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Eine Optik dranmontieren (insbesondere die man auch wieder runternehmen kann) oder eine Waffe ohne passendes Bedürfnis kaufen sind aber zwei Paar Schuhe...
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Von Lüllmann habe ich auch welche. Nach einiger Internetsuche waren das die einzigen, die einen Blechschrank in 80cm Breite (!) und rund einem halben Meter Höhe hatten. Das Maß passt perfekt auf meinen Waffenschrank bis kurz unter der Decke. Meine sind bei der Größe ohne Zwischenboden, ist für mich ok. Das Blech kann mir etwas dünn vor, aber ich habe keine Vergleichsmöglichkeiten. Auf dem anderen Schrank eben stehend und mit etwas Munition auf dem Boden beschwert, ist er auf jeden Fall stabil und funktioniert einwandfrei.
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Ping (die sollte doch "im Mai" ausgeliefert werden, oder?) Echt tatsächlich gar nix ausser der Optik, also auch keinerlei Versionspflege intern?
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In vielen Innenstädten haben doch diese "Idee"-Läden aufgemacht. "Creativ-Markt" für Künstler und Bastelbedarf. Da kriegste Tragetaschen für Zeichenblätter/-Blöcke - Tasche, groß, flach. Oder bei Boesner.
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Druckluftgewehr gefunden! Lohnt sich ein Verkauf oder wegwerfen?
wilmes antwortete auf Delaborierer's Thema in Allgemein
Also selten ist es nicht. Hab länger nicht bei egun geschaut, aber vor ein paar Jahren wären es vielleicht 40 EUR geworden. Ist ein Diana, wird schon weggehen. Für's wegschmeissen doch eigentlich zu schade, aber finanziell vmtl. nicht so wirklich lohnend. -
Habe eben nach Preisermittlung auf der Overnite-Webseite festgestellt, dass man zusätzlich zum eh schon etwas teureren Grundpreis besser noch eine Warenwertversicherung mit abschließen sollte, weil man ohne laut deren AGB nur für rund 50EUR versichert ist!? (Laut AGB max. versichert bis 8,33xSZR pro Kg ~ 10EUR pro Kg). Ansonsten wenn Waffe weg dann bleibt bei Verkauf zwischen Privatpersonen nach aktuellem Recht auch der Käufer auf dem Schaden sitzen. Uff. Im Gegensatz dazu bei waffenkurier-neu immerhin schonmal 500,- EUR inklusive..
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Guter Gedanke - Ich besitze sogar ne schöne 103. Aber das Bild ist ungenau - schieße meist beidhändig:-)
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Den Schein hab ich auch schon, aber mangels diverser Verfügbarkeiten noch keinerlei Praxis.. Ist mein folgendes, prinzipielles Verständnis richtig? Die Magnum-Zündhütchen zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine viel größere "Zündflamme" erzeugen. Soll m.V.n. bei großen Patronen (~Pulvermenge) sicherstellen, dass auch gleich viel Pulver angezündet wird. Bei kleiner "Zündflamme" wird das Pulver in einer großen Patrone ansonsten erstmal nur auf einer Seite angezündet - bzw. gerade bei wenig Pulver in einer großen Patrone kann es noch auf die 'zufällige' Lage des Pulvers in der Patrone ankommen (Pulver liegt flach am Boden und Zündflamme kann schön gleichmäßig alles über die ganze Länge anzünden, oder: Pulver alles am Rand links oder recht und die Flamme zündest erstmal nur eine Seite an, und der Pulverabbrand ist dann eben anders... D.h bei bei Nicht-Magnum-ZH in einer Patrone, die Magnum verträgt, _könnte_ der Abbrand im Extremfall unregelmäßig sein, was sich in Streukreisen äußern könnte.. Und bei Magnum-ZH in zu kleinen Patronen könnte der Abbrand zu schnell passieren, und es könnten sich im Extremfall Überdrücke entwicklen? p.s.: Speziell bei .357 habe ich hier schon gelesen, dass dort wohl tendenziell von den Herstellern Magnum-ZH empfohlen werden, aber viele keine Probleme mit den einfachen ZH haben. Ist damit dann vmtl. so in der Nähe des Übergangsbereichs...
