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lightjear

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  1. Hallo, wenn dein Arbeitgeber irgend etwas mit der Luftfahrt zu tun hat, macht die ZUP eine Behörde in Düsseldorf. Egal wo du wohnst. Ich wohne im Landkreis Heppenheim Hessen und bekomme alle 5Jahre Post aus Düsseldorf mit dem Ergebnis der ZUP. Ist glaube ich die Bezirksregierung. Kann leider nicht nachschauen, da ich im Urlaub bin. Gruß Helmut
  2. Hallo, ja, das hat bei meiner Frau und mir je zweimal ohne Probleme funktioniert. Gruß Helmut
  3. Hallo, ich habe im Mai diesen Jahres für den europäischen Feuerwaffenpass samt Eintrag von 4 Kurz und 1 Langwaffe 53€ bezahlt. Landkreis Bergstraße. Gruß Helmut
  4. Hallo, ich arbeite seit über 30 Jahren bei LH als Flugzeugelektriker in Frankfurt und bin noch nie vor dem Betreten des Flugzeuges durchsucht worden. Ausweiskontrolle kommt vor, aber nur Ausweikontrolle und sonst nichts. Ein Kabelmesser gehört zum Werkzeugsatz der Firma. Und bei der Zufahrt vom LH Gelände auf das Vorfeld muß ja nur der Fahrer seinen Ausweis beim Schlagbaum durchziehen, alle anderen im Auto nicht. Also keine Lückenlose Überwachung wer wie lange auf dem Vorfeld ist. Gruß Helmut
  5. Hallo, 7,62x25(Tokarev) benötigst du keine? Gruß Helmut
  6. Hallo, Diabolos sind keine Munition, sondern Geschosse. Gruß Helmut
  7. Hallo, Alles wird aus Hack gemacht. Von Ralle Petersen und Hack Norris. Gruß Helmut
  8. Hallo, es geht auch anders.Am Samstag die Bedürfnisbescheinigung vom Verband bekommen. Am Montag auf der Behörde angerufen wegen der Sicherheitsüberprüfung. Gestern nochmals angerufen und nachgefragt ob die Sicherheitsüberprüfung durch ist und das war sie auch. Bin dann sofort hingefahren und den Antrag mit WBK abgegeben 5 Minuten vor der Tür gewartet und die WBK mit Voreintrag erhalten. Unsere Sachbearbeiterin ist wirklich ganz toll. Gruß Helmut
  9. Hallo, nein es gibt keine gesetzliche Meldepflicht bei Schußverletzungen in Deutschland. Ist auch gegen die ärztliche Schweigepflicht. Nur wenn der angeschossene ohne Bewustsein ist und von einem Verbrechen ausgegangen werden muß, darf der Arzt es melden. Gruß Helmut
  10. Hallo, hatte mal ein Spektiv von Sutter bestellt. War natürlich Müll das Ding. Habe es zurück geschickt und das Geld wieder erhalten. Ging problemlos und schnell. Das Spektiv hatte nur gute Bewertungen bekommen. Wusste danach auch warum. Ich habe das Spektiv sehr negativ bewertet und diese Bewertung ist nie erschienen. Also für mich nie wieder Sutter. Gruß Helmut
  11. Hallo, wenn man das Bild aufmerksam betrachtet, sieht man das es nicht in Deutschland aufgenommen wurde. Solche Steckdosen finden in den USA werwendung(nur als Anmerkung). Gruß Helmut
  12. Hallo, ich hatte mal ein Schließfach bei einem Geldinstitut, habe es aber gekündigt weil ich Angst bekommen habe, daß ich auf einmal keinen Zugriff mehr darauf habe. Da der deutsche Kleinsparer ja für europäische Banken haftet. Laut Schäuble( bei der Aussage war er Finanzminister). Ging den Griechen doch damals so. Gruß Helmut
  13. Hallo, es ist doch aber so, dass sich jeder kleine Bürgermeister meint sich als Alleinherrscher aufspielen zu müssen und noch schärfere Maßnahmen fordert. Unser möchtegern Napoleon rät jedem Verein dringend dazu geschlossen zu bleiben. Gruß Helmut
  14. Hallo, https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/corona-krise-dsb-bereitet-wiederaufnahme-des-sportbetriebs-vor-8151/ Gruß Helmut
  15. Hallo, weil man mit mehr Leuten auch mehr Gewicht hat. Gruß Helmut
  16. Hallo, müßte dann aber allgemein um Sportstätten gehen. Gruß Helmut
  17. Hallo, die Auszeit von der Arbeit kann man ja genießen, aber doch nicht vom Training. Gruß Helmut
  18. Nein. Bescheininung ist erforderlich bei Paragraph12 Absatz3. Trifft beiEheleuten nicht zu. Ansonsten steht dort wird empfohlen und nicht zwingend notwendig. Empfohlen nur um das Datum des verleihens nachzuweisen. Ist bei Ehepartnern die zusammen leben aucv hinfällig da es ja der selbige Tag ist.
