Zum Inhalt springen

schmitz75

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.415
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von schmitz75

  1. vor 5 Minuten schrieb BJ68:

    Was physikalisch nicht geht....oder es dann heißt ab Temperatur xyz ist das Spielen einzustellen....weil die Teile nicht mehr funktionieren....

    Das halte ich für Unsinn, entscheidend ist der Druck, den kann man automatisch regulieren, wird zwar nicht gemacht, ist aber möglich.

  2. Zitat

    (15) Freigrenzen: Werte der Aktivität und spezifischen Aktivität radioaktiver Stoffe, die in einer Rechtsverordnung nach § 24 Satz 1 Nummer 10 festgelegt sind und für Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesen radioaktiven Stoffen als Maßstab für die Überwachungsbedürftigkeit nach diesem Gesetz und den auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen dienen.

    Zitat

    (1) Radioaktive Stoffe (Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe) im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe, die ein Radionuklid oder mehrere Radionuklide enthalten und deren Aktivität oder spezifische Aktivität nach den Regelungen dieses Gesetzes oder einer auf Grund dieses Gesetzes von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Rechtsverordnung nicht außer Acht gelassen werden kann.

    Zitat

    Die Aktivität oder spezifische Aktivität eines Stoffes kann im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 außer Acht gelassen werden, wenn dieser nach diesem Gesetz oder einer auf Grund dieses Gesetzes durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Rechtsverordnung

    1. festgelegte Freigrenzen unterschreitet,

     

  3. vor einer Stunde schrieb cavalier:

    Wie sieht es denn mit den Panzerglasvitrinen aus? Die sind doch zur Präsentation der Waffen bzw des Schrankes....

    Irgendwo in der Gesetzesbegründung stand mal, dass die Begehrlichkeiten wecken:

    "Alternative Sicherungseinrichtungen, die keine Behältnisse sind, sollten nicht zulässig sein. Schusswaffen sind grundsätzlich nicht sichtbar in von sechs Seiten umschließenden Behältnissen aufzubewahren (Ausnahme Waffenschränke mit Panzerglastür). Grund ist, dass sichtbar aufbewahrte Schusswaffen Begehrlichkeiten wecken könnten."

     

    Also 000000 ist oft Werkskombination, daher ist die schon unsicherer.

  4. vor 9 Minuten schrieb stefan17:

    Die Visierung ist nicht erlaubt, unabhängig wieviel GBq.

    Deiner Interpretation nach dürften dann Überspannungsableiter überhaupt nicht radioaktiv sein, was unmöglich ist.

    Zitat
    Verwendung von Überspannungsableitern mit radioaktiven Stoffen auf Hochspannungsmasten,

    Die Freigrenzen sind absolut zu verstehen, darunter werden die Stoffe behandelt wie nicht radioaktiv.

  5. vor 2 Minuten schrieb Josef Maier:

    Hast Du schon eine geheime neue AWaffV oder wenigstes WaffVwV?

    Nein aber wir haben die Anweisung aus XWaffe:

    Zitat

    Dies beutet für die Praxis, dass die Anzeigenden den Nachweis erbringen müssen, ob Sie bereits vor 13.06.2017 oder erst später den Besitz erlangt haben. Sind hierüber keine Nachweise mehr vorhanden (z.B. Kaufbeleg o.ä.), sollte dennoch eine Erklärung über das Erwerbsdatum eingefordert werden.

     

    • Wichtig 2
  6. Was habt ihr immer mit der Beschriftung, die ist doch völlig egal, man muss die nicht angeben.

    Der § 37f WaffG ist nicht für die Anmeldung von Altbesitz, die ist in § 37h geregelt, der § 37f gilt aber nur für §§ 37 bis 37d.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.