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Es hat sich m.V. nichts an der grundlegenden Steuerproblematik geändert. Wenn eine Person bei Verkäufen bestimmte Kriterien erfüllt, wie z.B. regelmäßige Verkäufe oder Weiterverkauf von Neuwaren, dann geht das Finanzamt einfach mal von einer Gewinnerzielungsabsicht aus und will Steuern. Bislang war man halt grundsätzlich als Person auch schon selbst verplichtet, sich da drum zu kümmern und die Steuern anzumelden. Wer kaum was verkauft, oder halt nur ein paar alte Sachen, die weg sollen, der wird jetzt durch das Gesetzt auch nicht steuerpflichtig. Da gab es wohl auch einige spezielle Rechtsfälle zu - z.B. wenn einer einmalig (!) eine alte Münzsammlung auflöst, dann ist's nicht steuerpflichtig. Dürfte dann acuh für den 12 Jahre alten Wagen gelten. Was jetzt neu ist, ist halt "nur", dass die Verkaufsdaten jetzt automatisch an die Steuerbehörden geschickt werden. Womit dann schnell manche Privatverkäufer schnell keine mehr sein werden...
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Oh, da der Thread eh schon wieder eine unerwartete Länge hat sinniere ich gerade über den Begriff "Deko-Säbel": Gibt es auch offizielle Vorschriften zur Unbrauchbarmachung eines "scharfen" Säbels? Hat der ehemals "scharfe" Säbel rechtlich eine andere Stellung als ein von vornherein als Dekostück hergestellter? Darf man einen "scharfen" Säbel überhaupt selber stumpf schleifen, oder muss das der Säbelmacher machen und eine Deaktivierungsbescheinigung ausstellen?
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Nein. Die Schelle umschließt nicht den Säbel, der Säbel befindet sich nicht im Inneren der Schelle.
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Selbstgebauter Acrylkasten mit einfachem Schloss oder fest zugeschraubt ist fein, den Säbel einfach mit 'ner Schelle an die Wand schrauben ist böse.
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Wg. der drohenden Beweisführungspflicht, dass man mit seinen eigenen Waffen geschossen hat, möchte ich mir gerne ein Schießbuch selbst entwerfen. Die Vorlagen oder Schiessbücher, die ich bisher gesehen habe, haben mir alle nicht so perfekt gefallen. Die Vorlagen kann ich mir am Computer machen. Ich frage mich, wie aus dem Design danach am besten ein Buch wird... Ich kann selbst auf dem Laserdrucker drucken. Aber was für ein Papier kann da empfohlen werden? Dem billigen Kopierpapier traue ich nicht zu, dass das nach einigen Monaten Einsatz noch halbwegs ordentlich aussieht. Gibt es Papiere einfach zu beziehen, die ein bisschen langlebiger und trotzdem unkompliziert beschreibbar sind? Und binden? Die einfachen (Klebe-)Bindungen aus dem Copy-Shop sind ja eher nicht für ständiges Umblättern gedacht. (Hatte früher mal ne ordentliche Buchbinderei um die Ecke, die gibt's aber nicht mehr..) Selbst Heften ist auch schwierig, der Bürohefter ist zu kurz... Vielleicht mache ich einfach ne Lose-Blatt-Sammlung zu Abheften und schreib Namen etc. oben auf jede Seite.. Das sollte ja auch Ok sein denke ich. Und dann gibt es Online-Druckservices. Beim ersten gefundenen Anbieter bin ich auf einen Preis von unter 8 EUR gekommen bei "Offsetpapier" und Heftung bei einer Einzelanfertigung. Das kann man ja einfach mal ausprobieren, wie man dann insbesondere mit der Papierqualität zufrieden ist... Was meint Ihr zu dem Thema?