  19. WaffG § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder Dazu Zu § 12: Ausnahmen von den Erlaubnispflichten 12.1 Zu § 12 Absatz 1: 12.1.1 Die Freistellung nach Nummer 1 von der Erlaubnispflicht wird nur Inhabern von WBK oder diesen gleich zu achtenden Erwerbs- und Besitzerlaubnissen gewährt. Beispiele hierfür sind: Waffenhandelserlaubnis für erlaubnispflichtige Waffen, gültige Tages- oder Jahres-Jagdscheine, Ersatzbescheinigung nach § 55 Absatz 2. Soll die Waffe erlaubnisfrei geführt werden (§ 12 Absatz 3), so ist der Name des Überlassenden, der Name des nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 Besitzberechtigten und das Datum des Überlassens in einem Beleg festzuhalten (vgl. § 38 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe e). Es wird empfohlen, diese Bescheinigung in jedem Fall des Überlassens auszustellen. 12.1.1.1 Mit Nummer 1 Buchstabe a wird die vorübergehende Entleihe von Schusswaffen vor allem unter Sportschützen und Jägern aus Gründen der öffentlichen Sicherheit als unbedenklich auf eine eindeutige gesetzliche Grundlage gestellt. Die Befristung auf einen Monat soll das Vagabundieren von Schusswaffen – insbesondere die Dauerentleihe – verhindern. Für eine längere Entleihe ist eine Besitzerlaubnis der Waffenbehörde notwendig. Diese Bescheinigung bezieht sich nur auf Absatz 3. Sind jetzt nur Auszüge aus den Texten.
  20. Ich sehe da keinerlei Veranlassung für eine Entschuldigung. Aber ich habe doch auf die Verwaltungsvorschrift in Bezug zum Waffengesetz verwiesen. Gesetzte und Verordnungen sind halt blöd zu lesen, da sie nicht für und von Nichtjuristen geschrieben sind. Es steht halt umschrieben drinnen. Da steht nicht wortwörtlich das Ehepartner mit den Waffen des anderen nur mit beiden WBK bewaffnet dem Bedürfnis entsprechend usw. Aber mann kann es rauslesen das es so ist. Gruß Helmut
  21. Ich schreibe sehr selten etwas hier wei ich der Meinung bin, dass wenn man keine Ahnung habe lieber das Maul halten sollte. Wenn ich aber was beitrage, dann weiß ich das auch. Aber Es gibthalt solche die immer was schreiben ohne inhaltlich etwas beitragen. Egal, ihr habt recht und ich liege falsch. Bin aus diesem Thema raus. Viel Spaß und Erfolg noch. Gruß Helmut
  22. Ich hatte ja geschrieben, dass wir beide inhaber von WBK sind. Das WaffG ist ja nur grob. Genauer ist alles in der WaffVwV geregelt. Dort steht sehr viel mehr interessantes drin. Ja macht das mal mit Leihschein, da ist man auf der sicheren Seite. Und auf dem Weg zu Schützenhaus, wenn 50km/h erlaubt sind nur 30km/h fahren. Da ist man dann auch auf der sicheren Seite falls geblitzt wird. Gruß Helmut
  23. Ist wirklich so wie ich es beschrieben habe. Also keinen Leihschein! Gruß Helmut
  24. Hallo, ins diesem Fall ist es ganz einfach. Meine Frau und ich haben je drei Kurzwaffen. Wenn ich mit einerWaffe meiner Frau zum Taining fahren möchte benötige ich nur ihre und meine WBK und umgekehrt.Leihschein ist nicht nötig. Muß nicht als Berechtigter eingetragen sein, da gemeinsamer Hausstand. Gelbe WBK habe nur ich und sind auch Unterhebel von ihr drauf. Das andere bedeutet zwei Waffen in 6 Monaten erwerben.
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