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heinzaushh

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Alle Inhalte von heinzaushh

  1. Du warst schon mal in Mexiko- abseits der Touripfade?
  2. Überhaupt keine Frage. Trotzdem sollte man auch über den Mauerrand schauen. Nicht alles was glänzt ist Gold, Vegas ist ein der besten Beispiele für den Zustand der US of A. Mach dir dein Bild, aber mach beide Augen auf.
  3. Was am stetig steigenden Drogenmissbrauch mit tötlichen Ausgang in den US of A nichts ändert. Aber du hast natürlich Recht und ich keine Lust auf eine weitere Diskussion mit dir.
  4. Oder Fentanyl und co. https://de.statista.com/infografik/11602/tote-in-folge-einer-drogen-ueberdosis-in-den-usa/ In Las Vegas ist eine Führung durch die Wasserkanäle/ Tunnel sehr empfehlenswert, dort sieht man hautnah das heutige US of A.
  5. Seitenweise.
  6. Der war gut......du warst schon mal länger in den US of A?
  7. Zitat: "Pistole und Munition dürfen nicht zusammen aufgebahrt werden."
  8. Ändert nichts daran das die Behörde beim nächsten Eintrag wiederrum ablehnen kann. Halbwegs eindeutig wird es nur wenn der Gesetzgeber entspr. präzisiert, bzw. wie in der Vergangenheit geschehen eine eindeutige Anweisung vom IM kommt. Vielleicht hat mal wieder eine der Fortbildungen stattgefunden, die wie so oft Anlass für versch. Dinge sind. Den Eintrag nun als "Rückzug" der Behörde zu sehen halte ich für äusserst optimistisch.......
  9. Das Muster ist doch stets das gleiche, sei es "Schlüsselaufbewahrung", "Magazine", Überprüfung Bedürfnis von 17ern, 2 - Schuss Magazine Jäger, Überprüfung Bedürfnis 18er....... Ein wenig 1 und 1..........
  10. Eindeutig ist daran nichts, ansonsten hätten wir nicht die entspr. Gerichtsurteile- und nicht nur "ein fehlerhaftes Urteil". ASE und RWJ legen allein ihre Sichtweise dar, nicht mehr und nicht weniger.
  11. Kannst du nachvollziehen wodurch nun die Kehrtwende initiiert wurde?
  12. Wenn diese Person explizit auf Ihre Veröffentlichungen verweist muss sie auch mit der Frage nach diesen rechnen. Oder ist ein JoergS ein person non grata bei der entspr. Nachfragen nicht zu stellen sind? Ich mach mir meine Welt wie sie mir gefällt?
  13. Qualität und Quantität......
  14. Du bist doch der clevere-der cleveren: habe ich mit einer Silbe erwähnt das meine (die dir nichtmals bekannt ist) Definition relevant wäre? Auch du tätest gut daran die Meinung anderer zu akzeptieren.
  15. Dachte nicht das YT vids und co ausreichen- hat mit "Waffentechnik" für mich nicht viel zu tun, aber wenn es der Behörde reicht ist es wohl ok. Tactical Dad ist für mich kein Maßstab, auch teile ich seine Definition des SV nicht.
  16. Ist die öffentlich einsehbar? Und, mal so völlig wertfrei- eine 18er WBK macht aus keinem einen Sachverständigen.
  17. Es ist ganz einfach. Jagdwaffen müssen raus aus dem Waffengesetz, weil es gar keine Waffen sind. Es sind Gebrauchsgegenstände und Handwerkszeug. Die Sport- und Sammlerwaffen kannste selber einfügen.
  18. Der oftmals Staatsdiener ist, so schliesst sich der Kreis.
  19. Richtig. Auch wenn "der" Anwalt es weiß muss das Gericht / Richter / Kammer diesem nicht folgen. In dem hier gegenständlichen Verfahren wohl eher schwierig in der Argumentation.
  20. Und sie müssen dann auch nicht nachweisen, dass sie überhaupt etwas jagen? Zählt der vergebliche Ansitz auch? Der nächtliche Anruf wegen Wildunfall? Die Arbeit in der rollenden Wildschule? Das Neuanpflanzen von Bäumen? Die Anlage von Wildwiesen? Blinde über Farben....
  21. Endlich mal einer der die Einstellung nach 153 praxisgerecht einstuft. Danke!
  22. Gibt so nen Ding da kann man Nummern reintippen und mit Menschen sprechen........ Oma sagte immer: "Sprechenden Menschen kann geholfen werden" - hat auch heute noch Gültigkeit.
  23. Darum ging es nicht. Die Frage ist ob dein Hinweis auf das WaffG in den Verfahren eine Rolle spielte oder nicht und wie dies bewertet wurde.
  24. Ich mag dich auch, das weisst du doch inzwischen. Ich kann mir vorstellen was du dir so an Bildchen reinziehst.....
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