schmitz75
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Für den 17. Oktober gibt es den Tagesordnungspunkte im Bundestag:
19.25 – 20.10 Uhr 38 Min. TOP 17 Waffenrechtsänderungsgesetz Ü
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vor 35 Minuten schrieb black_friday:
Nicht nur das, wenn das wirklich durchgeht müssen Armbrüste auch in einem Tresor mit min. Sicherheitsstufe 0 aufbewahrt werden.
Hab ich auch erst gedacht, aber sie sind keine erlaubnispflichtigen Schusswaffen (§36 Abs 3 WaffG) nur den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände. Wesentliche Teile sind auch nur für Schusswaffen definiert und Bögen tauchen da nicht auf.
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Ihr könnt den Feststellungsbescheid im Bundesanzeiger lesen, der Hersteller bewirbt es als Waffe:
Aber hier darf es keine Discussionen geben nur Bilder, wie das hier;
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vor 4 Minuten schrieb fa.454:
Es gibt keine Anfrage
Komisch steht so im Gesetzestext:
ZitatBei der Übermittlung von Mitteilungen der Landesbehörden für Verfassungsschutz zu Anfragen der Waffenbehörden kann das Bundesamt für Verfassungsschutz technische Unterstützung leisten
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vor 19 Minuten schrieb fa.454:
Da wird nix gecheckt oder analysiert.
Versteh ich nicht, der Verfassungsschutz sammelt und analysiert also keine Daten, ich dachte das ist deren Job?
Wozu soll dann die Anfrage beim Verfassungschutz gut sein und was machen die jetzt, wo sie noch gar keine Daten von Waffenbesitzern haben?
Beispiel: Ich Lade ein Video auf Youtube hoch wo ich dem islamischen Staat die Treue schwöre und ankündige die BRD mit meinen Legalwaffen zu stürzten, das Video schicke ich dem Verfassungsschutz.
Deiner Theorie nach ignoriert der Verfassungsschutz dieses Video, anstatt es zu analysieren und die Personen darin zu bestimmen?
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vor einer Stunde schrieb fa.454:
Nein.
Du wirst als legaler Waffenbesitzer von deiner zuständigen Behörde dort angemeldet.
Neue Informationen fließen dann automatisch zur Behörde.
Das ist doch genau das, was ich gesagt hab. Der Verfassungsschutz hat eine Datei mit allen Waffenbesitzern und jede Information die er erhält muss er analysieren ob sie zu einem Waffenbesitzer gehört und dann die Info weiterleiten.
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Das hier ist eigentlich der entscheidende Punkt:
ZitatWerden im Nachhinein Informationen bekannt, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Bedeutung sind, teilt die zuständige Landesbehörde für Verfassungsschutz diese der für die Überprüfung zuständigen Behörde unverzüglich mit (Nachbericht).
Das heißt der Verfassungsschutz muss alle Informationen die er erhält jederzeit gegen alle Waffenbesitzer checken.
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vor 16 Minuten schrieb micky123:
In Israel hat auch niemand ein Problem damit wenn eine Person in Zivil ein Sturmgewehr führt.
Das gilt wohl nur für Soldaten mit AR15. Versuch mal an der Grenze zum Gazastreifen ne AK47 zu führen, am besten noch mit Palästinenser typischer Bekleidung.
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vor 19 Minuten schrieb Speedmark:
tut mir leid, ich kapiere es als noch nicht,
Tja, wenn du es nach 153 Seiten nicht verstanden hast, kann dir wohl keiner helfen.
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vor 15 Minuten schrieb Speedmark:
Punkt 1 Persönliche Abholung erzwingen, von wem oder was?
Die Behörde kann dein Erscheinen anordnen wenn du einen Antrag stellst, ob und was du dabei abholst bleibt dir überlassen:
ZitatDie zuständige Behörde kann das persönliche Erscheinen des Antragstellers anordnen; sie kann das persönliche Erscheinen des Erlaubnisinhabers anordnen, wenn begründete Zweifel an der persönlichen Eignung bestehen
vor 15 Minuten schrieb Speedmark:Punkt 2 Bedürfnis nach 10 Jahren, was ist im 2. und im 8 Jahr?
wie bisher im Entwurf des BT? müssen wir jetzt auch alles auflisten, was sich nicht ändert?
