Im Onlinehandel kann man das nicht vorher prüfen, was einem da zugeschickt wird. Wäre das im Laden passiert, würde die Sache natürlich anders ausgehen.

     

    Grüße

    switty

  13. Gerade eben schrieb steven:

    wofür genau benötigst du die "Errichtungserklärung"

    In der LKA Bayern Broschüre wird tatsächlich ein geeigneter Nachweis gefordert, dass die Vorgaben eingehalten wurden (z.B. Bestätigung des Maurers). Aber es gibt selbstverständlich auch andere geeignete Nachweise, z.B. Fotos von der Bauphase in der man die verwendeten Materialien sieht. Zwingende "Fachunternehmererklärung" erachte ich als Urban Legend.

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  14. Ich habe vor ca. 6 Monaten meinen Waffenraum in Betrieb genommen. Selbstverständlich KEIN Sachverständiger und auch keine 5.000 € Gucci-Hartmann-Tür.

    Von meinem Bauunternehmer wurden die Wände gemäß der Vorgabe des LKA Bayern ausgeführt und ich habe mir das von ihm bestätigen lassen. Die Tür hat er gleich mit montiert, gemäß der beigefügten Anleitung und mit Hilfe des Materials was dabei war.

    Das ist keine Raketentechnik und kostet komplett fertiggestellt keine 4.000€ Mehrkosten, verglichen mit einem normalen Abstellraum mit Holztür.

    Der Monolog von @Jack Weaver kommt mir eher einem WO typischem "ich muss dringend meinen Senf dazu geben, obwohl ich eigentlich von der Sache keine Ahnung habe" vor.

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  15. vor 13 Minuten schrieb Micha176:

    Wichtig vorher klären WAS alles aufbewahrt werden darf....Anzahl der LW+KW und Munition.

    Ab welcher Menge EMA?

    Und lieber ein paar qm² mehr einplanen....

    Das war bei mir tatsächlich gar kein Thema. Habe keine Auflagen für EMA und Mengenbegrenzung. Ich habe also defacto einen riesigen 1er Schrank und kann unbegrenzt KW/LW und Munition darin lagern. War selbst perplex, aber will nicht jammern :) Ist aber auch eine recht "tiefschwarze" Waffenbehörde auf dem Land, in München oder Nürnberg unter grüner Ägide sähe das sicherlich anders aus.

     

    vor 14 Minuten schrieb Micha176:

    Was macht die Rote?

    Das Thema hab ich bei meiner Frau noch nicht aufgemacht 🤪

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  16. Hallo,

     

    ich kann dir in RLP leider nicht wirklich helfen, möchte dich aber auf meinen Erfahrungsbericht wegen der Errichtung eines Waffenraums in Bayern hinweisen:

     

     

    Grundsätzlich ist es so, dass die untere Waffenbehörde für die Erteilung der Genehmigung zuständig ist. Also sollte sie dich nicht von A-nach-B-zu-C schicken, sondern dir konkrete Anforderungen benennen. Ggf. hilft der Verweis auf das LKA Bayern, es Deiner Behörde "ein wenig leichter" zu machen. Der Link steht etwas weiter oben. Mit etwas Glück machen sie es sich "einfach" und übernehmen die bayerischen Regelungen, ohne sich was eigenes auszudenken. Wichtig ist, das verbindlich VOR dem Bau zu klären, bevor du irgendwas machst was dem SB dann nicht gefällt und du im nachhinein teuer nachbessern musst.

     

    Grüße

    switty

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  17. Laut Wikipedia: Waffenrechtliche Bedürfnisse für einen Munitionserwerbsschein für diese pyrotechnische Munition werden in Deutschland bei Obstbauern zur Vogelvertreibung, Sportveranstaltern zur Startsignalgebung, Rettungskräften und Pyrotechnikern anerkannt

    https://de.wikipedia.org/wiki/Vogelschreck

     

    Wenn Du das halbwegs professionell betreibst und offiziell (Gewerbe o.ä.) als Obstbauer gilst, nimm Kontakt mit Deiner Waffenbehörde auf und besprich das. Sollte das laut dem Text eigentlich keine große Hürde sein

  18. Wir haben in unserem BDS-Verein z.B. keine Trainingsmöglichkeit für Flintenschützen, dennoch werden natürlich Bedürfnisse für Flinten ausgestellt. Es gibt ja genügend anderweitige Möglichkeiten, damit zu trainineren (Trap/Skeet auf Jagdständen, BDS Schiessanlage in Philippsburg etc.). Sehe da überhaupt kein Problem, das ein Bedürfnis ausgestellt wird, solange die Waffe durch die Sportordnung abgedeckt ist. Nur wenn Du ernsthaft trainieren willst, solltest Du dich nach Trainingsmöglichkeiten in der Umgebung umschauen (Private Standbetreiber, Zweitverein, o.ä.).


    Grüße

    switty

  19. vor 8 Minuten schrieb Schwarzwälder:

    Manchen könnte ja auch die aktuelle Teuerung aus seinem Häusle treiben. Wer die Raten nicht mehr schafft oder seinen Heizöltank nicht mehr füllen kann (mancher braucht für seinen Altbau 4000 Liter/Jahr, was fast 10.000 EUR kostet - zzgl. Strom, der irre teuer wird etc.), der steigt dann ggf. notgedrungen in sein WoMo und nächtigt in Carinthia 6 Schlafsäcken... 

    Da wär dann wohl der Zeitpunkt gekommen, die Knarren zu verflüssigen.

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