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icegregor

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  1. Alzi hat es in Beitrag 8 erklärt. Als Beispiel ein Auszug aus dem Bedürfnisantrag des Hess.Sch.Verbandes, Punkt 4: dort muss versichert werden: "Der Antragsteller /die Antragstellerin besitzt keine für diesen Wettbewerb zugelassene Waffe." Besitzt du eine für diesen Wettbewerb (9mm) zugelassene Waffe, wenn du u eine .45er mit 9mmWS besitzt? Diese Frage kannst du nicht ein-eindeutig mit NEIN beantworten, nichts anderes meinte ich mit Antwort #2 und alzi mit #8. (Und wo steht, dass WS NICHT auf das Bedürfnis "angerechnet" werden (sollen) ?)
  2. Ja!
  3. Suchfunktion? Suchfunktion!
  4. :popcorn:
  5. icegregor

    2/6 Reglung?

    nach deiner Grafik (bzw der hier geisternden Interpretation) kann ich im Oktober wieder 2 Waffen erwerben. Dann schieb mal deinen roten Balken um einen Monat. Dann hast du einen 6-Monats-Zeitraum, in dem ich 3 Waffen erworben habe (1x 1. Mai und 2x 1. Okt.). Also für mich ist (dieser Satz im) Gesetz eindeutig und am anschaulichsten mit genau so einem roten Balken dargestellt. Egal wie man diesen Balken schiebt, sollen da genau 2 Erwerbe drin liegen.
  6. WaffG §14 Abs. 2 bringt dich zu WaffG §15 Abs. 3 m.W.n. gibt es eine Liste der "anerkannten" Verbände (ich meine mal was von einer niedrigen zweistelligen Zahl gelesen zu haben) - würde mich wundern, wenn da ein holländischer dabei wäre.
  7. icegregor

    Welcher Timer?

    25m pistol timer mal probiert ?
  8. Na, so ca fast ganz genau alle, die länger als wie einmeterzwanzig sind, wa?
  9. ...und das ist ein Thema hier wert? Entweder du hast das hier bekommen https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffenschein Oder du solltest "umtauschen" gehen....
  10. ...und der "Verkäufer" hat nicht noch die paar Wochen / Monate Zeit die Dinger bei sich zu belassen...? Mit Sicherheit die günstigste und unkomplizierteste Variante. Bzgl Kontingente, Bedürfnisse etc .... .... Sachkunde...?
  11. SPD Bremen vs AR 15 Drsnr.: 19/1746 Der beste Freund des Massenmörders - Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD http://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2018-07-04_Drs-19-1746_d869c.pdf
  12. Nein. Ist ein "Service" deines LV, der dir ggf nochmal einen Hinweis gibt falls die gewünschte Waffe für die Disziplin nicht zugelassen ist. Auf der Bescheinigung (und in Folge Voreintrag) wird in diesem Fall nur die SLB in .223 stehen -> und du könntest auch was anderes kaufen.
  13. Wer kürzlich seine WBK beim Amt hatte, hat jetzt (wahrscheinlich, Verbreitung wohl noch nicht ganz flächendeckend) zwei neue Einträge oben drin stehen, die NWR-IDs. (ID der Erlaubnis und ID der Person). Infos dazu z.B. hier http://www.hgkc.de/files/NWR-FAQgesamt_pdf.pdf und hier https://www.nwr-fl.de/ (stöbern lohnt sich.... Stichwort NWR II)
  14. "Mithat Elmas" schreibt Dazu Fotos von Hülsen und Stoßboden
  15. Story goes on.... aktuell in der IPSC-Germany Facebook-Gruppe. Dort mehrere Schäden mit GECO 9mm HEXAGON. Link (hoffe das funktioniert von unterwegs aus...) https://www.facebook.com/groups/228789323820179/permalink/1955350544497373/ Los 65 TM 227
  16. https://jung-jaeger.eu/ver-und-entleihe-von-waffen/ "Bei der Jugend ist alles anders Bei Jugendjagdscheininhabern ist die Situation weitaus komplizierter, da ihnen nach § 13 Abs. 7 WaffG keine Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition erteilt wird. Nach § 16 des Bundesjagdgesetzes ist der Inhaber eines Jugendjagdscheines nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson (jagdlich erfahren) berechtigt. Die unmittelbare Ausübung der Jagd bzw. des Übungsschießens auf einem Schießstand ist nur unter Aufsicht möglich. Der Transport im ungeladenen Zustand zur Jagd- bzw. auf den Schießstand ist auch für den Jugendjäger möglich (vgl. Pkt 13.7 WaffVwV)."
  17. schwarz auf weiß, danke. Glaube es wäre bei uns aufm Stand trotzdem ein Ding der Unmöglichkeit (wenn ich sagen würde ey Jungs lasst mich mal alleine schießen)
  18. ?? Ohne Quelle nennen zu können kenne ich den Grundsatz "wer beaufsichtigt, schießt nicht". Nach gesundem Menschenverstand mehr als sinnvoll...
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