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Waffenrechtlichte Behandlung 2x Verschluss für selbe Waffe
wilmes antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Wenn ich also die originale Waffe und ein WS habe, darf ich dann (anstatt das ganze WS komplett einzusetzen) z.B. die beiden wesentlichen Komponenten Lauf und Verschluß einfach gegenseitig tauschen? (Ist also z.B. keine "Waffenherstellung"?) -
Ich hab da in wenigen Einzelfällen sowohl ge- als auch verkauft.. Lief alles reibungslos, würde ich wieder machen. Beim Verkauf habe ich aber bewußt mit FP angeboten - dass da eine Auktion nicht von selbst läuft bei vmtl. viel weniger Nutzern als egun halte ich für eher wahrscheinlich. Ich habe aber auch von angeblichen Betrugsangeboten gehört. Zeitweise hatte ich da eine ganze Reihe von hochwertigen Optiken angeboten gesehen, die zu unglaublich günstigen Preisen dann den Zuschlag bekommen haben. Ob die Auktionsgewinner dann die Ware erhalten haben oder nicht, weiss ich aber nicht. Ich hab da nicht mitgeboten.. Würde das auch nur mit der gebotenen Vorsicht machen (und Nachweise zur Echtheit des Angebots vor der Geldanweisung einfordern..)
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Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
wilmes antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Sehr schöner Satz! Ich musste dreimal lesen, bis ich richtig gelesen hatte.. Dachte zuerst, das das ein Fehler im Satz war. Dem Inhalt stimme ich so zu. -
Kleinkaliber Wechselupper auf AR9 PCC / § 6 AWaffV
wilmes antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Nicht unbedingt. Wir reden also von einem Sportschützen. Der darf bei einem Kleinkaliber nur schießen, wenn die Waffe nicht den Anschein einer Kriegswaffe erweckt. Macht sie das mit OA Lower und Nordic Upper? Mit neuem BKA-Bescheid hättest Du Gewißheit. Ohne BKA-Bescheid hast Du eben keine Gewißheit. Kann sein ja, kann sein nein. Ich würde ja sagen, nein. (Die OA Waffe hat ja auch schon ein 'böses' Kaliber hinsichtlich Anscheinsparagraph. Wenn die OA-Waffe offensichtlich sportlich Ok ist, und Du dann nur auf den OA Lower einen 'zahmen' Nordic-Upper drauf tust...) Ich würde es drauf ankommen lassen. Aber ich habe hier keine Authorität, die hat das BKA. -
Laut Artikel wird die fränkische Firma Ruag Ammotec übernommen, die dem Schweizer Konzern RUAG [wohl noch] gehört.
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Hier bei youtube gibt's ein Servicing-Video - leider unkommentiert: https://www.youtube.com/watch?v=CIwqDBKmwDs Zusammen mit der Explosionszeichnung, die man im Netz findet, fand ich es dann wie gesagt im Endeffekt halbwegs einfach, meines zu reparieren. Beim Auseinanderbauen viele Fotos machen (!), alle Teile ordentlich ablegen, alles in Ruhe machen. Hat seine Zeit gedauert, aber dann ging es halt wieder:-)
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Ja, ich meinte die Luftkolbenmanschette. War bei mir vor knapp 2 Jahren, da war die problemlos erhältlich. Bei der alten konnte man im Übrigen gar nicht mehr von einer Dichtung sprechen - das Material hatte sich richtiggehend zersetzt und war schon eine klebrige Masse, die man aus dem Kolben mit etwas Aufwand rauskratzen und wischen musste.. Meine Symptome waren auch gänzlich anders als bei Dir. Ich würde bei Dir auch nicht auf eine defekte Feder tippen. Bei mir war Spannen und Abschlagen noch möglich - allerdings kam halt gar keine Kugel niemals vorne raus. Zur Feder - ich würde mal tippen wollen, dass ein Federbruch eher selten vorkommt? Aber wer weiss, bei einem meiner früheren Touran waren auch *beide* Federn hinten im Abstand von einem Monat (!) gebrochen, als der Wagen noch keine 12 Monate alt war. Und ich bin kein Ralleyfahrer... Ich nehme ferne an, dass man eine gebrochene Feder beim Spannen mindestens an einer schwächeren Spannung merkt - wenn man den Vergleich zur richtigen Spannung kennt. Bei mir hat es sich für mich allerdings erstmal alles richtig angefühlt (und auch angehört...): Die Feder war in der Mitte gebrochen.. Dann haben sich die beiden Bruchenden aber wieder etwas ineinanderverschlungen. Im Endeffekt war wieder eine Federwirkung da. Feder war halt kürzer und schächer. Erkannt habe ich das aber erst nach dem Demontieren. Wenn Du irgendwas mit solchen LGs anfangen kannst, dann setz die auf jeden Fall wieder in Stand! Ich denke von der grundsätzlichen Konstruktion und Haltbarkeit ist die Diana 30 eine Klasse für sich und ist trotz der Stärke anscheinend auch von der Präzision auf 10m regelmäßig gut. (Meine hat leider optisch starke Nutzungsspuren - ich wünschte ich bekäme noch eine schöne zu günstigem Preis zu meiner dazu...)
