schmitz75
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Beiträge von schmitz75
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Das MCX erfüllt gar keine gewünschte Kriterien außer, dass es ein Magazin hat, hast du überhaupt den ersten Post gelesen?
Umarex NPX AX gibt es, und noch das Diana Oktoberfestgewehr, das hat aber unter 3J und noch das GAMO Replay-10 MAXXIM.
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Die gültige AwaffV gibt es hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/BJNR212300003.html
da sind natürlich noch keine Änderungen drin, die noch nicht in Kraft getreten sind.
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Kommt auch auf die Waffe and, wenn du ein Messer mit Overnite verschickt hast kann ich die Beschwerde verstehen.
Wenn es eine Langwaffe war, DHL versendet nur bis 120cm.
Generell kann der Händler sich wohl kaum beschweren, wenn man mehr für die von ihm gewählte Versandmethode bezahlt hat.
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Es gibt gar keine Aufbewahrungsvorschriften für erlaubnispflichtige Waffen die keine Schusswaffen und keine verbotenen Waffen sind, außer die allgemeine dass Abhanden kommen verhindern muss.
Oder gelten da die selben wie für erlaubnispflichtige Schusswaffen, weil Pfeilabschussgeräte dennen gleichgestellt sind?
Dann würden die aber sofort nach dem Inkrafttreten gelten.
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vor 20 Minuten schrieb Waffen Tony:
Leider kann man die Herstellerwidmung nicht umgehen.
Wieso funktioniert das dann bei Pfefferspray, die ganze US Sprays Foxlabs, Sabre, ... bekommen alle nur Aufkleber vom Importeur.
Also warum kann nicht ein Importeur PMAGs kaufen mit Aufklebern versehen und als Kunstobjekt verkaufen?
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Zitat
Magazine sind für die Verwendung in Schusswaffen bestimmte Munitionsbehältnisse, die der Aufbewahrung und Zuführung von Patronen im Rahmen des Ladevorgangs dienen.
Analog zu Reizstoffsprühgeräten deren Bestimmung sich durch einen Aufkleber zum Tierabwehrgerät ändern lässt, sollte das doch auch für Magazin gehen.
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Es ist völlig egal ob du die Waffen gekauft hast oder verkaufst, lediglich der Erwerb der Waffe muss gemeldet werden, frag doch deine Behörde wie die das gerne geregelt hätten.
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Also das hier ist keine Magazin im Sinne des Waffengesetzes:
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Am 6.2.2020 um 21:50 schrieb ~Axel~:
Das schicke Ladengeschäft, die Schießhalle und das Personal muss bezahlt werden.
Ich hab so meine Zweifel, dass die Preiswahl den Gewinn maximiert.
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Hab dort den Wiederladekurs gemacht, der rechtliche Teil war sehr gut, der fachliche gut.
Die Munitionsauswahl ist riesig, die Preise aber auch.
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Der hat als Bundesligaschütze nur ein Gewehr? Wenn das kaputt ist geht er nach Hause?
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Das BJagdG verbietet doch nur den Schuss auf Wild mit Vollautomaten.
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vor 2 Stunden schrieb CiscoDisco:
Leider wird man dieses Jahr wohl eher keine MR223/308 mehr bekommen.
Gibt nur aktuell neue auf egun, die auf Lager sind, aber klar, es wird auf Jahre keine mehr geben.
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Für Waffenschränke sind diese Tricks wohl nicht relevant, was aber relevant ist, sind die Schwachstellen von bestimmten Elektronikschlössern, die LaGard Basic Schlösser die vielfach verbaut sind, lassen sich einfach knacken mit solch einem tool:
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kommt auf die Schrankklasse und die Art der gelagerten Waffen an.
https://www.frankonia.de/images/multimedia/pdf/Waffenaufbewahrung.pdf
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Solange die Änderungen noch nicht in Kraft getreten (6 Monaten nach Veröffentlichung) sind braucht man doch noch einen Voreintrag, was soll daran falsch sein?
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Zitat
Magazine sind für die Verwendung in Schusswaffen bestimmte Munitionsbehältnisse, die der Aufbewahrung und Zuführung von Patronen im Rahmen des Ladevorgangs dienen.
ZitatMagazingehäuse sind diejenigen Bestandteile von Wechselmagazinen, die dazu bestimmt sind, die Patronen aufzunehmen.
Das hier ist offensichtlich kein Magazin im Sinne des neuen Waffengesetzes:
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30er Magazin?
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Innenausschuss des BR empfiehlt dem BR zuzustimmen:
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vor 50 Minuten schrieb black_friday:
zeigt mir bitte meinen Denkfehler.
Es geht um den Gesetzesentwurf, nicht die Bitte des BR diesen zu ändern. Seite 136 in dem PDF, ist nur eine Stellungnahme des BR, der BT hat das aber nicht übernommen.
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vor 13 Minuten schrieb black_friday:
Und deswegen befürchte ich ja auch, dass die Armbrustgeschichte noch nicht vom Tisch ist.
Die war nie Teil des Entwurfes des Bundestages auf den sich das bezieht.
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vor 22 Minuten schrieb Der Großkalibrige:
In dieser Bundesratsdrucksache steht nichts von Schalldämpfer!
Zitatim Übrigen unverändert angenommen.
Da steht nur das drin was sich geändert hat zu der Version die der BR schon gesehen hat.
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vor 11 Stunden schrieb Floppyk:
Wenn nun am 20.12. diese Beschlussfassung vom Bundestag im Bundesrat abgestimmt wird, ist das dann eine vollständige Zusammenfassung mit den Nebenbeschlüssen von heute?
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0601-0700/651-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1
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vor 1 Minute schrieb ASE:
Bitte lies es dir durch, Armbrüste bleiben frei.
sag ich doch
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Was war hier drinne?
in Allgemein
Geschrieben
da steht 0480-M-TAT