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jimmypop

WO Supreme
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  1. Danke, aber dort finde ich nur die Definition als "tragbaren Gegenstand". Dort finde ich keine Angabe, dass der Erwerb illegal ist.
  2. Gibt es dazu eine Quelle?
  3. Meiner Meinung nach gilt der FB auch für "Vorbesitz". Macht ja sonst auch keinen Sinn. Gruß Jimmy
  4. Danke! Wobei: Warum auch immer, wahrscheinlich keine Zeit...
  5. Preis senken und als Munitionsschrank anbieten.
  6. Habe Anfang der 90er bei der BW noch gelernt: S.O.L.D.A.T. = soll ohne langes Denken alles tun
  7. Mal eine kurze Frage: wird den Abgeordneten die oben verlinkte Fassung zur Abstimmung vorgelegt?
  8. oder Bedürfnis einführen...
  9. Ist doch eigentlich egal, was die mit rumschleppen. Damit umgehen können sie (ohne regekmäßige Übung) leider eh nicht
  10. Das steht so aber nicht in § 36 Abs. 3 WaffG: Der Abgleich der gelagerten Waffen muss irgendwo anders geregelt sein...
  11. Ersteres glaube ich blind, das Zweite eher nicht. Wie sollte man sonst seine Überlegenheit zeigen?
  12. Diese sind ja auch wirklich überflüssig, versteht doch eh keiner
  13. Oder Martin Schulz, wenn er seine Hand auf EkelAlreds kleinen... Nee, lassen wir das!
  14. Achso! Wäre aber auch nich schlimm. Ein kleiner Penis ist schnell geschwärzt...
  15. Wieso? Man kann doch die persönlichen Daten im KWS schwärzen...
  16. Ab da habe ich das Lesen abgebrochen. Bitte ab und zu einen sinnvollen Zeilenumbruch einfügen. Ein eingestreuter Absatz wär auch nett...
  17. Vielen Dank, dann nehme ich das mal so hin, einsehen kann ich es aber nicht...
  18. Genau diesen Umstand finde ich nicht im WaffG. Unter 14.4 steht folgendes: Das trifft doch implizit zu, wenn man eine Bedürfnisbescheinung gemäß 14.2 hat.
  19. Hallo zusammen, meine bessere Hälfte hat vom Verband (RSB) ihre Bedürfnisbescheinigungenn gemäß 14.2 WaffG für 2 KW (.22 und 9mm) erhalten. Auf dem Antrag zur Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis hat sie "Waffenbesitzkarte" und "Gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen" angekreuzt (so wurde es übrigens bei der WSK empfohlen). Nach einem Telefonat mit der SB zur Terminabsprache sagte diese allerdings, dass ein separates Bedürfnis für die gelbe WBK benötigt wird. Hier verstehe ich nichts mehr! M.E. ist doch das Bedürffnis durch die Bescheinigungen gemäß 14.2 gedeckelt. Oder bin ich blöd? Gruß Jimmy
  20. Also, Veranstaltungsberbot wenn im 500m Radius Pflastersteine vorhanden sind...
  21. Danke, du hast Recht, aber trotzdem "reite" ich noch das Bedürfnispferd. Ist eine SSW ohne ein Bedürfnis (und ohne Erlaubnis) beliebig zu transportieren? Also nicht nach dem Erwerb, oder zum Büchsenmacher zur Reparatur? Genau!
  22. Vollständig heisst es dort aber: (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt; Hier stellt sich doch die Frage: was ist das Bedürfnis?
  23. Oder beim Nachbarn abschreiben. Das geht auch
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