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jimmypop

WO Supreme
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  1. Ist ein Gurt bei einem HA ein Problem?
  2. Wobei ich selbst nach intensivster Suche im WaffG keine Grundlage dazu gefunden habe.
  3. Ich schleppe soviel auf den Stand und verballere soviel Munition, dass es mir darauf nicht ankommt ?
  4. Ich hatte bei der Abgabe für den Eintrag einer weiteren Waffe auf Gelb seinerzeit den SB gefragt, ob ich jetzt ohne WBK zum Schießen darf. Er hat kurz nachgedacht und sagte: „nehmen Sie kurz Platz, ich trage die Waffe gleich ein.“ Er schien demnach auch unsicher zu sein. Die nächste Waffe habe ich mir dann auf einer zusätzlichen WBK eintragen lassen, so stellte sich das Problem nicht.
  5. Also auswandern, oder aufs Land ziehen?
  6. Wer viel fragt geht viel Fehl. Selbst wenn eine SSW nicht zur Selbstverteidigung geeignet ist, ist sie doch dazu vorgesehen. Ansonsten könnte man sich ja den kleinen Waffenschein komplett schenken. Du kannst rein rechtlich deine SSW auf deinem befriedeten Grundstück führen wie du möchtest, aufbewahren musst du aber in einem verschlossenem Behältnis, natürlich ungeladen. Was für ein Unsinn!
  7. 100% Zustimmung. Mit dem kleinen WS darf ich mit geladener Schreckschusswaffe durch die Landschaft laufen, zuhause darf ich die aber nachts nicht unter dem Kopfkissen liegen haben.
  8. Diese Einstellung kann man hier schön nachlesen: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Defätismus
  9. Das Problem hatte ich auch. Ich habe den SB gefragt, ob ich jetzt ohne WBK zum Training fahren darf. Nach kurzem Nachdenken sagte er: „Nehmen Sie kurz Platz, ich mache das fertig“.
  10. Habe am Ostermontag den Antrag beim Polizeipräsidium abgegeben - die Erste grüne mit Voreintrag - heute war sie in der Post. Habe allerdings schon 2 gelbe und kaufe regelmäßig.
  11. Hallo Mausi, du hast mich wahrscheinlich falsch verstanden. Ich meinte so etwas: https://www.adac.de/der-adac/verein/aktuelles/bilanz-verkehrstote/
  12. Habe mir die Arbeit jetzt einmal angeschaut und möchte/kann mich nicht über die wissenschaftliche Korrektheit auslassen. Was mir aber als Laie auffällt: die absoluten Fallzahlen haben doch im Vergleich zu anderen Todesursachen keine Relevanz!
  13. Ist nur eine Frage der Zeit, bis das nicht mehr erlaubt ist.
  14. Schade.
  15. Ganz sicher, er besitzt vielleicht nicht mehr die „Persönliche Eignung“ (ist m.W. §6 AffG)
  16. Eine psychische Erkrankung ändert nichts an der Zuverlässigkeit.
  17. Das mußt Du den Gesetzgeber fragen. Da man zum Führen eine Erlaubnis benötigt, müssen die Dinger saugefährlich sein.
  18. Man müsste die Frage um „von zum Besitz dieser Waffen berechtigten Personen“ erweitern.
  19. Genau, in §13: 2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren: 1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
  20. Wenn mittlerweile die Regeln für den Umgang von SSW im eigenen Haushalt den „echten“ Schusswaffen gleichgestellt wird, dann lege ich mir lieber die X unters Kopfkissen ?
  21. - KWS wieder abschaffen (mir fehlt der Nachweis, was er gebracht hat.) - 2/6 muss weg
  22. Vielen Dank, dann werde ich das so umsetzen. Obwohl, ich stelle mir gerade eine Aufbewahrungskontrolle vor ?
  23. Dann nehm ich das sinnlose Ding unter dem Kopfkissen weg, und behalte es in der Hand. Gilt das einführen in Körperöffnungen auch als sichere Aufbewahrung? Weil es dort dann eigentlich hingehört☹️
  24. Ernst gemeint, oder auch iOS Nutzer, wo grün nicht geht?
  25. So habe ich es gemacht, ist zwar etwas teurer, Du hast aber immer die WBK deiner Altwaffen am Mann, und nicht auf dem Amt.
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