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Du musst den Lauf beim Repetieren nach oben halten, damit die Kugeln nach unten rollen und dann die nächste geladen werden kann. Machst du das? Entschuldige die Frage, falls das offensichtlich klar ist - ich finde sonst nur das Verhalten merkwürdig, dass es das erste Mal problemlos schießt!? Ich bin auch noch halbwegs günstig an eine gekommen, weil damals defekt. Meine hat gar nicht geschossen. Bei mir war zum einen die Dichtung komplett zerbröselt, und zum anderen die Feder gebrochen. Beim zerlegen war für mich nur das Öffnen der Systemhülse schwierig - da muss man eine Art "Bodenplatte" von hinten gegen die Feder Eindrücken und um 60° drehen, so dass sie herauskommt. Ohne das passende Spezialwerkzeug kann das kniffelig sein. Ansonsten kann man die schön auseinander bauen, inspizieren und ggf. von Resten älterer Kugeln befreien etc.
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BDS Thüringen. Zumindest kann Dir Dein Verein das evtl. nicht einfach bestätigen? Ich bin hier absolut nicht sattelfest, was im Gesetz nun genau geregelt ist. Aber erstmal klingt das doch für mich nachvollziehbar - wenn ich nicht trainieren kann, dann habe ich doch kein Bedürfnis. Und der Verein bestätigt doch das, was er unterstützen kann oder nicht? Ein reiner Luftgewehr-Verein bestätigt doch auch keine Bedürfnisse für GK, oder? Das ist doch eine sinnvolle Vorgehensweise und dann macht auch mein Verbandsformular Sinn: Mein Verein kann dann gut bescheinigen, dass er eine eigene Standanlage für erlaubnispflichtige Waffen besitzt, und wenn ich dann noch ankomme mit einer Bestätigung eines passenden Schießstandes für meine gewünschte Disziplin, dann passt das doch!
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Ich hatte mir die gleiche Frage auch schon gestellt, ob ich denn nur Waffen erwerben darf, die ich bei uns schiessen kann. Ist das einhellige Meinung hier, dass ich z.B. eine Selbstladeflinte genehmigt bekommen darf, auch wenn mein Verein keine Trainingsmöglichkeit dafür bietet? Wir haben folgenden Passus in unseren Verbands-Bedürfnisanträgen: Der Absatz ist im Teil, der vom Verein auszufüllen ist, bevor der Antrag zum Verband geht. Da wird also explizit abgefragt, ob der Verein Zugang zu einer "notwendigen Standanlage" hat. Interessant finde ich die Auswahl "beantragte Disziplin" versus "erlaubnispflichtige Waffen". Warum hier wohl die Unterscheidung? Ich musste die Frage für mich bisher noch nicht klären - ich konnte bisher den Weg gehen, nur für solche Disziplinen zu beantragen, die ich auch wirklich "zu hause" schiessen kann.
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Hast Du nach der Auktion schon mit dem Käufer kommuniziert? Falls nicht wäre ja das einfachste, wenn Du Dich einfach mit dem Angebot "EU-weiter Versand" geirrt hättest. Dann einfach kurze Nachricht an Käufer ("Irrtum! Kann leider nicht in's Ausland senden") und Du kommst zumindest ohne weitere Verpflichtungen aus der Nummer raus.