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icegregor

WO Gold
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Alle Inhalte von icegregor

  1. ...Hat unsere (sonst eher kulante) Behörde vor ca. 3..4 Jahren explizit abgeschafft. (Weiss ich von einem "damals" direkt Betroffenen, der einer der ersten war, dem es verweigert wurde.) Da wird mir ein '90er Urteil wenig helfen Aber danke...
  2. Welche denn? (Eigeninteresse, hab evtl demnächst den Fall...)
  3. Ja, der Timer Richtig. Nicht ganz intuitiv, aber wenn man mal durchgestiegen ist echt brauchbar. Die Darstellung mit "absoluter" und "Split-"Zeit finde ich gut für Serien auf Zeit. Und ja, Schüsse vom Nachbarstand wird dir wohl leider jeder (Handy)Timer mit draufgeben.
  4. OA hat auf Facebook ein Statement dazu veröffentlicht. Aufruf daraus: " ?Schreiben Sie an Ihre Verbandsvertreter und fordern Sie eine generelle harte Ablehnung der Gesetzesverschärfung.❗️" " ?Jetzt aktiv werden! Sharing is caring!? "
  5. du hast eine tolle Vorstellung von der tatsächlichen Realität "da draußen"
  6. Leider am (längst geklärten) Thema vorbei
  7. Du willst doch hier nur stänkern. Frage des TE war, KANN diese Konstellation zu Problemen führen. und sollte er lieber den "sicheren" Weg gehen, der in KEINEM Fall zu Irritationen führt. Das wurde ihm beantwortet.
  8. Das heisst erstmal nur, dass du um ein WS zu erwerben nicht zum Verband für ne Bescheinigung rennen musst. Eine 45er mit 9er WS is definitiv *zugelassen* und *geeignet* für einen Wettkampf in der 9mm Klasse. Und für diesen Wettkampf willst du nun einen Antrag auf ne eigenständige Waffe stellen . Auf welche Idee könnte ich da als Verband kommen?
  9. Alzi hat es in Beitrag 8 erklärt. Als Beispiel ein Auszug aus dem Bedürfnisantrag des Hess.Sch.Verbandes, Punkt 4: dort muss versichert werden: "Der Antragsteller /die Antragstellerin besitzt keine für diesen Wettbewerb zugelassene Waffe." Besitzt du eine für diesen Wettbewerb (9mm) zugelassene Waffe, wenn du u eine .45er mit 9mmWS besitzt? Diese Frage kannst du nicht ein-eindeutig mit NEIN beantworten, nichts anderes meinte ich mit Antwort #2 und alzi mit #8. (Und wo steht, dass WS NICHT auf das Bedürfnis "angerechnet" werden (sollen) ?)
  10. Ja!
  11. Suchfunktion? Suchfunktion!
  12. :popcorn:
  13. icegregor

    2/6 Reglung?

    nach deiner Grafik (bzw der hier geisternden Interpretation) kann ich im Oktober wieder 2 Waffen erwerben. Dann schieb mal deinen roten Balken um einen Monat. Dann hast du einen 6-Monats-Zeitraum, in dem ich 3 Waffen erworben habe (1x 1. Mai und 2x 1. Okt.). Also für mich ist (dieser Satz im) Gesetz eindeutig und am anschaulichsten mit genau so einem roten Balken dargestellt. Egal wie man diesen Balken schiebt, sollen da genau 2 Erwerbe drin liegen.
  14. WaffG §14 Abs. 2 bringt dich zu WaffG §15 Abs. 3 m.W.n. gibt es eine Liste der "anerkannten" Verbände (ich meine mal was von einer niedrigen zweistelligen Zahl gelesen zu haben) - würde mich wundern, wenn da ein holländischer dabei wäre.
  15. icegregor

    Welcher Timer?

    25m pistol timer mal probiert ?
  16. Na, so ca fast ganz genau alle, die länger als wie einmeterzwanzig sind, wa?
  17. ...und das ist ein Thema hier wert? Entweder du hast das hier bekommen https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffenschein Oder du solltest "umtauschen" gehen....
  18. ...und der "Verkäufer" hat nicht noch die paar Wochen / Monate Zeit die Dinger bei sich zu belassen...? Mit Sicherheit die günstigste und unkomplizierteste Variante. Bzgl Kontingente, Bedürfnisse etc .... .... Sachkunde...?
  19. SPD Bremen vs AR 15 Drsnr.: 19/1746 Der beste Freund des Massenmörders - Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD http://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2018-07-04_Drs-19-1746_d869c.pdf
  20. Nein. Ist ein "Service" deines LV, der dir ggf nochmal einen Hinweis gibt falls die gewünschte Waffe für die Disziplin nicht zugelassen ist. Auf der Bescheinigung (und in Folge Voreintrag) wird in diesem Fall nur die SLB in .223 stehen -> und du könntest auch was anderes kaufen.
  21. Wer kürzlich seine WBK beim Amt hatte, hat jetzt (wahrscheinlich, Verbreitung wohl noch nicht ganz flächendeckend) zwei neue Einträge oben drin stehen, die NWR-IDs. (ID der Erlaubnis und ID der Person). Infos dazu z.B. hier http://www.hgkc.de/files/NWR-FAQgesamt_pdf.pdf und hier https://www.nwr-fl.de/ (stöbern lohnt sich.... Stichwort NWR II)
  22. "Mithat Elmas" schreibt Dazu Fotos von Hülsen und Stoßboden
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