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Hab mir nochmal das Video angesehen, die stimmen da über 336/2 ab nicht über 363/2 ???????
https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=2012989
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Naja ich glaube nicht an Verschwörungstheorien, also ist die wahrscheinlichste Erklärung, das wer immer die Drucksache erstellt hat, irgendwas durcheinander gebracht hat, was nicht verwunderlich ist, weil die in der Abstimmung ständig falsche Nummern aufgerufen haben.
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Am 20.9.2019 um 15:00 schrieb Katechont:
- Erlaubnispflicht für Armbrust (Plenarantrag vom 17.09. des Landes Hessen) - abgelehnt
Komisch, genau das verbot findet sich jetzt in der Stellungnahme des BR.
Hab nochmal das Video gesehen, 363/2 wurde abgelehnt, wollen die uns verarschen?
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Hier gibt es übrigens die ganzen Drucksachen:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2019/0301-0400/0363-19.html?nn=4353186
Inklusive der Stellungnahme des BR, die am Freitag beschlossen wurde:
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vor 3 Stunden schrieb Fyodor:
daß nur die Kammer hinter dem Lauf aktuell als Patronenlager anzusehen ist
ZitatBeim Double-Action-Revolver wird bei Betätigung des Abzuges durch den Schützen die Trommel weitergedreht, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und den Schlagbolzen zu liegen
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vor 25 Minuten schrieb Mausebaer:
Da ist die "Waffenart" eines Revolvers "kurze Repetier-Schusswaffe (Gesamtlänge <= 60cm)".
Tja im Waffengesetz heißt es:
ZitatRepetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird.
Revolver haben kein Magazin sondern mehrere Patronenlager.
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Neuster Antrag an den BR, Armbrüste erlaubnispflichtig machen:
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Das ist keine Forderung des Bundesrates. Das ist nur die Empfehlung der BR Ausschüsse (Innen, Agrar und Recht) an den BR.
Der BR muss das erst in einer Sitzung behandeln am 20. September, die sind in keinster Weise an die Vorschläge der Ausschüsse gebunden.
Tagesordnungspunkt 41, wird am 20.9. ab 9:30 live übertragen:
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Sorry falls ich es übersehen habe, aber war hier schon die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats gepostet vom 9.9.2019:
Da sind einige Änderungswünsche drin, nichts zu Magazinen, Schießnachweise für Bedürfnis, Schalldämpfer für 22lr. Zielbeleuchtung erlauben, änderung der 0.5 Joule Grenze für Softair Waffen (wenn das kommt, dann gibt es Unmengen Probleme)
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Warum sollte die Behörde unangemeldete Kontrollen durchführen, die haben besseres zu tun als bei mir vor verschlossener Tür zu stehen. Aufbewahrungsnachweise wollte die Behörde für beide Lagerorten sehen.
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Ich hab meine Waffen an 2 unterschiedlichen Orten gelagert sogar 2 verschiedene Bundesländer.
Die Waffenbehörde an meinem Wohnsitz meinte die Waffenbehörde am anderen Lagerort muss zustimmen, dann wäre das kein Problem. Ich würde den Sachverhalt einfach deiner Waffenbehörde erzählen, die sagen dir dann schon was man melden muss.
Bei deinem Büro stellt sich die Frage ob das Gebäude bewohnt ist, denn wenn nicht gelten andere Aufbewahrungsvorschriften.
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XWaffe ist da auch seltsam:
(*20) RevolverbüchseDer Waffentyp nach Anlage 1 WaffG ist...(*7) kurze Repetier-Schusswaffe (Gesamtlänge <= 60cm)WBK-Eintrag: "Kat.B Revolverbüchse" -
Das Waffengesetz sagt nur das Double Action Revolver keine halbautomatischen Waffen sind.
Revolver sind keine Repetierwaffen.
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Von Zoraki gibt es ja nicht nur die Glock, es gibt auch die 918 = F92
Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?
in Waffenrecht
Geschrieben
@Kanne81 das geht an die BT Ausschüsse, der VDB hat das zusammengefasst: